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Mitte der Legislaturperiode

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Recht<br />

Gesetzentwurf <strong>der</strong> Koalition<br />

Abgeordnetenrecht wird reformiert<br />

Von MdL Marko Schiemann<br />

Die Koalitionsfraktionen CDU<br />

und SPD haben im Juni einen<br />

Gesetzentwurf zu einer großen<br />

Reform des Abgeordnetenrechts<br />

in den Sächsischen Landtag eingebracht.<br />

Darin werden im Wesentlichen<br />

die Vorschläge einer<br />

unabhängigen Expertenkommission<br />

umgesetzt. Der Abgeordnete<br />

soll durch die wirtschaftliche<br />

Sicherung seiner Existenz in den<br />

Stand versetzt werden, seine Entscheidungen<br />

im Landtag ohne<br />

Rücksicht auf etwaige wirtschaftliche<br />

Konsequenzen für ihn<br />

selbst nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu treffen. Aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen ist es<br />

zwingend notwendig, dass Abgeordnete<br />

über ihre Entschädigung<br />

selbst entscheiden müssen. Es ist<br />

nicht möglich, ein unabhängiges<br />

Gremium abschließend entscheiden<br />

zu lassen. Die Abgeordneten<br />

wenden dabei durchschnittlich<br />

60 bis 70 Arbeitsstunden in <strong>der</strong><br />

Woche für ihr Mandat auf.<br />

Einführung eines<br />

Versorgungswerks<br />

Ein Vorschlag <strong>der</strong> Expertenkommission<br />

ist die Einführung<br />

eines Versorgungswerks für<br />

die steuerpflichtige Rentenabwicklung.<br />

Im Fall <strong>der</strong> Einführung<br />

wird die Altersversorgung für die<br />

sächsischen Abgeordneten ab<br />

dem Spätjahr 2009 nicht mehr<br />

aus dem Staatshaushalt, son<strong>der</strong>n<br />

aus dem Versorgungswerk und<br />

damit aus eigenen Beiträgen finanziert.<br />

Somit tragen künftig<br />

erstmalig die Abgeordneten auch<br />

das eigene Risiko ihrer Altersabsicherung<br />

aus eigenen <strong>Mitte</strong>ln.<br />

Die monatlichen einzuzahlenden<br />

Beiträge müssen die Abgeord-<br />

neten zusätzlich versteuern. Mit<br />

<strong>der</strong> Reform 2007 wollen die Koalitionsfraktionen<br />

zudem regeln,<br />

dass zukünftig <strong>der</strong> Anspruch auf<br />

Altersrente erst mit Vollendung<br />

des 67. Lebensjahres beginnt. Ein<br />

Rentenbeginn ab Vollendung des<br />

60. Lebensjahres ist nur noch mit<br />

deutlichen Abschlägen möglich.<br />

Der Freistaat Sachsen spart mit<br />

<strong>der</strong> Einführung des Versorgungswerkes<br />

auf die Gesamtzeit gerechnet<br />

weit über ein Drittel <strong>der</strong><br />

Versorgungskosten.<br />

Zukünftig soll es nach dem<br />

Entwurf <strong>der</strong> Koalitionsfraktionen<br />

auf Vorschlag <strong>der</strong> Expertenkommission<br />

verschärfte gesetzliche<br />

Regelungen im Rahmen von Nebentätigkeiten<br />

von Abgeordneten<br />

geben.<br />

Mehr Transparenz<br />

bei Nebentätigkeiten<br />

Dies wird für mehr Transparenz<br />

sorgen. Es müssen alle ausgeübten<br />

Berufe, vergütete o<strong>der</strong><br />

ehrenamtliche Tätigkeiten und<br />

Funktionen auf allen Ebenen,<br />

Spenden und geldwerte Leistungen<br />

offen gelegt werden. Es<br />

wird auch erstmalig die Einführung<br />

von Sanktionsregelungen<br />

beim Verstoß gegen die Offenlegungsregeln<br />

mit <strong>der</strong> Einbehaltung<br />

eines Teils <strong>der</strong> jährlichen<br />

Abgeordnetenentschädigung<br />

geben. Einnahmen ohne entsprechende<br />

o<strong>der</strong> angemessene<br />

Gegenleistung sind ausdrücklich<br />

unzulässig, da sie die Vermutung<br />

eines mit dem freien Mandat unvereinbaren<br />

Interesseneinflusses<br />

nahe legen.<br />

Auch auf Vorschlag <strong>der</strong> Expertenkommission<br />

kommt es zur<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

FOTO: LASA<br />

MdL Marko Schiemann<br />

Rechtspolitischer Sprecher<br />

geltenden monatlichen steuerfreien<br />

Aufwandspauschalen<br />

in Höhe von 1.806 Euro, die<br />

sich aus <strong>der</strong> bisherigen allgemeinen<br />

Kostenpauschale<br />

von 1.161 Euro und <strong>der</strong> bereits<br />

bestehenden Tagegeld- und<br />

Fahrtkostenpauschale von 645<br />

Euro zusammensetzt. Bei dieser<br />

Zusammenfassung kommt<br />

es auch zur Einbeziehung aller<br />

Fahrten zu Sitzungen und <strong>der</strong><br />

damit verbundenen Übernachtungskosten<br />

zu einer einzigen<br />

steuerfreien Monatspauschale,<br />

so dass die bisherigen Spitzabrechnungen<br />

für Fahrt- und<br />

Übernachtungskosten entfallen.<br />

Diese neue Aufwandsentschädigung<br />

wird nach vier Entfernungsstufen<br />

differenziert<br />

(von 1.860 Euro mit Wohnort<br />

Dresden bis 2.700 Euro bei einer<br />

Wohnortentfernung über<br />

100 km). Dabei haben wir uns<br />

an den bisher tatsächlich entstandenen<br />

Kosten orientiert.<br />

Das sächsische Abgeordnetenmandat<br />

ist nach unserer Auffassung<br />

vergleichbar mit dem<br />

Amt eines Richters an einem<br />

sächsischen Landgericht. Um<br />

Transparenz zu erzielen, sollen<br />

sich die Abgeordnetenbezüge<br />

18 4/ 07

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