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Landesbeilage Thüringen zum DIB 10/2003 - Ingenieurkammer ...

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<strong>DIB</strong> THÜRINGEN<br />

IngenieurBlatt regional Nummer <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />

Infos und Mitteilungen der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> / Forum Thüringer Ingenieure<br />

Meine Damen und Herren,<br />

im Namen des Vorstands der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />

<strong>Thüringen</strong>s und im Namen von 1878<br />

Thüringer Ingenieurinnen und Ingenieuren, die<br />

Mitglieder unserer Kammer sind, begrüße ich<br />

Sie recht herzlich und freue mich, dass Sie<br />

unserer Einladung gefolgt sind.<br />

Der Anlass für die heutige Einladung ist der<br />

am 19. und 20. September geplante „Tag des<br />

offenen Ingenieurbüros“, an dem sich 63<br />

Thüringer Ingenieurbüros beteiligen werden.<br />

Um Ihnen bereits heute einen Einblick in das<br />

breit gefächerte Profil unserer Ingenieurbüros<br />

zu geben, werden exemplarisch drei<br />

Büroinhaberinnen bzw. -inhaber ihre spezielle<br />

Fachkompetenz vorstellen und über ausgewählte<br />

Projekte berichten. Wir wollen Sie<br />

aber auch neugierig machen, was Ihnen die<br />

60 heute nicht zu Wort kommenden Fachkolleginnen<br />

und -kollegen in einer Woche bieten<br />

werden.<br />

Ich darf Ihnen unser Podium vorstellen:<br />

- Frau Diplom-Geologin Sylvia Reyer, Erfurt,<br />

- Herr Diplom-Ingenieur Hans-Jochen Kaiser,<br />

Apolda,<br />

- Herr Diplom-Ingenieur Ulf Henkel und<br />

Diplom-Ingenieur Dieter Maak, Jena<br />

sowie die Vorstandsmitglieder der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />

