Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land
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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 3. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>05</strong> <strong>vom</strong> 27.02.20<strong>09</strong> Seite 158<br />
Verwaltungsgemeinschaft Biederitz – Möser<br />
Fachbereich 1<br />
für Gemeinde Lostau<br />
75<br />
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Lostau<br />
über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />
dezentrale Abwasserbeseitigung <strong>vom</strong> 07.<strong>09</strong>.2004<br />
Aufgrund der §§ 6 und 91 der Gemeindeordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> <strong>05</strong>.10.1993 (GVBl. LSA<br />
S. 568) in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 5, 6, 6c und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das<br />
<strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d .F. d. B. <strong>vom</strong> 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 4<strong>05</strong>) in der derzeit gültigen<br />
Fassung sowie des § 7 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz<br />
<strong>vom</strong> 25.06.1992 (GVBl. LSA S. 580) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 02.12.2008 folgende<br />
1. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungsabgabensatzung <strong>vom</strong> 07.<strong>09</strong>.2004 beschlossen.<br />
§ 1<br />
Entsprechend der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
der Jahre 2008 bis 2011 wird § 3 (Gebührensätze), wie folgt geändert:<br />
Die Abwassermengengebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung aus<br />
a) Hauskläranlagen 55,18 €/m³ Abwasser und Fäkalschlamm<br />
b) abflusslose Sammelgruben 18,74 €/m³ Abwasser<br />
§ 2<br />
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
Lostau, den 02.12.2008<br />
gez. Frommholz<br />
Bürgermeister<br />
______________________________________________________________________________________<br />
Verwaltungsgemeinschaft Biederitz – Möser<br />
Fachbereich 1<br />
für Gemeinde Lostau<br />
76<br />
Gebührenordnung der Sporthalle Lostau<br />
1. Für die Benutzung der Sporthalle (einschl. Geräte) werden Gebühren lt. Gebührenordnung erhoben.<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner ist der Antragsteller, mehrere Antragsteller sind Gesamtschuldner.<br />
Entstehung und Fälligkeit der Schuld<br />
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig zum Zeitpunkt der Aushändigung der Benutzungszulassung<br />
an den Antragsteller.<br />
Gebührenzahlung<br />
Bei gewerblicher Nutzung sind die Gebühren unter Angabe des Benutzungsverhältnisses innerhalb von<br />
zehn Tagen nach Zugang des Gebührenbescheides auf das Konto der Gemeinde Lostau zu zahlen.<br />
Bei sportlicher Nutzung sind die Gebühren mindestens einen Monat im voraus und maximal für die Laufzeit<br />
von 6 Monaten zu entrichten.<br />
Sperrung von Sportstätten<br />
Aus begründetem Anlass kann die Sporthalle ganz oder teilweise gesperrt werden, ohne dass hierdurch