Landesbeilage Thüringen zum DIB 10/2003 - Ingenieurkammer ...
Landesbeilage Thüringen zum DIB 10/2003 - Ingenieurkammer ...
Landesbeilage Thüringen zum DIB 10/2003 - Ingenieurkammer ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>DIB</strong> THÜRINGEN<br />
IngenieurBlatt regional Nummer <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />
Infos und Mitteilungen der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> / Forum Thüringer Ingenieure<br />
Meine Damen und Herren,<br />
im Namen des Vorstands der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Thüringen</strong>s und im Namen von 1878<br />
Thüringer Ingenieurinnen und Ingenieuren, die<br />
Mitglieder unserer Kammer sind, begrüße ich<br />
Sie recht herzlich und freue mich, dass Sie<br />
unserer Einladung gefolgt sind.<br />
Der Anlass für die heutige Einladung ist der<br />
am 19. und 20. September geplante „Tag des<br />
offenen Ingenieurbüros“, an dem sich 63<br />
Thüringer Ingenieurbüros beteiligen werden.<br />
Um Ihnen bereits heute einen Einblick in das<br />
breit gefächerte Profil unserer Ingenieurbüros<br />
zu geben, werden exemplarisch drei<br />
Büroinhaberinnen bzw. -inhaber ihre spezielle<br />
Fachkompetenz vorstellen und über ausgewählte<br />
Projekte berichten. Wir wollen Sie<br />
aber auch neugierig machen, was Ihnen die<br />
60 heute nicht zu Wort kommenden Fachkolleginnen<br />
und -kollegen in einer Woche bieten<br />
werden.<br />
Ich darf Ihnen unser Podium vorstellen:<br />
- Frau Diplom-Geologin Sylvia Reyer, Erfurt,<br />
- Herr Diplom-Ingenieur Hans-Jochen Kaiser,<br />
Apolda,<br />
- Herr Diplom-Ingenieur Ulf Henkel und<br />
Diplom-Ingenieur Dieter Maak, Jena<br />
sowie die Vorstandsmitglieder der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
- Herr DI Eckhard Brock, Erfurt, Vizepräsident,<br />
- Herr DI Gunther Lencer, Gotha, Beisitzer,<br />
- Herr Prof. Herrmann H. Saitz, Erfurt,<br />
Beisitzer und<br />
Wir begeben uns mit dem „Tag des offenen<br />
Ingenieurbüros“ auf ein Terrain, das für die<br />
Thüringer Büros „Neuland“ ist.<br />
Tag des offenen Ingenieurbüros<br />
Grußwort t des Präsidenten der IKTh zur Pressekonfer<br />
essekonferenz enz des Tages des offenen<br />
fenen<br />
Ingenieurbüros am <strong>10</strong>. September in Erfurt<br />
Für die Ingenieurbüros eine Premiere und<br />
eigentlich atypisch für den Berufsstand Ingenieur.<br />
Ingenieuren wird nachgesagt, sie seien Pragmatiker<br />
und es gehört gewiss nicht <strong>zum</strong><br />
Selbstverständnis des Ingenieurs, im Rampenlicht<br />
der Öffentlichkeit zu stehen.<br />
Ihre wissenschaftlich fundierte tägliche Arbeit<br />
ist in der Regel unspektakulär und die<br />
Methoden, die geistig-schöpferischen Leistungen<br />
der Erkenntnisgewinnung und die<br />
anerkannten technischen Regeln der Ingenieure<br />
sind auch für den gebildeten, Baumarkt<br />
trainierten und erfahrenen Laien häufig wie<br />
ein Brief mit sieben Siegeln.<br />
Wer kann schon mit solchen Begriffen wie<br />
Cremonaplan, Finite Elemente Methode oder<br />
gar mit den Abkürzungs-Ingenieurjargon<br />
VOB, HOAI etwas anfangen. Technisches<br />
Spezialwissen hat in unserer Gesellschaft einen<br />
niedrigen Stellenwert. Technikwissen<br />
spielt auch im Fragekatalog der so beliebten<br />
Quiz-Sendungen nur eine marginale Rolle.<br />
Eine jede kommunale oder regionale<br />
Infrastrukturinvestition setzt eine ingenieurtechnischen<br />
Leistung voraus.<br />
Wobei das Endprodukt der Ingenieurtätigkeit<br />
nicht immer so spektakulär ist, wie das jüngst<br />
der Bestimmung übergebene Verkehrsprojekt<br />
Deutsche Einheit (VDE Nr. 16), dessen Bauwerke<br />
eine in <strong>Thüringen</strong> wohl noch nie gekannte<br />
Öffentlichkeitswirksamkeit für ingenieurtechnische<br />
Leistungen brachte.<br />
Ich gehe davon aus, dass unser 1. Tag des<br />
offenen Ingenieurbüros auch vom Eindruck<br />
der gigantischen Talbrücken und des längsten<br />
Straßentunnels Deutschlands auf der<br />
Waldautobahn A71 profitieren kann und hoffe<br />
auf ein aufgeschlossenes sensibilisiertes Publikum.<br />
Mit unserer Kampagne laden wir Sie und die<br />
breite Öffentlichkeit ein, einmal einen Blick<br />
in ein Ingenieurbüro, quasi hinter die Kulissen,<br />
zu werfen und wir wollen Ihnen zeigen,<br />
an welchen interessanten Projekten unsere<br />
Thüringer Ingenieurinnen und Ingenieure<br />
partizipierten bzw. gerade arbeiten.<br />
Meine Damen und Herren, ich lade Sie ein,<br />
um sich am Tag des Ingenieurbüros von der<br />
Kreativität und dem innovativen Ideen unserer<br />
