Schaafheimer Februar 2013 Alaaf und Helau – Vorsicht an den närrischen Tagen Faschingskostüm, Behandlungskosten und eventuelle Schmerzensgeld-For<strong>der</strong>ungen. Wenn die For<strong>der</strong>ungen unberechtigt o<strong>der</strong> überhoÅNht sind, setzt die Privat-Haftpflichtversicherung Ihr gutes Recht durch - notfalls auch vor Gericht. In <strong>der</strong> fünften Jahreszeit stehen feuchtfröhliche Feiern auf <strong>der</strong> Tagesordnung. Und wie es sich gehört, besucht man anstehende Feste nur mit entsprechen<strong>der</strong> Verkleidung. Wer sich mit dem Auto auf den Weg zu einer solchen Veranstaltung begibt, sollte laut <strong>der</strong> Experten im Allianz Zentrum für Technik allerdings auf den Mummenschanz während <strong>der</strong> Fahrt verzichten. Denn diejenigen, die sich mit Kostüm und Maske hinters Steuer setzen, müssen nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Sie gefährden sich und an<strong>der</strong>e, wenn Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Kommt es aufgrund <strong>der</strong> Maskierung zu einem Unfall, kann wegen grober Fahrlässigkeit sogar <strong>der</strong> Verlust des Kaskoschutzes drohen. Aber nicht nur die Verkleidung kann Anlass für Probleme sein. Autofahrer, die das Lenkrad alkoholisiert in die Hand nehmen, müssen bereits ab 0,3 Promille mit einer Menge Ärger rechnen, wenn es zu einem Verkehrsverstoß kommt. Wer mit 0,5 Promille von <strong>der</strong> Polizei erwischt wird, zahlt – unabhängig von Fahrfehlern – 250 Euro, muss einen Monat ohne Führerschein auskommen und erhält vier Punkte in Flensburg. Daher gilt: Auch in <strong>der</strong> jecken Zeit besser kein Narr sein und auf Alkohol verzichten. Damit Scherben kein Unglück bringen Im Karnevals-, Fastnachts- o<strong>der</strong> Faschingstrubel können neben allem Spaß Gefahren lauern. Wenn zum Beispiel <strong>bei</strong>m Feiern einem an<strong>der</strong>en Gast zu heftig zugeprostet wird und da<strong>bei</strong> das Glas zerbricht, sich <strong>der</strong> Inhalt über die Kleidung ergießt und die Scherben Schnittverletzungen verursachen, kann es zu Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen kommen. Hier schützt eine Privat-Haftpflichtversicherung – die generell für jeden ein Muss ist. Der Versicherer prüft die Ansprüche <strong>der</strong> geschädigten Person und bezahlt die berechtigen For<strong>der</strong>ungen, wie zum Beispiel Reinigungskosten für das © Rolf van Melis/pixelio.de Nicht ohne Private Unfallversicherung Es sind aber auch Unfälle denkbar, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Karen S. zum Beispiel hatte sich vergangenes Jahr viel vorgenommen: Der Partykeller für das private Faschingsfest sollte knallbunt geschmückt werden! Beim Aufhängen <strong>der</strong> Girlanden verlor sie das Gleichgewicht und stürzte von <strong>der</strong> Leiter. Die Diagnose: Mehrfache, komplizierte Beinfrakturen. Das linke Bein wird wohl auf Dauer nur eingeschränkt funktionstüchtig bleiben. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hier keinen Schutz: Unfälle im häuslichen Bereich zählen zu den Freizeitunfällen, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Es ist zwar die medizinische Erstversorgung durch die Krankenversicherung gesichert, aber wer infolge eines Freizeitunfalls vorübergehend o<strong>der</strong> dauernd erwerbsunfähig wird, muss erhebliche finanzielle Einbußen und Belastungen hinnehmen. Hausfrauen und -männer stehen gänzlich ohne Schutz da. Eine private Unfallversicherung ist daher unerlässlich. Sie gilt in <strong>der</strong> Regel weltweit, 24 Stunden am Tag. Bei Dauerfolgen (wie <strong>bei</strong> Karen S.) zahlt die Unfallversicherung eine Kapitalleistung, ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gibt es zusätzlich eine lebenslange Monatsrente. Mer lasse den Dom in Köln und feiern am Zuckerhut Übrigens: Wer in <strong>der</strong> fünften Jahreszeit lieber zu heißen Sambarhythmen statt zu Kölner Karnevalslie<strong>der</strong>n tanzen möchte, kann auch in Brasilien Karneval feiern. Zum diesjährigen Karneval in Rio erwarten die Behörden 700.000 Besucher, ein Drittel davon aus dem Ausland. Das alljährliche Karnevalsspektakel mit tausend brasilianischen Samba-Tänzerinnen, Musikern und Sngern ist eine Reise wert. Bevor es jedoch auf Reisen geht, sollte man unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Im Krankheitsfall o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> einem Unfall reicht <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> gesetzlichen Kassen oft nicht aus, da die Behandlungskosten nur im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens mit dem jeweiligen Urlaubsland übernommen werden. Versicherte können daher unter Umständen auf Mehrkosten von vielen tausend Euro sitzen bleiben. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, gehört die Auslandsreise-Krankenversicherung also in Ihr Reisegepäck. Damit sind Sie im Ausland Privatpatient und genießen eine ausreichende Absicherung. Dieser Schutz belastet das Urlaubsbudget nur minimal: Bei <strong>der</strong> Allianz Privaten Krankenversicherung ist er schon für acht Euro im Jahr zu haben. Der beste Schutz ist so individuell wie Ihr Leben Die neue Allianz Privat-Haftpflichtversicherung und die neue Allianz Hausratversicherung bieten Ihnen heute maßgeschnei<strong>der</strong>te Absicherung, die Sie auch in Zukunft flexibel Ihrem Leben anpassen können. Auf schnelle Hilfe und unseren persönlichen Service können Sie sich immer verlassen. Birgit Reeg Allianz Generalvertretung Eichendorffstr. 2 64850 Schaafheim birgit.reeg@ allianz.de www.allianz-reeg.de Tel. 0 60 73.91 16 Fax 0 60 73.8 87 14 22 PHHR_185_ich_4#3.indd 1 18.01.2013 10:13:05 Uhr
Februar 2013 Schaafheimer Ich hätte gerne... Wenn alles drin sein soll. Offsetdruck Digitaldruck Werbetechnik Gestaltung <strong>Druckerei</strong> und Verlag Ostring 9a 63762 Großostheim-Ringheim Tel.: 06026.6041 Fax: 06026.3777 E-Mail: info@druckerei-reichert.de 23