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48 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim

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<strong>DPolG</strong>-KV <strong>Mannheim</strong>/Heidelberg/Mosbach Ausgabe Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> vom 09.12.<strong>2013</strong><br />

Stand<br />

punkt<br />

Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />

Versprechungen und Befürchtungen<br />

Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Walter Krech, <strong>Mannheim</strong> 1<br />

Versprechungen und Befürchtungen<br />

Manfred Riehl, Heidelberg 2<br />

Abschlussprüfung und wie geht’s<br />

weiter?<br />

Michael Schöfer, <strong>Mannheim</strong> 3<br />

Kappung von Stunden rechtswidrig<br />

N<br />

"Wie viel wird der Bürger merken?" Eine Frage, der ich schon in Ausgabe 41<br />

nachgegangen bin. Eine Frage, die aber auch die Bürger dieses Landes und<br />

daher auch die Medien interessiert. DPA-Meldungen zufolge sind die Zahlen bei<br />

Wohnungseinbrüchen in den ersten zehn Monaten des Jahres <strong>2013</strong> um 36 %<br />

gestiegen. Und damit ganz erheblich. Anlass genug nach den Gründen zu suchen.<br />

Und dabei wurde auch mehrfach nach Zusammenhängen zur Polizeireform<br />

und nach den sichtbaren Folgen für den Bürger gefragt. Die Antworten der<br />

Politiker und Projektverantwortlichen verwiesen zum wiederholten Male auf das<br />

Versprechen von inzwischen mindestens zwei zusätzlichen Beamten pro Revier.<br />

Für das PP <strong>Mannheim</strong> sollen es sogar drei pro Revier werden.<br />

Ein Ergebnis, das sich im Umgang mit Zahlen sicherlich so darstellen lässt und<br />

das dem Innenminister Reinhold Gall bestimmt auch so vorgelegt wurde; so<br />

überzeugend wie er dieses Ergebnis immer wieder betont.<br />

Ein erster Knackpunkt dabei ist bereits die Reduzierung des Blickes auf die Reviere.<br />

Alle auch vom Innenminister vorgebrachten Beispiele für den ersten Angriff<br />

zielen auf den Streifendienst der Reviere ab. Denn in ihm wird die Rund-um-die-Uhr<br />

Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. Und bereits bei der<br />

Frage nach den Stärken der Streifendienste werden die Antworten unsicher.<br />

Die Listen mit Namen, die den Revieren inzwischen vorliegen, bestätigen die<br />

bisherigen Befürchtungen. Denn der Blick auf diese Listen zeigt den Kolleginnen<br />

und Kollegen innerhalb der Dienststelle, dass sich die Situation auf den<br />

Dienstgruppen nicht verbessern wird. Da weiß man genau, wer tatsächlich da<br />

ist, wer aus gesundheitlichen Gründen schon gar nicht mehr im Streifendienst<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

Günter Troschka, <strong>Mannheim</strong> 4<br />

Kinder leiden unter Schichtarbeit<br />

der Eltern<br />

Ha-Jo Hohenadel, Heidelberg 5<br />

Urlaubsanspruch für Beamte unabhängig<br />

vom Alter!<br />

Günter Troschka; <strong>Mannheim</strong> 6<br />

Erstmals ein Mensch von isländischer<br />

Polizei erschossen<br />

Standpunktredaktion 6<br />

<strong>DPolG</strong> – in aller Kürze<br />

Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 7<br />

Infos für Ruheständler<br />

Adam, Karl, Raufelder 7<br />

Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er<br />

Polizei<br />

″Nach meiner Meinung wird auch 2014 in den Streifenwagen weniger Personal zur Verfügung<br />

stehen.″ <strong>DPolG</strong>-<strong>Kreisverband</strong>svorsitzender Walter Krech am 05.12.<strong>2013</strong> in der Sendung<br />

″Zur Sache Baden-Württemberg″ zur Frage Spart das Land an unserer Sicherheit?<br />

(Bild: Screenshot SWR-Fernsehen. www.swr.de)


