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Schulprogramm der GGS Albertus Magnus 1 - auf der Homepage ...

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<strong>Schulprogramm</strong> <strong>der</strong> <strong>GGS</strong> <strong>Albertus</strong> <strong>Magnus</strong> 53<br />

9.4 Die Telefonkette<br />

Die sogenannte Telefonkette ist für uns ein wichtiges Instrument, um<br />

kurzfristig Informationen an Sie weiterzugeben. In erster Linie betrifft dies<br />

geän<strong>der</strong>te Unterrichtszeiten, vorverlegten Unterrichtsschluss o<strong>der</strong><br />

unterrichtsfreie Tage. Dazu ist es wichtig, dass diese Informationen schnell<br />

und lückenlos weitergeben werden.<br />

Generell darf kein Kind vorzeitig nach Hause , wenn die Eltern darüber nicht<br />

informiert sind. Es gibt aber Fälle, in denen Eltern morgens grundsätzlich<br />

schwer erreichbar sind und mit ihren Kin<strong>der</strong>n Regelungen für die Zeit nach<br />

Unterrichtsschluss getroffen haben. Dazu wird jährlich eine Liste aktualisiert,<br />

in <strong>der</strong> festgehalten wird, wie bei Nichterreichbarkeit <strong>der</strong><br />

Erziehungsberechtigten verfahren werden soll :<br />

Das Kind soll grundsätzlich bis zum normalen Unterrichtsschluss in <strong>der</strong> Schule<br />

verbleiben!<br />

Das Kind verfügt über einen Hausschlüssel und darf auch vorzeitig nach Hause gehen.<br />

Das Kind kann nach Hause, wenn eine benannte Familie erreicht wurde. Es soll dann zu<br />

dieser Familie gehen.<br />

Das Kind ist in <strong>der</strong> Betreuung 8 bis 1 angemeldet.<br />

9.5 Schulmilch<br />

Es besteht die Möglichkeit, von montags bis freitags in <strong>der</strong> Pause folgende<br />

Getränke zu beziehen:<br />

Frischmilch, Frischkakao, Frischvanillemilch, Karamellmilch und Erdbeermilch<br />

in Trinkkartons. Das „Kakaogeld“ wird ab <strong>der</strong> 3. Schulwoche in regelmäßigen<br />

Abständen eingesammelt, <strong>der</strong> genaue Betrag wird den Kin<strong>der</strong>n vorher<br />

mitgeteilt.<br />

In <strong>der</strong> 2. Schulwoche erhalten alle neuen Schüler ein „Probemilchgetränk“.<br />

Alle Schulmilchgetränke werden durch die EG-Kommission geför<strong>der</strong>t.<br />

9.6 Schülerunfallversicherung<br />

Alle Schüler sind <strong>auf</strong> dem Weg zur Schule und nach Hause sowie während<br />

<strong>der</strong> Zeit des Unterrichts unfallversichert. Sollte ein Unfall vorkommen, so<br />

erstellt die Schule eine Meldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband,<br />

<strong>der</strong> dann die anfallenden Kosten intern abrechnet. Sollte ein Kind <strong>auf</strong><br />

dem Weg zur Schule o<strong>der</strong> von dort nach Hause einen Unfall erleiden, so ist<br />

die Schule umgehend zu verständigen, damit die erfor<strong>der</strong>liche Meldung an<br />

den Unfallversicherungsverband gemacht werden kann.

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