jahresabschluss - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt
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Jahresabschluss 2012<br />
Zu 8 der G+V<br />
Durch die Gewährung eines weiteren Darlehens im Dezember 2011 in Höhe von 1,0 Mio. € an<br />
den Landkreis <strong>Rastatt</strong> liegen die Zinserträge aus den Ausleihungen <strong>des</strong> Finanzanlagevermögens<br />
um rd. 26.000 € über dem Planansatz.<br />
Zu 9 der G+V<br />
Da der Kassenbestand im Jahresdurchschnitt nur mit 0,6 % verzinst worden ist, bleibt der<br />
Zinsertrag um rd. 30.600 € unter dem Planansatz.<br />
Zu 10 der G+V<br />
Die Aufteilung der Darlehenszinsen auf die einzelnen Betriebszweige erfolgte in Relation zum<br />
Sachanlagevermögen.<br />
4. Zusammenfassende Erläuterung <strong>des</strong> Jahresergebnisses und der Erfolgsübersicht<br />
Der <strong>Abfallwirtschaftsbetrieb</strong> <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> <strong>Rastatt</strong> hat das Wirtschaftsjahr 2012 mit einem<br />
handelsrechtlichen Gewinn von 40.000,00 € abgeschlossen, der planmäßig zur teilweisen Tilgung<br />
<strong>des</strong> Verlustvortrags aus dem Jahr 2008 zu verwenden ist. Der nach dem Handelsgesetzbuch<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2012 ausgewiesene Gewinn ist jedoch<br />
nicht mit dem abgabenrechtlichen Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz gleichzusetzen,<br />
da etwaige Gebührenüberschüsse noch im laufenden Geschäftsjahr in eine Rückstellung<br />
überzuleiten sind. Für den Gebührenhaushalt ist <strong>des</strong>halb das zusätzlich erzielte abgabenrechtliche<br />
Ergebnis, das einen Überschuss in Höhe von 727.196,65 € ausweist, in den Vordergrund zu<br />
stellen. Hier wiederum ist eine Differenzierung nach Betriebszweigen notwendig, da es sich um<br />
jeweils unterschiedliche Benutzerkreise handelt und eine Quersubventionierung der einzelnen<br />
Leistungsbereiche rechtlich nicht zulässig ist.<br />
Im Einzelnen stellt sich das für die Gebührenentwicklung maßgebliche abgabenrechtliche<br />
Jahresergebnis 2012 wie folgt dar:<br />
a) Betriebszweig "Restabfallentsorgung"<br />
Im Betriebszweig 91 ist ein abgabenrechtlicher Überschuss in Höhe von 218.939,82 € entstanden,<br />
der in die Überschussrückstellung gebucht worden ist.<br />
Ausschlaggebend für dieses gute Ergebnis waren einmal mehr die erzielten Erträge aus der<br />
Vermarktung <strong>des</strong> Altpapiers. Von der insgesamt erfassten Altpapiermenge von rd. 18.000 Mg<br />
konnten nach Abzug <strong>des</strong> DSD-Anteils für Verpackungen aus Papier rd. 14.100 Mg vermarktet<br />
werden. Da der durchschnittlich erzielte Erlös pro Mg Altpapier mit 120 € um 8 € über dem<br />
kalkulierten Wert von 112 € lag und auch die Verwertungsmenge die geplante Menge von<br />
13.500 Mg übertraf, konnte der AWB nach Abzug der Einsammlungskosten beim Altpapier<br />
einen Überschuss von rd. 730.000 € verbuchen, der um rd. 158.000 € über dem Planansatz von<br />
rd. 572.000 € lag. Darüber hinaus lag der Überschuss aus der Vermarktung der Elektroaltgeräte<br />
um rd. 33.500 € über dem Planansatz von 56.500 €, was insbesondere auf die Einbeziehung der<br />
Elektroaltgerätegruppen 2 und 3 zurückzuführen ist. Zusammen mit den Einsparungen beim<br />
Betrieb der Entsorgungsanlagen entstand ein abgabenrechtlicher Überschuss von 218.939,82 €.<br />
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