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Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land

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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 3. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>05</strong> <strong>vom</strong> 27.02.20<strong>09</strong> Seite 136<br />

Geviert von Silber und Grün, 1 und 4: ein zur Mitte gewendeter sitzender grüner Frosch, 2 und 3: ein<br />

goldenes Feuer.<br />

(2) Die Flagge ist grün-weiß (1:1) gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend,<br />

Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Gemeindewappen belegt.<br />

(3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten<br />

Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet: „Gemeinde Zabakuck“.<br />

(4) Der Bürgermeister der Gemeinde Zabakuck, der stellvertretende Bürgermeister und der<br />

Leiter der Verwaltungsgemeinschaft „Elbe-Stremme-Fiener“ sind siegelführungsbefugt.<br />

Die Siegel sind zu nummerieren.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Zabakuck, den 19.02.20<strong>09</strong><br />

Ehrenbrecht<br />

Bürgermeister<br />

Siegel<br />

Verfügung<br />

Auf Ihren Antrag <strong>vom</strong> 26.01.20<strong>09</strong> genehmige ich gemäß § 7 Abs. 2 GO LSA die <strong>vom</strong> Gemeinderat der Gemeinde<br />

Zabakuck in seiner Sitzung am 19.12.2008 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

in der vorgelegten Fassung.<br />

gez. i.A. Berkling<br />

Siegel<br />

______________________________________________________________________________________<br />

68<br />

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Karow<br />

<strong><strong>Land</strong>kreis</strong> <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong><br />

Aufgrund der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (GO-LSA) <strong>vom</strong><br />

<strong>05</strong>.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Karow<br />

in seiner Sitzung am 13.11.2008 folgende Satzung beschlossen:<br />

Die Hauptsatzung der Gemeinde Karow <strong>vom</strong> 01.07.2004 wird wie folgt geändert:<br />

I. Abschnitt<br />

Benennung und Hoheitszeichen<br />

§ 1<br />

Name, Bezeichnung<br />

Der § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Karow erhält folgende neue Fassung:<br />

Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Karow“.<br />

Zur Gemeinde Karow gehören die Wohnplätze Elisenau und Sophienhorst.<br />

§ 2<br />

Veröffentlichung<br />

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Karow, den 17.02.20<strong>09</strong><br />

Franke<br />

Bürgermeister<br />

Siegel

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