- Herr DI Eckhard Brock, Erfurt, Vizepräsident,<br />

- Herr DI Gunther Lencer, Gotha, Beisitzer,<br />

- Herr Prof. Herrmann H. Saitz, Erfurt,<br />

Beisitzer und<br />

Wir begeben uns mit dem „Tag des offenen<br />

Ingenieurbüros“ auf ein Terrain, das für die<br />

Thüringer Büros „Neuland“ ist.<br />

Tag des offenen Ingenieurbüros<br />

Grußwort t des Präsidenten der IKTh zur Pressekonfer<br />

essekonferenz enz des Tages des offenen<br />

fenen<br />

Ingenieurbüros am <strong>10</strong>. September in Erfurt<br />

Für die Ingenieurbüros eine Premiere und<br />

eigentlich atypisch für den Berufsstand Ingenieur.<br />

Ingenieuren wird nachgesagt, sie seien Pragmatiker<br />

und es gehört gewiss nicht <strong>zum</strong><br />

Selbstverständnis des Ingenieurs, im Rampenlicht<br />

der Öffentlichkeit zu stehen.<br />

Ihre wissenschaftlich fundierte tägliche Arbeit<br />

ist in der Regel unspektakulär und die<br />

Methoden, die geistig-schöpferischen Leistungen<br />

der Erkenntnisgewinnung und die<br />

anerkannten technischen Regeln der Ingenieure<br />

sind auch für den gebildeten, Baumarkt<br />

trainierten und erfahrenen Laien häufig wie<br />

ein Brief mit sieben Siegeln.<br />

Wer kann schon mit solchen Begriffen wie<br />

Cremonaplan, Finite Elemente Methode oder<br />

gar mit den Abkürzungs-Ingenieurjargon<br />

VOB, HOAI etwas anfangen. Technisches<br />

Spezialwissen hat in unserer Gesellschaft einen<br />

niedrigen Stellenwert. Technikwissen<br />

spielt auch im Fragekatalog der so beliebten<br />

Quiz-Sendungen nur eine marginale Rolle.<br />

Eine jede kommunale oder regionale<br />

Infrastrukturinvestition setzt eine ingenieurtechnischen<br />

Leistung voraus.<br />

Wobei das Endprodukt der Ingenieurtätigkeit<br />

nicht immer so spektakulär ist, wie das jüngst<br />

der Bestimmung übergebene Verkehrsprojekt<br />

Deutsche Einheit (VDE Nr. 16), dessen Bauwerke<br />

eine in <strong>Thüringen</strong> wohl noch nie gekannte<br />

Öffentlichkeitswirksamkeit für ingenieurtechnische<br />

Leistungen brachte.<br />

Ich gehe davon aus, dass unser 1. Tag des<br />

offenen Ingenieurbüros auch vom Eindruck<br />

der gigantischen Talbrücken und des längsten<br />

Straßentunnels Deutschlands auf der<br />

Waldautobahn A71 profitieren kann und hoffe<br />

auf ein aufgeschlossenes sensibilisiertes Publikum.<br />

Mit unserer Kampagne laden wir Sie und die<br />

breite Öffentlichkeit ein, einmal einen Blick<br />

in ein Ingenieurbüro, quasi hinter die Kulissen,<br />

zu werfen und wir wollen Ihnen zeigen,<br />

an welchen interessanten Projekten unsere<br />

Thüringer Ingenieurinnen und Ingenieure<br />

partizipierten bzw. gerade arbeiten.<br />

Meine Damen und Herren, ich lade Sie ein,<br />

um sich am Tag des Ingenieurbüros von der<br />

Kreativität und dem innovativen Ideen unserer<br />

in <strong>Thüringen</strong> tätigen Ingenieurinnen und<br />

Ingenieuren zu überzeugen.<br />

Unsere Mitglieder werden am „Tag des offenen<br />

Ingenieurbüros“ besonders auf die<br />

Chancen der Jugendlichen im Ingenieurberuf<br />

hinweisen.<br />

Wollen wir im globalen Wettbewerb als rohstoffarmes<br />

Land bestehen, müssen wir nach<br />

meiner Intension und tiefen Überzeugung das<br />

spärliche Humankapital in Deutschland gezielt<br />

für eine attraktive ingenieurtechnische<br />

Ausbildung gewinnen.<br />

Auch <strong>Thüringen</strong> braucht hervorragend ausgebildete<br />

Ingenieurinnen und Ingenieure.<br />

Ich setzte auf Ihre Unterstützung, auf die<br />

Unterstützung durch die Medien, wenn wir<br />

am 19. und 20. September den „Tag des offenen<br />

Ingenieurbüros“ erfolgreich umsetzen<br />

wollen. Lassen Sie mich mit einem Zitat von<br />

Adalbert Stifter schließen, das so hervorragend<br />

auf die gegenwärtige Situation der Städte<br />

im Osten Deutschlands zutrifft:<br />

„Gebe Gott, dass man anfange einzusehen,<br />

dass nur Rat und Mäßigung <strong>zum</strong> Bau führen<br />

kann; denn bauen, nicht stets einreißen, tut<br />

not.“<br />

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

Präsident Prof.<br />

Wolfgang Storm<br />

- 1 -


<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />

Seit 1. September <strong>2003</strong> gibt es für die<br />

Mitglieder unserer Kammer ein<br />

zuständiges Versorgungswerk. Es ist die<br />

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau,<br />

die sich auf der Grundlage von<br />

Staatsverträgen auch für die<br />

Kammermitglieder aus den<br />

Bundesländern<br />

Rheinland-Pfalz,<br />

Sachsen, Saarland, Berlin und Hessen<br />

geöffnet hat.<br />

Die Einführung eines berufsständischen<br />

Versorgungswerks – für andere freie Berufe<br />

bestehen Versorgungswerke bereits seit<br />

Jahrzehnten – bedeutet nicht nur eine neue<br />

Versorgungsmöglichkeit neben vielen<br />

anderen, sondern heißt künftig vorrangige<br />

Versorgung des Berufsstandes auf<br />

dieser Schiene.<br />

Für die künftigen<br />

Kammerpflichtmitglieder ist das<br />

Versorgungswerk obligatorisch,<br />

wenn die Kammermitgliedschaft vor<br />

vollendetem 45. Lebensjahr<br />

begründet wird. Freiwillige<br />

Kammermitglieder haben die<br />

Möglichkeit, die Mitgliedschaft<br />

durch Antrag auf Befreiung<br />

ablehnen. Dieser Schritt ist aber dann<br />

nicht mehr abzuändern und sollte<br />

daher gut überlegt sein, denn die<br />

Vorteile des Versorgungswerks<br />

liegen auf der Hand:<br />

Dr<br />

• Absicherung sowohl von Berufsunfähigkeit<br />

als auch<br />

Hinterbliebenenversorgung und Altersversorgung<br />

(Dreifachkombination) in Form<br />

einer dynamischen Rente;<br />

• Effiziente Beitragsverrentung aufgrund<br />

kostengünstiger Verwaltung ohne Anfall<br />

von Provisionen- und Marketingkosten;<br />

• Beteiligung der Versicherten an den Entscheidungen<br />

des Versorgungswerks im<br />

Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung;<br />

• Finanzierungssystem mit voller Kapitaldeckung<br />

der Rentenansprüche; somit kein<br />

„Generationenvertrag“ mit Abhängigkeiten<br />

von künftigen Generationen. Kein<br />

Abfluss von Kapitalerträgen an Dritte,<br />

z.B. Aktionäre. Die Erträge aus den Kapitalanlagen<br />

werden ausschließlich für die<br />

Dynamisierung der Anwartschaften und<br />

Renten verwendet.<br />

Versorgungswerk der Ingenieure<br />

Entscheiden müssen Sie sich selbst<br />

Besondere Gestaltungsmöglichkeiten<br />

für den Übernahmebestand<br />

Kammermitglieder, die dies schon <strong>zum</strong> Stichtag<br />

1. September <strong>2003</strong> waren, gehören dem<br />

Übernahmebestand an. Für den<br />

Übernahmebestand bestehen besondere<br />

Gestaltungsrechte bezüglich Mitgliedschaftsund<br />

Beitragswahl:<br />

• Kammermitglieder, die das 45. Lebensjahr<br />

schon vollendet haben, können ausnahmsweise<br />

dem Versorgungswerk noch<br />

beitreten, sofern das 60. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet ist. Der Beitritt muss in diesem<br />

