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Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land

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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 3. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>05</strong> <strong>vom</strong> 27.02.20<strong>09</strong> Seite 156<br />

23. Februar 20<strong>05</strong>, einschließlich erlassener Änderungen, hat der Stadtrat der Stadt Gommern in seiner Sitzung<br />

am 18. Februar 20<strong>09</strong> folgende<br />

zweite Änderung beschlossen:<br />

Artikel I<br />

Die Gebühren- und Beitragssatzung im Bereich der Abwasserentsorgung für die Stadt Gommern und die<br />

Ortsteile Dannigkow, Vehlitz und Karith/Pöthen <strong>vom</strong> 15. Dezember 2004 wird wie folgt geändert:<br />

§ 1 (Abwassergebühren), Punkt 1, Nummer (1) a)<br />

Die Gebühr für das von der Stadt Gommern abgeleitete häusliche Abwasser wird in der Regel auf der<br />

Grundlage der aus dem Netz entnommenen Wassermengen ermittelt und beträgt:<br />

a) für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage<br />

des gesamten Entsorgungsgebietes<br />

3,47 €/m³.<br />

§ 1 (Abwassergebühren), Punkt 4, Nummer (1)<br />

Die Grundgebühr wird für die Bereitstellung bzw. Vorhaltung der Abwasseranlagen erhoben und auf<br />

monatlich 11,00 €/GE festgelegt.<br />

Artikel II<br />

Die zweite Änderung zur Gebühren- und Beitragssatzung im Bereich der Abwasserentsorgung für die Stadt<br />

Gommern und die Ortsteile Dannigkow, Vehlitz und Karith/Pöthen tritt zum 01. April 20<strong>09</strong> in Kraft.<br />

Gommern, den 18. Februar 20<strong>09</strong><br />

gez. Rauls<br />

Bürgermeister<br />

______________________________________________________________________________________<br />

Verwaltungsgemeinschaft Biederitz – Möser<br />

Fachbereich 1<br />

für Gemeinde Hohenwarthe<br />

73<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Hohenwarthe<br />

über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

in der Gemeinde Hohenwarthe <strong>vom</strong> 07.<strong>09</strong>.2004<br />

Aufgrund der §§ 6 und 91 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> <strong>05</strong>.10.1993 (GVBl. LSA<br />

S. 568) in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 5, 6, 6c und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das<br />

<strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F .d. B. <strong>vom</strong> 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 4<strong>05</strong>) in der derzeit gültigen<br />

Fassung sowie des § 7 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz<br />

<strong>vom</strong> 25.06.1992 (GVBl. LSA S. 580) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 16.12.2008 folgende<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

in der Gemeinde Hohenwarthe <strong>vom</strong> 07.<strong>09</strong>.2004 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Entsprechend der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

der Jahre 2008 bis 2011 wird § 3 (Gebührensätze), wie folgt geändert:<br />

Die Abwassermengengebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung aus<br />

a) Hauskläranlagen 55,18 € / m³ Abwasser und Fäkalschlamm<br />

b) abflusslose Sammelgruben 18,74 € / m³ Abwasser<br />

§ 2

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