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BVA-Newsletter Winter 2008 für den E-mail-Versand - Endversion ...

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AUSGABE <strong>Winter</strong> <strong>2008</strong><br />

BUNDESVERBAND AUTOGLASER E. V.<br />

<strong>BVA</strong>-<br />

NEWSLETTER<br />

Neu:<br />

Qualifizierung mit Profil!<br />

Der <strong>BVA</strong> macht <strong>den</strong> Unterschied!<br />

Vorwort von Thomas Klein:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

<strong>2008</strong> war ein Jahr des Um<strong>den</strong>kens und des Umbruchs, so wer<strong>den</strong><br />

viele von Ihnen sagen. Einige von Ihnen haben sich kurz<br />

entschlossen völlig neu orientiert und von der Vorstellung Abschied<br />

nehmen müssen, dass sich der berufliche Erfolg der<br />

vergangenen Jahre so fortsetzt. Wir haben mit Ihnen gesprochen<br />

und stets das Gespräch gesucht - letztlich auf der <strong>BVA</strong>-<br />

Jahreshauptversammlung <strong>2008</strong> und wir waren beeindruckt von<br />

der Offenheit und dem fairen Miteinander aller Teilnehmer, die<br />

u. E. zu einem wertvollen Ergebnis beigetragen haben: Der<br />

Bundesverband Autoglaser e. V. hat die besten Voraussetzungen,<br />

unter dem Qualitätskonzept alle unabhängigen Autoglaser,<br />

die unterschiedlichen Vertriebsorganisationen sowie sachkundegeprüfte<br />

Berufsanfänger zu vereinen und somit klar zu definieren,<br />

welche Kriterien einen<br />

„Autoglaser-Fachbetrieb mit Qualifizierungssiegel“<br />

in Zukunft ausmachen. Der Rückblick auf die <strong>BVA</strong>-Aktivitäten<br />

hat bewiesen, dass sich eine solide und ehrliche Arbeit lohnt.<br />

Folgende Ziele wur<strong>den</strong> <strong>2008</strong> erreicht:<br />

• Kontaktaufnahme mit allen freien Autoglasern Deutschlands<br />

• <strong>BVA</strong>-Internetplattform mit eigener Autoglaser-Suchmaschine<br />

• Öffentlichkeitsarbeit über freie Foren und Presseberichte<br />

• <strong>BVA</strong>-<strong>Newsletter</strong> sowie <strong>BVA</strong>-News<br />

