48 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim
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<strong>DPolG</strong>-KV <strong>Mannheim</strong>/Heidelberg/Mosbach Ausgabe Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> vom 09.12.<strong>2013</strong><br />
Stand<br />
punkt<br />
Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />
Versprechungen und Befürchtungen<br />
Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Walter Krech, <strong>Mannheim</strong> 1<br />
Versprechungen und Befürchtungen<br />
Manfred Riehl, Heidelberg 2<br />
Abschlussprüfung und wie geht’s<br />
weiter?<br />
Michael Schöfer, <strong>Mannheim</strong> 3<br />
Kappung von Stunden rechtswidrig<br />
N<br />
"Wie viel wird der Bürger merken?" Eine Frage, der ich schon in Ausgabe 41<br />
nachgegangen bin. Eine Frage, die aber auch die Bürger dieses Landes und<br />
daher auch die Medien interessiert. DPA-Meldungen zufolge sind die Zahlen bei<br />
Wohnungseinbrüchen in den ersten zehn Monaten des Jahres <strong>2013</strong> um 36 %<br />
gestiegen. Und damit ganz erheblich. Anlass genug nach den Gründen zu suchen.<br />
Und dabei wurde auch mehrfach nach Zusammenhängen zur Polizeireform<br />
und nach den sichtbaren Folgen für den Bürger gefragt. Die Antworten der<br />
Politiker und Projektverantwortlichen verwiesen zum wiederholten Male auf das<br />
Versprechen von inzwischen mindestens zwei zusätzlichen Beamten pro Revier.<br />
Für das PP <strong>Mannheim</strong> sollen es sogar drei pro Revier werden.<br />
Ein Ergebnis, das sich im Umgang mit Zahlen sicherlich so darstellen lässt und<br />
das dem Innenminister Reinhold Gall bestimmt auch so vorgelegt wurde; so<br />
überzeugend wie er dieses Ergebnis immer wieder betont.<br />
Ein erster Knackpunkt dabei ist bereits die Reduzierung des Blickes auf die Reviere.<br />
Alle auch vom Innenminister vorgebrachten Beispiele für den ersten Angriff<br />
zielen auf den Streifendienst der Reviere ab. Denn in ihm wird die Rund-um-die-Uhr<br />
Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. Und bereits bei der<br />
Frage nach den Stärken der Streifendienste werden die Antworten unsicher.<br />
Die Listen mit Namen, die den Revieren inzwischen vorliegen, bestätigen die<br />
bisherigen Befürchtungen. Denn der Blick auf diese Listen zeigt den Kolleginnen<br />
und Kollegen innerhalb der Dienststelle, dass sich die Situation auf den<br />
Dienstgruppen nicht verbessern wird. Da weiß man genau, wer tatsächlich da<br />
ist, wer aus gesundheitlichen Gründen schon gar nicht mehr im Streifendienst<br />
Fortsetzung auf Seite 2<br />
Günter Troschka, <strong>Mannheim</strong> 4<br />
Kinder leiden unter Schichtarbeit<br />
der Eltern<br />
Ha-Jo Hohenadel, Heidelberg 5<br />
Urlaubsanspruch für Beamte unabhängig<br />
vom Alter!<br />
Günter Troschka; <strong>Mannheim</strong> 6<br />
Erstmals ein Mensch von isländischer<br />
Polizei erschossen<br />
Standpunktredaktion 6<br />
<strong>DPolG</strong> – in aller Kürze<br />
Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 7<br />
Infos für Ruheständler<br />
Adam, Karl, Raufelder 7<br />
Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er<br />
Polizei<br />
″Nach meiner Meinung wird auch 2014 in den Streifenwagen weniger Personal zur Verfügung<br />
stehen.″ <strong>DPolG</strong>-<strong>Kreisverband</strong>svorsitzender Walter Krech am 05.12.<strong>2013</strong> in der Sendung<br />
″Zur Sache Baden-Württemberg″ zur Frage Spart das Land an unserer Sicherheit?<br />
(Bild: Screenshot SWR-Fernsehen. www.swr.de)
Fortsetzung von Seite 1<br />
mitarbeiten kann oder wer aus anderen<br />
Gründen eigentlich gar nicht<br />
mitgerechnet werden darf.<br />
Und daher lasse ich es mir nicht<br />
nehmen, den wiederholten Versprechungen<br />
auf Verstärkung der Streifendienste<br />
auch wiederholt die Befürchtungen<br />
aus den Streifendiensten<br />
entgegen zu halten:<br />
Ja das Eckpunktepapier zur Polizeireform<br />
hatte recht: Der Polizei fehlt<br />
Personal, weil sie mit neuen Aufgaben<br />
und Herausforderungen konfrontiert<br />
ist. Teilweise ist sie denen<br />
schon begegnet. Und das zwangsläufig<br />
mit Personal aus den Streifendiensten.<br />
Denn diese sind in der<br />
Praxis eindeutig eine Einbahnstraße.<br />
Nachwuchs der Dienststellen<br />
Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 2 -<br />
füllt Lücken in den Streifendiensten<br />
der Reviere auf. Bewerbungen in<br />
den Streifendienst gibt es dagegen<br />
so gut wie gar nicht. Perspektiven<br />
außerhalb des Rund-um-die-Uhr-<br />
Dienstes finden dagegen zumeist<br />
Bewerber, die dann selbst im Streifendienst<br />
ihre Lücke hinterlassen.<br />
Daher gibt auch nicht wenige, die<br />
dem Papier nach dem Streifendienst<br />
angehören, tatsächlich aber z.B. in<br />
Funktionen des Führungsstabes<br />
eingesetzt werden, in denen der<br />