Fall ausdrücklich beantragt werden.<br />

Feierlicher Eintritt in das Versorgungswerk (v.l.n.r<br />

.l.n.r.)<br />

.)<br />

Dr. . Peter Schwarz, Staatsminister Dr. . Günther<br />

Beckstein, Prof. Storm, Prof. Kling,<br />

Dipl.-Ing. Werner Schmehr<br />

• Kammermitglieder, die das 45. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben, können<br />

sich auf Antrag vom Versorgungswerk<br />

befreien lassen. Dieses Befreiungsrecht<br />

besteht im Hinblick auf schon bestehende<br />

anderweitige Versorgungen vor Einführung<br />

der berufsständischen Versorgung.<br />

• Es kann als Pflichtbeitrag grundsätzlich<br />

lediglich der jeweilige halbe Regelbeitrag<br />

(<strong>2003</strong>: 414,37 •/Monat) oder der Mindestbeitrag<br />

geleistet werden (<strong>2003</strong>: <strong>10</strong>3,50 •/<br />

Monat) . Auch bei einer dieser Optionen<br />

ist der Ausbau der Versorgung durch freiwillige<br />

Einzahlungen möglich.<br />

• Die Option Mitgliedschaft mit Wahl des<br />

Mindestbeitrags ist eine ideale Möglichkeit,<br />

um die Vorteile des Versorgungswerks<br />

noch zu nutzen, auch wenn schon<br />

andere Versorgungen bestehen.<br />

- 2 -<br />

Überlegungsfrist beachten!<br />

Wer dem Übernahmebestand angehört, hat<br />

eine einjährige Überlegungsfrist, die am 31.<br />

August 2004 abläuft. Vor Fristablauf müssen<br />

die entsprechenden Gestaltungsanträge<br />

gestellt sein, ansonsten treten die nach<br />

Staatsvertrag und Satzung festgelegten<br />

Rechtsfolgen ein.<br />

An dieser Stelle wird ausdrücklich auch auf<br />

die Frist für den Antrag auf rückwirkende<br />

Befreiung von der Versicherungspflicht in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung (für die<br />

