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Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land

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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 3. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>05</strong> <strong>vom</strong> 27.02.20<strong>09</strong> Seite 178<br />

- Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihre Reihenfolge<br />

- Bei Wahlvorschlägen von Parteien, Bescheinigung über die Parteizugehörigkeit bzw. eine Erklärung,<br />

dass der Bewerber keiner Partei angehört, ggf. eine Erklärung des zuständigen Parteiorgans, dass<br />

in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan,<br />

der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe oder von<br />

der Vertrauensperson, der Einzelvorschlag <strong>vom</strong> Einzelbewerber oder von der Vertrauensperson unterzeichnet<br />

sein.<br />

Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutschen geltenden<br />

Voraussetzungen wählbar und wahlberechtigt. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen<br />

oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, <strong>vom</strong> Wahlrecht ausgeschlossen<br />

sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter verloren haben.<br />

gez. Fritsch<br />

Wahlleiterin<br />

______________________________________________________________________________________<br />

91<br />

Bekanntmachung des Beschlusses <strong>Nr</strong>. 374/ 2008 über die Jahresrechnung 20<strong>05</strong> der Stadt<br />

Gommern, Ortschaft Prödel und Entlastung des Bürgermeisters<br />

gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt<br />

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 18. Februar 20<strong>09</strong> die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsamt<br />

des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es Anhalt-Zerbst geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gommern, Ortschaft Prödel für das<br />

Haushaltsjahr 20<strong>05</strong> gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> <strong>05</strong>. Oktober<br />

1993 in der jeweils geltenden Fassung (GO LSA) beschlossen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr<br />

20<strong>05</strong> Entlastung erteilt.<br />

Die Jahresrechnung 20<strong>05</strong> mit dem Rechenschaftsbericht werden gemäß § 108 a (3) GO LSA in der Zeit <strong>vom</strong><br />

02. März 20<strong>09</strong> bis zum 10. März 20<strong>09</strong> während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt<br />

Gommern, Finanzverwaltung, Walther-Rathenau-Straße 4, Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.<br />

Gommern, den 19. Februar 20<strong>09</strong><br />

gez. Rauls<br />

Bürgermeister<br />

______________________________________________________________________________________<br />

92<br />

Bekanntmachung des Beschlusses <strong>Nr</strong>. 375/ 2008 über die Jahresrechnung 2006 der Stadt<br />

Gommern, Ortschaft Prödel und Entlastung des Bürgermeisters<br />

gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt<br />

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 18. Februar 20<strong>09</strong> die <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsamt<br />

des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gommern, Ortschaft Prödel für<br />

das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 108 a (1) der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> <strong>05</strong>.<br />

Oktober 1993 in der jeweils geltenden Fassung (GO LSA) beschlossen und dem Bürgermeister für das<br />

Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt.<br />

Die Jahresrechnung 2006 mit dem Rechenschaftsbericht werden gemäß § 108 a (3) GO LSA in der Zeit <strong>vom</strong><br />

02. März 20<strong>09</strong> bis zum 10. März 20<strong>09</strong> während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt<br />

Gommern, Finanzverwaltung, Walther-Rathenau-Straße 4, Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

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