Fortsetzung von Seite 1<br />

mitarbeiten kann oder wer aus anderen<br />

Gründen eigentlich gar nicht<br />

mitgerechnet werden darf.<br />

Und daher lasse ich es mir nicht<br />

nehmen, den wiederholten Versprechungen<br />

auf Verstärkung der Streifendienste<br />

auch wiederholt die Befürchtungen<br />

aus den Streifendiensten<br />

entgegen zu halten:<br />

Ja das Eckpunktepapier zur Polizeireform<br />

hatte recht: Der Polizei fehlt<br />

Personal, weil sie mit neuen Aufgaben<br />

und Herausforderungen konfrontiert<br />

ist. Teilweise ist sie denen<br />

schon begegnet. Und das zwangsläufig<br />

mit Personal aus den Streifendiensten.<br />

Denn diese sind in der<br />

Praxis eindeutig eine Einbahnstraße.<br />

Nachwuchs der Dienststellen<br />

Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 2 -<br />

füllt Lücken in den Streifendiensten<br />

der Reviere auf. Bewerbungen in<br />

den Streifendienst gibt es dagegen<br />

so gut wie gar nicht. Perspektiven<br />

außerhalb des Rund-um-die-Uhr-<br />

Dienstes finden dagegen zumeist<br />

Bewerber, die dann selbst im Streifendienst<br />

ihre Lücke hinterlassen.<br />

Daher gibt auch nicht wenige, die<br />

dem Papier nach dem Streifendienst<br />

angehören, tatsächlich aber z.B. in<br />

Funktionen des Führungsstabes<br />

eingesetzt werden, in denen der<br />

Amtsinhaber derzeit nicht tätig sein<br />

kann. Andere müssen aus gesundheitlichen<br />

Gründen aus dem Streifendienst<br />

genommen werden und<br />

füllen eine der zahlreichen Lücken<br />

im Tagesdienst des Reviers aus.<br />

Letztendlich bleibt ein Personaldefizit<br />

daher vor allem beim Streifendienst<br />

hängen, der trotzdem eine<br />

Mindestdienststärke zu stellen hat.<br />

Eine Spirale, die sich die letzten<br />

Jahre trotz aller gegenteiligen Versicherungen<br />

vom Ende der Talsohle<br />

weitergedreht hat und die sich ohne<br />

Polizeireform auch weiter auf einen<br />

dramatischen Zustand hin weiterdrehen<br />

würde. Und das kann weder<br />

durch zwei noch durch drei zusätzliche<br />

Beamtinnen und Beamte aufgefangen<br />

werden. Daher bleibe ich bei<br />

der Einschätzung, dass sich die<br />

Zahl der tatsächlich im Streifendienst<br />

tätigen Beamten auch trotz -<br />

nicht wegen - der Polizeireform weiter<br />

reduzieren wird. Noch gibt es<br />

mehr Beamte die, zum Teil nach<br />

Jahrzehnten im Schichtdienst, an<br />

ihre Grenzen kommen als Nachwuchsbeamte<br />

nachrücken.<br />

Abschlussprüfung und wie geht’s weiter?<br />

Übernahme der Azubis tarifvertraglich geregelt<br />

Von Manfred Riehl, <strong>DPolG</strong> Heidelberg<br />

Es ist schon erstaunlich, wie<br />

häufig positive Entwicklungen im<br />

Tarifrecht durch die Verwaltung<br />

einfach übersehen werden. Solche<br />

Ungereimtheiten führen natürlich<br />

bei den Betroffenen zu jeder<br />

Menge Verunsicherungen.<br />

So erging es einigen unserer<br />

Azubis, die inzwischen ihre theoretischen<br />

Prüfungen absolviert<br />

haben und zum Jahresanfang ihren praktischen<br />

Teil absolvieren werden. Erschreckend<br />

war für diese jungen Kolleginnen<br />

und Kollegen die Mitteilung, dass der<br />

Haushaltsstellenplan eine weitere Verwendung<br />

nach einer bestandenen Prüfung<br />

leider nicht zulässt. Die entstehende<br />

Panik unter den Azubis ist nur allzu leicht<br />

nachvollziehbar. Doch mit dem letzten Tarifabschluss<br />

im Frühjahr <strong>2013</strong> zwischen<br />

den Arbeitgebern der Länder (TdL) und<br />

den Gewerkschaften wurde genau zu diesem<br />

Thema ein absolutes Topergebnis erreicht<br />

(siehe § 19 TVA-L BBiG "Übernahme<br />

von Auszubildenden"). Die Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses ist vor dem<br />

Hintergrund dieser Bestimmung fraglich.<br />

Wenn nach der zwölfmonatigen Verlängerung<br />

ein Anschlussvertrag erfolgen soll,<br />

stehen die Chancen auch etwas besser.<br />

Bis dorthin sollte die Besetzungssperre<br />

der Vergangenheit angehören. Somit können<br />

unsere Azubis mit mehr Zuversicht in<br />

die Zukunft sehen.<br />

Niemand muss im Anschluss<br />

an eine Ausbildung um einen<br />

Arbeitsvertrag betteln (Quelle:<br />

Wikimedia Commons, Bild ist<br />

public domain, Foto: Los Angeles<br />

County Museum of Art)<br />

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

§ 19 Übernahme von Auszubildenden<br />

Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung<br />

bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren<br />

Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von<br />

zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht<br />

im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte<br />

oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Im Anschluss<br />

daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung<br />

in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Der<br />

dienstliche bzw. betriebliche Bedarf muss zum<br />

Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung nach<br />

Satz 1 vorliegen und setzt zudem eine freie und<br />

besetzbare Stelle bzw. einen freien und zu besetzenden<br />

Arbeitsplatz voraus, die/der eine ausbildungsadäquate<br />

Beschäftigung auf Dauer ermöglicht.<br />

Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse<br />

der Abschlussprüfung und die persönliche<br />

Eignung zu berücksichtigen. Bestehende Mitbestimmungsrechte<br />

bleiben unberührt.<br />

Protokollerklärungen zu § 19:<br />

1. Für die Prüfung des dienstlichen bzw. betrieblichen<br />

Bedarfs, einer freien und besetzbaren Stelle<br />

bzw. eines freien und zu besetzenden Arbeitsplatzes<br />

sowie der ausbildungsadäquaten Beschäftigung<br />

ist auf die Ausbildungsdienststelle<br />

bzw. den Ausbildungsbetrieb abzustellen. Steht<br />

in der Ausbildungsdienststelle bzw. dem Ausbildungsbetrieb<br />

keine Stelle bzw. kein Arbeitsplatz<br />

im Sinne des § 19 Satz 3 zur Verfügung, wirkt die<br />

Ausbildungsdienststelle bzw. der Ausbildungsbetrieb<br />

auf eine Übernahme in eine andere Dienststelle<br />

bzw. einen anderen Betrieb des Arbeitgebers<br />

hin.<br />

2. Besteht kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf<br />

für eine unbefristete Beschäftigung, ist eine<br />

befristete Beschäftigung außerhalb von § 19<br />

möglich.


Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 3 -<br />

Kappung von Stunden rechtswidrig<br />

Von Michael Schöfer, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Anfang Dezember hat eine E-<br />

Mail aus dem Innenministerium<br />

über die Fristverlängerung in Bezug<br />

auf den Abrechnungszeitraum<br />

bei gleitender und feststehender<br />

Arbeitszeit im Tarifbereich<br />

für reichlich Verwirrung gesorgt.<br />

"In den nächsten Abrechnungszeitraum<br />

dürfen Mehroder<br />

Minderarbeitszeiten bis zur<br />

Höhe der regelmäßigen wöchentlichen<br />

Arbeitszeit (derzeit<br />

41 Stunden) übertragen werden, darüber hinausgehende<br />

Mehrstunden werden 'gekappt', Minderstunden<br />

bleiben im vollen Umfang erhalten", hieß es darin.<br />

Die entsprechende Vorschrift der AzUVO gilt aber nur<br />

für Beamte und darf nicht auf dem Tarifbereich übertragen<br />

werden. Die Kappung von Stunden ist, wie ich im<br />

Standpunkt bereits mehrfach dargelegt habe (zuletzt in<br />

der Ausgabe Nr. 42/<strong>2013</strong> vom 28.10.<strong>2013</strong>), im Tarifbereich<br />