in <strong>Thüringen</strong> tätigen Ingenieurinnen und<br />
Ingenieuren zu überzeugen.<br />
Unsere Mitglieder werden am „Tag des offenen<br />
Ingenieurbüros“ besonders auf die<br />
Chancen der Jugendlichen im Ingenieurberuf<br />
hinweisen.<br />
Wollen wir im globalen Wettbewerb als rohstoffarmes<br />
Land bestehen, müssen wir nach<br />
meiner Intension und tiefen Überzeugung das<br />
spärliche Humankapital in Deutschland gezielt<br />
für eine attraktive ingenieurtechnische<br />
Ausbildung gewinnen.<br />
Auch <strong>Thüringen</strong> braucht hervorragend ausgebildete<br />
Ingenieurinnen und Ingenieure.<br />
Ich setzte auf Ihre Unterstützung, auf die<br />
Unterstützung durch die Medien, wenn wir<br />
am 19. und 20. September den „Tag des offenen<br />
Ingenieurbüros“ erfolgreich umsetzen<br />
wollen. Lassen Sie mich mit einem Zitat von<br />
Adalbert Stifter schließen, das so hervorragend<br />
auf die gegenwärtige Situation der Städte<br />
im Osten Deutschlands zutrifft:<br />
„Gebe Gott, dass man anfange einzusehen,<br />
dass nur Rat und Mäßigung <strong>zum</strong> Bau führen<br />
kann; denn bauen, nicht stets einreißen, tut<br />
not.“<br />
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
Präsident Prof.<br />
Wolfgang Storm<br />
- 1 -
<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />
Seit 1. September <strong>2003</strong> gibt es für die<br />
Mitglieder unserer Kammer ein<br />
zuständiges Versorgungswerk. Es ist die<br />
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau,<br />
die sich auf der Grundlage von<br />
Staatsverträgen auch für die<br />
Kammermitglieder aus den<br />
Bundesländern<br />
Rheinland-Pfalz,<br />
Sachsen, Saarland, Berlin und Hessen<br />
geöffnet hat.<br />
Die Einführung eines berufsständischen<br />
Versorgungswerks – für andere freie Berufe<br />
bestehen Versorgungswerke bereits seit<br />
Jahrzehnten – bedeutet nicht nur eine neue<br />
Versorgungsmöglichkeit neben vielen<br />
anderen, sondern heißt künftig vorrangige<br />
Versorgung des Berufsstandes auf<br />
dieser Schiene.<br />
Für die künftigen<br />
Kammerpflichtmitglieder ist das<br />
Versorgungswerk obligatorisch,<br />
wenn die Kammermitgliedschaft vor<br />
vollendetem 45. Lebensjahr<br />
begründet wird. Freiwillige<br />
Kammermitglieder haben die<br />
Möglichkeit, die Mitgliedschaft<br />
durch Antrag auf Befreiung<br />
ablehnen. Dieser Schritt ist aber dann<br />
nicht mehr abzuändern und sollte<br />
daher gut überlegt sein, denn die<br />
Vorteile des Versorgungswerks<br />
liegen auf der Hand:<br />
Dr<br />
• Absicherung sowohl von Berufsunfähigkeit<br />
als auch<br />
Hinterbliebenenversorgung und Altersversorgung<br />
(Dreifachkombination) in Form<br />
einer dynamischen Rente;<br />
• Effiziente Beitragsverrentung aufgrund<br />
kostengünstiger Verwaltung ohne Anfall<br />
von Provisionen- und Marketingkosten;<br />
• Beteiligung der Versicherten an den Entscheidungen<br />
des Versorgungswerks im<br />
Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung;<br />
• Finanzierungssystem mit voller Kapitaldeckung<br />
der Rentenansprüche; somit kein<br />
„Generationenvertrag“ mit Abhängigkeiten<br />
von künftigen Generationen. Kein<br />
Abfluss von Kapitalerträgen an Dritte,<br />
z.B. Aktionäre. Die Erträge aus den Kapitalanlagen<br />
werden ausschließlich für die<br />
Dynamisierung der Anwartschaften und<br />
Renten verwendet.<br />
Versorgungswerk der Ingenieure<br />
Entscheiden müssen Sie sich selbst<br />
Besondere Gestaltungsmöglichkeiten<br />
für den Übernahmebestand<br />
Kammermitglieder, die dies schon <strong>zum</strong> Stichtag<br />
1. September <strong>2003</strong> waren, gehören dem<br />
Übernahmebestand an. Für den<br />
Übernahmebestand bestehen besondere<br />
Gestaltungsrechte bezüglich Mitgliedschaftsund<br />
Beitragswahl:<br />
• Kammermitglieder, die das 45. Lebensjahr<br />
schon vollendet haben, können ausnahmsweise<br />
dem Versorgungswerk noch<br />
beitreten, sofern das 60. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet ist. Der Beitritt muss in diesem<br />
Fall ausdrücklich beantragt werden.<br />
Feierlicher Eintritt in das Versorgungswerk (v.l.n.r<br />
.l.n.r.)<br />
.)<br />
Dr. . Peter Schwarz, Staatsminister Dr. . Günther<br />
Beckstein, Prof. Storm, Prof. Kling,<br />
Dipl.-Ing. Werner Schmehr<br />
• Kammermitglieder, die das 45. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben, können<br />
sich auf Antrag vom Versorgungswerk<br />
befreien lassen. Dieses Befreiungsrecht<br />
