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Pornografie aus Sicht des Feminismus - Frauenzentrale

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Maturitätsarbeit
2012
 KZO
Wetzikon
 Pia
Schneider
<br />


<br />

§5
Zwang
zur
Wahrnehmung
von
<strong>Pornografie</strong>
<br />

Wer
in
der
Öffentlichkeit
oder
privat,
am
Arbeitsplatz
oder
in
der
Schule
Frauen
oder
Mädchen
gegen
<br />

deren
 Willen,
 vorsätzlich
 oder
 fahrlässig,
 der
 Wahrnehmung
 von
 <strong>Pornografie</strong>
 <strong>aus</strong>setzt,
 kann
 von
<br />

diesen
auf
Unterlassung
und
zu
Schadenersatz
verklagt
werden.
<br />


<br />

§6
Konsum
von
<strong>Pornografie</strong>
<br />

Wer
 nachweislich
 aufgrund
 <strong>des</strong>
 Konsums
 von
 <strong>Pornografie</strong>
 Frauen/Mädchen
 in
 ihrem
 Recht
 auf
<br />

Würde,
 Leben,
 körperliche
 Unversehrtheit
 oder
 Freiheit
 verletzt,
 ist
 den
 direkt
 Betroffenen
 zu
<br />

Schadenersatz
verpflichtet. 39 
<br />


<br />

Diesem
Gesetzesentwurf
ging
die
Klage
von
zehn
Frauen
der
EMMA
gegen
den
„Stern“
vor<strong>aus</strong>,
den
<br />

EMMA
 wegen
 seinen
 sexistischen,
 frauenfeindlichen
 Titelbildern
<br />

verklagte.
 Der
 Richter
 Engelschall
 gab
 den
 Klägerinnen
 moralisch
<br />

recht
(„Die
Kammer
verkennt
nicht,
dass
es
ein
berechtigtes
Anliegen
<br />

sein
 kann“),
 jedoch
 juristisch
 unrecht
 („Diese
 Klage
 hat
 in
 dem
<br />

geltenden
 Rechtsschutzsystem
 keinen
 Platz.
 Mit
 einem
 solchen
<br />

Anliegen
 müssten
sich
die
 Klägerinnen
 vielmehr
an
den
 Gesetzgeber
<br />

wenden.“) 40 
<br />

Zusammen
 mit
 dem
 Gesetzesentwurf
 erschien
 auch
 eine
 dreiteilige
<br />

Serie
 zum
 Thema
 <strong>Pornografie</strong>
 in
 der
 EMMA.
 Zur
 selben
 Zeit
<br />

veröffentlichte
 Andrea
 Dworkin
 ihr
 Buch
 „<strong>Pornografie</strong>.
 Männer
<br />

beherrschen
Frauen.“ 41 
<br />

EMMA‐
Ausgabe
8/1978
<br />

4.1.3.1
Der
Prozess 42 
<br />

Am
 14.
 September
 1988
 wurde
 während
 zweier
 Tage
 über
 die
 Durchsetzung
 eines
 Anti‐Porno‐<br />

Gesetzes
 diskutiert.
 Anwesend
 waren
 dabei
 Abgeordnete
 der
 SPD,
 
 die
 zu
 dieser
 Versammlung
<br />

eingeladen
hatte,
sowie
Experten
<strong>aus</strong>
Recht,
Kultur
und
Wissenschaft.
<br />

Darunter
 befanden
 sich
 Renate
 Damm,
 Vorsitzende
 <strong>des</strong>
 deutschen
 Juristinnenbun<strong>des</strong>,
 fünf
<br />

Rechtsexperten,
 Universitätsprofessor
 Arndt
 Teichmann,
 Manfred
 Engelschall,
 Ex‐Vorsitzender
<br />

Richter
 am
 Oberlan<strong>des</strong>gericht
 Hamburg,
 Lore
 Maria
 Peschel‐Gutzeit,
 Vorsitzende
 Richterin
 am
<br />

Oberlan<strong>des</strong>gericht
Hamburg.

<br />

Die
genannten
Personen
sprachen
sich
allesamt
für
eine
Verbandsklage
gegen
<strong>Pornografie</strong>
<strong>aus</strong>.
Eine
<br />

Verbandsklage,
d.h.
eine
Klage,
die
von
einem
Verband
eingereicht
wird,
der
von
jedem
 Menschen
<br />

gegründet
werden
kann.
Der
Verband
muss
<strong>aus</strong>
min<strong>des</strong>tens
sieben
Personen
bestehen.
<br />

23

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