Download als pdf-Datei - Dachverband für Budotechniken ...
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Angreifer und<br />
Bedrängten im<br />
Stand trennen<br />
Angreifer im<br />
Stand schocken<br />
Die Notwehr zugunsten eines Dritten bezeichnet man <strong>als</strong> Nothilfe -<br />
„von sich oder einem anderen abzuwenden“. Es wurde in der Gedankenfolge<br />
herausgestellt, dass keine Picht besteht, sich selbst in<br />
Gefahr zu begeben, um einem Dritten zu helfen. Jedoch ist es jedem<br />
zuzumuten, Hilfe zu holen und die Polizei zu verständigen. Unterlässt<br />
er dies, macht er sich unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung,<br />
§ 323c StGB, strafbar. Neben den vorgenannten rechtlichen<br />
Grundlagen lag ein weiterer Schwerpunkt in der Situationserkennung.<br />
Oftm<strong>als</strong> kennt der Nothelfer nicht den ganzen Geschehensablauf. So<br />
kann es sein, dass der ursprüngliche Angreifer dem Notwehrübenden<br />
unterlegen ist und der nun vermeintliche Nothelfer mitunter dem Angreifer<br />
zu Hilfe kommen will. Auch kann es geschehen, dass eine Situation<br />
derart missverstanden wird, dass sich plötzlich Angreifer und<br />
Verteidiger gemeinsam gegen den Nothelfer wenden. Es streiten sich<br />
zum Beispiel Mann und Frau, ein Dritter, der Nothelfer, versucht die<br />
beiden zu trennen, und die vermeintlich zu schützen gesuchte Frau<br />
wendet sich gegen den Nothelfer mit den Worten: „He, lass meinen<br />
Mann in Ruhe!“ Es gibt <strong>für</strong> solche Situationen kein festes Handlungsschema,<br />
aber der Nothelfer sollte sich nach Möglichkeit den Umständen<br />
entsprechend aus der Distanz durch Zurufen zu erkennen geben.<br />
Sollte der Angreifer nicht ablassen, sollte man lediglich vorsichtig<br />
vorgehen und nicht mit dem Angreifer direkt in Kontakt treten, da<br />
dieser sich gegen den Nothelfer wenden könnte.<br />
Der praktische Teil begann mit praktischen Übungen (zum Teil mit<br />
ollenspielcharakter), die den Teilnehmern verdeutlichen sollten,<br />
welche Schwierigkeiten im ahmen der Nothilfe auftreten können.<br />
Zu beachten sind zum einen die Bewegungen des Angreifers bzw.<br />
die Bewegungen des Angegriffenen. Auch sollte das vermeintliche<br />
Opfer nach der Trennung der Kontrahenten nicht aus den Augen<br />
gelassen werden. Neben der Eigensicherung ist aber auch auf den<br />
Schutz des Angegriffenen zu achten. Wird der Angreifer unversehens<br />
mittels einer Technik zu Fall gebracht, kann er den Angegriffenen mit<br />
zu Boden reißen oder ihn - je nach Angriffssituation: zum Beispiel<br />
Würgegriff oder Schwitzkasten - verletzen. Das Zusammenspiel von<br />
Ursache und Wirkung ist hier zu beachten.<br />
Sich dem Angreifer im Stand vorsichtig nähern<br />
Ablenkung im Stand<br />
der budoka 12/2012 41