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49 HAUPTAUSSAGEN DER HEILIGEN SCHRIFT ZU SEXUALITÄT ...

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DÁVID DIÓSI<br />

2. Untreue in der Verlobungszeit. D. h., dass die eheliche Untreue nur in<br />

der Zeit begangen wurde, in der das jüdische Paar zwar als verheiratet galt, die<br />

Ehe jedoch noch nicht durch den Geschlechtsverkehr vollzogen war. Wenn sich<br />

in dieser Zeit herausstellte, dass die Frau schwanger war, konnte man sich von<br />

der Frau scheiden.<br />

Maria […] war mit Josef verlobt, noch bevor sie zusammengekommen<br />

waren, zeigte sich, dass sie ein Kind erwartete […] Josef […] beschloss<br />

sich in aller Stille von ihr zu trennen. (Mt 1,19)<br />

Der Ehemann wollte nicht ein Kind mit seinem Namen decken, dessen<br />

Vater er nicht kannte. 105<br />

3. Heirat zwischen nahen Verwandten. Das war nach dem Gesetz des<br />

Mose als Blutschande verboten (Lev 18,6-8) 106 . Bei den Heiden konnte eine<br />

solche Ehe ganz legal geschlossen werden, auch bei den Proselyten wurde sie<br />

noch geduldet, aber eine solche Lebensweise in den jüdisch-christlichen<br />

Kreisen, an die sich Matthäus wendet, durfte zur Schwierigkeiten geführt<br />

haben. J. Bonsirven hat nachgewiesen, dass das hier verwendete Wort porneia<br />

mit dem hebräischen Wort zenut in Zusammenhang steht, das aber nach<br />

rabbinischer Tradition ein gesetzwidriges Zusammenleben von Mann und Frau<br />

bezeichnet. 107 Also nach dieser Auslegung würde Jesus nicht von einem<br />

Ehebruch, sondern von einer gesetzwidrigen Beziehung sprechen, und so wird<br />

hier ein Problem angesprochen, das eigentlich nur in den jüdisch-christlichen<br />

Gemeinden vorkam. So wäre es auch zu erklären, warum diese<br />

Ausnahmeregelung bei Markus und Lukas nicht zu finden ist. Also würde in<br />

diesem Fall die Frage lauten: Wie steht es mit dem Zusammenleben von Mann<br />

und Frau, die nach jüdischem Heiratsrecht nicht legal verheiratet sind? Die<br />

Antwort darauf: die Lehre Jesu über die Unauflösigkeit der Ehe betrifft sie<br />

nicht, denn sie sind nicht „gültig“ verheiratet. 108 In diesem Fall ginge es also<br />

eigentlich um ein Auflösen von irregulären Verbindungen, die im Grunde nur<br />

falsche, nicht zustande gekommene Ehen waren. 109 Diese Aussage ist aber in<br />

der Tat anachronistisch, weil eine später kanonische Begrifflichkeit auf den<br />

neutestamentlichen Text übertragen wird. 110<br />

4. Fortgesetzte Promiskuität: sexuelle Untreue ohne erkennbare Reue.<br />

105 Vgl. Neue Jerusalemer Bibel, 1378.<br />

106 Als einzige Ausnahme galt das Leviratsgesetz (vgl. Dtn 25,5-10).<br />

107 Vgl. Gy. JAKUBINYI, Máté evangéliuma, Budapest 1991, 65.<br />

108 Vgl. JAKUBINYI, 66.<br />

109 Vgl. Neue Jerusalemer Bibel, 1411.<br />

110 GNILKA, Das Matthäusevangelium, 168.<br />

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