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Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für ...

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Einzelkriterien aufgliedern, sodass sich die maximal erreichbare Punktzahl von 50<br />

wie folgt aufteilt:<br />

Von den 5 Gesamtpunkten <strong>für</strong> Referenzen (10 %) entfallen auf das Unterkriterium<br />

„Anzahl der eingereichten Referenzen“ 2 Punkte und auf das Unterkriterium „Inhalt<br />

der eingereichten Referenzen“ 3 Punkte.<br />

Von den 20 Gesamtpunkten <strong>für</strong> das Konzept (40 %) entfallen auf das Unterkriterium<br />

„Aussagefähigkeit“, welches sich aus den Einzelkriterien „Unternehmensdarstellung“,<br />

„Dauer der Klientelarbeit“, „Netzwerkarbeit“ (je 2 Punkte) zusammensetzt, 6 Punkte;<br />

auf das Unterkriterium „fachlicher Inhalt“, welches sich aus den Einzelkriterien<br />

„Wohnen im Heim“, „Wohnen im eigenen Wohnraum“, „Integrationsarbeit“,<br />

„Nachvollziehbarkeit bei der Umsetzung am Standort“, „Aussagen zur<br />

gemeinnützigen Arbeit“ (je 2 Punkte) zusammensetzt, entfallen insgesamt 10 Punkte;<br />

das Unterkriterium „Einsatz Personal“ ist mit 4 Punkten versehen.<br />

Von den 25 Gesamtpunkten <strong>für</strong> den Preis (50 %) entfallen je 5 Punkte auf die<br />

Unterkriterien „Einreichung Kalkulation“ und „Nachvollziehbarkeit der Kosten“ sowie<br />

15 Punkte auf das Unterkriterium „Höhe der Kosten“.<br />

In der Spalte „Bemerkungen“ enthält die Matrix Erläuterung zu möglichen<br />

Punktabzügen. Die hinsichtlich <strong>des</strong> Betreiberkonzeptes je Unter- bzw. Einzelkriterium<br />

erreichbare Punktzahl reduzierte sich hiernach auf 1 Punkt, wenn das Thema nur<br />

kurz angerissen sein sollte, und auf 0 Punkte bei Nichterwähnung.<br />

Die in der Preiswertung auf die „Höhe der Kosten“ entfallenden 15 Punkte wurden in<br />

gleichen Schritten gestaffelt vergeben; das preisgünstigste Angebot erhielt die volle<br />

Punktzahl, das teuerste der drei gewerteten Angebote noch 5 Punkte.<br />

Im Ergebnis der Wertung erhielt das Angebot der Antragstellerin hinter dem der<br />

Beigeladenen die zweithöchste Punktzahl.<br />

Die bei der Auftraggeberin gebildete Vergabekommission stimmte dem<br />

Vergabevorschlag am 24. Januar 2008 zu. Mit Schreiben vom gleichen Tage, bei der<br />

Antragstellerin eingegangen am 25. Januar 2008, informierte die Auftraggeberin<br />

gemäß § 13 VgV darüber, dass sie beabsichtige, den Zuschlag auf das Angebot der<br />

Beigeladenen zu erteilen. Das Angebot der Antragstellerin habe sie ausgeschlossen,<br />

weil dieses hinsichtlich <strong>des</strong> in den Verdingungsunterlagen genannten Kriteriums<br />

„Preis“ nicht das wirtschaftlichste gewesen sei.<br />

Diese Entscheidung rügte die Antragstellerin mit Schreiben vom 29. Januar 2008 als<br />

vergaberechtswidrig. Das Angebot der Beigeladenen sei zwingend nach §§ 25 Nr. 1<br />

und 2, 21 Nr. 1 VOL/A auszuschließen, denn ihm könne nicht, wie in den<br />

Verdingungsunterlagen gefordert, eine Gewerbeanmeldung oder –ummeldung<br />

beigefügt gewesen sein. Der Antragstellerin sei aus einem anderen<br />

Nachprüfungsverfahren bekannt, dass der hier <strong>für</strong> den Zuschlag vorgesehene Bieter<br />

aufgrund seines Status als gGmbH keine Gewerbeanmeldung vorgenommen habe<br />

bzw. vornehmen wolle. Auch sei davon auszugehen, dass die Auftraggeberin ihren<br />

Pflichten aus § 25 a Nr. 2 VOL/A nicht nachgekommen sei. Die Antragstellerin<br />

bemängelte ferner, die Wahl <strong>des</strong> Verfahrens (Vergabeart) sei nicht eindeutig und<br />

behielt sich die Geltendmachung weiterer vergaberechtlicher Mängel vor.

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