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Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für ...

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potenziellen Bieter in die Lage versetzt werden müssen, in angemessener Weise von<br />

den maßgeblichen Kriterien und Bedingungen Kenntnis nehmen zu können, um ihre<br />

Angebote hieran ausrichten zu können. Der EuGH hat auf die sachlichen<br />

Unterschiede zu seinem früheren Urteil (Rs. C-331/04) Bezug genommen, die drei<br />

dort aufgestellte Regeln bekräftigt.<br />

Gemessen an diesen Vorgaben hat die Auftraggeberin gegen Regel 2 der vom<br />

EuGH aufgestellten Grundsätze verstoßen.<br />

Die Antragstellerin hat beispielsweise vorgetragen, dass sie bei Kenntnis <strong>des</strong><br />

Einzelkriteriums „Aussagen zur gemeinnützigen Arbeit“ in ihrem Betreiberkonzept<br />

umfassend hierzu ausgeführt hätte und dann in der Bewertung die volle Punktzahl<br />

erreicht hätte. Dem diesem entgegenstehenden Vortrag der Auftraggeberin, die<br />

Untergliederungen der Zuschlagskriterien seien den Bietern spätestens mit<br />

Übersendung der Ausschreibungsunterlagen zur Kenntnis gelangt, sie orientierten<br />

sich im Hinblick auf das Betreiberkonzept im Wesentlichen am Runderlass <strong>des</strong> …<br />

vom 8. März 2006, kann - wie oben ausgeführt - nicht gefolgt werden.<br />

Ausgeschrieben wurde eine konkrete Dienstleistung, die in den<br />

Verdingungsunterlagen beschrieben und gegen Entgelt zu erbringen ist. Die<br />

einzelnen Aufgaben, die mit dem Angebot abzudecken sind, betreffen im<br />

Wesentlichen die Rechte und Pflichten der zukünftigen Vertragsparteien. Sie folgen<br />

den rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> … Demgemäß wiederholt die<br />

„Leistungsbeschreibung“ (Aufgabenbeschreibung/Konzept) weitgehend den Wortlaut<br />

<strong>des</strong> genannten Runderlasses.<br />

Gemeinnützige Arbeit wird in den Ausschreibungsunterlagen lediglich in der Anlage<br />

zum Mustervertrag (zu § 2, Nr. 1, Satz 2) erwähnt, in einem konkreten Kontext: „Die<br />

Reinigung der Grünflächen erfolgt nach Abstimmung mit dem Fachbereich Soziales<br />

im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit unter Kontrolle <strong>des</strong> Auftragnehmers.“ Daraus<br />

auf einen Schwerpunkt der Darstellungen im Betreiberkonzept zu schließen, <strong>für</strong> den<br />

die Wertung erreichbare 2 Punkte ausweist, drängt sich nicht auf. Der Antragstellerin<br />

ist zuzugeben, dass sie, wenn sie von der Wertungsrelevanz dieses Aspektes<br />

gewusst hätte, die geforderten Angaben im Rahmen ihres Angebotes auch getätigt<br />

hätte. Insoweit hatte die fehlende Bekanntgabe <strong>des</strong> genannten Unterkriteriums<br />

Einfluss auf die Vorbereitung <strong>des</strong> Angebotes der Antragstellerin im Sinne der vom<br />

EuGH aufgestellten Regel 2.<br />

Ein weiterer Regelverstoß liegt in den zum Zuschlagskriterium „Preis“ gebildeten<br />

Unterkriterien „Einreichung der Kalkulation“ und „Nachvollziehbarkeit der Kosten“;<br />

diese Unterkriterien verändern das ursprüngliche Zuschlagskriterium<br />

vergaberechtswidrig im Sinne der Regel 1 der EuGH-Rechtsprechung. Auf den Preis<br />

(„Jahresgesamtpreis“) als wichtiges Zuschlagskriterium weisen in den<br />

Verdingungsunterlagen die „Allgemeinen Vorbedingungen zum Offenen Verfahren<br />

33/07“ (dort Seite 2, Ziffer 2. a) gesondert hin. Die gebildeten Unterkriterien sind<br />

jedoch keine den Preis (Jahresgesamtpreis) bildenden Faktoren. Da die<br />

Auftraggeberin diesen je 5 Punkte zuordnet, bestimmt das Zuschlagskriterium „Preis“<br />

(25 Punkte) im Sinne von Jahresgesamtpreis (Kostenhöhe) die Angebotswertung<br />

nicht gemäß Bekanntmachung zu 50 %, sondern über das dritte Unterkriterium<br />

„Höhe der Kosten“ (15 Punkte) zu einem erkennbar geringeren Prozentsatz.

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