• Kontaktaufnahme mit verschie<strong>den</strong>en Versicherungen<br />

• Messebesuche und Kontaktpflege<br />

• Sachkundeprüfungen, Schulungen und Fortbildungsseminare<br />

• und Gespräche mit Kooperationspartnern<br />

Das neue Jahr 2009 wird eine große Herausforderung, <strong>den</strong>n<br />

In dieser Ausgabe:<br />

Vorwort von Thomas Klein<br />

<strong>BVA</strong>-Vorstandsvorsitzender<br />

<strong>BVA</strong>-Qualitätskonzept - Auszug aus<br />

dem Kapitel „Geltungsbereich“<br />

<strong>BVA</strong>-Messebesuch der<br />

„glasstec“ Düsseldorf<br />

Anmeldung zum<br />

<strong>BVA</strong>-Qualifizierungskonzept<br />

Stellungnahme:<br />

Gesetzliche Grundlagen und<br />

rechtliche Konsequenzen bei<br />

Steinschlagreparaturen<br />

ANISOTROPIEN<br />

1 - 2<br />

2<br />

3 - 4<br />

11<br />

<strong>BVA</strong>-SEMINARE - AKTUELL<br />

12<br />

Abend der Begegnung im Fürstenkeller<br />

- Photografische Nachlese<br />

Montageanleitung<br />

Landrover Freelander<br />

<strong>BVA</strong>-Informationen allgemein<br />

Impressum<br />

TOP-Thema<br />

5 - 10<br />

13<br />

Für alle<br />

<strong>BVA</strong>-<br />

Mitglieder<br />

Nur <strong>für</strong><br />

<strong>BVA</strong>-<br />

Mitglieder<br />

Nur <strong>für</strong><br />

<strong>BVA</strong>-<br />

Mitglieder<br />

14


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 2<br />

Ergebnisse <strong>2008</strong> / Ziele 2009<br />

<strong>BVA</strong>-QUALITÄTSKONZEPT -<br />

AUSZUG - GELTUNGSBEREICH<br />

die Schwerpunkte der Verbandsarbeit <strong>für</strong> das Jahr 2009<br />

sind wie folgt:<br />

1. <strong>BVA</strong> – Interface Group /<br />

Schnittstelle Zusammenarbeit mit Versicherungen<br />

2. <strong>BVA</strong> – New Fields Group /<br />

neue Arbeitsgebiete<br />

3. <strong>BVA</strong> – Technical Support Group /<br />

Anwendungstechnik<br />

4. <strong>BVA</strong> – PR Group / Information /<br />

News, Öffentlichkeitsarbeit<br />

5. <strong>BVA</strong> – GLASS Academy /<br />

<strong>BVA</strong>-Schulung und -Fortbildung<br />

<strong>BVA</strong>-Mitglied?<br />

Dann wer<strong>den</strong> Sie aktiv und arbeiten Sie in<br />

einem unserer Schwerpunktbereiche mit!<br />

Wie das geht? Einfach eine kurze<br />

Mitteilung an uns. Wir informieren Sie!<br />

Als Fachverband bieten sich uns unter anderem<br />

folgende Möglichkeiten:<br />

1. Aufbau einer eigenen Reparaturkette,<br />

speziell <strong>für</strong> Versicherungsschä<strong>den</strong><br />

2. Kooperation mit anderen Gruppierungen<br />

und Verbän<strong>den</strong><br />

3. Konzentration auf die Weiterbildung und<br />

Qualifizierung des Autoglasers<br />

4. Vorstellung von neuen Arbeitsgebieten<br />

<strong>BVA</strong>-Mitglieder können dem beigefügten Protokoll entnehmen,<br />

welche Beschlüsse gefasst wur<strong>den</strong> und wie Ihre<br />

Kolleginnen und Kollegen über interessante Themen wie<br />

„Steinschlagreparaturen auf Parkplätzen“ sowie „Mobile<br />

Fahrzeugverglaser“ <strong>den</strong>ken.<br />

Eines steht jedoch fest, der <strong>BVA</strong> wird ausschließlich gemäß<br />

dem <strong>BVA</strong>-Qualitätskonzept vorgehen und nur solche<br />

Betriebe zur <strong>BVA</strong>-Qualifizierung zulassen, die die vom<br />

<strong>BVA</strong> festgelegten Voraussetzungen erfüllen.<br />

1. Geltungsbereich<br />

Das Qualitätskonzept des <strong>BVA</strong> bezieht sich auf sämtliche<br />

Arbeiten im Zusammenhang mit Auftragsabwicklungen<br />

im Bereich Fahrzeugverglasung, Ersatzverglasungen,<br />

Verbundsicherheitsglasreparaturen, Baumaschinen<br />

- und Sonderverglasungen, Montage von Schiebedächern<br />

und Anbringung von Funktionsfolien an Pkw und<br />

Lkw, weiterhin alle Nebentätigkeiten an <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong><br />

Fahrzeugen.<br />

Oberster Grundsatz ist es, eine sachmangelfreie<br />

Leistung durch Einhaltung von Standards zu erbringen.<br />

Das gilt <strong>für</strong> Kauf- sowie <strong>für</strong> Werkverträge.<br />

Die praktischen Arbeitsabläufe sind detailliert im Autoglas-Kompendium<br />

beschrieben.<br />

Um Qualität zu gewährleisten, muss nach anerkannten<br />

Regeln der Technik und <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Herstellerangaben<br />

der Produkte gearbeitet wer<strong>den</strong>. Qualität bedeutet:<br />

Fachgerechter Einbau gemäß ordnungsgemäßer<br />

Kriterien mit dem Ziel der reibungslosen Funktion des<br />

reparierten Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Kun<strong>den</strong>wünsche<br />

zur vollsten Kun<strong>den</strong>zufrie<strong>den</strong>heit.<br />

1.1 Anforderungen<br />

Die Verglasung von Fahrzeugen ist eindeutig eine Tätigkeit,<br />

die nach einschlägigen Berufsbildern (Glaser, Kfz-<br />

Berufe) dem Handwerk zugeordnet wird. Zu deren fachgerechter<br />

Ausführung nach <strong>den</strong> Regeln der Technik<br />

müssen Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffen<strong>den</strong><br />