besteht im Hinblick auf schon bestehende<br />
anderweitige Versorgungen vor Einführung<br />
der berufsständischen Versorgung.<br />
• Es kann als Pflichtbeitrag grundsätzlich<br />
lediglich der jeweilige halbe Regelbeitrag<br />
(<strong>2003</strong>: 414,37 •/Monat) oder der Mindestbeitrag<br />
geleistet werden (<strong>2003</strong>: <strong>10</strong>3,50 •/<br />
Monat) . Auch bei einer dieser Optionen<br />
ist der Ausbau der Versorgung durch freiwillige<br />
Einzahlungen möglich.<br />
• Die Option Mitgliedschaft mit Wahl des<br />
Mindestbeitrags ist eine ideale Möglichkeit,<br />
um die Vorteile des Versorgungswerks<br />
noch zu nutzen, auch wenn schon<br />
andere Versorgungen bestehen.<br />
- 2 -<br />
Überlegungsfrist beachten!<br />
Wer dem Übernahmebestand angehört, hat<br />
eine einjährige Überlegungsfrist, die am 31.<br />
August 2004 abläuft. Vor Fristablauf müssen<br />
die entsprechenden Gestaltungsanträge<br />
gestellt sein, ansonsten treten die nach<br />
Staatsvertrag und Satzung festgelegten<br />
Rechtsfolgen ein.<br />
An dieser Stelle wird ausdrücklich auch auf<br />
die Frist für den Antrag auf rückwirkende<br />
Befreiung von der Versicherungspflicht in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung (für die<br />
Pflichtmitglieder der Berufskammer!) von<br />
drei Monaten nach Mitgliedschaftsbeginn<br />
1. September <strong>2003</strong> hingewiesen.<br />
Informationen<br />
<strong>zum</strong> Versorgungswerk<br />
Es gibt <strong>2003</strong> und 2004 Informationsveranstaltungen.<br />
Bei Interesse melden<br />
Sie sich bitte an, da die Teilnehmehrzahl<br />
beschränkt ist.<br />
Hochrechnung:<br />
Welche Rente bzw.<br />
Absicherung ergibt sich bei welchen<br />
Zahlungen? Sie erhalten eine<br />
Hochrechnung über die zu<br />
erwartenden Leistungen, wenn Sie uns<br />
mitteilen, welchen Beitrag Sie<br />
kontinuierlich leisten wollen.<br />
Kontaktaufnahme:<br />
Bayerische Versorgungskammer<br />
Bayerische Ingenieurversorgung – Bau<br />
Arabellastr. . 31<br />
81925 München<br />
Postanschrift: 81921 München<br />
Telefon: (089) 9235 - 8770<br />
Fax: (089) 9235 – 7040<br />
E-Mail:<br />
bingv@versorgungskammer.de<br />
.de
<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />
Qualitätsmanagementsystem (QMS) Teil 3<br />
Im ersten und zweiten Teil beschäftigten wir<br />
uns mit:<br />
• Was as heißt Qualitätsmanagement?<br />
• Warum brauchen wir ein QM-System?<br />
• Die 4 Hauptgruppen eines QM-Systems<br />
in einem Planungsbüro<br />
• Grundbausteine eines QM-Systems<br />
• Einführung und Bewertung eines QM-<br />
Systems<br />
Wir beenden die Artikelserie mit<br />
3. Audit und Zertifizierung des QM-<br />
Systems<br />
4. Fördermöglichkeiten<br />
5. Kosten zur QM-Einführung<br />
6. QM-Unterlagen<br />
3. Audit und Zertifizierung des QM-<br />
Systems<br />
Audits kennen wir alle. Sie werden z.B. durch<br />
Finanzämter, Gewerbeaufsichtsämter und<br />
TÜV durchgeführt. Steuerprüfungen,<br />
Steuerfandungen und Abgasuntersuchungen<br />
sind „Audits“.<br />
Audits tragen dazu bei, die Qualität zu verbessern.<br />
Es sollte einmal jährlich durchgeführt<br />
werden.<br />
Interne Audits dienen der Selbstkontrolle,<br />
externe Audits der Fremdkontrolle.<br />
Interne Audits werden durch QM-Beauftragte<br />
geplant,ausgeführt und dokumentiert.<br />
Externe Audits werden angewendet, um Produkte,<br />
Verfahren und das QM-System eines<br />
Unternehmens durch unabhängige Dritte<br />
beurteilen zu lassen.<br />
Nach dem internen oder externen Audit folgt<br />
das Zertifizierungsaudit.<br />
Dieses Audit wird von einer dritten völlig<br />
unabhängigen, zugelassen Überprüfungsinstanz<br />
durchgeführt.<br />
Das Zertifizierungsaudit überprüft, ob das<br />
gesamte QM-System eines Unternehmens<br />
die Forderungen der entsprechenden Norm<br />
erfüllt.<br />
Ist dies der Fall, bestätigt das QM-Zertifikat<br />
die Qualitätsfähigkeit eines Unternehmens.<br />
Die von der Zertifizierungsgesellschaft eingesetzten<br />
Auditoren, die in das Unternehmen<br />
kommen, um das QM-System zu überprüfen,<br />
müssen die Anforderungen der DIN<br />
ISO <strong>10</strong>011 erfüllen.<br />
Ob ein Zertifizierungsauditor die in der Norm<br />
vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, wird<br />
von der TGA regelmäßig überprüft.<br />
4. Fördermöglichkeiten<br />
Im 1.Artikel hatte ich schon erwähnt, dass<br />
für die Einführung des QM-Systems umfangreiche<br />
Fördermittel zu Verfügung stehen.<br />
Im Rahmen der Erst- und Orientierungsberatung<br />