Pflichtmitglieder der Berufskammer!) von<br />

drei Monaten nach Mitgliedschaftsbeginn<br />

1. September <strong>2003</strong> hingewiesen.<br />

Informationen<br />

<strong>zum</strong> Versorgungswerk<br />

Es gibt <strong>2003</strong> und 2004 Informationsveranstaltungen.<br />

Bei Interesse melden<br />

Sie sich bitte an, da die Teilnehmehrzahl<br />

beschränkt ist.<br />

Hochrechnung:<br />

Welche Rente bzw.<br />

Absicherung ergibt sich bei welchen<br />

Zahlungen? Sie erhalten eine<br />

Hochrechnung über die zu<br />

erwartenden Leistungen, wenn Sie uns<br />

mitteilen, welchen Beitrag Sie<br />

kontinuierlich leisten wollen.<br />

Kontaktaufnahme:<br />

Bayerische Versorgungskammer<br />

Bayerische Ingenieurversorgung – Bau<br />

Arabellastr. . 31<br />

81925 München<br />

Postanschrift: 81921 München<br />

Telefon: (089) 9235 - 8770<br />

Fax: (089) 9235 – 7040<br />

E-Mail:<br />

bingv@versorgungskammer.de<br />

.de


<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />

Qualitätsmanagementsystem (QMS) Teil 3<br />

Im ersten und zweiten Teil beschäftigten wir<br />

uns mit:<br />

• Was as heißt Qualitätsmanagement?<br />

• Warum brauchen wir ein QM-System?<br />

• Die 4 Hauptgruppen eines QM-Systems<br />

in einem Planungsbüro<br />

• Grundbausteine eines QM-Systems<br />

• Einführung und Bewertung eines QM-<br />

Systems<br />

Wir beenden die Artikelserie mit<br />

3. Audit und Zertifizierung des QM-<br />

Systems<br />

4. Fördermöglichkeiten<br />

5. Kosten zur QM-Einführung<br />

6. QM-Unterlagen<br />

3. Audit und Zertifizierung des QM-<br />

Systems<br />

Audits kennen wir alle. Sie werden z.B. durch<br />

Finanzämter, Gewerbeaufsichtsämter und<br />

TÜV durchgeführt. Steuerprüfungen,<br />

Steuerfandungen und Abgasuntersuchungen<br />

sind „Audits“.<br />

Audits tragen dazu bei, die Qualität zu verbessern.<br />

Es sollte einmal jährlich durchgeführt<br />

werden.<br />

Interne Audits dienen der Selbstkontrolle,<br />

externe Audits der Fremdkontrolle.<br />

Interne Audits werden durch QM-Beauftragte<br />

geplant,ausgeführt und dokumentiert.<br />

Externe Audits werden angewendet, um Produkte,<br />

Verfahren und das QM-System eines<br />

Unternehmens durch unabhängige Dritte<br />

beurteilen zu lassen.<br />

Nach dem internen oder externen Audit folgt<br />

das Zertifizierungsaudit.<br />

Dieses Audit wird von einer dritten völlig<br />

unabhängigen, zugelassen Überprüfungsinstanz<br />

durchgeführt.<br />

Das Zertifizierungsaudit überprüft, ob das<br />

gesamte QM-System eines Unternehmens<br />

die Forderungen der entsprechenden Norm<br />

erfüllt.<br />

Ist dies der Fall, bestätigt das QM-Zertifikat<br />

die Qualitätsfähigkeit eines Unternehmens.<br />

Die von der Zertifizierungsgesellschaft eingesetzten<br />

Auditoren, die in das Unternehmen<br />

kommen, um das QM-System zu überprüfen,<br />

müssen die Anforderungen der DIN<br />

ISO <strong>10</strong>011 erfüllen.<br />

Ob ein Zertifizierungsauditor die in der Norm<br />

vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, wird<br />

von der TGA regelmäßig überprüft.<br />

4. Fördermöglichkeiten<br />

Im 1.Artikel hatte ich schon erwähnt, dass<br />

für die Einführung des QM-Systems umfangreiche<br />

Fördermittel zu Verfügung stehen.<br />

Im Rahmen der Erst- und Orientierungsberatung<br />

der IHK wird das Unternehmen<br />

kostenlos fachlich-inhaltlich beraten.<br />

Dazu gehören Erläuterungen zu verschiedenen<br />

Norminhalten und Systemzertifikaten<br />

ebenso wie die notwendigen Voraussetzungen,<br />

Kosten und Wirkung einer Zertifizierung<br />

im Unternehmen.<br />

Die Förderung der weiteren Beratung wirdüber<br />

das RKW <strong>Thüringen</strong> abgewickelt.<br />

Förderfähig sind max. <strong>10</strong> Tagewerke, bei einer<br />

Förderquote von 75% des Tageshonorars,<br />

höchstens jedoch 400 •/Tag.<br />

Die Förderung der Erlangung von Zertifikaten<br />

wird durch die Kammern (IHK,HWK)<br />

mittels Bescheid an das Unternehmen gewährt.<br />

Die Zuwendungen erfolgen durch<br />

Projektförderung als nichtrückzahlbarer<br />

Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.<br />

Förderfähig sind bis zu 50% der zuwendungsfähigen<br />

Kosten bei einem maximalen<br />

Zuschuss von 5.000•. Die Antragstellung<br />

muss vor Projektbeginn gestellt werden.<br />

5. Kosten zur QM-Einführung<br />

Vor der Entscheidung, ob Sie ein QM-System<br />

einrichten wollen, müssen Sie eine Kostenkalkulation<br />

machen und dann festlegen, ob<br />

Sie die Vorbereitung selbst oder mit externer<br />

Unterstützung angehen wollen.<br />

Es liegt in Ihrem ermessen, ob Sie einen Ihrer<br />

Mitarbeiter mit der Vorbereitung des QM-<br />

Systems einsetzen oder aber einen externen<br />

QM-Berater beauftragen.<br />

Die kostengünstigere Variante wäre sicher<br />

der richtige Weg.<br />

Ihre internen Kosten können Sie selber<br />

ermitteln.Als gute Orientierung hat sich folgende<br />

Formel in der Praxis bewährt:<br />

Anzahl der Workshoptage (ca. 3 Tage)<br />

x Anzahl der Teilnehmer (je Tag ca. 4 Teilnehmer)<br />

+ Anzahl der Mitarbeiter im Büro x 1 Tag/<br />

Mitarbeiter für die Einarbeitung<br />

+ <strong>10</strong> Tage für den QM-Beauftragten<br />

(wenn intern)<br />

= Gesamttage<br />

Die Gesamttage multiplizieren Sie mit dem<br />

Kostensatz Ihres Büros und Sie erhalten die<br />

internen Kosten.<br />

Wird ein externer QM-Beauftragter in Anspruch<br />

genommen, entfallen in obenstehender<br />

Formel die <strong>10</strong> Tage. Dann entnehmen<br />

Sie die anfallenden Kosten aus dessen Pauschalangebot.<br />

6. QM-Unterlagen<br />

Was gehört zu einem normgerechten QM-<br />

System?<br />

In einem der vorherigen Artikel hatte ich<br />

schon erwähnt, dass die Dokumentation des<br />

QM-Systems auf 3 Ebenen stattfindet: im<br />

Handbuch, in den Verfahrensanweisungen<br />

und in den Arbeitsmitteln.<br />

1. Handbuch<br />

Das Handbuch bietet eine zusammengefaßte<br />

Darstellung Ihres QM-Systems, d.h. es<br />

bildet die Grundstruktur Ihres QM-Systems<br />

ab.<br />

Die Adressaten des Handbuches sind hauptsächlich<br />

Ihre Auftraggeber, Mitarbeiter und<br />

Ihre Planungspartner.<br />

2. Verfahrensanweisungen (VA)<br />

A)<br />

Die VA’s enthalten detaillierte Regelungen zu<br />

Ihren Arbeitsprozessen. Es gibt zwei Arten:<br />

a. In den Prozess-VA’s sind die Schritte eines<br />

Prozesses im einzelnen dokumentiert.<br />

Sie werden in der Projektarbeit Schritt für<br />

Schritt bearbeitet und abgezeichnet.<br />

Die Prozess-AV’s kommen hauptsächlich bei<br />

den Kernprozessen zur Anwendung.<br />

b. In den Informations-AV’s ist festgehalten,<br />

wie mit den Dokumenten und Daten umgegangen<br />

wird, die in den Arbeitsprozessen entstehen<br />

oder in die Arbeitsprozesse eingehen.<br />

Info-AV’s sind insbesondere für die peripheren<br />

Prozesse und den QM-Regelkreis<br />

geeignet.<br />

3. Arbeitsmittel<br />

Die Arbeitsmittel umfassen Checklisten,<br />

Formblätter und Muster zur Unterstützung<br />

der täglichen Arbeit. Sie werden ausgefüllt,<br />

abgehakt und <strong>zum</strong> Teil als Prüfmittel eingesetzt.<br />

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen drei<br />

Artikeln einen Überblick <strong>zum</strong> QM-System<br />

gegeben habe und gleichzeitig Ihr Interesse<br />

für das Qualitätsmanagement geweckt<br />

habe. (Schluß)<br />

Manfred Richwien<br />

- 3 -


<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />

Rechtsinformation<br />

Ver<br />

ertragsstrafe und Ingenieurhaftung<br />

Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen<br />

haben, dass der Bundesgerichtshof (BGH)<br />

mit Urteil vom 23.01.<strong>2003</strong> – AZ VII ZR 2<strong>10</strong>/<br />

01 – die Vertragsstrafenhöchstgrenze in<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des<br />