absolut unzulässig.<br />

Der Verfasser der E-Mail hat mir inzwischen versichert,<br />

dass von ihm kein Eingriff ins Tarifrecht beabsichtigt<br />

war. Ziel war lediglich, auf die Fristverlängerung hinzuweisen.<br />

Da aber sein Hinweis möglicherweise auch andernorts<br />

missverstanden wird, erlaube ich mir nachfolgend<br />

noch einmal, auf diese spezielle und zugegebenermaßen<br />

komplexe Rechtslage aufmerksam zu machen:<br />

Das Ausmaß der geschuldeten Wochenarbeitszeit der<br />

Arbeitnehmer regelt der Tarifvertrag (§ 6 Abs. 1 TV-L).<br />

Kappt der Arbeitgeber Stunden, kommt das de facto einer<br />

Arbeitszeiterhöhung gleich, weil bereits geleistete<br />

Arbeitszeit nicht in Form<br />

von Freizeit oder Entgelt<br />

ausgeglichen wird.<br />

Beschäftigte müssen<br />

dadurch mehr arbeiten,<br />

als sie durch den Tarifvertrag<br />

verpflichtet sind.<br />

Die Wochenarbeitszeit<br />

zu erhöhen oder zu vermindern<br />

steht aber allein<br />

den Tarifvertragsparteien<br />

zu. Alles andere<br />

tangiert die durch Artikel<br />

9 Abs. 3 Grundgesetz<br />

geschützte kollektive<br />

Koalitionsfreiheit der<br />

tarifschließenden Gewerkschaft<br />

und ist damit<br />

unzulässig (siehe Bundesarbeitsgericht,<br />

Urteil<br />

vom 17.05.2011 - 1<br />

AZR 473/09). Mit anderen<br />

Worten: Die Wochenarbeitszeit<br />

steht<br />

Die Axt ans Stundenguthaben anzulegen, kann fatale Folgen haben.<br />

Für den, der die Kappung anordnet. (Quelle: OpenClipart)<br />

gar nicht zur Disposition des Arbeitgebers (Land Baden-<br />

Württemberg), nicht einmal im Rahmen der Polizeireform.<br />

Im Arbeitsrecht herrscht das Prinzip: Keine Leistung<br />

ohne Gegenleistung. Eine erbrachte Arbeitsleistung des<br />

Arbeitnehmers ist daher immer entweder in Geld oder in<br />

Freizeit abzugelten. Die ersatzlose Kappung eines Zeitguthabens<br />

bedeutet jedoch, dass eine schon erbrachte<br />

Arbeitsleistung überhaupt nicht vergütet wird. Den Arbeitnehmern<br />

wird demzufolge Lohn, der ihnen unstreitig<br />

zusteht, vorenthalten. Für geleistete Arbeitsstunden weder<br />

Freizeitausgleich noch Entgelt zu gewähren, ist somit<br />

schlicht und ergreifend rechtswidrig.<br />

Für die Verantwortlichen wesentlich schlimmer: Sie machen<br />

sich dadurch sogar strafbar. Durch die Kappung<br />

werden nämlich die entfallenen Guthabenstunden automatisch<br />

zu Überstunden, weil es für sie keinen Ausgleich<br />

mehr gibt. Nach der Definition des TV-L (§ 7 Abs.<br />

7) sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers<br />

geleisteten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige<br />

Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten hinausgehen und<br />

nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen<br />

werden. Dafür ist zunächst ein Zeitzuschlag in<br />

Höhe von 30 Prozent zu zahlen (§ 8 Abs. 1 TV-L). Für<br />

Überstunden, für die obendrein bis zum Ende des dritten<br />

Kalendermonats kein Freizeitausgleich gewährt<br />

wird, sind zusätzlich 100 Prozent des Stundenentgelts<br />

zu zahlen (§ 8 Abs. 2 TV-L). Es besteht daher ein tarifvertraglich<br />

abgesicherter Anspruch des Arbeitnehmers<br />

auf Überstundenentgelt, der ebenfalls nicht zur Disposition<br />

des Arbeitgebers steht.<br />

Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Neben dem Anspruch<br />

des Arbeitnehmers<br />

auf Überstundenentgelt<br />

existiert der<br />

Anspruch der Sozialversicherungsträger<br />

auf<br />

Beiträge zur Sozialversicherung.<br />

Und Letzterer<br />

existiert unabhängig<br />

davon, ob der Arbeitgeber<br />

tatsächlich Überstundenentgelt<br />

zahlt<br />

oder nicht. Das heißt:<br />

Selbst wenn der Arbeitgeber<br />

dem Arbeitnehmer<br />

überhaupt nichts<br />

zahlt, schuldet er dennoch<br />

dem Sozialversicherungsträger<br />

die Sozialbeiträge.<br />

Für Überstundenentgelte<br />

sind<br />

selbstverständlich Sozialabgaben<br />

abzuführen.<br />

Fortsetzung auf Seite 4


Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 4 -<br />

Fortsetzung von Seite 3<br />

Unterbleibt die Abführung, macht sich der Arbeitgeber<br />

der Beitragshinterziehung schuldig - und das wird mit einer<br />

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft (§ 266a StGB, Vorenthalten und Veruntreuen<br />

von Arbeitsentgelt): "Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle<br />

Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung<br />

einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig<br />

davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird<br />

mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft."<br />

Fazit: Die Stundenkontingente der Beschäftigten müssen<br />

vollständig erhalten bleiben. Ist der Abbau bis zur<br />

Höchstgrenze des Übertrags (in Dienstvereinbarungen<br />

üblicherweise eine Wochenarbeitszeit) aus dienstlichen<br />

oder etwa krankheitsbedingten Gründen nicht möglich,<br />

müssen sie finanziell abgegolten werden. Alles andere<br />

ist rechtswidrig.<br />

Kinder leiden unter Schichtarbeit der Eltern<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Kinder deren Eltern häufig<br />

nachts oder an Wochenenden<br />

arbeiten, leiden unter den Arbeitszeiten<br />

ihrer Eltern. Sie neigen<br />

häufiger zur Fettleibigkeit<br />

und können oft schlechter lesen<br />

und rechnen als Gleichaltrige.<br />

Die Autoren einer Studie fordern<br />

mehr Unterstützung für betroffene<br />

Familien. Schicht- und<br />

Nachtarbeit können schwerwiegende<br />

Auswirkungen wie<br />

Schlafstörungen, Magenproblemen und Depressionen<br />

mit sich bringen. Dies aber nicht nur beim Arbeitnehmer,<br />

sondern auch bei deren Kindern.<br />

Dies zeigte die systematischen Auswertungen von Studien<br />

aus den letzten dreißig Jahren. Federführend war<br />

hier das WZB Berlin (Wissenschaftszentrum für Sozialforschung)<br />

zusammen mit einem internationalen Forscherteam.<br />

Man versuchte Zusammenhänge zwischen<br />

den Arbeitszeiten der Eltern und dem Wohlbefinden der<br />

Kinder herzustellen. Man ist sich bewusst, dass es<br />

schwierig ist, die einzelnen<br />

Einflussfaktoren<br />

zu bestimmen.<br />

Schlussendlich<br />

hängt auch sehr viel<br />

von der individuellen<br />

Familiensituation ab.<br />

Bei 21 der 23 analysierten<br />

Untersuchungen<br />

war nach Überzeugung<br />

der Wissenschaftler<br />

eine eindeutige<br />

Tendenz<br />

auszumachen. Arbeitszeiten<br />

außerhalb<br />

de üblichen Zeiten<br />

wirken sich nachteilig<br />

auf die soziale<br />

und emotionale Situation<br />

der Kinder<br />

aus. Verhaltensauffälligkeiten,<br />

schlechtere<br />

kognitive Leistungen<br />

(zum Beispiel<br />

Sprechen, Lesen<br />

und Rechnen) und<br />

Fettleibigkeit sind unter Kindern, deren Eltern zu diesen<br />

Zeiten arbeiten, demnach weiter verbreitet als bei anderen.<br />

Gründe hierfür sind den Forschern zu Folge depressive<br />

Symptome der Eltern, ein Mangel an Austausch<br />

und Nähe, sowie ein Mangel an Unterstützung in<br />

der Familie. Besonders zur Lasten der Kinder geht es,<br />

wenn Familien ohnehin schon benachteiligt sind. Sei es<br />

aufgrund des geringen Einkommens, wenn ein Elternteil<br />

alleinerziehend ist und wenn Eltern in Vollzeit in den<br />

Nächten oder am Wochenende arbeiten.<br />

Kinder leiden unter Fettleibigkeit. Und was ist die Ursache? Cola? Nein! Burger?<br />