der IHK wird das Unternehmen<br />
kostenlos fachlich-inhaltlich beraten.<br />
Dazu gehören Erläuterungen zu verschiedenen<br />
Norminhalten und Systemzertifikaten<br />
ebenso wie die notwendigen Voraussetzungen,<br />
Kosten und Wirkung einer Zertifizierung<br />
im Unternehmen.<br />
Die Förderung der weiteren Beratung wirdüber<br />
das RKW <strong>Thüringen</strong> abgewickelt.<br />
Förderfähig sind max. <strong>10</strong> Tagewerke, bei einer<br />
Förderquote von 75% des Tageshonorars,<br />
höchstens jedoch 400 •/Tag.<br />
Die Förderung der Erlangung von Zertifikaten<br />
wird durch die Kammern (IHK,HWK)<br />
mittels Bescheid an das Unternehmen gewährt.<br />
Die Zuwendungen erfolgen durch<br />
Projektförderung als nichtrückzahlbarer<br />
Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.<br />
Förderfähig sind bis zu 50% der zuwendungsfähigen<br />
Kosten bei einem maximalen<br />
Zuschuss von 5.000•. Die Antragstellung<br />
muss vor Projektbeginn gestellt werden.<br />
5. Kosten zur QM-Einführung<br />
Vor der Entscheidung, ob Sie ein QM-System<br />
einrichten wollen, müssen Sie eine Kostenkalkulation<br />
machen und dann festlegen, ob<br />
Sie die Vorbereitung selbst oder mit externer<br />
Unterstützung angehen wollen.<br />
Es liegt in Ihrem ermessen, ob Sie einen Ihrer<br />
Mitarbeiter mit der Vorbereitung des QM-<br />
Systems einsetzen oder aber einen externen<br />
QM-Berater beauftragen.<br />
Die kostengünstigere Variante wäre sicher<br />
der richtige Weg.<br />
Ihre internen Kosten können Sie selber<br />
ermitteln.Als gute Orientierung hat sich folgende<br />
Formel in der Praxis bewährt:<br />
Anzahl der Workshoptage (ca. 3 Tage)<br />
x Anzahl der Teilnehmer (je Tag ca. 4 Teilnehmer)<br />
+ Anzahl der Mitarbeiter im Büro x 1 Tag/<br />
Mitarbeiter für die Einarbeitung<br />
+ <strong>10</strong> Tage für den QM-Beauftragten<br />
(wenn intern)<br />
= Gesamttage<br />
Die Gesamttage multiplizieren Sie mit dem<br />
Kostensatz Ihres Büros und Sie erhalten die<br />
internen Kosten.<br />
Wird ein externer QM-Beauftragter in Anspruch<br />
genommen, entfallen in obenstehender<br />
Formel die <strong>10</strong> Tage. Dann entnehmen<br />
Sie die anfallenden Kosten aus dessen Pauschalangebot.<br />
6. QM-Unterlagen<br />
Was gehört zu einem normgerechten QM-<br />
System?<br />
In einem der vorherigen Artikel hatte ich<br />
schon erwähnt, dass die Dokumentation des<br />
QM-Systems auf 3 Ebenen stattfindet: im<br />
Handbuch, in den Verfahrensanweisungen<br />
und in den Arbeitsmitteln.<br />
1. Handbuch<br />
Das Handbuch bietet eine zusammengefaßte<br />
Darstellung Ihres QM-Systems, d.h. es<br />
bildet die Grundstruktur Ihres QM-Systems<br />
ab.<br />
Die Adressaten des Handbuches sind hauptsächlich<br />
Ihre Auftraggeber, Mitarbeiter und<br />
Ihre Planungspartner.<br />
2. Verfahrensanweisungen (VA)<br />
A)<br />
Die VA’s enthalten detaillierte Regelungen zu<br />
Ihren Arbeitsprozessen. Es gibt zwei Arten:<br />
a. In den Prozess-VA’s sind die Schritte eines<br />
Prozesses im einzelnen dokumentiert.<br />
Sie werden in der Projektarbeit Schritt für<br />
Schritt bearbeitet und abgezeichnet.<br />
Die Prozess-AV’s kommen hauptsächlich bei<br />
den Kernprozessen zur Anwendung.<br />
b. In den Informations-AV’s ist festgehalten,<br />
wie mit den Dokumenten und Daten umgegangen<br />
wird, die in den Arbeitsprozessen entstehen<br />
oder in die Arbeitsprozesse eingehen.<br />
Info-AV’s sind insbesondere für die peripheren<br />
Prozesse und den QM-Regelkreis<br />
geeignet.<br />
3. Arbeitsmittel<br />
Die Arbeitsmittel umfassen Checklisten,<br />
Formblätter und Muster zur Unterstützung<br />
der täglichen Arbeit. Sie werden ausgefüllt,<br />
abgehakt und <strong>zum</strong> Teil als Prüfmittel eingesetzt.<br />
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen drei<br />
Artikeln einen Überblick <strong>zum</strong> QM-System<br />
gegeben habe und gleichzeitig Ihr Interesse<br />
für das Qualitätsmanagement geweckt<br />
habe. (Schluß)<br />
Manfred Richwien<br />
- 3 -
<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />
Rechtsinformation<br />
Ver<br />
ertragsstrafe und Ingenieurhaftung<br />
Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen<br />
haben, dass der Bundesgerichtshof (BGH)<br />
mit Urteil vom 23.01.<strong>2003</strong> – AZ VII ZR 2<strong>10</strong>/<br />
01 – die Vertragsstrafenhöchstgrenze in<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des<br />
Auftraggebers auf 5 % der Auftragssumme<br />
reduziert hat.<br />
