Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich
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Verteilung <strong>des</strong> beitragsfähigen Aufwands<br />
Gemäß § 3 ABS ist <strong>der</strong> beitragsfähige Aufwand für jede einzelne Verkehrsanlage nach<br />
den tatsächlichen Investitionsaufwendungen zu ermitteln, d.h. neben <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />
ergeben sich beitragspflichtige Maßnahmen im „Kirchenweg“, in <strong>der</strong> „Maiwiese“ sowie im<br />
„Hetzerothsgarten“. Der Beitragspflicht unterliegen jeweils alle Grundstücke, für die die<br />
rechtliche und tatsächliche Möglichkeit <strong>der</strong> Zufahrt o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Zugangs zu <strong>der</strong><br />
ausgebauten Verkehrsanlage besteht.<br />
1. Ausbau <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />
1.1 Die Cerisiersstraße wird entsprechend dem vorliegenden Ausbauprogramm<br />
ausgebaut. Die nach <strong>der</strong> Ausbaubeitragssatzung beitragsfähigen<br />
Investitionsaufwendungen werden satzungsgemäß auf alle beitragspflichtigen<br />
Grundstücke in dem Straßenzug Cerisiersstraße (vom Kreisel Ortseingang bis zur<br />
Einmündung Kirchenweg) verteilt. Die Cerisiersstraße bildet insofern von dem Kreisel<br />
Ortseingang bis zur Einmündung Kirchenweg einen Ausbauabschnitt im Sinne <strong>des</strong> §<br />
3 Absatz 1 ABS. Die Abschnittsbildung ist zulässig, da dem Straßenabschnitt<br />
äußerlich eine selbständige Bedeutung zukommt und sich sowohl optisch als auch<br />
funktional von dem Bereich <strong>des</strong> Dorfplatzes abhebt.<br />
Die notwendigen Kosten für die Angleichungsarbeiten im<br />
Straßeneinmündungsbereich „Im Hospitalsfeld“ werden <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />
zugeschlagen.<br />
Des Weiteren wird für den <strong>Teil</strong>bereich <strong>der</strong> Cerisiersstraße von <strong>der</strong> Einmündung<br />
Kirchenweg bis zum Übergang Maximinstraße/Einmündung Hetzerothsgarten, also<br />
für den Bereich <strong>der</strong> Verschwenkung auf dem neuen Dorfplatz, ebenfalls ein<br />
Ausbauabschnitt im Sinne <strong>des</strong> § 3 Absatz 1 ABS gebildet. Auch hier ist die<br />
Abschnittsbildung zulässig, da dem Dorfplatz eine selbständige Bedeutung zukommt,<br />
die sich sowohl optisch als auch funktional von dem Straßenabschnitt in Richtung<br />
Kreisel abhebt.<br />
Beschluss: Nach eingehen<strong>der</strong> Beratung stimmten alle Ratsmitglie<strong>der</strong> für den<br />
vorgenannten Beschlussvorschlag.<br />
1.2 Bei <strong>der</strong> Cerisiersstraße handelt es sich um eine Straße mit erhöhtem<br />
Durchfahrtsverkehr. Der Anteil <strong>des</strong> Verkehrs, <strong>der</strong> dem reinen Ziel- und Quellverkehr<br />
zugeordnet werden kann, ist etwa gleich hoch einzustufen. Der Gemeindeanteil wird<br />
gem. § 5 ABS auf 50 % festgesetzt.<br />
Der Vorsitzende <strong>der</strong> SPD-Fraktion Krewer merkt an, dass bei nicht überwiegendem<br />
Anliegerverkehr die Einstufung <strong>des</strong> Gemeindeanteils zu überdenken,ggf. zu erhöhen<br />
wäre. Die Vorsitzende stellt fest, dass die Verteilung <strong>des</strong> Verkehrs ab dem Dorfplatz<br />
in verschiedene Wege verläuft. Zudem seien zwei Betriebe mit starkem Zu- und<br />
Abfahrtsverkehr angesiedelt. Ein um 5 % erhöhter Gemeindeanteil wird<br />
kommunalrechtlich nicht möglich sein.<br />
Fraktionssprecher Dr. Schmitt (FWG) erörtert, <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss mit <strong>der</strong><br />
Aufteilung in zwei Abrechungseinheiten sei eine gute Lösung und entlaste die<br />
Beitragszahler <strong>der</strong> Cerisiersstraße richtigerweise. Seitens <strong>der</strong> FWG-Fraktion werden<br />
aber kaum Chancen auf einen Gemeindeanteil von 55 % gesehen. Die<br />
Maximinstraße, als direkt vergleichbare Straße, habe seinerzeit ebenso einen<br />
Gemeindeanteil von 50 % erhalten.