Nein! Pommes? Nein! Gummibärchen? Nein! Die Arbeitszeit der<br />

Eltern? Ja! (Wikimedia Commons, CC BY 2.0, k.Ä., Urheber: Gaulsstin)<br />

Auch wenn die Studie auf die Allgemeinheit abhebt, für<br />

mich doch klar erkennbar, dass diese Probleme auch<br />

gerade bei der Polizei existent sind. Natürlich ist es<br />

schwer für den Betroffenen, sich zu outen. Wer ist<br />

schon bereit zuzugeben, dass sein Kind unter den Arbeitsbedingungen<br />

der Eltern leidet. Und gerade bei jungen<br />

Eltern im Schichtdienst kommt für mich noch der<br />

Faktor des in der Studie herausgehobenen Verdienstes<br />

hinzu. Ein Großteil der Kollegen im Schichtbetrieb sind<br />

in den unteren Einkommensklassen bei der Beamtenbesoldung<br />

angegliedert. Wobei die Zulagen für die nächtliche<br />

Tätigkeit im Vergleich<br />

mit der freien<br />

Wirtschaft geradezu<br />

lächerlich sind und<br />

den Gesamtsalär<br />

auch nicht in utopische<br />

Höhen treiben.<br />

Natürlich wird sich<br />

der Schichtdienst bei<br />

der Polizei nicht abschaffen<br />

lassen. Die<br />

Polizei ist und bleibt<br />

ein 24 Stunden Betrieb.<br />

Aber auch aus<br />

diesen Gründen gilt<br />

es zu überlegen, wie<br />

der Schichtdienst<br />

aufgewertet werden<br />

kann. Ob durch höhere<br />

Zulagen, einen<br />

Zeitfaktor zur Nachtarbeit<br />

oder ähnliches.<br />

Es wäre zumindest<br />

ein kleiner<br />

Weg in die richtige<br />

Richtung.


Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 5 -<br />

Urlaubsanspruch für Beamte unabhängig vom Alter!<br />

Von Ha-Jo Hohenadel, <strong>DPolG</strong> Heidelberg<br />

Aufgrund vermehrter Anfragen<br />

möchte ich Sie/ Euch über den<br />

derzeitigen Stand zum Thema<br />

Urlaubsanspruch kurz informieren.<br />

Die Änderung der AzUVO<br />

steht immer noch an. Der letzte<br />

vorgelegte Entwurf wurde vom<br />

HPR (Hauptpersonalrat) abgelehnt,<br />

sodass es bisher keine<br />

endgültige Fassung gibt. In dem<br />

beigefügten Auszug des BBW<br />

Magazins ist noch einmal ausführlich<br />

der Stand der Dinge aufgezeigt. Also, müssen<br />

wir uns noch ein wenig gedulden, bis wir die Inhalte der<br />

neuen AzUVO zur Kenntnis nehmen können.<br />

Nach der Einigung für Tarifbeschäftigte 30 Urlaubstage<br />

auch für Beamte – amtlich wird es aber erst frühestens<br />

im Herbst Tarifbeschäftigte im öffentlichen<br />

Dienst der Länder haben unabhängig vom Alter Anspruch<br />

auf 30 Urlaubstage im Jahr.<br />

Für sie wurden im Rahmen der Einkommensrunde <strong>2013</strong><br />

Fakten geschaffen. Eine entsprechende Regelung hat<br />

der BBW mit Schreiben vom 24. April <strong>2013</strong> eingefordert.<br />

Knapp vier Wochen später war die Antwort aus dem Innenministerium<br />

da: Man wolle die entsprechende Änderung<br />

der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO)<br />

demnächst in die Wege leiten. Doch bis es soweit ist,<br />

gilt es noch einige Hürden zu überwinden. Im Innenministerium<br />

geht man davon aus, dass die Änderung der<br />

AzUVO frühestens in der zweiten Jahreshälfte erfolgen<br />

kann.<br />

Zunächst müssen nämlich alle Ressorts zustimmen,<br />

dass die im TV-L vereinbarten Regelungen über den altersunabhängigen<br />

Jahresurlaub von 30 Tagen ab dem<br />

Jahr 2011 und den eintägigen Zusatzurlaub auch auf<br />

den Beamtenbereich übertragen werden. Damit ist nach<br />

Einschätzung des Ministeriums zu rechnen. In seinem<br />

Schreiben an den BBW begründet dies Ministerialdirektor<br />

Dr. Herbert Zinell, Amtschef im Innenministerium, mit<br />

der Entscheidung der Landesregierung, die von der Tarifgemeinschaft<br />

deutscher Länder für Landesbeschäftigte<br />

ausgehandelte Entgelterhöhung inhaltsgleich, wenn<br />

auch zeitversetzt auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger<br />

