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Stadt Heilbronn<br />

Artenschutz gemeinsam<br />

mit der Landwirtschaft<br />

Foto: Jürgen Hetzler<br />

Vorbildlich:<br />

Umfangreiches Grüninsel- und Ackerrandstreifenprogramm,<br />

Arten- und Naturschutz in Kooperation mit den Landwirten.<br />

124 092 EinwohnerInnen<br />

Foto: Jürgen Hetzler<br />

Bereits 1986 hat die Stadt Heilbronn mit dem Grüninselprogramm begonnen, stadteigene<br />

Grünflächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu pflegen. Den Anstoß dazu gab ursprünglich<br />

die <strong>BUND</strong> Ortsgruppe Heilbronn. Zu den heute insgesamt 74,5 Hektar gehören<br />

beispielsweise ehemalige Weinberge, Streuobstwiesen, Lösssteilwände, Feldhecken und artenreiches<br />

Grünland. Mit dem Ackerrandstreifenprogramm hat die Stadt Heilbronn im Jahr 1992<br />

eine kommunale Maßnahme im Vertragsnaturschutz geschaffen, die noch mehr in der Fläche<br />

wirkt: Insgesamt 99 Landwirte sind mit im Boot und pflegen die meist 2,5 bis 8 Meter breiten<br />

Grünstreifen, Obstbaumreihen und Hecken entlang von Wegen, Waldrändern oder Siedlungen<br />

im Sinne des Naturschutzes auf einer Fläche von insgesamt 71,4 Hektar. An einem Stück entspricht<br />

dies einer Länge von 200 Kilometern oder der Strecke von Heilbronn bis zum Bodensee.<br />

Die Landwirte nehmen Ackerstreifen aus ihrer normalen Nutzung und säen eine vorgegebene<br />

bodenständige, artenreiche Saatgutmischung („Süddeutsches Hügel- und Bergland“) mit 80<br />

Prozent Gräseranteil und 20 Prozent Kräuteranteil. Teilweise werden auch einjährige Blühmischungen<br />

verwendet.<br />

Foto: Andreas Greiner<br />

Foto: Stadt Heilbronn<br />

Investition mit Gewinn<br />

Im typischen Fall erhält eine Landwirtin oder ein Landwirt 1.250 Euro pro Jahr für die Aussaat<br />

und Pflege von einem Hektar begrüntem Ackerrandstreifen. Natürlich verpflichten sich<br />

diese bei dieser Vereinbarung auch dazu, ihre Fläche nicht zu düngen, nicht zu befahren und<br />

bestimmte Pflegeregeln einzuhalten. Damit die nektarhungrigen Insekten keine Fastenzeit einlegen<br />

müssen, erfolgt der erste Heuschnitt in zwei Pflegegängen im Juni und Juli bzw. August.<br />

Dabei entscheiden diejenigen, die das Land bewirtschaften, auch selbst, welche Hälfte ihrer<br />

Flächen sie zuerst und welche sie später mähen. Für Jürgen Hetzler, Biologe beim Grünflächenamt<br />

der Stadt Heilbronn, ist dies neben den finanziellen Aspekten ein ganz wichtiger Faktor,<br />

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