Amtsinhaber derzeit nicht tätig sein<br />
kann. Andere müssen aus gesundheitlichen<br />
Gründen aus dem Streifendienst<br />
genommen werden und<br />
füllen eine der zahlreichen Lücken<br />
im Tagesdienst des Reviers aus.<br />
Letztendlich bleibt ein Personaldefizit<br />
daher vor allem beim Streifendienst<br />
hängen, der trotzdem eine<br />
Mindestdienststärke zu stellen hat.<br />
Eine Spirale, die sich die letzten<br />
Jahre trotz aller gegenteiligen Versicherungen<br />
vom Ende der Talsohle<br />
weitergedreht hat und die sich ohne<br />
Polizeireform auch weiter auf einen<br />
dramatischen Zustand hin weiterdrehen<br />
würde. Und das kann weder<br />
durch zwei noch durch drei zusätzliche<br />
Beamtinnen und Beamte aufgefangen<br />
werden. Daher bleibe ich bei<br />
der Einschätzung, dass sich die<br />
Zahl der tatsächlich im Streifendienst<br />
tätigen Beamten auch trotz -<br />
nicht wegen - der Polizeireform weiter<br />
reduzieren wird. Noch gibt es<br />
mehr Beamte die, zum Teil nach<br />
Jahrzehnten im Schichtdienst, an<br />
ihre Grenzen kommen als Nachwuchsbeamte<br />
nachrücken.<br />
Abschlussprüfung und wie geht’s weiter?<br />
Übernahme der Azubis tarifvertraglich geregelt<br />
Von Manfred Riehl, <strong>DPolG</strong> Heidelberg<br />
Es ist schon erstaunlich, wie<br />
häufig positive Entwicklungen im<br />
Tarifrecht durch die Verwaltung<br />
einfach übersehen werden. Solche<br />
Ungereimtheiten führen natürlich<br />
bei den Betroffenen zu jeder<br />
Menge Verunsicherungen.<br />
So erging es einigen unserer<br />
Azubis, die inzwischen ihre theoretischen<br />
Prüfungen absolviert<br />
haben und zum Jahresanfang ihren praktischen<br />
Teil absolvieren werden. Erschreckend<br />
war für diese jungen Kolleginnen<br />
und Kollegen die Mitteilung, dass der<br />
Haushaltsstellenplan eine weitere Verwendung<br />
nach einer bestandenen Prüfung<br />
leider nicht zulässt. Die entstehende<br />
Panik unter den Azubis ist nur allzu leicht<br />
nachvollziehbar. Doch mit dem letzten Tarifabschluss<br />
im Frühjahr <strong>2013</strong> zwischen<br />
den Arbeitgebern der Länder (TdL) und<br />
den Gewerkschaften wurde genau zu diesem<br />
Thema ein absolutes Topergebnis erreicht<br />
(siehe § 19 TVA-L BBiG "Übernahme<br />
von Auszubildenden"). Die Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses ist vor dem<br />
Hintergrund dieser Bestimmung fraglich.<br />
Wenn nach der zwölfmonatigen Verlängerung<br />
ein Anschlussvertrag erfolgen soll,<br />
stehen die Chancen auch etwas besser.<br />
Bis dorthin sollte die Besetzungssperre<br />
der Vergangenheit angehören. Somit können<br />
unsere Azubis mit mehr Zuversicht in<br />
die Zukunft sehen.<br />
Niemand muss im Anschluss<br />
an eine Ausbildung um einen<br />
Arbeitsvertrag betteln (Quelle:<br />
Wikimedia Commons, Bild ist<br />
public domain, Foto: Los Angeles<br />
County Museum of Art)<br />
Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
§ 19 Übernahme von Auszubildenden<br />
Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung<br />
bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren<br />
Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von<br />
zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht<br />
im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte<br />
oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Im Anschluss<br />
daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung<br />
in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Der<br />
dienstliche bzw. betriebliche Bedarf muss zum<br />
Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung nach<br />
Satz 1 vorliegen und setzt zudem eine freie und<br />
besetzbare Stelle bzw. einen freien und zu besetzenden<br />
Arbeitsplatz voraus, die/der eine ausbildungsadäquate<br />
Beschäftigung auf Dauer ermöglicht.<br />
Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse<br />
der Abschlussprüfung und die persönliche<br />
Eignung zu berücksichtigen. Bestehende Mitbestimmungsrechte<br />
bleiben unberührt.<br />
Protokollerklärungen zu § 19:<br />
1. Für die Prüfung des dienstlichen bzw. betrieblichen<br />
Bedarfs, einer freien und besetzbaren Stelle<br />
bzw. eines freien und zu besetzenden Arbeitsplatzes<br />
sowie der ausbildungsadäquaten Beschäftigung<br />
ist auf die Ausbildungsdienststelle<br />
bzw. den Ausbildungsbetrieb abzustellen. Steht<br />
in der Ausbildungsdienststelle bzw. dem Ausbildungsbetrieb<br />
keine Stelle bzw. kein Arbeitsplatz<br />
im Sinne des § 19 Satz 3 zur Verfügung, wirkt die<br />
Ausbildungsdienststelle bzw. der Ausbildungsbetrieb<br />
auf eine Übernahme in eine andere Dienststelle<br />
bzw. einen anderen Betrieb des Arbeitgebers<br />
hin.<br />
2. Besteht kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf<br />
für eine unbefristete Beschäftigung, ist eine<br />
befristete Beschäftigung außerhalb von § 19<br />
möglich.
Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 3 -<br />
Kappung von Stunden rechtswidrig<br />
Von Michael Schöfer, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Anfang Dezember hat eine E-<br />
Mail aus dem Innenministerium<br />
über die Fristverlängerung in Bezug<br />
auf den Abrechnungszeitraum<br />
bei gleitender und feststehender<br />
Arbeitszeit im Tarifbereich<br />
für reichlich Verwirrung gesorgt.<br />
"In den nächsten Abrechnungszeitraum<br />
dürfen Mehroder<br />
Minderarbeitszeiten bis zur<br />
Höhe der regelmäßigen wöchentlichen<br />
Arbeitszeit (derzeit<br />
41 Stunden) übertragen werden, darüber hinausgehende<br />
Mehrstunden werden 'gekappt', Minderstunden<br />
bleiben im vollen Umfang erhalten", hieß es darin.<br />
Die entsprechende Vorschrift der AzUVO gilt aber nur<br />
für Beamte und darf nicht auf dem Tarifbereich übertragen<br />
werden. Die Kappung von Stunden ist, wie ich im<br />
Standpunkt bereits mehrfach dargelegt habe (zuletzt in<br />
der Ausgabe Nr. 42/<strong>2013</strong> vom 28.10.<strong>2013</strong>), im Tarifbereich<br />
absolut unzulässig.<br />
Der Verfasser der E-Mail hat mir inzwischen versichert,<br />
dass von ihm kein Eingriff ins Tarifrecht beabsichtigt<br />
war. Ziel war lediglich, auf die Fristverlängerung hinzuweisen.<br />
Da aber sein Hinweis möglicherweise auch andernorts<br />
missverstanden wird, erlaube ich mir nachfolgend<br />
noch einmal, auf diese spezielle und zugegebenermaßen<br />
komplexe Rechtslage aufmerksam zu machen:<br />
Das Ausmaß der geschuldeten Wochenarbeitszeit der<br />
Arbeitnehmer regelt der Tarifvertrag (§ 6 Abs. 1 TV-L).<br />
Kappt der Arbeitgeber Stunden, kommt das de facto einer<br />
Arbeitszeiterhöhung gleich, weil bereits geleistete<br />
Arbeitszeit nicht in Form<br />
von Freizeit oder Entgelt<br />
ausgeglichen wird.<br />
Beschäftigte müssen<br />
dadurch mehr arbeiten,<br />
als sie durch den Tarifvertrag<br />
verpflichtet sind.<br />
Die Wochenarbeitszeit<br />
zu erhöhen oder zu vermindern<br />
steht aber allein<br />
den Tarifvertragsparteien<br />
zu. Alles andere<br />
tangiert die durch Artikel<br />
9 Abs. 3 Grundgesetz<br />
geschützte kollektive<br />
Koalitionsfreiheit der<br />
tarifschließenden Gewerkschaft<br />
und ist damit<br />
unzulässig (siehe Bundesarbeitsgericht,<br />
Urteil<br />
vom 17.05.2011 - 1<br />
AZR 473/09). Mit anderen<br />
Worten: Die Wochenarbeitszeit<br />
steht<br />
Die Axt ans Stundenguthaben anzulegen, kann fatale Folgen haben.<br />
Für den, der die Kappung anordnet. (Quelle: OpenClipart)<br />
gar nicht zur Disposition des Arbeitgebers (Land Baden-<br />
Württemberg), nicht einmal im Rahmen der Polizeireform.<br />
Im Arbeitsrecht herrscht das Prinzip: Keine Leistung<br />
ohne Gegenleistung. Eine erbrachte Arbeitsleistung des<br />
Arbeitnehmers ist daher immer entweder in Geld oder in<br />
Freizeit abzugelten. Die ersatzlose Kappung eines Zeitguthabens<br />
bedeutet jedoch, dass eine schon erbrachte<br />
Arbeitsleistung überhaupt nicht vergütet wird. Den Arbeitnehmern<br />
wird demzufolge Lohn, der ihnen unstreitig<br />
zusteht, vorenthalten. Für geleistete Arbeitsstunden weder<br />
Freizeitausgleich noch Entgelt zu gewähren, ist somit<br />
schlicht und ergreifend rechtswidrig.<br />
Für die Verantwortlichen wesentlich schlimmer: Sie machen<br />
sich dadurch sogar strafbar. Durch die Kappung<br />
werden nämlich die entfallenen Guthabenstunden automatisch<br />
zu Überstunden, weil es für sie keinen Ausgleich<br />
mehr gibt. Nach der Definition des TV-L (§ 7 Abs.<br />
7) sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers<br />
geleisteten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige<br />
Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten hinausgehen und<br />
nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen<br />
werden. Dafür ist zunächst ein Zeitzuschlag in<br />
Höhe von 30 Prozent zu zahlen (§ 8 Abs. 1 TV-L). Für<br />
Überstunden, für die obendrein bis zum Ende des dritten<br />
Kalendermonats kein Freizeitausgleich gewährt<br />
wird, sind zusätzlich 100 Prozent des Stundenentgelts<br />
zu zahlen (§ 8 Abs. 2 TV-L). Es besteht daher ein tarifvertraglich<br />
abgesicherter Anspruch des Arbeitnehmers<br />
auf Überstundenentgelt, der ebenfalls nicht zur Disposition<br />
des Arbeitgebers steht.<br />
Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Neben dem Anspruch<br />
des Arbeitnehmers<br />
auf Überstundenentgelt<br />
existiert der<br />
Anspruch der Sozialversicherungsträger<br />
auf<br />
Beiträge zur Sozialversicherung.<br />
Und Letzterer<br />
existiert unabhängig<br />
davon, ob der Arbeitgeber<br />
tatsächlich Überstundenentgelt<br />
zahlt<br />
oder nicht. Das heißt:<br />
Selbst wenn der Arbeitgeber<br />
dem Arbeitnehmer<br />
überhaupt nichts<br />
zahlt, schuldet er dennoch<br />
dem Sozialversicherungsträger<br />
die Sozialbeiträge.<br />
Für Überstundenentgelte<br />