Der mit der Mitwirkung bei der Vergabe beauftragte<br />
Ingenieur hat dies zu beachten. Es<br />
gehört <strong>zum</strong> Kernbereich seiner Leistungspflichten<br />
Bauverträge mit wirksamen Vertragsbedingungen<br />
für seinen Auftraggeber<br />
vorzubereiten. Fehlt es hieran, weil eine<br />
Vertragsstrafenklausel unwirksam ist, haftet<br />
der Ingenieur regelmäßig auch dann, wenn<br />
er gegenüber seinem Auftraggeber die Überprüfung<br />
des Bauvertrages und seiner Vertragsbedingungen<br />
durch einen Rechtsanwalt<br />
nahegelegt hat. So jedenfalls hat es das OLG<br />
Brandenburg mit Urteil vom 26.09.2002 – 12<br />
O 63/02 – entschieden. Der BGH hat mit<br />
Beschluss vom <strong>10</strong>.04.<strong>2003</strong> – VII ZR 978/02<br />
– die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde<br />
zurückgewiesen, so dass sich<br />
jeder Ingenieur die Ausführungen des OLG<br />
Brandenburg zu Herzen nehmen sollte. Es<br />
ist schon lange herrschende Meinung in Literatur<br />
und Rechtssprechung, dass der Ingenieur<br />
Sachwalter des Bauherrn ist und dementsprechend<br />
in den ihm beauftragten<br />
Leistungsteilen umfassende Beratungspflichten<br />
zu erfüllen hat. Dazu gehört auch<br />
und insbesondere die Kenntnis der Grundzüge<br />
des privaten Baurechts. Es reicht daher<br />
nicht, bei der Vorbereitung der Vergabe irgendein<br />
Vertragsformular aus der Schublade<br />
zu ziehen. Es muss vielmehr überprüft<br />
werden, ob dies auf dem aktuellsten Stand<br />
ist.<br />
Die neue BGH-Rechtssprechung zur<br />
Vertragsstrafenobergrenze hilft da zur Zeit<br />
recht schnell weiter. Ein Blick in die<br />
Vertragsstrafenregelung eines Bauvertragsformulars<br />
trennt die Spreu vom Weizen. Ist<br />
dort die Vertragsstrafenobergrenze noch mit<br />
<strong>10</strong> % angegeben oder fehlt gar eine<br />
Obergrenzenregelung schlechthin, ist das<br />
Vertragsformular schnellstens zu entsorgen,<br />
da es sicherlich auch im übrigen nicht mehr<br />
dem aktuellen Stand entsprechen dürfte. Die<br />
neue vorzitierte BGH-Rechtssprechung sollte<br />
daher Anlass für jeden Ingenieur sein, die von<br />
ihm verwendeten Bauvertragsformulare einer<br />
genauen Überprüfung zu unterziehen.<br />
Selbstverständlich besteht daneben die Verpflichtung,<br />
sich ständig über den aktuellen<br />
Stand der Rechtssprechung – auch wenn<br />
dies noch so schwer fällt – in Kenntnis zu<br />
setzen, denn das Haftungsrisiko kann immens<br />
sein und Versicherungsschutz ist regelmäßig<br />
nicht gegeben. Es reicht auch nicht, wie oben<br />
beschrieben, dem Auftraggeber Bauverträge<br />
an die Hand zu geben und dazu die Überprüfung<br />
durch einen Rechtsanwalt anzuregen,<br />
wenn in dieser Anregung nicht<br />
unmissverständlich <strong>zum</strong> Ausdruck kommt,<br />
dass der vom Ingenieur übergegebene Bauvertrag<br />
möglicherweise unvollständig bzw.<br />
rechtsunwirksam sein könnte. Das wiederum<br />
wirft im Umkehrschluss nicht unbedingt<br />
ein positives Bild auf die Fähigkeiten des Ingenieurs.<br />
Aber auch wenn es gelingt, eine wirksame<br />
Vertragsstrafenregelung im Bauvertrag zu<br />
formulieren ist weiterhin Achtsamkeit des Ingenieurs<br />
verlangt, jedenfalls dann, wenn er<br />
auch mit der Objektüberwachung der Bauarbeiten<br />
beauftragt ist und bei der förmlichen<br />
Abnahme teilnimmt. Eine noch so schöne und<br />
rechtssicher formulierte Vertragsstrafenklausel<br />
nützt nichts, wenn bei der förmlichen<br />
Abnahme der Vorbehalt hierzu nicht vom Auftraggeber<br />
erklärt wird. Liegt die Ursache für<br />
dieses Unterlassen darin, dass der Ingenieur<br />
den Bauherrn nicht auf die Notwendigkeit des<br />
Vorbehalts der Vertragsstrafe hingewiesen<br />
hat, macht sich der Ingenieur in aller Regel<br />
schadensersatzpflichtig. Nur in Ausnahmefällen<br />
kann sich eine Abweichung ergeben.<br />
So etwa in dem Urteil des OLG Düsseldorf<br />
vom 22.03.2002 – 5 U 31/01 -. Das OLG<br />
Düsseldorf hatte den Sonderfall zu entscheiden,<br />
dass der Auftraggeber eigene Sachkunde<br />
besaß, weil er seit mehreren Jahren als Gesellschafter<br />
und Geschäftführer einer GmbH,<br />
deren Tätigkeitsbereich Installationsarbeiten<br />
waren, agierte.<br />
Weil bei der förmlichen Abnahme oftmals<br />
Hektik angesagt ist, insbesondere bei größeren<br />
Bauvorhaben, empfiehlt es sich zusätzlich<br />
für den Ingenieur, im Vorfeld den Auftraggeber<br />
schriftlich darauf hinzuweisen, dass<br />
zur Durchsetzung einer eventuell verwirkten<br />
Vertragsstrafe der Vorbehalt bei der förmlichen<br />
