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Stadt Rüdesheim - Beteiligungsverfahren-baugb.de

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<strong>Stadt</strong> <strong>Rü<strong>de</strong>sheim</strong> 4<br />

Bebauungsplan „Engergraben“, arten- und biotopschutzschutzrechtliche Beurteilung<br />

betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.<br />

Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt wer<strong>de</strong>n. Für<br />

Standorte wild leben<strong>de</strong>r Pflanzen <strong>de</strong>r in Anhang IV Buchstabe b <strong>de</strong>r Richtlinie 92/43/EWG<br />

aufgeführten Arten gelten die Verbote <strong>de</strong>s § 44 entsprechend.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass nur für die Arten <strong>de</strong>s Anhang IV <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie grundsätzlich ein<br />

günstiger Erhaltungszustand <strong>de</strong>r betroffenen Art zu gewährleisten ist. Die Vogelschutzrichtlinie<br />

untersagt in Artikel 13 hingegen lediglich die Verschlechterung <strong>de</strong>s aktuellen Erhaltungszustands<br />

(„<strong>de</strong>rzeitige Lage“) <strong>de</strong>r Arten.<br />

Tab. 1: Zugriffsverbote nach BNatSchG, FFH-RL und VS-RL<br />

BNatSchG<br />

§ 44 (1) Nr. 1<br />

§ 44 (1) Nr. 2<br />

§ 44 (1) Nr. 3<br />

§ 44 (1) Nr. 4<br />

FFH-Richtlinie<br />

Art. 12 (1) a<br />

Art.12(1)b<br />

Art. 12 (1) d<br />

Art .13 (1) a<br />

VS-Richtlinie<br />

Art. 5 a<br />

Art. 5b<br />

Art. 5 d<br />

Verbot<br />

wild leben<strong>de</strong>n Tieren <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs geschützten Arten nachzustellen, sie zu<br />

fangen, zu verletzen o<strong>de</strong>r zu töten o<strong>de</strong>r ihre Entwicklungsformen aus <strong>de</strong>r<br />

Natur zu entnehmen, zu beschädigen o<strong>de</strong>r zu zerstören.<br />

wild leben<strong>de</strong> Tiere <strong>de</strong>r streng geschützten Arten und <strong>de</strong>r europäischen<br />

Vogelarten während <strong>de</strong>r Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten erheblich zu stören<br />

(Erhaltungszustand <strong>de</strong>r lokalen Population einer Art verschlechtert sich durch<br />

geringere Überlebenschancen, bzw. geringeren Brut- o<strong>de</strong>r<br />

Reproduktionserfolg).<br />

Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten <strong>de</strong>r wild leben<strong>de</strong>n Tiere <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs<br />

geschützten Arten aus <strong>de</strong>r Natur zu entnehmen, zu beschädigen o<strong>de</strong>r zu<br />

zerstören (unverzichtbare Habitatteile, die aktuell und regelmäßig von<br />

standorttreuen Arten genutzt wer<strong>de</strong>n).<br />

wild leben<strong>de</strong> Pflanzen <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs geschützten Arten o<strong>de</strong>r ihre<br />

Entwicklungsformen aus <strong>de</strong>r Natur zu entnehmen, sie o<strong>de</strong>r ihre Standorte zu<br />

beschädigen o<strong>de</strong>r zu zerstören (auch Stickstoff- o<strong>de</strong>r Schadstoffeinträge).<br />

Tierarten <strong>de</strong>s Anhangs IV absichtlich zu fangen o<strong>de</strong>r zu töten.<br />

Tierarten <strong>de</strong>s Anhangs IV zu stören, insbeson<strong>de</strong>re während <strong>de</strong>r<br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wan<strong>de</strong>rungszeiten.<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten <strong>de</strong>r Tierarten <strong>de</strong>s Anhangs IV zu<br />

beschädigen o<strong>de</strong>r zu vernichten.<br />

Pflanzenarten <strong>de</strong>s Anhangs IV zu pflücken; zu sammeln; abzuschnei<strong>de</strong>n;<br />

auszugraben o<strong>de</strong>r zu vernichten.<br />

Vogelarten (alle wild leben<strong>de</strong>n, heimischen) absichtlich zu fangen o<strong>de</strong>r zu<br />

töten.<br />

Nester und Eier <strong>de</strong>r Vogelarten (alle wild leben<strong>de</strong>n, heimischen) zu zerstören,<br />

zu beschädigen o<strong>de</strong>r Nester zu entfernen.<br />

Vogelarten (alle wild leben<strong>de</strong>n, heimischen) absichtlich zu stören,<br />

insbeson<strong>de</strong>re während <strong>de</strong>r Brut- und Aufzuchtzeit, sofern sich diese Störung<br />

auf die Ziele <strong>de</strong>r Richtlinie erheblich auswirkt.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2010

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