sind<br />
selbstverständlich Sozialabgaben<br />
abzuführen.<br />
Fortsetzung auf Seite 4
Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 4 -<br />
Fortsetzung von Seite 3<br />
Unterbleibt die Abführung, macht sich der Arbeitgeber<br />
der Beitragshinterziehung schuldig - und das wird mit einer<br />
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft (§ 266a StGB, Vorenthalten und Veruntreuen<br />
von Arbeitsentgelt): "Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle<br />
Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung<br />
einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig<br />
davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird<br />
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft."<br />
Fazit: Die Stundenkontingente der Beschäftigten müssen<br />
vollständig erhalten bleiben. Ist der Abbau bis zur<br />
Höchstgrenze des Übertrags (in Dienstvereinbarungen<br />
üblicherweise eine Wochenarbeitszeit) aus dienstlichen<br />
oder etwa krankheitsbedingten Gründen nicht möglich,<br />
müssen sie finanziell abgegolten werden. Alles andere<br />
ist rechtswidrig.<br />
Kinder leiden unter Schichtarbeit der Eltern<br />
Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Kinder deren Eltern häufig<br />
nachts oder an Wochenenden<br />
arbeiten, leiden unter den Arbeitszeiten<br />
ihrer Eltern. Sie neigen<br />
häufiger zur Fettleibigkeit<br />
und können oft schlechter lesen<br />
und rechnen als Gleichaltrige.<br />
Die Autoren einer Studie fordern<br />
mehr Unterstützung für betroffene<br />
Familien. Schicht- und<br />
Nachtarbeit können schwerwiegende<br />
Auswirkungen wie<br />
Schlafstörungen, Magenproblemen und Depressionen<br />
mit sich bringen. Dies aber nicht nur beim Arbeitnehmer,<br />
sondern auch bei deren Kindern.<br />
Dies zeigte die systematischen Auswertungen von Studien<br />
aus den letzten dreißig Jahren. Federführend war<br />
hier das WZB Berlin (Wissenschaftszentrum für Sozialforschung)<br />
zusammen mit einem internationalen Forscherteam.<br />
Man versuchte Zusammenhänge zwischen<br />
den Arbeitszeiten der Eltern und dem Wohlbefinden der<br />
Kinder herzustellen. Man ist sich bewusst, dass es<br />
schwierig ist, die einzelnen<br />
Einflussfaktoren<br />
zu bestimmen.<br />
Schlussendlich<br />
hängt auch sehr viel<br />
von der individuellen<br />
Familiensituation ab.<br />
Bei 21 der 23 analysierten<br />
Untersuchungen<br />
war nach Überzeugung<br />
der Wissenschaftler<br />
eine eindeutige<br />
Tendenz<br />
auszumachen. Arbeitszeiten<br />
außerhalb<br />
de üblichen Zeiten<br />
wirken sich nachteilig<br />
auf die soziale<br />
und emotionale Situation<br />
der Kinder<br />
aus. Verhaltensauffälligkeiten,<br />
schlechtere<br />
kognitive Leistungen<br />
(zum Beispiel<br />
Sprechen, Lesen<br />
und Rechnen) und<br />
Fettleibigkeit sind unter Kindern, deren Eltern zu diesen<br />
Zeiten arbeiten, demnach weiter verbreitet als bei anderen.<br />
Gründe hierfür sind den Forschern zu Folge depressive<br />
Symptome der Eltern, ein Mangel an Austausch<br />
und Nähe, sowie ein Mangel an Unterstützung in<br />
der Familie. Besonders zur Lasten der Kinder geht es,<br />
wenn Familien ohnehin schon benachteiligt sind. Sei es<br />
aufgrund des geringen Einkommens, wenn ein Elternteil<br />
alleinerziehend ist und wenn Eltern in Vollzeit in den<br />
Nächten oder am Wochenende arbeiten.<br />
Kinder leiden unter Fettleibigkeit. Und was ist die Ursache? Cola? Nein! Burger?<br />
Nein! Pommes? Nein! Gummibärchen? Nein! Die Arbeitszeit der<br />
Eltern? Ja! (Wikimedia Commons, CC BY 2.0, k.Ä., Urheber: Gaulsstin)<br />
Auch wenn die Studie auf die Allgemeinheit abhebt, für<br />
mich doch klar erkennbar, dass diese Probleme auch<br />
gerade bei der Polizei existent sind. Natürlich ist es<br />
schwer für den Betroffenen, sich zu outen. Wer ist<br />
schon bereit zuzugeben, dass sein Kind unter den Arbeitsbedingungen<br />
der Eltern leidet. Und gerade bei jungen<br />
Eltern im Schichtdienst kommt für mich noch der<br />
Faktor des in der Studie herausgehobenen Verdienstes<br />
hinzu. Ein Großteil der Kollegen im Schichtbetrieb sind<br />
in den unteren Einkommensklassen bei der Beamtenbesoldung<br />
angegliedert. Wobei die Zulagen für die nächtliche<br />
Tätigkeit im Vergleich<br />
mit der freien<br />
Wirtschaft geradezu<br />
lächerlich sind und<br />
den Gesamtsalär<br />
auch nicht in utopische<br />
Höhen treiben.<br />
Natürlich wird sich<br />
der Schichtdienst bei<br />
der Polizei nicht abschaffen<br />
lassen. Die<br />
Polizei ist und bleibt<br />
ein 24 Stunden Betrieb.<br />
Aber auch aus<br />
diesen Gründen gilt<br />
es zu überlegen, wie<br />
der Schichtdienst<br />
aufgewertet werden<br />
kann. Ob durch höhere<br />
Zulagen, einen<br />
Zeitfaktor zur Nachtarbeit<br />
oder ähnliches.<br />
Es wäre zumindest<br />
ein kleiner<br />
Weg in die richtige<br />
Richtung.
Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 5 -<br />
Urlaubsanspruch für Beamte unabhängig vom Alter!<br />
Von Ha-Jo Hohenadel, <strong>DPolG</strong> Heidelberg<br />
Aufgrund vermehrter Anfragen<br />
möchte ich Sie/ Euch über den<br />
derzeitigen Stand zum Thema<br />
Urlaubsanspruch kurz informieren.<br />
Die Änderung der AzUVO<br />
steht immer noch an. Der letzte<br />
vorgelegte Entwurf wurde vom<br />
HPR (Hauptpersonalrat) abgelehnt,<br />
sodass es bisher keine<br />
endgültige Fassung gibt. In dem<br />
beigefügten Auszug des BBW<br />
Magazins ist noch einmal ausführlich<br />
der Stand der Dinge aufgezeigt. Also, müssen<br />
wir uns noch ein wenig gedulden, bis wir die Inhalte der<br />
neuen AzUVO zur Kenntnis nehmen können.<br />
Nach der Einigung für Tarifbeschäftigte 30 Urlaubstage<br />
auch für Beamte – amtlich wird es aber erst frühestens<br />
im Herbst Tarifbeschäftigte im öffentlichen<br />
Dienst der Länder haben unabhängig vom Alter Anspruch<br />
auf 30 Urlaubstage im Jahr.<br />
Für sie wurden im Rahmen der Einkommensrunde <strong>2013</strong><br />
Fakten geschaffen. Eine entsprechende Regelung hat<br />
der BBW mit Schreiben vom 24. April <strong>2013</strong> eingefordert.<br />
Knapp vier Wochen später war die Antwort aus dem Innenministerium<br />
da: Man wolle die entsprechende Änderung<br />
der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO)<br />
demnächst in die Wege leiten. Doch bis es soweit ist,<br />
gilt es noch einige Hürden zu überwinden. Im Innenministerium<br />
geht man davon aus, dass die Änderung der<br />
AzUVO frühestens in der zweiten Jahreshälfte erfolgen<br />
kann.<br />
Zunächst müssen nämlich alle Ressorts zustimmen,<br />
dass die im TV-L vereinbarten Regelungen über den altersunabhängigen<br />
Jahresurlaub von 30 Tagen ab dem<br />
Jahr 2011 und den eintägigen Zusatzurlaub auch auf<br />
den Beamtenbereich übertragen werden. Damit ist nach<br />
Einschätzung des Ministeriums zu rechnen. In seinem<br />
Schreiben an den BBW begründet dies Ministerialdirektor<br />
Dr. Herbert Zinell, Amtschef im Innenministerium, mit<br />
der Entscheidung der Landesregierung, die von der Tarifgemeinschaft<br />
deutscher Länder für Landesbeschäftigte<br />
ausgehandelte Entgelterhöhung inhaltsgleich, wenn<br />
auch zeitversetzt auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger<br />
zu übertragen. Entsprechend sei es angezeigt,<br />
auch die Tarifeinigung über den einheitlichen Jahresurlaubsanspruch<br />
inhaltsgleich zu übernehmen.<br />
Dennoch wird es noch geraume Zeit dauern, bevor<br />
die AzUVO geändert wird. Im „Interesse der Verfahrensökonomie“<br />
will das Ministerium mit dieser Änderung<br />
nämlich „noch weitere, aufgrund der Rechtsprechung<br />
erforderlich gewordene Änderungen in die Wege leiten“.<br />
Dabei handelt es ich um die Regelung zur finanziellen<br />
Abgeltung von krankheitsbedingt nicht genommenem<br />
Urlaub beim Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis<br />
(BVerwG, Urteil vom 31. Januar <strong>2013</strong>, 3 C<br />
10.12), um die Verfallsdauer von krankheitsbedingt nicht<br />
genommenem Urlaub (EuGH, Urteil vom 22. November<br />
2011, C 214/10) und um die vorzeitige Beendigung der<br />
Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen<br />
(vgl. Vorgriffsregelung nach Ministerratsbeschluss vom<br />
12. Juli 2012, TOP 4).<br />
Bevor jedoch die Änderung der AzUVO eingeleitet werden<br />
kann, muss zunächst noch in § 71 des Landesbeamtengesetzes<br />
eine Ermächtigungsgrundlage für die finanzielle<br />
Urlaubsabgeltung geschaffen werden. Die bisherige<br />
Ermächtigung reiche dafür nicht aus, teilte das<br />
Ministerium mit. Das soll im Zuge des Gesetzes zur Änderung<br />
dienstrechtlicher Vorschriften geändert werden.<br />
Da diese Gesetzesänderung aber derzeit erst vom Ministerium<br />
für Finanzen und Wirtschaft vorbereitet wird,<br />
verzögere sich auch die Änderung der AzUVO. Bis dahin<br />
gelte weiterhin Verfallsschutz für zusätzlich entstehende<br />
Urlaubstage ab dem Jahr 2011 aufgrund<br />
des Ministerratsbeschlusses vom 17. Juli 2012, TOP<br />
4, versichert Ministerialdirektor Zinell.<br />
Zuversichtlich äußerte sich Zinell zu der BBW-Forderung,<br />
auch Beamtinnen und Beamten, die in Zentren für<br />
Psychiatrie arbeiten, einen Arbeitstag Zusatzurlaub zu<br />