Handwerks nachgewiesen und beherrscht wer<strong>den</strong>. So<br />

besteht die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle,<br />

wenn das Handwerk in seiner gesamten<br />

Breite mit allen zu ihm gehören<strong>den</strong> Teilen betrieben<br />

wird, bzw. wenn die Ausnahmeregelung bei Teiltätigkeit<br />

(z.B. Fahrzeugverglasung) gem. § 8 Handwerksordnung<br />

(HWO) vorliegt.<br />

1.1.1 Unternehmensleitung<br />

Die Unternehmensleitung ist <strong>für</strong> die Durchsetzung, Einhaltung<br />

und Verbesserung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

verantwortlich. Die Unternehmensleitung<br />

vermittelt die zu beachten<strong>den</strong> Änderungen an Mitarbeiter<br />

und Angestellte und ist Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>BVA</strong>. Die Unternehmensleitung oder von ihr bestimmte<br />

Mitarbeiter nehmen an Weiterbildungsmaßnahmen des<br />

<strong>BVA</strong> teil.


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 3<br />

<strong>BVA</strong>-Messebesuch der<br />

„glasstec“ <strong>2008</strong> - Düsseldorf<br />

Für alle, die nicht zur „glasstec“ kommen konnten, ein<br />

kleiner Überblick über die Highlights dieser Messe:<br />

Insgesamt wur<strong>den</strong> 55.000 Besucher aus 50 Ländern<br />

gezählt, der Auslandsanteil der Aussteller betrug dabei<br />

59 %. Auf ca. 73.000 qm Messefläche haben 1.300 Aussteller<br />

ihre Produkte präsentiert.<br />

Fachbereich<br />

Fahrzeugverglasung<br />

Fachbereich Glas und Energie<br />

Bei unserem Rundgang über die Messe konnten wir uns<br />

von zahlreichen Innovationen im Hinblick auf die technischen<br />

Raffinessen bei der Glasverarbeitung überzeugen.<br />

Das Thema dieses Jahr war „Glas und Energie“, entsprechend<br />

hoch war die Anzahl der Produkte, die sich<br />

mit der Einsparung von Energie beschäftigten.<br />

Im Allgemeinen fin<strong>den</strong> sich Produkte, die aus der Flachglasanwendung<br />

kommen, zeitversetzt und manchmal<br />

modifiziert etwas später im Autoglasbereich wieder<br />

(Verbundsicherheitsglas, Sonnenschutzglas, Isolierglas,<br />

Beschichtungen).<br />

In <strong>den</strong> vergangenen Jahren hat sich diesbezüglich aber<br />

nicht viel getan, ganz im Gegenteil.<br />

Wie bereits per E-News mitgeteilt,<br />

durften wir anlässlich<br />

der „glasstec“ in Düsseldorf<br />

miterleben, wie der spannende<br />

Wettbewerb um die Deutsche Meisterschaft unter <strong>den</strong><br />

Autoglasern ausgetragen wurde, dessen Ergebnis sehr<br />

erfreulich war.<br />

Darüber hinaus haben<br />

wir zahlreiche Bekannte und <strong>BVA</strong>-Förderfirmen angetroffen<br />

und mit ihnen über Trends und Neuigkeiten auf dem<br />

Autoglasermarkt gesprochen. Viele Förderer sagten<br />

spontan ihre Teilnahme an unserer Jahreshauptversammlung<br />

in Hadamar zu, um dort persönlich als Ansprechpartner<br />

zur Verfügung zu stehen, wo<strong>für</strong> wir allen<br />

Firmen nochmals herzlich danken.<br />

In der Fensterindustrie ist man dazu übergegangen, Isoliergläser<br />

in <strong>den</strong> Fensterrahmen einzukleben, ähnlich<br />

wie es bei <strong>den</strong> Fahrzeugscheiben üblich ist. Der Vorteil<br />

dabei ist, dass durch die Kraftübertragung Materialien<br />

eingespart wer<strong>den</strong> können, der Wärmeschutz verbessert<br />

und der Schallschutz erhöht wird. Die Glaser stehen nun<br />

vor dem Problem, ein geeignetes Austrennverfahren zu<br />

fin<strong>den</strong>. In diesem Punkt ist der Autoglaser schon einen<br />

Schritt weiter.<br />

Weltpremiere hatte eine glasklare gebogene Brücke aus<br />

Glas mit einer Spannweite von sieben Metern. Der Einsatz<br />

als Brücke beweist die Leistungsfähigkeit der neuen<br />

Glasbearbeitung und eröffnet Architekten eine neue Welt<br />

an Möglichkeiten.<br />

Die Glasbrücke besteht aus einzelnen, vier Millimeter<br />

starken gebogenen Glasscheiben mit einer Gesamtabmessung<br />

von jeweils nur 3,7 Zentimetern. Diese sind<br />

durch eine spezielle Laminiertechnik miteinander verbun<strong>den</strong><br />