Auftraggebers auf 5 % der Auftragssumme<br />

reduziert hat.<br />

Der mit der Mitwirkung bei der Vergabe beauftragte<br />

Ingenieur hat dies zu beachten. Es<br />

gehört <strong>zum</strong> Kernbereich seiner Leistungspflichten<br />

Bauverträge mit wirksamen Vertragsbedingungen<br />

für seinen Auftraggeber<br />

vorzubereiten. Fehlt es hieran, weil eine<br />

Vertragsstrafenklausel unwirksam ist, haftet<br />

der Ingenieur regelmäßig auch dann, wenn<br />

er gegenüber seinem Auftraggeber die Überprüfung<br />

des Bauvertrages und seiner Vertragsbedingungen<br />

durch einen Rechtsanwalt<br />

nahegelegt hat. So jedenfalls hat es das OLG<br />

Brandenburg mit Urteil vom 26.09.2002 – 12<br />

O 63/02 – entschieden. Der BGH hat mit<br />

Beschluss vom <strong>10</strong>.04.<strong>2003</strong> – VII ZR 978/02<br />

– die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde<br />

zurückgewiesen, so dass sich<br />

jeder Ingenieur die Ausführungen des OLG<br />

Brandenburg zu Herzen nehmen sollte. Es<br />

ist schon lange herrschende Meinung in Literatur<br />

und Rechtssprechung, dass der Ingenieur<br />

Sachwalter des Bauherrn ist und dementsprechend<br />

in den ihm beauftragten<br />

Leistungsteilen umfassende Beratungspflichten<br />

zu erfüllen hat. Dazu gehört auch<br />

und insbesondere die Kenntnis der Grundzüge<br />

des privaten Baurechts. Es reicht daher<br />

nicht, bei der Vorbereitung der Vergabe irgendein<br />

Vertragsformular aus der Schublade<br />

zu ziehen. Es muss vielmehr überprüft<br />

werden, ob dies auf dem aktuellsten Stand<br />

ist.<br />

Die neue BGH-Rechtssprechung zur<br />

Vertragsstrafenobergrenze hilft da zur Zeit<br />

recht schnell weiter. Ein Blick in die<br />

Vertragsstrafenregelung eines Bauvertragsformulars<br />

trennt die Spreu vom Weizen. Ist<br />

dort die Vertragsstrafenobergrenze noch mit<br />

<strong>10</strong> % angegeben oder fehlt gar eine<br />

Obergrenzenregelung schlechthin, ist das<br />

Vertragsformular schnellstens zu entsorgen,<br />

da es sicherlich auch im übrigen nicht mehr<br />

dem aktuellen Stand entsprechen dürfte. Die<br />

neue vorzitierte BGH-Rechtssprechung sollte<br />

daher Anlass für jeden Ingenieur sein, die von<br />

ihm verwendeten Bauvertragsformulare einer<br />

genauen Überprüfung zu unterziehen.<br />

Selbstverständlich besteht daneben die Verpflichtung,<br />

sich ständig über den aktuellen<br />

Stand der Rechtssprechung – auch wenn<br />

dies noch so schwer fällt – in Kenntnis zu<br />

setzen, denn das Haftungsrisiko kann immens<br />

sein und Versicherungsschutz ist regelmäßig<br />

nicht gegeben. Es reicht auch nicht, wie oben<br />

beschrieben, dem Auftraggeber Bauverträge<br />

an die Hand zu geben und dazu die Überprüfung<br />

durch einen Rechtsanwalt anzuregen,<br />

wenn in dieser Anregung nicht<br />

unmissverständlich <strong>zum</strong> Ausdruck kommt,<br />

dass der vom Ingenieur übergegebene Bauvertrag<br />

möglicherweise unvollständig bzw.<br />

rechtsunwirksam sein könnte. Das wiederum<br />

wirft im Umkehrschluss nicht unbedingt<br />

ein positives Bild auf die Fähigkeiten des Ingenieurs.<br />

Aber auch wenn es gelingt, eine wirksame<br />

Vertragsstrafenregelung im Bauvertrag zu<br />

formulieren ist weiterhin Achtsamkeit des Ingenieurs<br />

verlangt, jedenfalls dann, wenn er<br />

auch mit der Objektüberwachung der Bauarbeiten<br />

beauftragt ist und bei der förmlichen<br />

Abnahme teilnimmt. Eine noch so schöne und<br />

rechtssicher formulierte Vertragsstrafenklausel<br />

nützt nichts, wenn bei der förmlichen<br />

Abnahme der Vorbehalt hierzu nicht vom Auftraggeber<br />

erklärt wird. Liegt die Ursache für<br />

dieses Unterlassen darin, dass der Ingenieur<br />

den Bauherrn nicht auf die Notwendigkeit des<br />

Vorbehalts der Vertragsstrafe hingewiesen<br />

hat, macht sich der Ingenieur in aller Regel<br />

schadensersatzpflichtig. Nur in Ausnahmefällen<br />

kann sich eine Abweichung ergeben.<br />

So etwa in dem Urteil des OLG Düsseldorf<br />

vom 22.03.2002 – 5 U 31/01 -. Das OLG<br />

Düsseldorf hatte den Sonderfall zu entscheiden,<br />

dass der Auftraggeber eigene Sachkunde<br />

besaß, weil er seit mehreren Jahren als Gesellschafter<br />

und Geschäftführer einer GmbH,<br />

deren Tätigkeitsbereich Installationsarbeiten<br />

waren, agierte.<br />

Weil bei der förmlichen Abnahme oftmals<br />

Hektik angesagt ist, insbesondere bei größeren<br />

Bauvorhaben, empfiehlt es sich zusätzlich<br />

für den Ingenieur, im Vorfeld den Auftraggeber<br />

schriftlich darauf hinzuweisen, dass<br />

