Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich
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7. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />
Zuwendungen<br />
Die Einwerbung und die Entgegennahme <strong>des</strong> Angebots einer Zuwendung für die<br />
Ortsgemeinde obliegen ausschließlich <strong>der</strong> Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten.<br />
Über die Annahme o<strong>der</strong> Vermittlung entscheidet <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at. Dem<br />
Ortsgemein<strong>der</strong>at und <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung<br />
maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbeson<strong>der</strong>e ein an<strong>der</strong>weitiges<br />
Beziehungsverhältnis zwischen <strong>der</strong> Ortsgemeinde <strong>Longuich</strong> und dem<br />
Zuwendungsgeber. Im Rahmen <strong>der</strong> 1. Lan<strong>des</strong>verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 06.04.2010 (GVBl. vom 29.04.2010)<br />
wurde eine Wertgrenze in Höhe von 100 € eingeführt, unter <strong>der</strong> die Einholung eines<br />
Beschlusses <strong>des</strong> kommunalen Vertretungsorgans wie auch das Anzeigeverfahren<br />
gegenüber <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde entbehrlich ist, sofern nicht innerhalb eines<br />
Haushaltsjahres <strong>der</strong>artige Einzelzuwendungen diese Wertgrenze übersteigen.<br />
Die Entscheidung über die Annahme <strong>der</strong> Spenden erfolgt projektbezogen in öffentlicher<br />
Sitzung. Da im Einzelfall nicht bekannt ist, ob die Geber mit <strong>der</strong> Bekanntgabe <strong>der</strong><br />
Zuwendungsdaten in öffentlicher Sitzung einverstanden sind, wird dem Ortsgemein<strong>der</strong>at<br />
die Einzelliste als nichtöffentliche Liste in Anlage beigefügt.<br />
Sofern sich Einzelfragen zu den Spen<strong>der</strong>n ergeben, wird die Nichtöffentlichkeit<br />
hergestellt.<br />
Bis zum 09.09.2013 hat die Ortsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:<br />
Projekt/Verwendungszweck<br />
Zahl <strong>der</strong><br />
Zuwendungsgeber<br />
Zuwendungssumme<br />
und<br />
Zuwendungsspanne<br />
Spende für kulturelle Zwecke<br />
1 500,00<br />
(Weinkirmes)<br />
Spende für kulturelle Zwecke<br />
1 500,00<br />
(Weinkirmes)<br />
Spende für kulturelle Zwecke<br />
(Weinkirmes)<br />
1 250,00<br />
Die Spende in Höhe von 1.250,00 € ist von <strong>der</strong> Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
genehmigt.<br />
Beschluss: Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig die Annahme <strong>der</strong><br />
vorgenannten Zuwendungen.