und halten dadurch extremen Belastungen<br />

stand. An der breitesten Stelle misst die Brücke zwei<br />

Meter, sie ist glasklar und wiegt 1,7 Tonnen. Tragen<br />

kann sie 7,2 Tonnen über eine Spannweite von sieben<br />

Metern!<br />

Die EControl-Glas GmbH & Co. KG zeigte elektrochrome<br />

schaltbare Scheiben (Sonnenschutz), deren<br />

Tönung sich elektronisch gesteuert an die Sonneneinstrahlung<br />

anpasst.


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 4<br />

<strong>BVA</strong>-Messebesuch der<br />

„glasstec“ <strong>2008</strong> - Düsseldorf<br />

Mit OKAGEL präsentiert die Okalux GmbH ein hoch dämmendes<br />

Isolierglassystem mit lichtstreuendem Nanogel im<br />

Scheibenzwischenraum, das gleich mehrere Funktionen<br />

in einem Produkt verbindet.<br />

Zur Oberflächenmattierung können demnächst Laser<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Mithilfe dieses Lasers wird die Glasoberfläche lokal erhitzt<br />

und verdampft. An <strong>den</strong> behandelten Stellen entstehen<br />

periodische Mikrostrukturen, die das Licht entsprechend<br />

brechen.<br />

Es ermöglicht, unabhängig von wechseln<strong>den</strong> Einstrahlungsbedingungen,<br />

eine optimal gleichmäßige Lichtabgabe<br />

in <strong>den</strong> Raum und sichert gleichzeitig einen zuverlässigen<br />

Blendschutz. Neben einer sehr guten Wärmedämmung<br />

bietet OKAGEL nach Aussage des Herstellers auch<br />

eine hervorragende Schalldämmung.<br />

Weitere Eigenschaften des Isolierglases sind: UV-Schutz,<br />

ansprechendes Erscheinungsbild bei Tages- und Kunstlicht<br />

sowie eine optische Tiefenwirkung bei Betrachtung<br />

von innen wie von außen. Nur kann man leider nicht<br />

durchschauen!<br />

Als Alternative zum farbigen Siebdruck oder Rollercoating<br />

bietet die Firma Glas-Nagel (www.glas-nagel-online.de)<br />

ein <strong>für</strong> Handwerksbetriebe einfach anwendbares und kosteneffizientes<br />

Verfahren zur Lackierung von Glas an.<br />

Die Farbe lässt sich einfach mit einer handelsüblichen<br />

Lackierpistole oder auch mit einer Lackierwalze auf Floatglas,<br />

ESG, Gussglas und eine Vielzahl anderer Gläser<br />

aufbringen.<br />

Hierzu können wir uns dir Frage stellen, wann der erste<br />

farbige Siebdruck bei Fahrzeugscheiben verwendet wird.<br />

Zum 9. Mal wurde auf der „glasstec“ der renommierte<br />

Glasveredelerpreis <strong>für</strong> außergewöhnliche Glasveredelungsarbeiten<br />

verliehen. Der Bereich „Glaskunst“ nimmt<br />

immer noch einen großen Stellenwert auf der „glasstec“<br />

ein.<br />

Das Interessanteste sollte aber ein Isolierglas sein,<br />

welches ein Vakuum zwischen bei<strong>den</strong> Scheiben enthält.<br />

Die zwei Scheiben stehen nur wenige Millimeter<br />

auseinander, durch das Vakuum kann aber keine Wärmeübertragung<br />

stattfin<strong>den</strong>. Um die physikalisch bedingte<br />

Einbauchung der Scheiben zu verhindern, sind<br />

in regelmäßigen Abstän<strong>den</strong> kleine, kaum sichtbare Abstandhalter<br />

eingebracht.<br />

Für die Zukunft können wir uns vorstellen, dass dünne<br />

Scheiben besser dämmen als moderne Mauerwerke.<br />

Zusätzlich wird daran gearbeitet, transparente Solarmodule<br />

zu erstellen.<br />

Wenn beide Funktionen kombiniert wer<strong>den</strong> können,<br />

wird Glas eine besondere Bedeutung im Bau- und Automobilwesen<br />

bekommen.<br />

Es ist auch davon auszugehen, dass durch eine große<br />

Zahl von Funktions- und Kombinationsmöglichkeiten<br />

Glas im Automobilbereich weiter zunehmen wird.<br />

Glas wird in Zukunft mehr Belastungen aufnehmen<br />

müssen, und das bei einer Reduzierung des Gewichtes.<br />

Es wird zu großflächigen Verbundsystemen mit<br />

Glas kommen, wobei die Durchsicht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrer<br />