zur Durchsetzung einer eventuell verwirkten<br />

Vertragsstrafe der Vorbehalt bei der förmlichen<br />

Abnahme schriftlich erklärt werden<br />

muss. Zusätzlich sollte dann der Ingenieur<br />

auch noch an Ort und Stelle bei der Abnahme<br />

kontrollieren, ob in den entsprechenden<br />

Protokollen der schriftliche Vorbehalt enthalten<br />

ist, um seinen Auftraggeber und sich auf<br />

die sichere Seite zu bringen.<br />

RA Tibor Szabó<br />

Baukultur<br />

Auch ein Thema für die Platte<br />

Das Baukultur auch eine Thema für<br />

Ingenieure ist, davon konnten sich der<br />

1.Vizepräsident, Herr Brock und der<br />

Geschäftsführer der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />

<strong>Thüringen</strong> auf Einladung des<br />

Vorstandsmitgliedes Herrn Manfred Hölzer<br />

von der Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Sömmerda / <strong>Thüringen</strong> e.G. am 22.08.<strong>2003</strong><br />

überzeugen.<br />

Im Rahmen des Wettbewerbes<br />

Innovationspreis <strong>2003</strong> des Verbandes der<br />

Thüringer Wohnungswirtschaft e.V. unter<br />

Schirmherrschaft des Thüringer<br />

Innenministers, Andreas Trautvetter erhielt<br />

die Wohnungsbaugenossenschaft Sömmerda/<br />

<strong>Thüringen</strong> e.G. eine Anerkennung für<br />

hervorragende Ergebnisse bei der Umsetzung<br />

eines Wohnungswirtschaftlichen und<br />

städtebaulichen Projektes am Böblinger Platz<br />

in Sömmerda.<br />

Blick auf die Rückseite mit<br />

altersgerechtenZugängen und Terrassen<br />

Foto: Ralph Illing<br />

Die Bauplanung erfolgte durch unser<br />

Kammermitglied Herrn Dipl. Ing. Ralph<br />

Illing. Neben Lösungen <strong>zum</strong> Barrierefreien<br />

Bauen, was gerade für älter Menschen<br />

bedeutungsvoll ist, stand im Focus der<br />

unterschiedlichen Planungen von Herr Illing,<br />

hier insbesondere die Vielfältigkeit in der<br />

Gestaltung und die bedürfnisorientierte<br />

Gesamtkonzeption für die potenziellen<br />

Wohnraumnutzer. Herr Brock sprach sich für<br />

die nachhaltige Nutzung des bestehenden<br />

Wohnbestandes aus.<br />

„Man kann nicht alles einfach abreißen, die<br />

Menschen haben eine ihnen bekannte<br />

Umgebung und sind in dieser Verwurzelt. Ein<br />

Grund, sich als Ingenieur für diese Menschen<br />

Gedanken zu machen.“ So würdigte Herr<br />

Brock abschließend die innovativen Varianten<br />

und kreativen Ideen von Herrn Illing.<br />

Maik Vierling<br />

- 4 -


<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />

Es werde Licht<br />

Deutsche Lichttechnische Ge-<br />

sellschaft ( LiTG ) e.V.<br />

Die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft<br />

ist ein technisch-wissenschaftlicher Verein,<br />

der aus der am 02.11.1912 gegründeten<br />

Deutschen Beleuchtungstechnischen<br />

Gesellschaft hervorgegangen ist.<br />

Die LiTG erstrebt den freiwilligen<br />

Zusammenschluss der Lichttechniker, Ingenieure<br />

und der am Licht Interessierten und<br />

bezweckt die Förderung und Vertretung der<br />

gesamten Lichttechnik in Theorie und Praxis.<br />

International vertritt die LiTG im Rahmen<br />

des Deutschen Nationalen Komitees<br />

(DNK) der CIE die deutschen Interessen in<br />

der Internationalen Beleuchtungskommission<br />

(CIE).<br />

Die LiTG gliedert sich bundesweit in regionale<br />

Bezirksgruppen. <strong>Thüringen</strong> bildet<br />

zusammen mit Nordhessen die Bezirksgruppe<br />

<strong>Thüringen</strong>-Nordhessen mit Sitz in Ilmenau<br />

und Weimar. Die Arbeit der LiTG wird vom<br />

Engagement ihrer persönlichen und<br />

korporativen Mitglieder getragen. Im Kreis<br />

der mehr als 2400 persönlichen Mitglieder<br />

sind Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker<br />

aus Forschung und Lehre vertreten.<br />

Zum Kreis der korporativen Mitgliedern der<br />

LiTG zählen über 300 Mitglieder.<br />

Über die LiTG sind insbesondere zu folgenden<br />

Themen neue Trends , Bewertungen und<br />

Normen zu erfahren :<br />

Außenbeleuchtung / Beleuchtungs-<br />

berechnung / Betrieb der Beleuchtung /<br />

Innenbeleuchtung / Physiologische Op-<br />

tik / Strahlenkunde und Tageslicht.<br />

Die LiTG ist spezialisierter fachkundiger<br />

Partner für Ingenieure und Architekten. Die<br />

Bezirksgruppen der LiTG führen Vortragsveranstaltungen.<br />

Einzelvorträge und fachliche<br />

Studienfahrten durch , die ganzjährig angeboten<br />

werden. Für <strong>Thüringen</strong> sind im Jahre<br />

<strong>2003</strong> noch folgende Veranstaltungen geplant:<br />

21.11.<strong>2003</strong> oder 30.01.<strong>2003</strong> jeweils 17 bis 22<br />