gewähren. Das Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde<br />
habe die Übernahme des neu vereinbarten<br />
zusätzlichen Urlaubstags für auf den Beamtenbereich<br />
befürwortet.<br />
(Quelle: Beamtenbund Tarifunion, BBW Magazin, Juni<br />
<strong>2013</strong>, Seite 12)<br />
Impressum<br />
Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in<br />
der Kurpfalz (Kreisverbände <strong>Mannheim</strong> / Heidelberg / Mosbach)<br />
Herausgeber: <strong>DPolG</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 <strong>Mannheim</strong>, Telefon: (0621) 174-2020<br />
E-Mail: Standpunktredaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />
Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Walter<br />
Krech, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter Troschka. Graphische Unterstützung:<br />
Armin Süss.<br />
Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe.<br />
Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen:<br />
Standpunktredaktion@gmx.de
Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 6 -<br />
Erstmals ein Mensch von isländischer Polizei erschossen<br />
Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Das ländliche Island, wie wir es uns vorstellen. Das Land ist eines<br />
der sichersten der Welt: Zwischen 2001 und 2010 gab es<br />
insgesamt nur 15 Morde. (Quelle: Wikimedia Commons, CC<br />
BY-SA 3.0-Lizenz, k.Ä. Urheber: Bromr at nl.wikipedia)<br />
In Reykjavik, Islands Hauptstadt, hat die Polizei einen<br />
Mann erschossen. Was in anderen Ländern leider häufiger<br />
vorkommt, ist für Island eine traurige Premiere. Polizeidirektor<br />
Haraldur Johannessen sprach von einem<br />
bislang nie dagewesenen Vorfall. Ein 60-jähriger Mann<br />
hatte in der Nacht zum Montag mit einem Jagdgewehr<br />
aus dem Fenster seiner Wohnung in Reykjavik gefeuert.<br />
Nach vergeblichen Versuchen der Kontaktaufnahme,<br />
warfen die Beamten Gasgranaten. Als der Mann weiter<br />
schoss, wurde die Wohnung durch Einsatzkräfte gestürmt.<br />
Dabei wurde ein Polizeibeamter im Helm, ein<br />
anderer in die Schutzweste getroffen. Die Beamten<br />
schossen daraufhin auf den Mann und verletzten ihn<br />
tödlich. Polizeibeamte auf Island tragen keine Schusswaffen.<br />
Lediglich eine Sondereinheit mit dem ins deutsche<br />
übersetzten Namen "Wikingertruppe" trägt<br />
Schusswaffen. Island hat 322.000 Einwohner und die<br />
niedrigste Kriminalitätsrate der Welt. Bemerkenswert erscheint<br />
jedoch, dass die Isländer im Vergleich mit anderen<br />
Nationen großzügig bewaffnet sind. Etwa 90.000<br />
Schusswaffen sind registriert. Dies zeigt, dass ein hoher<br />
Anteil an Schusswaffen nicht gleichbedeutend mit einer<br />
hohen Kriminalität seien muss. In einen Bericht für den<br />
Nachrichtensender BBC fasste Andrew Clark zusammen,<br />
warum Delikte im Zusammenhand mit Schusswaffen<br />
in Island so selten sind. Eine große Rolle spielt hier<br />
offensichtlich auch die stark auf Gewaltprävention ausgerichtete<br />
Politik und dass im Lande kaum Drogen konsumiert<br />
werden.<br />
"Parkplatzschwein"<br />
Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht,<br />
darf als "Parkplatzschwein" bezeichnet werden. So urteilte<br />
jetzt das Amtsgericht in Rostock. (Az.: 46 C<br />
186/12). Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich<br />
nicht um eine persönliche Beleidigung durch die negativen<br />
Eigenschaften eines Schweines handelt, sondern<br />
lediglich um einen Hinweis auf egoistisches Verhalten.<br />
Ein Mann hatte ein Foto von einem auf einem Behindertenparkplatz<br />
abgestellten Geldtransport ins Internet gestellt.<br />
Zuvor hatte er an der Windschutzscheibe einen<br />
Zettel mit der Bemerkung "Parkplatzschwein"<br />
angebracht. Zu erwähnen<br />
ist hier aber, dass die Beschimpfung<br />
"Blödes Schwein" schnell mal 500<br />
Euro oder mehr kosten kann. (GT)<br />
Das gemeine Parkplatzschwein (Sus<br />
scrofa domestica campus depositum<br />
vehicula) Quelle: Openclipart<br />
Zoll findet Rohopium<br />
Ein großer Erfolg gegen den internationalen<br />
Rauschgiftschmuggel ist<br />
deutschen Zollfahndern gelungen. Sie<br />
entdeckten 220 Kilo Rohopium, welches<br />
in Richtung Berlin transportiert<br />
wurde. Das Rauschgift wurde an der<br />
polnischen Grenze in einem Lastwagen<br />