zu übertragen. Entsprechend sei es angezeigt,<br />

auch die Tarifeinigung über den einheitlichen Jahresurlaubsanspruch<br />

inhaltsgleich zu übernehmen.<br />

Dennoch wird es noch geraume Zeit dauern, bevor<br />

die AzUVO geändert wird. Im „Interesse der Verfahrensökonomie“<br />

will das Ministerium mit dieser Änderung<br />

nämlich „noch weitere, aufgrund der Rechtsprechung<br />

erforderlich gewordene Änderungen in die Wege leiten“.<br />

Dabei handelt es ich um die Regelung zur finanziellen<br />

Abgeltung von krankheitsbedingt nicht genommenem<br />

Urlaub beim Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis<br />

(BVerwG, Urteil vom 31. Januar <strong>2013</strong>, 3 C<br />

10.12), um die Verfallsdauer von krankheitsbedingt nicht<br />

genommenem Urlaub (EuGH, Urteil vom 22. November<br />

2011, C 214/10) und um die vorzeitige Beendigung der<br />

Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen<br />

(vgl. Vorgriffsregelung nach Ministerratsbeschluss vom<br />

12. Juli 2012, TOP 4).<br />

Bevor jedoch die Änderung der AzUVO eingeleitet werden<br />

kann, muss zunächst noch in § 71 des Landesbeamtengesetzes<br />

eine Ermächtigungsgrundlage für die finanzielle<br />

Urlaubsabgeltung geschaffen werden. Die bisherige<br />

Ermächtigung reiche dafür nicht aus, teilte das<br />

Ministerium mit. Das soll im Zuge des Gesetzes zur Änderung<br />

dienstrechtlicher Vorschriften geändert werden.<br />

Da diese Gesetzesänderung aber derzeit erst vom Ministerium<br />

für Finanzen und Wirtschaft vorbereitet wird,<br />

verzögere sich auch die Änderung der AzUVO. Bis dahin<br />

gelte weiterhin Verfallsschutz für zusätzlich entstehende<br />

Urlaubstage ab dem Jahr 2011 aufgrund<br />

des Ministerratsbeschlusses vom 17. Juli 2012, TOP<br />

4, versichert Ministerialdirektor Zinell.<br />

Zuversichtlich äußerte sich Zinell zu der BBW-Forderung,<br />

auch Beamtinnen und Beamten, die in Zentren für<br />

Psychiatrie arbeiten, einen Arbeitstag Zusatzurlaub zu<br />

gewähren. Das Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde<br />

habe die Übernahme des neu vereinbarten<br />

zusätzlichen Urlaubstags für auf den Beamtenbereich<br />

befürwortet.<br />

(Quelle: Beamtenbund Tarifunion, BBW Magazin, Juni<br />

<strong>2013</strong>, Seite 12)<br />

Impressum<br />

Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in<br />

der Kurpfalz (Kreisverbände <strong>Mannheim</strong> / Heidelberg / Mosbach)<br />

Herausgeber: <strong>DPolG</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 <strong>Mannheim</strong>, Telefon: (0621) 174-2020<br />

E-Mail: Standpunktredaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />

Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Walter<br />

Krech, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter Troschka. Graphische Unterstützung:<br />

Armin Süss.<br />

Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe.<br />

Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen:<br />

Standpunktredaktion@gmx.de


Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 6 -<br />

Erstmals ein Mensch von isländischer Polizei erschossen<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Das ländliche Island, wie wir es uns vorstellen. Das Land ist eines<br />

