Stadt Rüdesheim - Beteiligungsverfahren-baugb.de
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<strong>Stadt</strong> <strong>Rü<strong>de</strong>sheim</strong> 8<br />
Bebauungsplan „Engergraben“, arten- und biotopschutzschutzrechtliche Beurteilung<br />
Tötungsverbot<br />
Die Beachtung <strong>de</strong>s Tötungsverbots spielt nur bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r späteren Baumaßnahmen eine<br />
Rolle. Da aber auf <strong>de</strong>n Rebflächen das Auftreten von artenschutzrechtlich relevanten Arten nicht zu<br />
erwarten ist, kann das Risiko <strong>de</strong>r Tötung geschützter Tierarten verneint wer<strong>de</strong>n.<br />
Störungsverbot<br />
Eine erhebliche Störung <strong>de</strong>r geschützten Arten ist verboten, wenn sich dadurch eine Verschlechterung<br />
<strong>de</strong>s Erhaltungszustands <strong>de</strong>r lokalen Population <strong>de</strong>r betroffenen Art ergibt. Das ist aber nicht <strong>de</strong>r Fall,<br />
solange <strong>de</strong>r Engergraben durch die Siedlungserweiterung nicht beeinträchtigt wird. Eine<br />
Verschlechterung <strong>de</strong>s Erhaltungszustands einer lokalen Population ist nicht wahrscheinlich, da es<br />
ausreichend Ausweichmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld in Richtung Nie<strong>de</strong>rwald gibt. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r geringen Breite <strong>de</strong>s Engergrabens und <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Vorbelastungen (Ran<strong>de</strong>inflüsse durch<br />
intensiven Weinbau, vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbebauung) ist davon auszugehen, dass keine essenziellen<br />
Habitatelemente geschützter Tierarten beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Ein Ausweichen vor Störungen ist<br />
möglich, ohne dass sich dadurch die lokale Population reduzieren wird.<br />
Beeinträchtigung von Lebensstätten<br />
Lebensstätten von geschützten Tierarten und europäischen Vogelarten sind unter <strong>de</strong>r Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
Erhaltung <strong>de</strong>s Engergrabens nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand nur unerheblich betroffen.<br />
4 FAZIT<br />
Für die Flora und Fauna <strong>de</strong>s Plangebiets ergibt sich nach <strong>de</strong>m aktuellen Kenntnisstand keine<br />
artenschutzrechtliche Problematik. Das Töten von geschützten Arten, die erhebliche Störung von<br />
Arten o<strong>de</strong>r die erhebliche Schädigung ihrer Lebensstätten lässt sich vermei<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />
Engergraben nicht beeinträchtigt wird. Zu<strong>de</strong>m sind die geplanten Festsetzungen (Art und Maß <strong>de</strong>r<br />
baulichen Nutzung im Wohngebiet, Festsetzung von Abstandsflächen und Bepflanzungsmaßnahmen)<br />
dazu geeignet, dass das Vorhaben unter <strong>de</strong>r Erblichkeitsschwelle bleibt.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 09/2010