Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich
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2.2 Bei dem Kirchenweg handelt es sich um eine Straße mit erhöhtem<br />
Durchfahrtsverkehr. Der Anteil <strong>des</strong> Verkehrs, <strong>der</strong> dem reinen Ziel- und Quellverkehr<br />
zugeordnet werden kann, ist etwa gleich hoch einzustufen. Der Gemeindeanteil wird<br />
gem. § 5 ABS auf 50 % festgesetzt.<br />
Die Ratsmitglie<strong>der</strong> Zeltinger und Lieser nehmen an <strong>der</strong> Beschlussfassung und<br />
Abstimmung wegen Son<strong>der</strong>interesse nach § 22 GemO nicht teil und nahmen im<br />
Zuschauerraum Platz.<br />
Beschluss: Nach eingehen<strong>der</strong> Beratung stimmten alle Ratsmitglie<strong>der</strong> für den<br />
vorgenannten Beschlussvorschlag.<br />
2.3 Für den Ausbau <strong>des</strong> Kirchenweges wird eine Vorausleistung auf den nach<br />
Fertigstellung <strong>der</strong> Bauarbeiten endgültig festzusetzenden Ausbaubeitrag in Höhe von<br />
1,00 pro qm gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche vorgeschlagen. Frau<br />
Ortsbürgermeisterin Schlö<strong>der</strong> wird ermächtigt, die Fälligkeit <strong>der</strong> Vorausleistung in<br />
Abhängigkeit <strong>des</strong> Zeitpunktes <strong>des</strong> tatsächlichen Baubeginns im Kirchenweg<br />
festzusetzen. Die erhobenen Vorausleistungen werden bei <strong>der</strong> endgültigen<br />
Abrechnung <strong>der</strong> Ausbaubeiträge beitragsmin<strong>der</strong>nd angerechnet.<br />
Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong> Krewer stellt fest, dass er über den verspäteten Baubeginn in<br />
2014 überrascht sei. Der Bauauftrag sei nicht so hoch und in <strong>der</strong> beginnenden kalten<br />
Jahreszeit die Verzögerung <strong>der</strong> Straßenbauarbeiten den Anliegern nicht zumutbar.<br />
Die Vorsitzende will bei einem Termin mit dem Planungsbüro den Bauverlauf<br />
besprechen und im Rahmen einer Bauausschussitzung den Weitergang <strong>der</strong><br />
Maßnahme beraten.<br />
Seitens <strong>der</strong> FWG wird klargestellt, dass eine Fertigstellung <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />
vorrangig sei. Da im Winter aufgrund <strong>der</strong> Witterung kein Baufortschritt erwartet<br />
werden kann sollen die Arbeiten in den Frühling verlegt werden. Ein Gespräch mit<br />
<strong>der</strong> Firma Lehnen soll unmittelbar geführt werden.<br />
Der Sprecher <strong>der</strong> CDU-Fraktion Thul bestätigt, dass die Arbeiten im oberen Bereich<br />
(Cerisiersstraße) vorrangig durchgeführt werden sollten. Der Bauausschuss soll die<br />
Baustelle besichtigen. Seitens <strong>der</strong> CDU-Fraktion wird einer Vorausleistung von 50 %<br />
zugestimmt um eine gleichmäßige Belastung <strong>der</strong> Bürger zu gewährleisten.<br />
Die Ratsmitglie<strong>der</strong> Zeltinger und Lieser nehmen an <strong>der</strong> Beschlussfassung und<br />
Abstimmung wegen Son<strong>der</strong>interesse nach § 22 GemO nicht teil und nahmen<br />
im Zuschauerraum Platz.<br />
Beschluss: Die Vorausleistung wird gemäß <strong>des</strong> Beschlussvorschlages<br />
einstimmig auf 1,00 € pro qm gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche<br />
erhoben. Dieser Betrag soll nach ¾ Abschluss <strong>der</strong> Maßnahme fällig werden.<br />
Die Vorsitzende wird beauftragt, je nach Fortschritt <strong>der</strong> Bauarbeiten die<br />
Fälligkeit festzulegen.<br />
3. Ausbau Hetzerothsgarten<br />
3.1 Der Hetzerothsgarten wird entsprechend dem vorliegenden Ausbauprogramm vom<br />
Einmündungsbereich Cerisiersstraße bis zur Einmündung „In <strong>der</strong> Träf“ ausgebaut.