Mitte der Legislaturperiode
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Recht<br />
Gesetzentwurf <strong>der</strong> Koalition<br />
Abgeordnetenrecht wird reformiert<br />
Von MdL Marko Schiemann<br />
Die Koalitionsfraktionen CDU<br />
und SPD haben im Juni einen<br />
Gesetzentwurf zu einer großen<br />
Reform des Abgeordnetenrechts<br />
in den Sächsischen Landtag eingebracht.<br />
Darin werden im Wesentlichen<br />
die Vorschläge einer<br />
unabhängigen Expertenkommission<br />
umgesetzt. Der Abgeordnete<br />
soll durch die wirtschaftliche<br />
Sicherung seiner Existenz in den<br />
Stand versetzt werden, seine Entscheidungen<br />
im Landtag ohne<br />
Rücksicht auf etwaige wirtschaftliche<br />
Konsequenzen für ihn<br />
selbst nach bestem Wissen und<br />
Gewissen zu treffen. Aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen ist es<br />
zwingend notwendig, dass Abgeordnete<br />
über ihre Entschädigung<br />
selbst entscheiden müssen. Es ist<br />
nicht möglich, ein unabhängiges<br />
Gremium abschließend entscheiden<br />
zu lassen. Die Abgeordneten<br />
wenden dabei durchschnittlich<br />
60 bis 70 Arbeitsstunden in <strong>der</strong><br />
Woche für ihr Mandat auf.<br />
Einführung eines<br />
Versorgungswerks<br />
Ein Vorschlag <strong>der</strong> Expertenkommission<br />
ist die Einführung<br />
eines Versorgungswerks für<br />
die steuerpflichtige Rentenabwicklung.<br />
Im Fall <strong>der</strong> Einführung<br />
wird die Altersversorgung für die<br />
sächsischen Abgeordneten ab<br />
dem Spätjahr 2009 nicht mehr<br />
aus dem Staatshaushalt, son<strong>der</strong>n<br />
aus dem Versorgungswerk und<br />
damit aus eigenen Beiträgen finanziert.<br />
Somit tragen künftig<br />
erstmalig die Abgeordneten auch<br />
das eigene Risiko ihrer Altersabsicherung<br />
aus eigenen <strong>Mitte</strong>ln.<br />
Die monatlichen einzuzahlenden<br />
Beiträge müssen die Abgeord-<br />
neten zusätzlich versteuern. Mit<br />
<strong>der</strong> Reform 2007 wollen die Koalitionsfraktionen<br />
zudem regeln,<br />
dass zukünftig <strong>der</strong> Anspruch auf<br />
Altersrente erst mit Vollendung<br />
des 67. Lebensjahres beginnt. Ein<br />
Rentenbeginn ab Vollendung des<br />
60. Lebensjahres ist nur noch mit<br />
deutlichen Abschlägen möglich.<br />
Der Freistaat Sachsen spart mit<br />
<strong>der</strong> Einführung des Versorgungswerkes<br />
auf die Gesamtzeit gerechnet<br />
weit über ein Drittel <strong>der</strong><br />
Versorgungskosten.<br />
Zukünftig soll es nach dem<br />
Entwurf <strong>der</strong> Koalitionsfraktionen<br />
auf Vorschlag <strong>der</strong> Expertenkommission<br />
verschärfte gesetzliche<br />
Regelungen im Rahmen von Nebentätigkeiten<br />
von Abgeordneten<br />
geben.<br />
Mehr Transparenz<br />
bei Nebentätigkeiten<br />
Dies wird für mehr Transparenz<br />
sorgen. Es müssen alle ausgeübten<br />
Berufe, vergütete o<strong>der</strong><br />
ehrenamtliche Tätigkeiten und<br />
Funktionen auf allen Ebenen,<br />
Spenden und geldwerte Leistungen<br />
offen gelegt werden. Es<br />
wird auch erstmalig die Einführung<br />
von Sanktionsregelungen<br />
beim Verstoß gegen die Offenlegungsregeln<br />
mit <strong>der</strong> Einbehaltung<br />
eines Teils <strong>der</strong> jährlichen<br />
Abgeordnetenentschädigung<br />
geben. Einnahmen ohne entsprechende<br />
o<strong>der</strong> angemessene<br />
Gegenleistung sind ausdrücklich<br />
unzulässig, da sie die Vermutung<br />
eines mit dem freien Mandat unvereinbaren<br />
Interesseneinflusses<br />
nahe legen.<br />
Auch auf Vorschlag <strong>der</strong> Expertenkommission<br />
kommt es zur<br />
Zusammenfassung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
FOTO: LASA<br />
MdL Marko Schiemann<br />
Rechtspolitischer Sprecher<br />
geltenden monatlichen steuerfreien<br />
Aufwandspauschalen<br />
in Höhe von 1.806 Euro, die<br />
sich aus <strong>der</strong> bisherigen allgemeinen<br />
Kostenpauschale<br />
von 1.161 Euro und <strong>der</strong> bereits<br />
bestehenden Tagegeld- und<br />
Fahrtkostenpauschale von 645<br />
Euro zusammensetzt. Bei dieser<br />
Zusammenfassung kommt<br />
es auch zur Einbeziehung aller<br />
Fahrten zu Sitzungen und <strong>der</strong><br />
damit verbundenen Übernachtungskosten<br />
zu einer einzigen<br />
steuerfreien Monatspauschale,<br />
so dass die bisherigen Spitzabrechnungen<br />
für Fahrt- und<br />
Übernachtungskosten entfallen.<br />
Diese neue Aufwandsentschädigung<br />
wird nach vier Entfernungsstufen<br />
differenziert<br />
(von 1.860 Euro mit Wohnort<br />
Dresden bis 2.700 Euro bei einer<br />
Wohnortentfernung über<br />
100 km). Dabei haben wir uns<br />
an den bisher tatsächlich entstandenen<br />
Kosten orientiert.<br />
Das sächsische Abgeordnetenmandat<br />
ist nach unserer Auffassung<br />
vergleichbar mit dem<br />
Amt eines Richters an einem<br />
sächsischen Landgericht. Um<br />
Transparenz zu erzielen, sollen<br />
sich die Abgeordnetenbezüge<br />
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