Abnahme schriftlich erklärt werden<br />
muss. Zusätzlich sollte dann der Ingenieur<br />
auch noch an Ort und Stelle bei der Abnahme<br />
kontrollieren, ob in den entsprechenden<br />
Protokollen der schriftliche Vorbehalt enthalten<br />
ist, um seinen Auftraggeber und sich auf<br />
die sichere Seite zu bringen.<br />
RA Tibor Szabó<br />
Baukultur<br />
Auch ein Thema für die Platte<br />
Das Baukultur auch eine Thema für<br />
Ingenieure ist, davon konnten sich der<br />
1.Vizepräsident, Herr Brock und der<br />
Geschäftsführer der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Thüringen</strong> auf Einladung des<br />
Vorstandsmitgliedes Herrn Manfred Hölzer<br />
von der Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Sömmerda / <strong>Thüringen</strong> e.G. am 22.08.<strong>2003</strong><br />
überzeugen.<br />
Im Rahmen des Wettbewerbes<br />
Innovationspreis <strong>2003</strong> des Verbandes der<br />
Thüringer Wohnungswirtschaft e.V. unter<br />
Schirmherrschaft des Thüringer<br />
Innenministers, Andreas Trautvetter erhielt<br />
die Wohnungsbaugenossenschaft Sömmerda/<br />
<strong>Thüringen</strong> e.G. eine Anerkennung für<br />
hervorragende Ergebnisse bei der Umsetzung<br />
eines Wohnungswirtschaftlichen und<br />
städtebaulichen Projektes am Böblinger Platz<br />
in Sömmerda.<br />
Blick auf die Rückseite mit<br />
altersgerechtenZugängen und Terrassen<br />
Foto: Ralph Illing<br />
Die Bauplanung erfolgte durch unser<br />
Kammermitglied Herrn Dipl. Ing. Ralph<br />
Illing. Neben Lösungen <strong>zum</strong> Barrierefreien<br />
Bauen, was gerade für älter Menschen<br />
bedeutungsvoll ist, stand im Focus der<br />
unterschiedlichen Planungen von Herr Illing,<br />
hier insbesondere die Vielfältigkeit in der<br />
Gestaltung und die bedürfnisorientierte<br />
Gesamtkonzeption für die potenziellen<br />
Wohnraumnutzer. Herr Brock sprach sich für<br />
die nachhaltige Nutzung des bestehenden<br />
Wohnbestandes aus.<br />
„Man kann nicht alles einfach abreißen, die<br />
Menschen haben eine ihnen bekannte<br />
Umgebung und sind in dieser Verwurzelt. Ein<br />
Grund, sich als Ingenieur für diese Menschen<br />
Gedanken zu machen.“ So würdigte Herr<br />
Brock abschließend die innovativen Varianten<br />
und kreativen Ideen von Herrn Illing.<br />
Maik Vierling<br />
- 4 -
<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />
Es werde Licht<br />
Deutsche Lichttechnische Ge-<br />
sellschaft ( LiTG ) e.V.<br />
Die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft<br />
ist ein technisch-wissenschaftlicher Verein,<br />
der aus der am 02.11.1912 gegründeten<br />
Deutschen Beleuchtungstechnischen<br />
Gesellschaft hervorgegangen ist.<br />
Die LiTG erstrebt den freiwilligen<br />
Zusammenschluss der Lichttechniker, Ingenieure<br />
und der am Licht Interessierten und<br />
bezweckt die Förderung und Vertretung der<br />
gesamten Lichttechnik in Theorie und Praxis.<br />
International vertritt die LiTG im Rahmen<br />
des Deutschen Nationalen Komitees<br />
(DNK) der CIE die deutschen Interessen in<br />
der Internationalen Beleuchtungskommission<br />
(CIE).<br />
Die LiTG gliedert sich bundesweit in regionale<br />
Bezirksgruppen. <strong>Thüringen</strong> bildet<br />
zusammen mit Nordhessen die Bezirksgruppe<br />
<strong>Thüringen</strong>-Nordhessen mit Sitz in Ilmenau<br />
und Weimar. Die Arbeit der LiTG wird vom<br />
Engagement ihrer persönlichen und<br />
korporativen Mitglieder getragen. Im Kreis<br />
der mehr als 2400 persönlichen Mitglieder<br />
sind Wissenschaftler, Ingenieure und Techniker<br />
aus Forschung und Lehre vertreten.<br />
Zum Kreis der korporativen Mitgliedern der<br />
LiTG zählen über 300 Mitglieder.<br />
Über die LiTG sind insbesondere zu folgenden<br />
Themen neue Trends , Bewertungen und<br />
Normen zu erfahren :<br />
Außenbeleuchtung / Beleuchtungs-<br />
berechnung / Betrieb der Beleuchtung /<br />
Innenbeleuchtung / Physiologische Op-<br />
tik / Strahlenkunde und Tageslicht.<br />
Die LiTG ist spezialisierter fachkundiger<br />
Partner für Ingenieure und Architekten. Die<br />
Bezirksgruppen der LiTG führen Vortragsveranstaltungen.<br />
Einzelvorträge und fachliche<br />
Studienfahrten durch , die ganzjährig angeboten<br />
werden. Für <strong>Thüringen</strong> sind im Jahre<br />
<strong>2003</strong> noch folgende Veranstaltungen geplant:<br />
21.11.<strong>2003</strong> oder 30.01.<strong>2003</strong> jeweils 17 bis 22<br />
Uhr<br />
Besichtigung Anstrahlung Erfurter Dom<br />
und städtische Beleuchtungsanlagen<br />
