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Angreifer und<br />

Bedrängten im<br />

Stand trennen<br />

Angreifer im<br />

Stand schocken<br />

Die Notwehr zugunsten eines Dritten bezeichnet man <strong>als</strong> Nothilfe -<br />

„von sich oder einem anderen abzuwenden“. Es wurde in der Gedankenfolge<br />

herausgestellt, dass keine Picht besteht, sich selbst in<br />

Gefahr zu begeben, um einem Dritten zu helfen. Jedoch ist es jedem<br />

zuzumuten, Hilfe zu holen und die Polizei zu verständigen. Unterlässt<br />

er dies, macht er sich unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung,<br />

§ 323c StGB, strafbar. Neben den vorgenannten rechtlichen<br />

Grundlagen lag ein weiterer Schwerpunkt in der Situationserkennung.<br />

Oftm<strong>als</strong> kennt der Nothelfer nicht den ganzen Geschehensablauf. So<br />

kann es sein, dass der ursprüngliche Angreifer dem Notwehrübenden<br />

unterlegen ist und der nun vermeintliche Nothelfer mitunter dem Angreifer<br />

zu Hilfe kommen will. Auch kann es geschehen, dass eine Situation<br />

derart missverstanden wird, dass sich plötzlich Angreifer und<br />

Verteidiger gemeinsam gegen den Nothelfer wenden. Es streiten sich<br />

zum Beispiel Mann und Frau, ein Dritter, der Nothelfer, versucht die<br />

beiden zu trennen, und die vermeintlich zu schützen gesuchte Frau<br />

wendet sich gegen den Nothelfer mit den Worten: „He, lass meinen<br />

Mann in Ruhe!“ Es gibt <strong>für</strong> solche Situationen kein festes Handlungsschema,<br />

aber der Nothelfer sollte sich nach Möglichkeit den Umständen<br />

entsprechend aus der Distanz durch Zurufen zu erkennen geben.<br />

Sollte der Angreifer nicht ablassen, sollte man lediglich vorsichtig<br />

vorgehen und nicht mit dem Angreifer direkt in Kontakt treten, da<br />

dieser sich gegen den Nothelfer wenden könnte.<br />

Der praktische Teil begann mit praktischen Übungen (zum Teil mit<br />

ollenspielcharakter), die den Teilnehmern verdeutlichen sollten,<br />

welche Schwierigkeiten im ahmen der Nothilfe auftreten können.<br />

Zu beachten sind zum einen die Bewegungen des Angreifers bzw.<br />

die Bewegungen des Angegriffenen. Auch sollte das vermeintliche<br />

Opfer nach der Trennung der Kontrahenten nicht aus den Augen<br />

gelassen werden. Neben der Eigensicherung ist aber auch auf den<br />

Schutz des Angegriffenen zu achten. Wird der Angreifer unversehens<br />

mittels einer Technik zu Fall gebracht, kann er den Angegriffenen mit<br />

zu Boden reißen oder ihn - je nach Angriffssituation: zum Beispiel<br />

Würgegriff oder Schwitzkasten - verletzen. Das Zusammenspiel von<br />

Ursache und Wirkung ist hier zu beachten.<br />

Sich dem Angreifer im Stand vorsichtig nähern<br />

Ablenkung im Stand<br />

der budoka 12/2012 41

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