mit türkischen Kennzeichen gefunden und beschlagnahmt.<br />
Der Wert des Rohstoffes wird auf ca. 1,5<br />
Millionen Euro geschätzt und ist der größte Fund in den<br />
letzten 10 Jahren an Rohopium. (GT)<br />
Fußball: Holländisches Modell auch für Deutschland?<br />
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (<strong>DPolG</strong>) begrüßt und<br />
unterstützt den Vorschlag des niedersächsischen Innenministers<br />
Boris Pistorius zur Eindämmung der Fußballgewalt<br />
ausdrücklich. Dieser fühle sich beim Anblick der<br />
Gewalttätigkeiten gegen Polizisten<br />
"wie im Krieg" und sei entschlossen,<br />
dieses nicht hinzunehmen. Pistorius<br />
wolle im Rahmen der IMK in Osnabrück<br />
das sogenannte "holländische<br />
Modell" bei Hochrisikospielen einzuführen.<br />
Dieses habe sich in den Niederlanden<br />
bewährt. Fans erhalten danach<br />
ihre Karten für derartige Spiele<br />
erst am Spielort nach ihrer Identifizierung<br />
ausgehändigt und müssen zusätzlich<br />
eine geregelte Anreise, etwa<br />
mit Sonderbussen, nachweisen.<br />
Quelle: Behördenspiegel (HA)
Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 7 -<br />
Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />
Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Beihilfe bei Nichtinanspruchnahme<br />
Das Krankenhaustagegeld bei<br />
Nichtgeltendmachung von ärztlichen<br />
Kosten anlässlich von stationären<br />
Reha- und Suchtbehandlungen<br />
soll nach Planungen der Landesregierung<br />
künftig wegfallen.<br />
Bislang erhielten Beihilfeberechtigte,<br />
die entsprechend versichert waren,<br />
bei Verzicht auf eine Chefarztbehandlung<br />
und auf ein Zweibettzimmer<br />
14 Euro pro Tag. Diese Regelung sollte Anreiz<br />
geben, Beihilfemittel einzusparen. Für diese geplante<br />
Regelung lieferte der Gesetzesentwurf allerdings bislang<br />
keine Begründung. Denkbar aber ist, dass es in einer<br />
Reha- bzw. Suchtbehandlungseinrichtung in aller<br />
Regel nur noch Zweibettzimmer gibt und Behandlung<br />
meistens auch durch einen Chefarzt koordiniert wird. Es<br />
lohnt sich also bald nicht mehr, bei einer Behandlung in<br />
einer Reha- oder Suchtbehandlungseinrichtung auf die<br />
Wahlleistungen zu verzichten. Anders sieht es wohl bei<br />
einem Krankenhausaufenthalt aus. Da werden die alten<br />
Regelungen wohl noch weiterhin gelten. Hier können<br />
Sie frei entscheiden, ob Sie das Zweitbettzimmer und<br />
die Chefarztleistung wollen oder die "Beihilfe-Einsparprämie".<br />
Wenn diese Regelung so Gesetzeskraft erlangt,<br />
werden wir Sie informieren.<br />
Termine<br />
Polizeipensionäre <strong>Mannheim</strong>:<br />
Keinesfalls die Polizei-Strukturreform ist Grund, dass die Jahresabschlussbegegnung<br />
der <strong>Mannheim</strong>er Polizeipensionäre in diesem Jahr<br />
nicht im Luisenpark stattfinden kann, sondern Umbaumaßnahmen am<br />
Seerestaurant. Die Veranstaltung mit der Leitung des Polizeipräsidiums<br />
<strong>Mannheim</strong> findet deshalb am Mittwoch, 18. Dezember <strong>2013</strong>, 14.30 Uhr,<br />
an unserem üblichen Treff, dem Schützenhaus des PSV <strong>Mannheim</strong>, Im<br />
Pfeifferswörth 17, statt. Die "Ruheständler" sind zu interessanten Informationen<br />
und geselligem Beisammensein herzlich eingeladen.<br />
Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg:<br />
Für Januar 2014 liegen noch keine Termine vor<br />
Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst <strong>Mannheim</strong> und<br />
Schwetzingen:<br />
Donnerstag, 10. Dezember <strong>2013</strong>, 14.30 Uhr, <strong>Mannheim</strong>, Bürgerhaus<br />
Neckarstadt-West, Lutherstraße 15-17, Vorweihnachtliches Beisammensein<br />
Geschichte(n) und Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />
Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />
Leserbrief von Polizeidirektor a.D. August Greiner:<br />
Sehr geehrter Herr Krech,<br />
ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass<br />
ich im Standpunkt (Anmerkung der Redaktion: gemeint<br />
ist Standpunkt Nr. 47/<strong>2013</strong>, Seite 8) in der Serie über<br />
die <strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten erwähnt werde.<br />
Wenn die Erwähnung auf die Abschaffung kommunaler<br />
Relikte Bezug nimmt, liegt der "Standpunkt" schon richtig.<br />
Herr Adam arbeitete ja damals in meinem Stab und<br />