der sichersten der Welt: Zwischen 2001 und 2010 gab es<br />

insgesamt nur 15 Morde. (Quelle: Wikimedia Commons, CC<br />

BY-SA 3.0-Lizenz, k.Ä. Urheber: Bromr at nl.wikipedia)<br />

In Reykjavik, Islands Hauptstadt, hat die Polizei einen<br />

Mann erschossen. Was in anderen Ländern leider häufiger<br />

vorkommt, ist für Island eine traurige Premiere. Polizeidirektor<br />

Haraldur Johannessen sprach von einem<br />

bislang nie dagewesenen Vorfall. Ein 60-jähriger Mann<br />

hatte in der Nacht zum Montag mit einem Jagdgewehr<br />

aus dem Fenster seiner Wohnung in Reykjavik gefeuert.<br />

Nach vergeblichen Versuchen der Kontaktaufnahme,<br />

warfen die Beamten Gasgranaten. Als der Mann weiter<br />

schoss, wurde die Wohnung durch Einsatzkräfte gestürmt.<br />

Dabei wurde ein Polizeibeamter im Helm, ein<br />

anderer in die Schutzweste getroffen. Die Beamten<br />

schossen daraufhin auf den Mann und verletzten ihn<br />

tödlich. Polizeibeamte auf Island tragen keine Schusswaffen.<br />

Lediglich eine Sondereinheit mit dem ins deutsche<br />

übersetzten Namen "Wikingertruppe" trägt<br />

Schusswaffen. Island hat 322.000 Einwohner und die<br />

niedrigste Kriminalitätsrate der Welt. Bemerkenswert erscheint<br />

jedoch, dass die Isländer im Vergleich mit anderen<br />

Nationen großzügig bewaffnet sind. Etwa 90.000<br />

Schusswaffen sind registriert. Dies zeigt, dass ein hoher<br />

Anteil an Schusswaffen nicht gleichbedeutend mit einer<br />

hohen Kriminalität seien muss. In einen Bericht für den<br />

Nachrichtensender BBC fasste Andrew Clark zusammen,<br />

warum Delikte im Zusammenhand mit Schusswaffen<br />

in Island so selten sind. Eine große Rolle spielt hier<br />

offensichtlich auch die stark auf Gewaltprävention ausgerichtete<br />

Politik und dass im Lande kaum Drogen konsumiert<br />

werden.<br />

"Parkplatzschwein"<br />

Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht,<br />

darf als "Parkplatzschwein" bezeichnet werden. So urteilte<br />

jetzt das Amtsgericht in Rostock. (Az.: 46 C<br />

186/12). Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich<br />

nicht um eine persönliche Beleidigung durch die negativen<br />

Eigenschaften eines Schweines handelt, sondern<br />

lediglich um einen Hinweis auf egoistisches Verhalten.<br />

Ein Mann hatte ein Foto von einem auf einem Behindertenparkplatz<br />

abgestellten Geldtransport ins Internet gestellt.<br />

Zuvor hatte er an der Windschutzscheibe einen<br />

Zettel mit der Bemerkung "Parkplatzschwein"<br />

angebracht. Zu erwähnen<br />

ist hier aber, dass die Beschimpfung<br />

"Blödes Schwein" schnell mal 500<br />

Euro oder mehr kosten kann. (GT)<br />

Das gemeine Parkplatzschwein (Sus<br />

scrofa domestica campus depositum<br />

vehicula) Quelle: Openclipart<br />

Zoll findet Rohopium<br />

Ein großer Erfolg gegen den internationalen<br />

Rauschgiftschmuggel ist<br />

deutschen Zollfahndern gelungen. Sie<br />

entdeckten 220 Kilo Rohopium, welches<br />

in Richtung Berlin transportiert<br />

wurde. Das Rauschgift wurde an der<br />

polnischen Grenze in einem Lastwagen<br />

mit türkischen Kennzeichen gefunden und beschlagnahmt.<br />

Der Wert des Rohstoffes wird auf ca. 1,5<br />

Millionen Euro geschätzt und ist der größte Fund in den<br />

letzten 10 Jahren an Rohopium. (GT)<br />

Fußball: Holländisches Modell auch für Deutschland?<br />

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (<strong>DPolG</strong>) begrüßt und<br />

unterstützt den Vorschlag des niedersächsischen Innenministers<br />

Boris Pistorius zur Eindämmung der Fußballgewalt<br />

ausdrücklich. Dieser fühle sich beim Anblick der<br />

Gewalttätigkeiten gegen Polizisten<br />

"wie im Krieg" und sei entschlossen,<br />

dieses nicht hinzunehmen. Pistorius<br />

wolle im Rahmen der IMK in Osnabrück<br />

das sogenannte "holländische<br />

Modell" bei Hochrisikospielen einzuführen.<br />

Dieses habe sich in den Niederlanden<br />

bewährt. Fans erhalten danach<br />

ihre Karten für derartige Spiele<br />

erst am Spielort nach ihrer Identifizierung<br />

ausgehändigt und müssen zusätzlich<br />

eine geregelte Anreise, etwa<br />

mit Sonderbussen, nachweisen.<br />

Quelle: Behördenspiegel (HA)


Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 7 -<br />

Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Beihilfe bei Nichtinanspruchnahme<br />

Das Krankenhaustagegeld bei<br />

Nichtgeltendmachung von ärztlichen<br />

Kosten anlässlich von stationären<br />

Reha- und Suchtbehandlungen<br />

soll nach Planungen der Landesregierung<br />

künftig wegfallen.<br />

Bislang erhielten Beihilfeberechtigte,<br />

die entsprechend versichert waren,<br />

bei Verzicht auf eine Chefarztbehandlung<br />

und auf ein Zweibettzimmer<br />

14 Euro pro Tag. Diese Regelung sollte Anreiz<br />

geben, Beihilfemittel einzusparen. Für diese geplante<br />

Regelung lieferte der Gesetzesentwurf allerdings bislang<br />

keine Begründung. Denkbar aber ist, dass es in einer<br />

Reha- bzw. Suchtbehandlungseinrichtung in aller<br />

Regel nur noch Zweibettzimmer gibt und Behandlung<br />

meistens auch durch einen Chefarzt koordiniert wird. Es<br />

lohnt sich also bald nicht mehr, bei einer Behandlung in<br />

einer Reha- oder Suchtbehandlungseinrichtung auf die<br />

Wahlleistungen zu verzichten. Anders sieht es wohl bei<br />

einem Krankenhausaufenthalt aus. Da werden die alten<br />

Regelungen wohl noch weiterhin gelten. Hier können<br />

Sie frei entscheiden, ob Sie das Zweitbettzimmer und<br />

die Chefarztleistung wollen oder die "Beihilfe-Einsparprämie".<br />

Wenn diese Regelung so Gesetzeskraft erlangt,<br />

werden wir Sie informieren.<br />

Termine<br />

Polizeipensionäre <strong>Mannheim</strong>:<br />

Keinesfalls die Polizei-Strukturreform ist Grund, dass die Jahresabschlussbegegnung<br />

der <strong>Mannheim</strong>er Polizeipensionäre in diesem Jahr<br />

nicht im Luisenpark stattfinden kann, sondern Umbaumaßnahmen am<br />

Seerestaurant. Die Veranstaltung mit der Leitung des Polizeipräsidiums<br />

<strong>Mannheim</strong> findet deshalb am Mittwoch, 18. Dezember <strong>2013</strong>, 14.30 Uhr,<br />

an unserem üblichen Treff, dem Schützenhaus des PSV <strong>Mannheim</strong>, Im<br />

Pfeifferswörth 17, statt. Die "Ruheständler" sind zu interessanten Informationen<br />

und geselligem Beisammensein herzlich eingeladen.<br />

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg:<br />

Für Januar 2014 liegen noch keine Termine vor<br />

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst <strong>Mannheim</strong> und<br />

Schwetzingen:<br />

Donnerstag, 10. Dezember <strong>2013</strong>, 14.30 Uhr, <strong>Mannheim</strong>, Bürgerhaus<br />

Neckarstadt-West, Lutherstraße 15-17, Vorweihnachtliches Beisammensein<br />

Geschichte(n) und Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />

Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />

Leserbrief von Polizeidirektor a.D. August Greiner:<br />

Sehr geehrter Herr Krech,<br />

ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass<br />

ich im Standpunkt (Anmerkung der Redaktion: gemeint<br />

ist Standpunkt Nr. 47/<strong>2013</strong>, Seite 8) in der Serie über<br />

die <strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten erwähnt werde.<br />

