23.12.2013 Aufrufe

Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich

Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich

Den öffentlichen Teil des Sitzungsprotokolls der letzten ... - Longuich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verteilung <strong>des</strong> beitragsfähigen Aufwands<br />

Gemäß § 3 ABS ist <strong>der</strong> beitragsfähige Aufwand für jede einzelne Verkehrsanlage nach<br />

den tatsächlichen Investitionsaufwendungen zu ermitteln, d.h. neben <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />

ergeben sich beitragspflichtige Maßnahmen im „Kirchenweg“, in <strong>der</strong> „Maiwiese“ sowie im<br />

„Hetzerothsgarten“. Der Beitragspflicht unterliegen jeweils alle Grundstücke, für die die<br />

rechtliche und tatsächliche Möglichkeit <strong>der</strong> Zufahrt o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Zugangs zu <strong>der</strong><br />

ausgebauten Verkehrsanlage besteht.<br />

1. Ausbau <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />

1.1 Die Cerisiersstraße wird entsprechend dem vorliegenden Ausbauprogramm<br />

ausgebaut. Die nach <strong>der</strong> Ausbaubeitragssatzung beitragsfähigen<br />

Investitionsaufwendungen werden satzungsgemäß auf alle beitragspflichtigen<br />

Grundstücke in dem Straßenzug Cerisiersstraße (vom Kreisel Ortseingang bis zur<br />

Einmündung Kirchenweg) verteilt. Die Cerisiersstraße bildet insofern von dem Kreisel<br />

Ortseingang bis zur Einmündung Kirchenweg einen Ausbauabschnitt im Sinne <strong>des</strong> §<br />

3 Absatz 1 ABS. Die Abschnittsbildung ist zulässig, da dem Straßenabschnitt<br />

äußerlich eine selbständige Bedeutung zukommt und sich sowohl optisch als auch<br />

funktional von dem Bereich <strong>des</strong> Dorfplatzes abhebt.<br />

Die notwendigen Kosten für die Angleichungsarbeiten im<br />

Straßeneinmündungsbereich „Im Hospitalsfeld“ werden <strong>der</strong> Cerisiersstraße<br />

zugeschlagen.<br />

Des Weiteren wird für den <strong>Teil</strong>bereich <strong>der</strong> Cerisiersstraße von <strong>der</strong> Einmündung<br />

Kirchenweg bis zum Übergang Maximinstraße/Einmündung Hetzerothsgarten, also<br />

für den Bereich <strong>der</strong> Verschwenkung auf dem neuen Dorfplatz, ebenfalls ein<br />

Ausbauabschnitt im Sinne <strong>des</strong> § 3 Absatz 1 ABS gebildet. Auch hier ist die<br />

Abschnittsbildung zulässig, da dem Dorfplatz eine selbständige Bedeutung zukommt,<br />

die sich sowohl optisch als auch funktional von dem Straßenabschnitt in Richtung<br />

Kreisel abhebt.<br />

Beschluss: Nach eingehen<strong>der</strong> Beratung stimmten alle Ratsmitglie<strong>der</strong> für den<br />

vorgenannten Beschlussvorschlag.<br />

1.2 Bei <strong>der</strong> Cerisiersstraße handelt es sich um eine Straße mit erhöhtem<br />

Durchfahrtsverkehr. Der Anteil <strong>des</strong> Verkehrs, <strong>der</strong> dem reinen Ziel- und Quellverkehr<br />

zugeordnet werden kann, ist etwa gleich hoch einzustufen. Der Gemeindeanteil wird<br />

gem. § 5 ABS auf 50 % festgesetzt.<br />

Der Vorsitzende <strong>der</strong> SPD-Fraktion Krewer merkt an, dass bei nicht überwiegendem<br />

Anliegerverkehr die Einstufung <strong>des</strong> Gemeindeanteils zu überdenken,ggf. zu erhöhen<br />

wäre. Die Vorsitzende stellt fest, dass die Verteilung <strong>des</strong> Verkehrs ab dem Dorfplatz<br />

in verschiedene Wege verläuft. Zudem seien zwei Betriebe mit starkem Zu- und<br />

Abfahrtsverkehr angesiedelt. Ein um 5 % erhöhter Gemeindeanteil wird<br />

kommunalrechtlich nicht möglich sein.<br />

Fraktionssprecher Dr. Schmitt (FWG) erörtert, <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss mit <strong>der</strong><br />

Aufteilung in zwei Abrechungseinheiten sei eine gute Lösung und entlaste die<br />

Beitragszahler <strong>der</strong> Cerisiersstraße richtigerweise. Seitens <strong>der</strong> FWG-Fraktion werden<br />

aber kaum Chancen auf einen Gemeindeanteil von 55 % gesehen. Die<br />

Maximinstraße, als direkt vergleichbare Straße, habe seinerzeit ebenso einen<br />

Gemeindeanteil von 50 % erhalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!