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Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich

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3. Erschließung <strong>des</strong> Baugebietes „Zwischen den Ortsteilen“, hier: Festsetzung<br />

und Erhebung einer Vorausleistung auf die Erschließungsbeiträge für die<br />

erstmalige Herstellung <strong>der</strong> Straße „Hinter Michelshaus“<br />

Die im Bebauungsplanbereich „Zwischen den Ortsteilen“ gelegene Straße „Hinter<br />

Michelshaus“ wird zurzeit erstmals plangerecht hergestellt.<br />

Vorliegend handelt es sich um eine beitragspflichtige Erschließungsmaßnahme im Sinne<br />

<strong>der</strong> Erschließungsbeitragssatzung <strong>der</strong> Ortsgemeinde <strong>Longuich</strong> vom 11.03.2005 (EBS).<br />

Zur teilweisen Deckung <strong>der</strong> Baukosten sind insoweit Erschließungsbeiträge zu erheben.<br />

Im Interesse einer möglichst zeitnahen Beitragserhebung und rechtzeitigen<br />

Einnahmebeschaffung schlagen wir vor, eine Vorausleistung auf die<br />

Erschließungsbeiträge zu erheben. Die Vorausleistungserhebung ist gem. § 10 EBS<br />

zulässig.<br />

Vor diesem Hintergrund soll folgen<strong>der</strong> Beschluss gefasst werden:<br />

Für die Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> erstmaligen<br />

Herstellung <strong>der</strong> Straße „Hinter Michelshaus“ wird eine Vorausleistung auf den<br />

endgültig festzusetzenden Erschließungsbeitrag erhoben. Die Höhe <strong>der</strong><br />

Vorausleistung wird auf 17,00 €uro pro qm beitragspflichtige Grundstücksfläche<br />

festgesetzt. Die Fälligkeit <strong>der</strong> Vorausleistung wird zu gleichen <strong>Teil</strong>en in Höhe von<br />

je 8,50 € /qm auf den 01.12.2013 und 01.03.2014 festgesetzt.<br />

Die Vorausleistungsrate wird bei <strong>der</strong> Festsetzung und Erhebung <strong>des</strong> endgültigen<br />

Erschließungsbeitrages beitragsmin<strong>der</strong>nd angerechnet. Die<br />

Vorausleistungserhebung erfolgt nach Maßgabe <strong>der</strong> Herstellungsalternative im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 133, Abs. 3, Satz 1 BauGB.<br />

Beschluss: Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig die Festsetzung und<br />

Erhebung <strong>der</strong> Vorausleistung vom 17,00 € auf die Erschließungsbeiträge für die<br />

erstmalige Herstellung <strong>der</strong> Straße „ Hinter Michelshaus“ pro qm beitragspflichtiger<br />

Grundstücksfläche. Die Ratsmitglie<strong>der</strong> Norbert Schlö<strong>der</strong> und Heinen nehmen an<br />

<strong>der</strong> Beschlussfassung und Abstimmung wegen Son<strong>der</strong>interesse nach § 22 GemO<br />

nicht teil und nahmen im Zuschauerraum Platz.

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