weiter vergrößert wird. An dem Problem der Reflexionsstörung<br />

wird fieberhaft gearbeitet, möglicherweise<br />

geht der Trend zur teilflächigen Entspiegelung von<br />

Scheiben. Es bleibt also mit Spannung abzuwarten,<br />

welche Fortschritte und Entwicklungen es in Zukunft<br />

auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> Autoglaser geben wird.


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 5<br />

<strong>BVA</strong>-QUALIFIZIERUNG / ANKÜNDIGUNG<br />

Das <strong>BVA</strong>-Qualifizierungskonzept wird künftig<br />

maßgeblich die Basis <strong>für</strong> alle Aktivitäten unserer<br />

<strong>BVA</strong>-Verbandsarbeit darstellen und im Zuge der<br />

Kontaktpflege zu Versicherungen und anderen<br />

Organisationen eine grundlegende Voraussetzung<br />

zur Akzeptanz sein. Wir empfehlen allen<br />

<strong>BVA</strong>-Betrieben, die noch nicht das <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätssiegel führen, sich diesem Konzept anzuschließen,<br />

um ein einheitliches fachlich fundiertes<br />

Auftreten aller <strong>BVA</strong>-Mitglieder zu gewährleisten.<br />

Zulassungsvoraussetzung zum <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätskonzept ist, dass der Betrieb einen festen<br />

Standort mit Werkstatt vorweisen kann, überwiegend<br />

die Tätigkeit der Fahrzeugverglasung<br />

ausführt, die Ausnahmegenehmigung nach § 8<br />

HWO besitzt und nicht überwiegend Steinschlagreparaturen<br />

auf Parkplätzen durchführt.<br />

Das nächste Qualifizierungsseminar wird voraussichtlich<br />

im Frühjahr 2009 stattfin<strong>den</strong>. Bereits<br />

heute können Sie sich <strong>für</strong> die Teilnahme Ihres<br />

Betriebes am <strong>BVA</strong>-Qualitätskonzept vormerken<br />

lassen (siehe beigefügtes Antragsformular). Betriebe,<br />

die ihre Mitgliedschaft im <strong>BVA</strong> aufgekündigt<br />

haben, sind nicht berechtigt, das Qualitätssiegel<br />

zu führen. Sofern Sie sich zur Wiederaufnahme<br />

der <strong>BVA</strong>-Mitgliedschaft entschließen,<br />

wird eine bereits durchgeführte Qualifizierungsprüfung<br />

berücksichtigt.<br />

Das Qualitätskonzept sieht jedoch vor, dass alle<br />

<strong>BVA</strong>-Qualitätssiegelbetriebe im Jahr 2009 überprüft<br />

wer<strong>den</strong> und ein Follow-Up-Seminar besuchen.<br />

<strong>BVA</strong>-Qualitätssiegelbetriebe können sich<br />

ebenfalls schon jetzt per Anmeldeformular <strong>für</strong><br />

ein Folgeseminar vormerken lassen.<br />

ANMELDUNG<br />

www.bv-autoglaser.de/qualifizierung.pdf<br />

Stellungnahme zum Thema<br />

„Steinschlagreparaturen auf Parkplätzen“<br />

Qualitätsbestimmungen / Rechtliche Grundlagen /<br />

Richtlinien zur Beurteilung von<br />

Steinschlagreparaturen<br />

Eine wesentliche und notwendige Arbeit des Autoglasers<br />

neben dem Austausch von Fahrzeugscheiben ist die Reparatur<br />

von Steinschlägen an Verbundsicherheitsglasscheiben.<br />

Die Reparaturverfahren wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> vergangenen Jahren<br />