Uhr<br />

Besichtigung Anstrahlung Erfurter Dom<br />

und städtische Beleuchtungsanlagen<br />

29.11.<strong>2003</strong> ab 19 Uhr<br />

Licht und Liquid Sound - die Toscana des<br />

Ostens.Interessenten können sich unter<br />

ugm_sv@ hotmail.com direkt anmelden.<br />

Dort oder unter<br />

www.lit.maschinenbau.tu-ilmenau.de/seiten/<br />

LITG.htm sind weitere Details zu den<br />

Veranstaltungen zu erfahren.<br />

Ulf Greiner Mai<br />

Steuerreform ?<br />

Gesetzesentwurf zur Reform der Gewerbesteuer<br />

Am 13. August hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Reform der Gewerbesteuer<br />

beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der personellen Bemessungsgrundlage<br />

durch Einbeziehung der Freien Berufe in die Steuerpflicht vor.<br />

Die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> möchte gemeinsam mit dem Landesverband der Freien<br />

Berufe <strong>Thüringen</strong> e.V. zu diesem Thema aufklären und zu einer politischen Diskussion einladen.<br />

Die steuerlich praxisrelevanten Probleme und Fragen sowie die sich ergebenden Konsequenzen<br />

werden durch erfahrene Referenten Erläuterung finden. Ziel ist die Formulierung eines sachlich<br />

und fachlich begründeten Standpunktes, der frei von emotionalen Beeinflussungen ist.<br />

Die Veranstaltung „Gewerbesteuer für Freiberufler“ wird mit einer Podiumsdiskussion am<br />

07.<strong>10</strong>.<strong>2003</strong>, 19.00 Uhr im „AIRPORT-Hotel“ Erfurt, Binderlebener Landstraße <strong>10</strong>0, Raum 5<br />

abschließen.<br />

Hierzu hat die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> die Präsidenten und Vorsitzenden von Kammern,<br />

Verbänden und Vereinen (insgesamt neun) sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Thüringer<br />

Landtag vertretenen politischen Parteien eingeladen.<br />

Ebenso ergingen Einladungen an Vertreter von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten<br />

und Apotheker.<br />

Maik Vierling<br />

Mitgliederentwicklung<br />

Auch im Monat September haben wir<br />

wieder neue Mitglieder in der Kammer<br />

begrüßen können. Neun Ingenieure und<br />

Ingenieurinnen sind erfolgreich vom<br />

Eintragungsausschuß bestätigt worden<br />

und haben ihre Urkunde am <strong>10</strong>. September<br />

in der Geschäftsstelle vom<br />

Präsidenten erhalten.<br />

Aufnahme neuer Mitglieder im Monat September<br />

7. Ball Thüringer Ingenieure <strong>2003</strong><br />

Die Kammer bleibt der Tradition treu und lädt Sie ein <strong>zum</strong> 7. Ball Thüringer Ingenieure.<br />

Am Freitag, den 14. November ist es wieder soweit: der Kaisersaal zu Erfurt bietet ein<br />

festliches Ambiente, dieses Mal mit italienischer Küche und italienischem Flair.<br />

Die Andreas-Lorenz-Combo wird für die Musik sorgen und freuen Sie sich auf eine<br />

flotte Moderation und Showeinlagen u.a. mit der Wasunger Karnevalsgarde.<br />

Wie gewohnt erhalten Sie wieder rechtzeitig Ihre persönlich Einladung, damit Sie mit Ihrem<br />

Partner/Ihrer Partnerin und Freunden bei uns und mit uns feiern können.<br />

Fachexkursion 2004<br />

Fachexkursionen für Ingenieure nach SHANGHAI<br />

Eine weitere Tradition wird neu belebt: eine Fachexkursion mit der Kammer vom 22.3. -<br />

29.3.2004 mit Air China oder vom 29.5. - 5.6.2004 mit Lufthansa nach Shanghai.<br />

Das Fachprogramm umfasst:<br />

•Besichtigung der „Transrapid“-Anlage am Longyanglu Bahnhof<br />

•Besuch des Ausstellungszentrums für Stadtentwicklung am Volksplatz;<br />

•Fachkundige Führung durch den 468 m hohen Fernsehturm („Oriental Pearl Tower“)<br />

•Besichtigung der 7.658 m langen Yangpu-Brücke;<br />

•Besichtigung des „Waitan Guangnang Suidao“ Tunnels unter dem Huangpu-Fluß;<br />

•Gedankenaustausch mit chinesischen Berufskollegen.<br />

(Teilnehmer am Fachprogramm erhalten hierfür eine Bescheinigung)<br />

Sie erhalten alle wichtigen Informationen demnächst persönlich mitgeteilt per Post.<br />

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<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />

Bildungswerk<br />

Weiterbildungsangebot der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

Anmeldung und Informationen:<br />

Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und<br />

Weiterbildung gGmbH, Frau Zlotowski,<br />

Peter-Cornelius-Straße 12, 99096 Erfurt<br />

Telefon (03 61) 6 01 46 60,<br />

Telefax (03 61) 6 01 46 61<br />

e-mail: bildungswerk@bwaw.de<br />

Weiterbildung für Bausachverständige<br />

Entgelte:<br />

Mitglieder der IngKTh / Mitglieder des LVS<br />

<strong>Thüringen</strong> / Mitglieder von AK/IngK, HWK,<br />

ö.b.u.v. SV, RAe / Gäste<br />

Geburtstage<br />

Wir gratulieren unseren Mitgliedern<br />

und wünschen alles Gute!<br />

(Oktober <strong>2003</strong>)<br />

40. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. Jörg Müller<br />

Dipl.-Ing. (FH) Martina Trost<br />

50. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. (FH) Michael Duske<br />

Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Grütze<br />

Dipl.-Ing. (TU) Ralf Henning<br />

Dipl.-Ing. (TH) Hans Hirth<br />

Dipl.-Ing. Univ. Eberhard Peuker<br />

Dipl.-Ing. (FH) Michael Widder<br />

60. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. Diethard Fritzenwanker<br />

Dipl.-Ing. Harry Held<br />

Dipl.-Ing. Jürgen Paatsch<br />

65. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. Dieter Hartwich<br />

Dipl.-Ing. Wilhelm Hundhausen<br />

Ing. Lieselotte Keller<br />

71. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. (FH) Horst Wilhelm<br />

72. Geburtstag<br />

Ing. Karl Köhler<br />

Dipl.-Ing. (FH) Klaus Sommer<br />

78. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. Franz Wilkowski<br />

(VB 7) Freitag, 17. Oktober <strong>2003</strong>, Erfurt<br />

09.00 Uhr bis 16.30 Uhr; 185 • / 190 • / 195<br />

• / 245 •<br />

Anmeldeschluss: 29.09.<strong>2003</strong>; Mindestteilnehmerzahl:<br />

12<br />

Brandschäden – Ursachen, Analysen,<br />

Sanierung, Prävention<br />

Dipl.-Ing. Erhard Arnhold, Sicherheitsingenieur,<br />

ö. b. u. v. Sachverständiger für<br />

vorbeugenden Brandschutz, Weimar,<br />

Dipl.-Chem. Hannelore Uschner, Institut für<br />

Material- und Umweltanalytik GmbH, Erfurt,<br />

Dipl.-Ing. Peter Lorenz, Ingenieurbüro Dr.<br />

Krämer - Statik, Konstruktion und Baudynamik,<br />

Weimar<br />

(VB 8) Samstag, 18. Oktober <strong>2003</strong>, Erfurt<br />

09.00 Uhr bis 16.30 Uhr; 185 • / 190 • / 195<br />

• / 245 •<br />

Anmeldeschluss: 29.09.<strong>2003</strong>; Mindestteilnehmerzahl:<br />

12<br />

Baupreisermittlung für Bauschadens-<br />

Sachverständige<br />

Dr.-Ing. Hermann Kraft, ö. b. u. v. Sachverständiger<br />

für Baupreisermittlung und Abrechnung<br />

im Hoch- und Ingenieurbau sowie für<br />

Bauablaufstörungen, Jena<br />

(A 5) Freitag, 24. Oktober <strong>2003</strong>, Erfurt<br />

09.00 Uhr bis 16.30 Uhr; 125 • / 130 • / 135<br />

• / 165 •<br />

Anmeldeschluss: <strong>10</strong>.<strong>10</strong>.<strong>2003</strong>; Mindestteilnehmerzahl:<br />

14<br />

Ausgewählte Baurechtsfragen für den<br />

Sachverständigen<br />

RA Dirk Weber, Justitiar der Architektenkammer<br />

<strong>Thüringen</strong>, Erfurt<br />

IMPRESSUM:<br />

Seminarreihe (B)<br />

zur Weiterbildung von Sachverständigen<br />

auf dem Gebiet „Schäden an Gebäuden“<br />

Termine aus dem 2. Semester für den Monat<br />

Oktober:<br />

Staffelung: 185 • / 190 • / 195 • / 245 • pro<br />

Tag<br />

Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />

sowie Sachverständigen für<br />

Spezialgebiete wird die Option eingeräumt,<br />

zur Vertiefung ihrer besonderen Sachkunde<br />

ausgewählte Einzelseminare der Reihe zu<br />

besuchen.<br />

(B IX/13) Freitag, <strong>10</strong>. Oktober <strong>2003</strong>, 09.00-<br />

16.30 Uhr, Erfurt<br />

Wer<br />

ert t und Wer<br />

ertminderung von Bau-<br />

mängeln<br />

Architekt Dipl.-Ing. Roland Lenz, ö.b.u.v.<br />

Sachverständiger für Bewertung von bebauten<br />

und unbebauten Grundstücken, für Mieten<br />

für Grundstücke und Gebäude, sowie für<br />

Schäden an Gebäuden, Suhl<br />

(B IX/14) Samstag, 11. Oktober <strong>2003</strong>, 09.00-<br />

16.30 Uhr, Erfurt<br />

Aus Schaden klug werden -<br />

Bauschadensanalyse<br />

Dr.-Ing. Volker Tribius, ö.b.u.v. Sachverständiger<br />

für Mauer- und Dachziegel, Weimar<br />

Herausgeber: <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong>, Körperschaft öffentlichen Rechts<br />

Flughafenstr. 4, 99092 Erfurt<br />

Postf.: <strong>10</strong> 19 08, 99019 Erfurt<br />

Mail: ingenieurkammer@ingenieure-thueringen.de<br />

Internet: www.ingenieure-thueringen.de<br />

Fax: 0361 / 2 28 73 - 50<br />

Fon: 0361 / 2 28 73 - 0<br />

VM ÖA: Prof. Hermann Saitz<br />

GF: Maik Vierling<br />

Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge stellen die Auffassung der Autoren<br />

dar und nicht unbedingt die der Redaktion oder Herausgebers. Das <strong>DIB</strong> <strong>Thüringen</strong> ist<br />

offizielles Organ der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> und wird ihren Mitgliedern unentgeltlich<br />

zugesandt. Der Einzelbezug ist nach schriftlicher Bestellung gegen eine Schutzgebühr von<br />

1,50 EUR zzgl. Porto möglich, soweit Exemplare vorrätig sind.<br />

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