Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land
Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land
Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land
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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 3. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>05</strong> <strong>vom</strong> 27.02.20<strong>09</strong> Seite 178<br />
- Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihre Reihenfolge<br />
- Bei Wahlvorschlägen von Parteien, Bescheinigung über die Parteizugehörigkeit bzw. eine Erklärung,<br />
dass der Bewerber keiner Partei angehört, ggf. eine Erklärung des zuständigen Parteiorgans, dass<br />
in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan,<br />
der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe oder von<br />
der Vertrauensperson, der Einzelvorschlag <strong>vom</strong> Einzelbewerber oder von der Vertrauensperson unterzeichnet<br />
sein.<br />
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutschen geltenden<br />
Voraussetzungen wählbar und wahlberechtigt. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen<br />
oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, <strong>vom</strong> Wahlrecht ausgeschlossen<br />
sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter verloren haben.<br />
gez. Fritsch<br />
Wahlleiterin<br />
______________________________________________________________________________________<br />
91<br />
Bekanntmachung des Beschlusses <strong>Nr</strong>. 374/ 2008 über die Jahresrechnung 20<strong>05</strong> der Stadt<br />
Gommern, Ortschaft Prödel und Entlastung des Bürgermeisters<br />
gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt<br />
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 18. Februar 20<strong>09</strong> die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsamt<br />
des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es Anhalt-Zerbst geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gommern, Ortschaft Prödel für das<br />
Haushaltsjahr 20<strong>05</strong> gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> <strong>05</strong>. Oktober<br />
1993 in der jeweils geltenden Fassung (GO LSA) beschlossen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr<br />
20<strong>05</strong> Entlastung erteilt.<br />
Die Jahresrechnung 20<strong>05</strong> mit dem Rechenschaftsbericht werden gemäß § 108 a (3) GO LSA in der Zeit <strong>vom</strong><br />
02. März 20<strong>09</strong> bis zum 10. März 20<strong>09</strong> während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt<br />
Gommern, Finanzverwaltung, Walther-Rathenau-Straße 4, Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.<br />
Gommern, den 19. Februar 20<strong>09</strong><br />
gez. Rauls<br />
Bürgermeister<br />
______________________________________________________________________________________<br />
92<br />
Bekanntmachung des Beschlusses <strong>Nr</strong>. 375/ 2008 über die Jahresrechnung 2006 der Stadt<br />
Gommern, Ortschaft Prödel und Entlastung des Bürgermeisters<br />
gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt<br />
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 18. Februar 20<strong>09</strong> die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsamt<br />
des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gommern, Ortschaft Prödel für<br />
das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> <strong>05</strong>.<br />
Oktober 1993 in der jeweils geltenden Fassung (GO LSA) beschlossen und dem Bürgermeister für das<br />
Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt.<br />
Die Jahresrechnung 2006 mit dem Rechenschaftsbericht werden gemäß § 108 a (3) GO LSA in der Zeit <strong>vom</strong><br />
02. März 20<strong>09</strong> bis zum 10. März 20<strong>09</strong> während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt<br />
Gommern, Finanzverwaltung, Walther-Rathenau-Straße 4, Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.