verstärkt dazu genutzt, missbräuchlich Versicherungsleistungen<br />

in Anspruch zu nehmen und zwar speziell von Firmen,<br />

die z. B. auf Parkplätzen großer Einkaufszentren ihre<br />

Leistung anbieten.<br />

Deren Ziel war es offensichtlich in erster Linie, möglichst<br />

viele Schä<strong>den</strong> abzurechnen. Der Sicherheitsgedanke, die<br />

qualitativ hochwertige Arbeit oder eine mögliche Kostenersparnis<br />

waren dabei häufig zweitrangig. Weiterhin wur<strong>den</strong><br />

auch Oberflächenbeschädigungen, die keine Rissbildung<br />

aufwiesen und somit nicht unter einen Kaskoscha<strong>den</strong> fielen,<br />

ebenfalls als Schä<strong>den</strong> abgerechnet. Auffällig bei der Akquisition<br />

von Kun<strong>den</strong> waren unseriöse Praktiken wie aggressives<br />

Vorgehen bei der Kontaktaufnahme, falsche Behauptungen,<br />

Angstmache und unfachliche Pseudoberatung.<br />

Das hatte zur Folge, dass Kasko-Versicherer die Arbeitsleistung<br />

dieser Reparaturfirmen verstärkt kontrollierten und gegebenenfalls<br />

eine Kostenerstattung verweigerten. Inzwischen<br />

hat sich die Situation so weit zugespitzt, dass die<br />

Versicherer es generell ablehnen, mit derartigen Anbietern<br />

zusammenzuarbeiten.


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 6<br />

Können wir grundsätzlich<br />

alle Firmen, die auf<br />

Parkplätzen Reparaturen<br />

durchführen, ablehnen<br />

und aus unserem Verband<br />

ausschließen?<br />

Der Anteil der auf Parkplätzen<br />

durchgeführten<br />

Reparaturen hat in letzter<br />

Zeit zugenommen, aber<br />

mischen wir uns damit<br />

nicht in Marketingmaßnahmen<br />

einzelner Unternehmen<br />

ein?<br />

Wie gehen wir<br />

als Verband mit<br />

dieser Situation<br />

um, welche<br />

Konsequenz<br />

ziehen wir daraus<br />

und welche<br />

Maßnahmen ergreifen<br />

wir?<br />

Als Fachverband <strong>für</strong> die<br />

freien Autoglaser lehnen wir einen Missbrauch von Versicherungsleistungen<br />

entschie<strong>den</strong> ab! Unser Ziel ist die<br />

Durchsetzung von hohen Qualitätsstandards in der Autoglasreparatur<br />

und im Austausch sowie die Anerkennung<br />

unserer Betriebe bei <strong>den</strong> führen<strong>den</strong> Kasko-Versicherern.<br />

Dieses Ziel wollen wir durch Verbreitung unseres<br />

Qualitätssiegels erreichen.<br />

Dieses Qualitätssiegel sichert die Einhaltung unserer Reparatur-Standards<br />

sowie unserer Richtlinien entsprechend<br />

des <strong>BVA</strong> Qualitäts-Handbuches.<br />

Für <strong>den</strong> <strong>BVA</strong> und seine Mitglieder bedeutet dies, dass eine<br />

Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Versicherungen nur dann<br />

gelingt, wenn der fachliche Status der Mitgliedsbetriebe<br />

<strong>den</strong> Anforderungen der Versicherungen entspricht und <strong>für</strong><br />

alle künftig transparent und unmissverständlich nachvollziehbar<br />

ist, welche fachlichen Voraussetzungen erfüllt<br />

sein müssen, um ein Qualitätssiegel zu führen.<br />

Aus diesem Grund ist eine Differenzierung zwischen vertrauenswürdigen<br />

Fachbetrieben und Firmen, die es an<br />

der erforderlichen Sorgfalt bei der Beachtung der Vorschriften<br />

mangeln lassen und nur am schnellen Umsatz<br />

interessiert sind, Grundvoraussetzung <strong>für</strong> das Qualifizierungskonzept.<br />

Dies erfordert zum einen die schriftliche Einverständniserklärung<br />

zur Einhaltung unserer überarbeiteten <strong>BVA</strong>-<br />

Richtlinie zur Beurteilung von Steinschlagschä<strong>den</strong> durch<br />

die Reparaturfirma, sowie die Aufnahme von weiteren Kun<strong>den</strong>informationen<br />

auf der Abtretungserklärung. Zusätzlich ist<br />

die Aushändigung und Beachtung der <strong>BVA</strong>-Richtlinie zur Beurteilung<br />

