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Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich

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2.2 Bei dem Kirchenweg handelt es sich um eine Straße mit erhöhtem<br />

Durchfahrtsverkehr. Der Anteil <strong>des</strong> Verkehrs, <strong>der</strong> dem reinen Ziel- und Quellverkehr<br />

zugeordnet werden kann, ist etwa gleich hoch einzustufen. Der Gemeindeanteil wird<br />

gem. § 5 ABS auf 50 % festgesetzt.<br />

Die Ratsmitglie<strong>der</strong> Zeltinger und Lieser nehmen an <strong>der</strong> Beschlussfassung und<br />

Abstimmung wegen Son<strong>der</strong>interesse nach § 22 GemO nicht teil und nahmen im<br />

Zuschauerraum Platz.<br />

Beschluss: Nach eingehen<strong>der</strong> Beratung stimmten alle Ratsmitglie<strong>der</strong> für den<br />

vorgenannten Beschlussvorschlag.<br />

2.3 Für den Ausbau <strong>des</strong> Kirchenweges wird eine Vorausleistung auf den nach<br />

Fertigstellung <strong>der</strong> Bauarbeiten endgültig festzusetzenden Ausbaubeitrag in Höhe von<br />

1,00 pro qm gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche vorgeschlagen. Frau<br />

Ortsbürgermeisterin Schlö<strong>der</strong> wird ermächtigt, die Fälligkeit <strong>der</strong> Vorausleistung in<br />

Abhängigkeit <strong>des</strong> Zeitpunktes <strong>des</strong> tatsächlichen Baubeginns im Kirchenweg<br />

festzusetzen. Die erhobenen Vorausleistungen werden bei <strong>der</strong> endgültigen<br />

Abrechnung <strong>der</strong> Ausbaubeiträge beitragsmin<strong>der</strong>nd angerechnet.<br />

Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong> Krewer stellt fest, dass er über den verspäteten Baubeginn in<br />

2014 überrascht sei. Der Bauauftrag sei nicht so hoch und in <strong>der</strong> beginnenden kalten<br />

Jahreszeit die Verzögerung <strong>der</strong> Straßenbauarbeiten den Anliegern nicht zumutbar.<br />

Die Vorsitzende will bei einem Termin mit dem Planungsbüro den Bauverlauf<br />

besprechen und im Rahmen einer Bauausschussitzung den Weitergang <strong>der</strong><br />

Maßnahme beraten.<br />

Seitens <strong>der</strong> FWG wird klargestellt, dass eine Fertigstellung <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />

vorrangig sei. Da im Winter aufgrund <strong>der</strong> Witterung kein Baufortschritt erwartet<br />

werden kann sollen die Arbeiten in den Frühling verlegt werden. Ein Gespräch mit<br />

<strong>der</strong> Firma Lehnen soll unmittelbar geführt werden.<br />

Der Sprecher <strong>der</strong> CDU-Fraktion Thul bestätigt, dass die Arbeiten im oberen Bereich<br />

(Cerisiersstraße) vorrangig durchgeführt werden sollten. Der Bauausschuss soll die<br />

Baustelle besichtigen. Seitens <strong>der</strong> CDU-Fraktion wird einer Vorausleistung von 50 %<br />

zugestimmt um eine gleichmäßige Belastung <strong>der</strong> Bürger zu gewährleisten.<br />

Die Ratsmitglie<strong>der</strong> Zeltinger und Lieser nehmen an <strong>der</strong> Beschlussfassung und<br />

Abstimmung wegen Son<strong>der</strong>interesse nach § 22 GemO nicht teil und nahmen<br />

im Zuschauerraum Platz.<br />

Beschluss: Die Vorausleistung wird gemäß <strong>des</strong> Beschlussvorschlages<br />

einstimmig auf 1,00 € pro qm gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche<br />

erhoben. Dieser Betrag soll nach ¾ Abschluss <strong>der</strong> Maßnahme fällig werden.<br />

Die Vorsitzende wird beauftragt, je nach Fortschritt <strong>der</strong> Bauarbeiten die<br />

Fälligkeit festzulegen.<br />

3. Ausbau Hetzerothsgarten<br />

3.1 Der Hetzerothsgarten wird entsprechend dem vorliegenden Ausbauprogramm vom<br />

Einmündungsbereich Cerisiersstraße bis zur Einmündung „In <strong>der</strong> Träf“ ausgebaut.

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