Pornografie aus Sicht des Feminismus - Frauenzentrale
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Maturitätsarbeit 2012 KZO Wetzikon Pia Schneider <br />
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§5 Zwang zur Wahrnehmung von <strong>Pornografie</strong> <br />
Wer in der Öffentlichkeit oder privat, am Arbeitsplatz oder in der Schule Frauen oder Mädchen gegen <br />
deren Willen, vorsätzlich oder fahrlässig, der Wahrnehmung von <strong>Pornografie</strong> <strong>aus</strong>setzt, kann von <br />
diesen auf Unterlassung und zu Schadenersatz verklagt werden. <br />
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§6 Konsum von <strong>Pornografie</strong> <br />
Wer nachweislich aufgrund <strong>des</strong> Konsums von <strong>Pornografie</strong> Frauen/Mädchen in ihrem Recht auf <br />
Würde, Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit verletzt, ist den direkt Betroffenen zu <br />
Schadenersatz verpflichtet. 39 <br />
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Diesem Gesetzesentwurf ging die Klage von zehn Frauen der EMMA gegen den „Stern“ vor<strong>aus</strong>, den <br />
EMMA wegen seinen sexistischen, frauenfeindlichen Titelbildern <br />
verklagte. Der Richter Engelschall gab den Klägerinnen moralisch <br />
recht („Die Kammer verkennt nicht, dass es ein berechtigtes Anliegen <br />
sein kann“), jedoch juristisch unrecht („Diese Klage hat in dem <br />
geltenden Rechtsschutzsystem keinen Platz. Mit einem solchen <br />
Anliegen müssten sich die Klägerinnen vielmehr an den Gesetzgeber <br />
wenden.“) 40 <br />
Zusammen mit dem Gesetzesentwurf erschien auch eine dreiteilige <br />
Serie zum Thema <strong>Pornografie</strong> in der EMMA. Zur selben Zeit <br />
veröffentlichte Andrea Dworkin ihr Buch „<strong>Pornografie</strong>. Männer <br />
beherrschen Frauen.“ 41 <br />
EMMA‐ Ausgabe 8/1978 <br />
4.1.3.1 Der Prozess 42 <br />
Am 14. September 1988 wurde während zweier Tage über die Durchsetzung eines Anti‐Porno‐<br />
Gesetzes diskutiert. Anwesend waren dabei Abgeordnete der SPD, die zu dieser Versammlung <br />
eingeladen hatte, sowie Experten <strong>aus</strong> Recht, Kultur und Wissenschaft. <br />
Darunter befanden sich Renate Damm, Vorsitzende <strong>des</strong> deutschen Juristinnenbun<strong>des</strong>, fünf <br />
Rechtsexperten, Universitätsprofessor Arndt Teichmann, Manfred Engelschall, Ex‐Vorsitzender <br />
Richter am Oberlan<strong>des</strong>gericht Hamburg, Lore Maria Peschel‐Gutzeit, Vorsitzende Richterin am <br />
Oberlan<strong>des</strong>gericht Hamburg. <br />
Die genannten Personen sprachen sich allesamt für eine Verbandsklage gegen <strong>Pornografie</strong> <strong>aus</strong>. Eine <br />
Verbandsklage, d.h. eine Klage, die von einem Verband eingereicht wird, der von jedem Menschen <br />
gegründet werden kann. Der Verband muss <strong>aus</strong> min<strong>des</strong>tens sieben Personen bestehen. <br />
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