29.11.<strong>2003</strong> ab 19 Uhr<br />
Licht und Liquid Sound - die Toscana des<br />
Ostens.Interessenten können sich unter<br />
ugm_sv@ hotmail.com direkt anmelden.<br />
Dort oder unter<br />
www.lit.maschinenbau.tu-ilmenau.de/seiten/<br />
LITG.htm sind weitere Details zu den<br />
Veranstaltungen zu erfahren.<br />
Ulf Greiner Mai<br />
Steuerreform ?<br />
Gesetzesentwurf zur Reform der Gewerbesteuer<br />
Am 13. August hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Reform der Gewerbesteuer<br />
beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der personellen Bemessungsgrundlage<br />
durch Einbeziehung der Freien Berufe in die Steuerpflicht vor.<br />
Die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> möchte gemeinsam mit dem Landesverband der Freien<br />
Berufe <strong>Thüringen</strong> e.V. zu diesem Thema aufklären und zu einer politischen Diskussion einladen.<br />
Die steuerlich praxisrelevanten Probleme und Fragen sowie die sich ergebenden Konsequenzen<br />
werden durch erfahrene Referenten Erläuterung finden. Ziel ist die Formulierung eines sachlich<br />
und fachlich begründeten Standpunktes, der frei von emotionalen Beeinflussungen ist.<br />
Die Veranstaltung „Gewerbesteuer für Freiberufler“ wird mit einer Podiumsdiskussion am<br />
07.<strong>10</strong>.<strong>2003</strong>, 19.00 Uhr im „AIRPORT-Hotel“ Erfurt, Binderlebener Landstraße <strong>10</strong>0, Raum 5<br />
abschließen.<br />
Hierzu hat die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> die Präsidenten und Vorsitzenden von Kammern,<br />
Verbänden und Vereinen (insgesamt neun) sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Thüringer<br />
Landtag vertretenen politischen Parteien eingeladen.<br />
Ebenso ergingen Einladungen an Vertreter von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten<br />
und Apotheker.<br />
Maik Vierling<br />
Mitgliederentwicklung<br />
Auch im Monat September haben wir<br />
wieder neue Mitglieder in der Kammer<br />
begrüßen können. Neun Ingenieure und<br />
Ingenieurinnen sind erfolgreich vom<br />
Eintragungsausschuß bestätigt worden<br />
und haben ihre Urkunde am <strong>10</strong>. September<br />
in der Geschäftsstelle vom<br />
Präsidenten erhalten.<br />
Aufnahme neuer Mitglieder im Monat September<br />
7. Ball Thüringer Ingenieure <strong>2003</strong><br />
Die Kammer bleibt der Tradition treu und lädt Sie ein <strong>zum</strong> 7. Ball Thüringer Ingenieure.<br />
Am Freitag, den 14. November ist es wieder soweit: der Kaisersaal zu Erfurt bietet ein<br />
festliches Ambiente, dieses Mal mit italienischer Küche und italienischem Flair.<br />
Die Andreas-Lorenz-Combo wird für die Musik sorgen und freuen Sie sich auf eine<br />
flotte Moderation und Showeinlagen u.a. mit der Wasunger Karnevalsgarde.<br />
Wie gewohnt erhalten Sie wieder rechtzeitig Ihre persönlich Einladung, damit Sie mit Ihrem<br />
Partner/Ihrer Partnerin und Freunden bei uns und mit uns feiern können.<br />
Fachexkursion 2004<br />
Fachexkursionen für Ingenieure nach SHANGHAI<br />
Eine weitere Tradition wird neu belebt: eine Fachexkursion mit der Kammer vom 22.3. -<br />
29.3.2004 mit Air China oder vom 29.5. - 5.6.2004 mit Lufthansa nach Shanghai.<br />
Das Fachprogramm umfasst:<br />
•Besichtigung der „Transrapid“-Anlage am Longyanglu Bahnhof<br />
•Besuch des Ausstellungszentrums für Stadtentwicklung am Volksplatz;<br />
•Fachkundige Führung durch den 468 m hohen Fernsehturm („Oriental Pearl Tower“)<br />
•Besichtigung der 7.658 m langen Yangpu-Brücke;<br />
•Besichtigung des „Waitan Guangnang Suidao“ Tunnels unter dem Huangpu-Fluß;<br />
•Gedankenaustausch mit chinesischen Berufskollegen.<br />
(Teilnehmer am Fachprogramm erhalten hierfür eine Bescheinigung)<br />
Sie erhalten alle wichtigen Informationen demnächst persönlich mitgeteilt per Post.<br />
- 5 -
<strong>DIB</strong> THÜRINGEN <strong>10</strong> / <strong>2003</strong><br />
Bildungswerk<br />
Weiterbildungsangebot der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong><br />
Anmeldung und Informationen:<br />
Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und<br />
Weiterbildung gGmbH, Frau Zlotowski,<br />
Peter-Cornelius-Straße 12, 99096 Erfurt<br />
Telefon (03 61) 6 01 46 60,<br />
Telefax (03 61) 6 01 46 61<br />
e-mail: bildungswerk@bwaw.de<br />
Weiterbildung für Bausachverständige<br />
Entgelte:<br />
Mitglieder der IngKTh / Mitglieder des LVS<br />
<strong>Thüringen</strong> / Mitglieder von AK/IngK, HWK,<br />
ö.b.u.v. SV, RAe / Gäste<br />
Geburtstage<br />
Wir gratulieren unseren Mitgliedern<br />