von Steinschlagschä<strong>den</strong> verpflichtend. Die Aushändigung<br />

hat der Kunde schriftlich zu bestätigen. Weitere Voraussetzung<br />

ist die Abrechnung eines zweiten Scha<strong>den</strong>s mit<br />

maximal 50 % der Kosten der ersten Reparatur.<br />

Die Zusatzinformationen, deren Erhalt der Kunde zu unterschreiben<br />

hat, wird der Rechnung beigefügt und enthält folgende<br />

Informationen:<br />

Steinschlagschä<strong>den</strong> müssen eine Rissbildung aufweisen,<br />

Abplatzungen sind nicht ersatzpflichtig<br />

Es dürfen maximal 2 Steinschlagreparaturen ausgeführt<br />

wer<strong>den</strong>, die dritte Reparatur bedarf einer schriftlichen<br />

Erläuterung<br />

Konsequenzen des <strong>BVA</strong> im Umgang<br />

mit Firmen, die gegen das Qualitätskonzept verstoßen<br />

- Es wird von <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Firmen im Einzelfall<br />

eine Stellungsnahme erwartet, ferner die<br />

Zusicherung, in Zukunft die Qualitätsbestimmungen<br />

und -richtlinien einzuhalten.<br />

- Bei Zuwiderhandlungen wird das <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätssiegel aberkannt und der Vorstand<br />

kann <strong>den</strong> Ausschluss aus dem Verband beschließen.<br />

Rechtliche Aspekte bei Verstößen<br />

Steinschlagreparaturen sind ein Teilbereich aus dem Aufgabengebiete<br />

des Autoglasers. Schwerpunkt der Tätigkeiten eines<br />

Autoglasers ist der Austausch von Fahrzeugscheiben.<br />

Auf der Fahrzeugverglasung basiert auch das <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätssiegelkonzept.<br />

Eine Firma, die überwiegend Steinschlagreparaturen ausführt<br />

oder keinen festen Firmensitz aufweist, kann das Qualitätssiegel<br />

nicht erwerben.<br />

Die Möglichkeit der Reparatur von Schä<strong>den</strong> an Verbundsicherheitsglasscheiben<br />

ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs<br />

-Ordnung StVZO in folgen<strong>den</strong> Paragraphen geregelt:


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 7<br />

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis<br />

Anhang 4<br />

Reparatur von bauartgenehmigten Einrichtungen<br />

hier: Windschutzscheiben aus Verbundsicherheitsglas.<br />

Zum Problem der Scheibenreparatur ist zu bemerken:<br />

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 setzt ein "Verändern" von Teilen des<br />

Kfz voraus. Verändern im Sinne dieser Vorschrift bedeutet ein willentlich auf die Änderung<br />

gerichtetes Tun. Beschädigungen der Kfz-Scheiben beruhen in aller Regel nicht auf einem<br />

solchen beabsichtigten Eingriff, sondern sie entstehen durch Verschleiß oder durch unbeabsichtigten<br />

Steinschlag. Deshalb kann beim Auftreten solcher Beschädigungen unter diesen<br />

Umstän<strong>den</strong> auch kein Erlöschen der BE nach § 19 Abs. 2 eintreten. Eine andere Frage ist,<br />

ob die materiellen Vorschriften des § 40 und die TA hierzu oder die ECE-R 43 noch erfüllt<br />

sind.<br />

Die dann eingesetzten Reparaturversuche stellen zwar einen gewollten und beabsichtigten<br />

Eingriff dar, der jedoch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichtet<br />

ist. Solche Reparaturen, die die Wiederherstellung des früheren Zustandes herbeiführen,<br />

sind aus der Sicht von § 19 Abs. 2 unbe<strong>den</strong>klich, wenn sie fachgerecht ausgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch die besagte Reparatur<br />

kann hinsichtlich der Festigkeit voll erreicht wer<strong>den</strong>. Hingegen ist der ursprüngliche Zustand<br />

in Bezug auf optische Eigenschaften bei <strong>den</strong> bekannten Reparaturmetho<strong>den</strong> nicht<br />

mehr herstellbar.<br />

Da unter <strong>den</strong> vorgenannten Voraussetzungen kein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §<br />

19 Abs. 2 eintritt, bleibt lediglich die Frage nach der Vereinbarkeit mit <strong>den</strong> materiellen<br />

Vorschriften des § 40.<br />

Bei <strong>den</strong> bisher bekannten Reparaturmetho<strong>den</strong> ist nicht zu verhindern, dass beim Sehen<br />

durch eine reparierte Stelle unter Umstän<strong>den</strong> Ablenkungen des Sichtstrahls gegeben sind.<br />

