Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich
Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich
Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3. Erschließung <strong>des</strong> Baugebietes „Zwischen den Ortsteilen“, hier: Festsetzung<br />
und Erhebung einer Vorausleistung auf die Erschließungsbeiträge für die<br />
erstmalige Herstellung <strong>der</strong> Straße „Hinter Michelshaus“<br />
Die im Bebauungsplanbereich „Zwischen den Ortsteilen“ gelegene Straße „Hinter<br />
Michelshaus“ wird zurzeit erstmals plangerecht hergestellt.<br />
Vorliegend handelt es sich um eine beitragspflichtige Erschließungsmaßnahme im Sinne<br />
<strong>der</strong> Erschließungsbeitragssatzung <strong>der</strong> Ortsgemeinde <strong>Longuich</strong> vom 11.03.2005 (EBS).<br />
Zur teilweisen Deckung <strong>der</strong> Baukosten sind insoweit Erschließungsbeiträge zu erheben.<br />
Im Interesse einer möglichst zeitnahen Beitragserhebung und rechtzeitigen<br />
Einnahmebeschaffung schlagen wir vor, eine Vorausleistung auf die<br />
Erschließungsbeiträge zu erheben. Die Vorausleistungserhebung ist gem. § 10 EBS<br />
zulässig.<br />
Vor diesem Hintergrund soll folgen<strong>der</strong> Beschluss gefasst werden:<br />
Für die Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> erstmaligen<br />
Herstellung <strong>der</strong> Straße „Hinter Michelshaus“ wird eine Vorausleistung auf den<br />
endgültig festzusetzenden Erschließungsbeitrag erhoben. Die Höhe <strong>der</strong><br />
Vorausleistung wird auf 17,00 €uro pro qm beitragspflichtige Grundstücksfläche<br />
festgesetzt. Die Fälligkeit <strong>der</strong> Vorausleistung wird zu gleichen <strong>Teil</strong>en in Höhe von<br />
je 8,50 € /qm auf den 01.12.2013 und 01.03.2014 festgesetzt.<br />
Die Vorausleistungsrate wird bei <strong>der</strong> Festsetzung und Erhebung <strong>des</strong> endgültigen<br />
Erschließungsbeitrages beitragsmin<strong>der</strong>nd angerechnet. Die<br />
Vorausleistungserhebung erfolgt nach Maßgabe <strong>der</strong> Herstellungsalternative im<br />
Sinne <strong>des</strong> § 133, Abs. 3, Satz 1 BauGB.<br />
Beschluss: Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig die Festsetzung und<br />
Erhebung <strong>der</strong> Vorausleistung vom 17,00 € auf die Erschließungsbeiträge für die<br />
erstmalige Herstellung <strong>der</strong> Straße „ Hinter Michelshaus“ pro qm beitragspflichtiger<br />
Grundstücksfläche. Die Ratsmitglie<strong>der</strong> Norbert Schlö<strong>der</strong> und Heinen nehmen an<br />
<strong>der</strong> Beschlussfassung und Abstimmung wegen Son<strong>der</strong>interesse nach § 22 GemO<br />
nicht teil und nahmen im Zuschauerraum Platz.