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Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich

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7. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen<br />

Zuwendungen<br />

Die Einwerbung und die Entgegennahme <strong>des</strong> Angebots einer Zuwendung für die<br />

Ortsgemeinde obliegen ausschließlich <strong>der</strong> Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten.<br />

Über die Annahme o<strong>der</strong> Vermittlung entscheidet <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at. Dem<br />

Ortsgemein<strong>der</strong>at und <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung<br />

maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbeson<strong>der</strong>e ein an<strong>der</strong>weitiges<br />

Beziehungsverhältnis zwischen <strong>der</strong> Ortsgemeinde <strong>Longuich</strong> und dem<br />

Zuwendungsgeber. Im Rahmen <strong>der</strong> 1. Lan<strong>des</strong>verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 06.04.2010 (GVBl. vom 29.04.2010)<br />

wurde eine Wertgrenze in Höhe von 100 € eingeführt, unter <strong>der</strong> die Einholung eines<br />

Beschlusses <strong>des</strong> kommunalen Vertretungsorgans wie auch das Anzeigeverfahren<br />

gegenüber <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde entbehrlich ist, sofern nicht innerhalb eines<br />

Haushaltsjahres <strong>der</strong>artige Einzelzuwendungen diese Wertgrenze übersteigen.<br />

Die Entscheidung über die Annahme <strong>der</strong> Spenden erfolgt projektbezogen in öffentlicher<br />

Sitzung. Da im Einzelfall nicht bekannt ist, ob die Geber mit <strong>der</strong> Bekanntgabe <strong>der</strong><br />

Zuwendungsdaten in öffentlicher Sitzung einverstanden sind, wird dem Ortsgemein<strong>der</strong>at<br />

die Einzelliste als nichtöffentliche Liste in Anlage beigefügt.<br />

Sofern sich Einzelfragen zu den Spen<strong>der</strong>n ergeben, wird die Nichtöffentlichkeit<br />

hergestellt.<br />

Bis zum 09.09.2013 hat die Ortsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:<br />

Projekt/Verwendungszweck<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

Zuwendungsgeber<br />

Zuwendungssumme<br />

und<br />

Zuwendungsspanne<br />

Spende für kulturelle Zwecke<br />

1 500,00<br />

(Weinkirmes)<br />

Spende für kulturelle Zwecke<br />

1 500,00<br />

(Weinkirmes)<br />

Spende für kulturelle Zwecke<br />

(Weinkirmes)<br />

1 250,00<br />

Die Spende in Höhe von 1.250,00 € ist von <strong>der</strong> Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

genehmigt.<br />

Beschluss: Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig die Annahme <strong>der</strong><br />

vorgenannten Zuwendungen.

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