26.12.2013 Aufrufe

Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land

Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land

Amtsblatt Nr. 05-03-09 vom 27.02.2009 - Landkreis Jerichower Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 3. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>05</strong> <strong>vom</strong> 27.02.20<strong>09</strong> Seite 166<br />

d. F. d. B <strong>vom</strong> 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 4<strong>05</strong>) in der derzeit gültigen Fassung, des § 9 des Abwasserabgabengesetzes<br />

( AbwAG ) <strong>vom</strong> <strong>03</strong>.11.94 ( BGBl.I S. 3370 ), zuletzt geändert am 18.01.20<strong>05</strong><br />

(BGBl.I S. 114) und des § 7 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz<br />

<strong>vom</strong> 25.06.1992 (GVBl. LSA S. 580), zuletzt geändert am <strong>09</strong>.11.2004 ( GVBl. LSA S. 770 )<br />

hat der Gemeinderat in der Sitzung am 20.01.20<strong>09</strong> folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung<br />

<strong>vom</strong> 27.<strong>05</strong>.1992 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Entsprechend der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung<br />

der Jahre 20<strong>09</strong> bis 2011 wird § 14 (Gebührensatz), wie folgt geändert:<br />

Für die Benutzung der Entwässerungsanlagen beträgt die Kanalbenutzungsgebühr für den vollen Kubikmeter<br />

Abwasser 3,74 Euro.<br />

§ 2<br />

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren und Kostenerstattungen<br />

für die Abwasserbeseitigung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

Pietzpuhl, den 20.01.20<strong>09</strong><br />

gez. A. Rasch<br />

Bürgermeister<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

2. Amtliche Bekanntmachungen<br />

82<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Gemeinden Brettin, Demsin, Stadt Jerichow, Kade, Karow, Klitsche, Nielebock, Redekin, Roßdorf,<br />

Schlagenthin, Wulkow und Zabakuck haben für die am 7. Juni 20<strong>09</strong> stattfindenden Kommunalwahlen<br />

durch jeweiligen Beschluss die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Leiter des gemeinsamen<br />

Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Stremme-Fiener übertragen.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ergeht daher<br />

hierdurch auf der Grundlage der §§ 10 a Abs. 1 und 9 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA i. V. m. § 88 <strong>Nr</strong>. 2 und 6 der<br />

Kommunalwahlordnung für das <strong>Land</strong> Sachsen-Anhalt folgende Bekanntmachung:<br />

Gemeinsamer Gemeindewahlleiter für die in den o. g. Gemeinden stattfindenden Gemeinderats- / Stadtrats-Wahlen<br />

ist der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-<br />

Stremme-Fiener, Herr Peter Schwindack;<br />

Stellvertretende gemeinsame Gemeindewahlleiterin ist die Stellvertretende Leiterin des gemeinsamen<br />

Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Stremme-Fiener, Frau Sabine Pansch.<br />

Anschrift:<br />

Gemeinsamer Gemeindewahlleiter<br />

für die Mitgliedsgemeinden<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Stremme-Fiener<br />

Breitscheidstraße 3<br />

39307 Genthin.<br />

Genthin, den 25. Februar 20<strong>09</strong><br />

Peter Schwindack<br />

Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Stremme-Fiener<br />

______________________________________________________________________________________

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!