wird sich vielleicht noch daran erinnern, dass ich in diesem<br />
Gremium schelmisch als "Abschaffteufel" zitiert<br />
wurde. Ich könnte Ihnen eine Serie von Anekdoten liefern,<br />
die belegen, was aufgrund meiner Initiative an<br />
überflüssigen "alten Zöpfen" bei der Schutzpolizei zur<br />
Abschaffung kam. Als Beispiel: die seit Einführung des<br />
Polizeigesetzes 1956 überflüssig gewordene - zusätzlich<br />
zu den Anmerkungen in den Vorkommnisberichten<br />
oder in den Anzeigen - ausführliche "Hiebwaffengebrauchsmeldung".<br />
Meldungen, die 20 Jahre später immer<br />
noch zur Vorlage kamen und ohne jede Maßnahme<br />
"zu den Akten" geschrieben wurden.<br />
Zur Verweisung auf das Wirken meiner Person in dieser<br />
Hinsicht ist jedoch anzumerken, dass später im Bericht<br />
die organisatorischen Änderungen zum 1. Januar 1973<br />
erwähnt werden. Das könnte zu dem falschen Schluss<br />
führen, dass ich schon vor diesem Datum Dienst in<br />
<strong>Mannheim</strong> versah. Tatsächlich trat ich diesen jedoch<br />
erst am 1. August 1975 an. Es war das Jahr, als der<br />
Schutzpolizeichef Thomas zur LPD Karlsruhe versetzt<br />
wurde und Rudi Grentrup (mein Amtsvorgänger als Ia)<br />
nachrückte.<br />
Mit freundlichen Lesergrüßen<br />
August Greiner<br />
Fortsetzung auf Seite 8
Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 8 -<br />
<strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten<br />
Zwei "Baustellen" sind bereits im<br />
Standpunkt beschrieben worden,<br />
die Polizeipräsident a.D. Willi Menz<br />
bearbeiten musste.<br />
Auch die Struktur des städtischen<br />
Polizeipräsidiums <strong>Mannheim</strong> musste<br />
sich den neuen Gegebenheiten<br />
anpassen. Die Polizeibehörde sowie<br />
die Berufsfeuerwehr waren mit dem<br />
1. Januar 1972 kein Bestandteil des<br />
Polizeipräsidiums mehr. Entsprechend<br />
den Verhältnissen im Land<br />
wurde das Polizeipräsidium nun in<br />
drei Abteilungen gegliedert. Schutzpolizei<br />
und technische Einrichtungen<br />
wurden zur Abteilung I. Leiter<br />
dieser Abteilung blieb Polizeidirektor<br />
Günther Thomas. Er wurde 1975<br />
dann als Leiter der Abteilung I der<br />
damaligen Landespolizeidirektion<br />
Nordbaden, heute bekannt als Landespolizeidirektion<br />
Karlsruhe, berufen<br />
und dort Leitender Polizeidirektor<br />
Sein Nachfolger in <strong>Mannheim</strong><br />
wurde Polizeidirektor Rudolf Grentrup,<br />
der bis dahin Stellvertreter des<br />
Leiters I und die Funktion eines Ia<br />
(Einsatz, Aus-und Fortbildung, Personal<br />
und Polizeifreiwillige) hatte.<br />
Die Kriminalpolizei wurde die Abteilung<br />
II. Den früheren Begriff "Leitung<br />
der Kriminalpolizei" und auch<br />
die Bezeichnung "Leitung der<br />
Schutzpolizei", den deren Leiter mitsamt<br />
ihren Stäben benutzten, gab<br />
es offiziell ab dem 1. 1. 1972 nicht<br />
mehr. Allerdings sprechen heute<br />
noch viele Kolleginnen und Kollegen<br />
von "der Leitung". Leiter der Abt. II<br />
blieb auch nach der Verstaatlichung<br />
der schon legendären Ruf genießende<br />
Kriminaldirektor Oskar Riester.<br />
Er ging nach Erreichen der Altersgrenze<br />
schon im März 1972 in<br />
den Ruhestand. Sein Nachfolger<br />
wurde Kriminaldirektor Josef Müller,<br />
der von Heilbronn kam und somit<br />
der erste "auswärtige" Leiter einer<br />
Abteilung in <strong>Mannheim</strong> war. Die Abteilung<br />
III, zuständig für Personalund<br />
Wirtschaftsangelegenheiten,<br />
musste neu eingerichtet werden.<br />
Vorher war ja hierfür die Stadt<br />
<strong>Mannheim</strong> zuständig. Erster Verwaltungsleiter<br />
wurde Amtsrat Karl Roth.<br />
Er war bis 1977 im Amt. Nach seinem<br />
Ruhestand wurde Amtsrat Dieter<br />
Frey neuer Verwaltungsleiter.<br />
Obwohl auch Personalangelegenheit<br />
eigentlich in das Ressort der<br />
Abteilung III fielen, gab es immer<br />
wieder kleinere Konflikte mit den<br />
Abteilungen I und II, weil diese sich<br />
nur ungern die Personalplanung aus<br />
der Hand nehmen ließen.<br />
(wird fortgesetzt)<br />
Internet: http://www.dpolg-service.de<br />
<strong>DPolG</strong>-Service GmbH | Maybachstr. 19 | 73037 Göppingen<br />
Hotline: 07161 / 964-100 | Fax: 07161 / 964-1040<br />
(Hotline-Zeiten: Mo. - Fr. 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr)