Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter zum Verkauf ... - vzbv
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Beispiel: Commerzbank<br />
Beim Bankhaus Anton Haffner schließlich muss <strong>der</strong> Kunde sogar den Eindruck gewinnen,<br />
ein Festpreis sei ein Preis, in dem kein Entgelt für die Bank enthalten sei:<br />
Beispiel: Bankhaus Anton Hafner<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass <strong>der</strong> wesentliche Unterschied zwischen einem Kommissions-<br />
und einem Festpreisgeschäft - hier verdient die Bank eine Provision, dort ist eine<br />
Marge in den Festpreis einkalkuliert - aus solchen allgemeinen Informationen in <strong>der</strong> Regel<br />
nicht hervorgeht. Insbeson<strong>der</strong>e wird nicht explizit erläutert, dass sich die Bank beim Festpreisgeschäft<br />
die Wertpapiere zu einem Preis besorgt, <strong>der</strong> unter dem <strong>Verkauf</strong>spreis an den<br />
Kunden liegt.<br />
5.6. Vorvertragliche Offenlegung von Zuwendungen und Margen<br />
Alle 25 Anbieter bestätigen, dass sie die Zuwendungen von Dritten, die ihnen beim Vertrieb<br />
von Finanzinstrumenten zufließen, vor <strong>der</strong> Vermittlung offenlegen. Dies muss auch so<br />
sein, wenn die Institute nicht gegen gesetzliche Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz<br />
verstoßen wollen. In den Fällen, in denen Zuwendungen aus dem Konzernverbund (keine<br />
Dritten) relevant sein können, wird die Frage nach <strong>der</strong> vorherigen Offenlegung ebenfalls von<br />
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