Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land
Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land
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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 3. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>05</strong> <strong>vom</strong> 27.02.20<strong>09</strong> Seite 136<br />
Geviert von Silber und Grün, 1 und 4: ein zur Mitte gewendeter sitzender grüner Frosch, 2 und 3: ein<br />
goldenes Feuer.<br />
(2) Die Flagge ist grün-weiß (1:1) gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend,<br />
Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Gemeindewappen belegt.<br />
(3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten<br />
Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet: „Gemeinde Zabakuck“.<br />
(4) Der Bürgermeister der Gemeinde Zabakuck, der stellvertretende Bürgermeister und der<br />
Leiter der Verwaltungsgemeinschaft „Elbe-Stremme-Fiener“ sind siegelführungsbefugt.<br />
Die Siegel sind zu nummerieren.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Zabakuck, den 19.02.20<strong>09</strong><br />
Ehrenbrecht<br />
Bürgermeister<br />
Siegel<br />
Verfügung<br />
Auf Ihren Antrag <strong>vom</strong> 26.01.20<strong>09</strong> genehmige ich gemäß § 7 Abs. 2 GO LSA die <strong>vom</strong> Gemeinderat der Gemeinde<br />
Zabakuck in seiner Sitzung am 19.12.2008 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />
in der vorgelegten Fassung.<br />
gez. i.A. Berkling<br />
Siegel<br />
______________________________________________________________________________________<br />
68<br />
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Karow<br />
<strong><strong>Land</strong>kreis</strong> <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong><br />
Aufgrund der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO-LSA) <strong>vom</strong><br />
<strong>05</strong>.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Karow<br />
in seiner Sitzung am 13.11.2008 folgende Satzung beschlossen:<br />
Die Hauptsatzung der Gemeinde Karow <strong>vom</strong> 01.07.2004 wird wie folgt geändert:<br />
I. Abschnitt<br />
Benennung und Hoheitszeichen<br />
§ 1<br />
Name, Bezeichnung<br />
Der § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Karow erhält folgende neue Fassung:<br />
Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Karow“.<br />
Zur Gemeinde Karow gehören die Wohnplätze Elisenau und Sophienhorst.<br />
§ 2<br />
Veröffentlichung<br />
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Karow, den 17.02.20<strong>09</strong><br />
Franke<br />
Bürgermeister<br />
Siegel