und wünschen alles Gute!<br />
(Oktober <strong>2003</strong>)<br />
40. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. Jörg Müller<br />
Dipl.-Ing. (FH) Martina Trost<br />
50. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. (FH) Michael Duske<br />
Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Grütze<br />
Dipl.-Ing. (TU) Ralf Henning<br />
Dipl.-Ing. (TH) Hans Hirth<br />
Dipl.-Ing. Univ. Eberhard Peuker<br />
Dipl.-Ing. (FH) Michael Widder<br />
60. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. Diethard Fritzenwanker<br />
Dipl.-Ing. Harry Held<br />
Dipl.-Ing. Jürgen Paatsch<br />
65. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. Dieter Hartwich<br />
Dipl.-Ing. Wilhelm Hundhausen<br />
Ing. Lieselotte Keller<br />
71. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. (FH) Horst Wilhelm<br />
72. Geburtstag<br />
Ing. Karl Köhler<br />
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Sommer<br />
78. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. Franz Wilkowski<br />
(VB 7) Freitag, 17. Oktober <strong>2003</strong>, Erfurt<br />
09.00 Uhr bis 16.30 Uhr; 185 • / 190 • / 195<br />
• / 245 •<br />
Anmeldeschluss: 29.09.<strong>2003</strong>; Mindestteilnehmerzahl:<br />
12<br />
Brandschäden – Ursachen, Analysen,<br />
Sanierung, Prävention<br />
Dipl.-Ing. Erhard Arnhold, Sicherheitsingenieur,<br />
ö. b. u. v. Sachverständiger für<br />
vorbeugenden Brandschutz, Weimar,<br />
Dipl.-Chem. Hannelore Uschner, Institut für<br />
Material- und Umweltanalytik GmbH, Erfurt,<br />
Dipl.-Ing. Peter Lorenz, Ingenieurbüro Dr.<br />
Krämer - Statik, Konstruktion und Baudynamik,<br />
Weimar<br />
(VB 8) Samstag, 18. Oktober <strong>2003</strong>, Erfurt<br />
09.00 Uhr bis 16.30 Uhr; 185 • / 190 • / 195<br />
• / 245 •<br />
Anmeldeschluss: 29.09.<strong>2003</strong>; Mindestteilnehmerzahl:<br />
12<br />
Baupreisermittlung für Bauschadens-<br />
Sachverständige<br />
Dr.-Ing. Hermann Kraft, ö. b. u. v. Sachverständiger<br />
für Baupreisermittlung und Abrechnung<br />
im Hoch- und Ingenieurbau sowie für<br />
Bauablaufstörungen, Jena<br />
(A 5) Freitag, 24. Oktober <strong>2003</strong>, Erfurt<br />
09.00 Uhr bis 16.30 Uhr; 125 • / 130 • / 135<br />
• / 165 •<br />
Anmeldeschluss: <strong>10</strong>.<strong>10</strong>.<strong>2003</strong>; Mindestteilnehmerzahl:<br />
14<br />
Ausgewählte Baurechtsfragen für den<br />
Sachverständigen<br />
RA Dirk Weber, Justitiar der Architektenkammer<br />
<strong>Thüringen</strong>, Erfurt<br />
IMPRESSUM:<br />
Seminarreihe (B)<br />
zur Weiterbildung von Sachverständigen<br />
auf dem Gebiet „Schäden an Gebäuden“<br />
Termine aus dem 2. Semester für den Monat<br />
Oktober:<br />
Staffelung: 185 • / 190 • / 195 • / 245 • pro<br />
Tag<br />
Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />
sowie Sachverständigen für<br />
Spezialgebiete wird die Option eingeräumt,<br />
zur Vertiefung ihrer besonderen Sachkunde<br />
ausgewählte Einzelseminare der Reihe zu<br />
besuchen.<br />
(B IX/13) Freitag, <strong>10</strong>. Oktober <strong>2003</strong>, 09.00-<br />
16.30 Uhr, Erfurt<br />
Wer<br />
ert t und Wer<br />
ertminderung von Bau-<br />
mängeln<br />
Architekt Dipl.-Ing. Roland Lenz, ö.b.u.v.<br />
Sachverständiger für Bewertung von bebauten<br />
und unbebauten Grundstücken, für Mieten<br />
für Grundstücke und Gebäude, sowie für<br />
Schäden an Gebäuden, Suhl<br />
(B IX/14) Samstag, 11. Oktober <strong>2003</strong>, 09.00-<br />
16.30 Uhr, Erfurt<br />
Aus Schaden klug werden -<br />
Bauschadensanalyse<br />
Dr.-Ing. Volker Tribius, ö.b.u.v. Sachverständiger<br />
für Mauer- und Dachziegel, Weimar<br />
Herausgeber: <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong>, Körperschaft öffentlichen Rechts<br />
Flughafenstr. 4, 99092 Erfurt<br />
Postf.: <strong>10</strong> 19 08, 99019 Erfurt<br />
Mail: ingenieurkammer@ingenieure-thueringen.de<br />
Internet: www.ingenieure-thueringen.de<br />
Fax: 0361 / 2 28 73 - 50<br />
Fon: 0361 / 2 28 73 - 0<br />
VM ÖA: Prof. Hermann Saitz<br />
GF: Maik Vierling<br />
Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge stellen die Auffassung der Autoren<br />
dar und nicht unbedingt die der Redaktion oder Herausgebers. Das <strong>DIB</strong> <strong>Thüringen</strong> ist<br />
offizielles Organ der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Thüringen</strong> und wird ihren Mitgliedern unentgeltlich<br />
zugesandt. Der Einzelbezug ist nach schriftlicher Bestellung gegen eine Schutzgebühr von<br />
1,50 EUR zzgl. Porto möglich, soweit Exemplare vorrätig sind.<br />
- 6 -