Download - BUND
Download - BUND
Download - BUND
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stadt Heilbronn<br />
Artenschutz gemeinsam<br />
mit der Landwirtschaft<br />
Foto: Jürgen Hetzler<br />
Vorbildlich:<br />
Umfangreiches Grüninsel- und Ackerrandstreifenprogramm,<br />
Arten- und Naturschutz in Kooperation mit den Landwirten.<br />
124 092 EinwohnerInnen<br />
Foto: Jürgen Hetzler<br />
Bereits 1986 hat die Stadt Heilbronn mit dem Grüninselprogramm begonnen, stadteigene<br />
Grünflächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu pflegen. Den Anstoß dazu gab ursprünglich<br />
die <strong>BUND</strong> Ortsgruppe Heilbronn. Zu den heute insgesamt 74,5 Hektar gehören<br />
beispielsweise ehemalige Weinberge, Streuobstwiesen, Lösssteilwände, Feldhecken und artenreiches<br />
Grünland. Mit dem Ackerrandstreifenprogramm hat die Stadt Heilbronn im Jahr 1992<br />
eine kommunale Maßnahme im Vertragsnaturschutz geschaffen, die noch mehr in der Fläche<br />
wirkt: Insgesamt 99 Landwirte sind mit im Boot und pflegen die meist 2,5 bis 8 Meter breiten<br />
Grünstreifen, Obstbaumreihen und Hecken entlang von Wegen, Waldrändern oder Siedlungen<br />
im Sinne des Naturschutzes auf einer Fläche von insgesamt 71,4 Hektar. An einem Stück entspricht<br />
dies einer Länge von 200 Kilometern oder der Strecke von Heilbronn bis zum Bodensee.<br />
Die Landwirte nehmen Ackerstreifen aus ihrer normalen Nutzung und säen eine vorgegebene<br />
bodenständige, artenreiche Saatgutmischung („Süddeutsches Hügel- und Bergland“) mit 80<br />
Prozent Gräseranteil und 20 Prozent Kräuteranteil. Teilweise werden auch einjährige Blühmischungen<br />
verwendet.<br />
Foto: Andreas Greiner<br />
Foto: Stadt Heilbronn<br />
Investition mit Gewinn<br />
Im typischen Fall erhält eine Landwirtin oder ein Landwirt 1.250 Euro pro Jahr für die Aussaat<br />
und Pflege von einem Hektar begrüntem Ackerrandstreifen. Natürlich verpflichten sich<br />
diese bei dieser Vereinbarung auch dazu, ihre Fläche nicht zu düngen, nicht zu befahren und<br />
bestimmte Pflegeregeln einzuhalten. Damit die nektarhungrigen Insekten keine Fastenzeit einlegen<br />
müssen, erfolgt der erste Heuschnitt in zwei Pflegegängen im Juni und Juli bzw. August.<br />
Dabei entscheiden diejenigen, die das Land bewirtschaften, auch selbst, welche Hälfte ihrer<br />
Flächen sie zuerst und welche sie später mähen. Für Jürgen Hetzler, Biologe beim Grünflächenamt<br />
der Stadt Heilbronn, ist dies neben den finanziellen Aspekten ein ganz wichtiger Faktor,<br />
18