Wenn die Erwähnung auf die Abschaffung kommunaler<br />

Relikte Bezug nimmt, liegt der "Standpunkt" schon richtig.<br />

Herr Adam arbeitete ja damals in meinem Stab und<br />

wird sich vielleicht noch daran erinnern, dass ich in diesem<br />

Gremium schelmisch als "Abschaffteufel" zitiert<br />

wurde. Ich könnte Ihnen eine Serie von Anekdoten liefern,<br />

die belegen, was aufgrund meiner Initiative an<br />

überflüssigen "alten Zöpfen" bei der Schutzpolizei zur<br />

Abschaffung kam. Als Beispiel: die seit Einführung des<br />

Polizeigesetzes 1956 überflüssig gewordene - zusätzlich<br />

zu den Anmerkungen in den Vorkommnisberichten<br />

oder in den Anzeigen - ausführliche "Hiebwaffengebrauchsmeldung".<br />

Meldungen, die 20 Jahre später immer<br />

noch zur Vorlage kamen und ohne jede Maßnahme<br />

"zu den Akten" geschrieben wurden.<br />

Zur Verweisung auf das Wirken meiner Person in dieser<br />

Hinsicht ist jedoch anzumerken, dass später im Bericht<br />

die organisatorischen Änderungen zum 1. Januar 1973<br />

erwähnt werden. Das könnte zu dem falschen Schluss<br />

führen, dass ich schon vor diesem Datum Dienst in<br />

<strong>Mannheim</strong> versah. Tatsächlich trat ich diesen jedoch<br />

erst am 1. August 1975 an. Es war das Jahr, als der<br />

Schutzpolizeichef Thomas zur LPD Karlsruhe versetzt<br />

wurde und Rudi Grentrup (mein Amtsvorgänger als Ia)<br />

nachrückte.<br />

Mit freundlichen Lesergrüßen<br />

August Greiner<br />

Fortsetzung auf Seite 8


Standpunkt Nr. <strong>48</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 8 -<br />

<strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten<br />

Zwei "Baustellen" sind bereits im<br />

Standpunkt beschrieben worden,<br />

die Polizeipräsident a.D. Willi Menz<br />

bearbeiten musste.<br />

Auch die Struktur des städtischen<br />

Polizeipräsidiums <strong>Mannheim</strong> musste<br />

sich den neuen Gegebenheiten<br />

anpassen. Die Polizeibehörde sowie<br />

die Berufsfeuerwehr waren mit dem<br />

1. Januar 1972 kein Bestandteil des<br />

Polizeipräsidiums mehr. Entsprechend<br />

den Verhältnissen im Land<br />

wurde das Polizeipräsidium nun in<br />

drei Abteilungen gegliedert. Schutzpolizei<br />

und technische Einrichtungen<br />

wurden zur Abteilung I. Leiter<br />

dieser Abteilung blieb Polizeidirektor<br />

Günther Thomas. Er wurde 1975<br />

dann als Leiter der Abteilung I der<br />

damaligen Landespolizeidirektion<br />

Nordbaden, heute bekannt als Landespolizeidirektion<br />

Karlsruhe, berufen<br />

und dort Leitender Polizeidirektor<br />

Sein Nachfolger in <strong>Mannheim</strong><br />

wurde Polizeidirektor Rudolf Grentrup,<br />

der bis dahin Stellvertreter des<br />

Leiters I und die Funktion eines Ia<br />

(Einsatz, Aus-und Fortbildung, Personal<br />

und Polizeifreiwillige) hatte.<br />

Die Kriminalpolizei wurde die Abteilung<br />

II. Den früheren Begriff "Leitung<br />

der Kriminalpolizei" und auch<br />

die Bezeichnung "Leitung der<br />

Schutzpolizei", den deren Leiter mitsamt<br />

ihren Stäben benutzten, gab<br />

es offiziell ab dem 1. 1. 1972 nicht<br />

mehr. Allerdings sprechen heute<br />

noch viele Kolleginnen und Kollegen<br />

von "der Leitung". Leiter der Abt. II<br />

blieb auch nach der Verstaatlichung<br />

der schon legendären Ruf genießende<br />

Kriminaldirektor Oskar Riester.<br />

Er ging nach Erreichen der Altersgrenze<br />

schon im März 1972 in<br />

den Ruhestand. Sein Nachfolger<br />

wurde Kriminaldirektor Josef Müller,<br />

der von Heilbronn kam und somit<br />

der erste "auswärtige" Leiter einer<br />

Abteilung in <strong>Mannheim</strong> war. Die Abteilung<br />

III, zuständig für Personalund<br />

Wirtschaftsangelegenheiten,<br />

musste neu eingerichtet werden.<br />

Vorher war ja hierfür die Stadt<br />

<strong>Mannheim</strong> zuständig. Erster Verwaltungsleiter<br />

wurde Amtsrat Karl Roth.<br />

Er war bis 1977 im Amt. Nach seinem<br />

Ruhestand wurde Amtsrat Dieter<br />

Frey neuer Verwaltungsleiter.<br />

Obwohl auch Personalangelegenheit<br />

eigentlich in das Ressort der<br />

Abteilung III fielen, gab es immer<br />

wieder kleinere Konflikte mit den<br />

Abteilungen I und II, weil diese sich<br />

nur ungern die Personalplanung aus<br />

der Hand nehmen ließen.<br />

(wird fortgesetzt)<br />

Internet: http://www.dpolg-service.de<br />

<strong>DPolG</strong>-Service GmbH | Maybachstr. 19 | 73037 Göppingen<br />

Hotline: 07161 / 964-100 | Fax: 07161 / 964-1040<br />

(Hotline-Zeiten: Mo. - Fr. 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr)

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