Reparaturen in bestimmten Sichtbereichen sind deshalb nicht zu akzeptieren. Um Rahmenbedingungen<br />

festzulegen, die <strong>für</strong> eine Überprüfung der Reparatur am Fahrzeug geeignet<br />

sind, ist vom Bundverkehrsministerium ein Verkehrsblatt Verlautbarung <strong>für</strong> die Reparatur<br />

von Verbundsicherheitsglasscheiben erstellt wor<strong>den</strong>. (s. Erl. 19 zu § 40)<br />

In § 19 steht also, dass bei einer zerstörten Scheibe die Möglichkeit besteht, die<br />

Bauartgenehmigung und damit <strong>den</strong> Betrieb des Fahrzeuges, unter bestimmten materialtechnischen<br />

Voraussetzungen (Bedingungen), beizubehalten. Und diese Bedingungen<br />

<strong>für</strong> die Durchführung der Reparatur sind in § 40, Absatz 19 des Erlasses geregelt.


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 8<br />

§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher,<br />

Entfrostungs- und Trocknungsanlagen <strong>für</strong> Scheiben<br />

19 Bedingungen <strong>für</strong> die Reparatur von Verbundsicherheitsglas-Windschutzscheiben.<br />

BMV/StV 13/36.20.10-01 vom 6. 2. 1986, Verkehrsblatt S 130:<br />

Aufgeschleuderte Steine können beim Auftreffen auf Windschutzscheiben erhebliche Beschädigungen<br />

verursachen. Solche Beschädigungen können die Sicht des Kfz-Führers beeinträchtigen<br />

und erfordern dann aus Sicherheitsgrün<strong>den</strong> <strong>den</strong> Ersatz der Windschutzscheibe,<br />

verbun<strong>den</strong> mit erheblichen Kosten.<br />

Inzwischen wur<strong>den</strong> Verfahren entwickelt, die eine Reparatur bestimmter Beschädigungen<br />

an Windschutzscheiben aus Verbundsicherheitsglas ermöglichen und <strong>den</strong> ursprünglichen<br />

Zustand weitgehend wiederherstellen. Derartige Reparaturen dürfen nur außerhalb des<br />

Fernsichtfeldes (Anlage) durchgeführt wer<strong>den</strong>. Die Durchsicht durch die reparierte Stelle<br />

muss klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben.<br />

Die Reparatur ist nur unter folgen<strong>den</strong> Bedingungen zulässig:<br />

1. Nur Schä<strong>den</strong> an der Scheibenaußenfläche dürfen repariert wer<strong>den</strong>. Innenscheibe und<br />

Kunststofffolie dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen.<br />

2. Die Reparatur muss möglichst bald nach Scha<strong>den</strong>seintritt durchgeführt wer<strong>den</strong>. In die<br />

Schadstelle dürfen sichtbar keine Feuchtigkeit und kein Schmutz eingedrungen sein.<br />

3. Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten.<br />

4. Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50 mm sein.<br />

Sie dürfen nicht im Scheibendichtgummi en<strong>den</strong>.<br />

Anlage<br />

zu <strong>den</strong> Bedingungen <strong>für</strong> die Reparatur von Verbundsicherheitsglas-Windschutzscheiben<br />

Sichtzonen, in <strong>den</strong>en eine Reparatur auszuschließen ist (Fernsichtfeld)<br />

1. Bei Pkw und anderen Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t<br />

Die Zone wird auf der Windschutzscheibe gebildet durch einen 29 cm breiten Streifen<br />

(etwa DIN-A4-Format quer) mittig zur Spur der Ebene, die durch <strong>den</strong> Augenpunkt<br />

(Lenkradmittelpunkt) hindurchgeht und parallel zur Fahrzeuglängsmittelebene verläuft<br />

und der oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 9<br />

§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher,<br />

Entfrostungs- und Trocknungsanlagen <strong>für</strong> Scheiben<br />

2. Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t Die Zone wird auf<br />

der Windschutzscheibe gebildet durch ein quadratisches Feld der Kantenlänge von 29 cm,<br />

deren Kanten horizontal bzw. vertikal verlaufen. Die seitliche Lage wird in gleicher Weise<br />

wie bei Pkw ermittelt. Die Höhe des Mittelpunktes<br />

M dieses Quadrats auf der Windschutzscheibe ergibt<br />

sich aus folgender Zeichnung, wobei sich der<br />

Fahrersitz in einer mittleren Stellung befin<strong>den</strong> muss.<br />

Der Gesetzestext gibt also eindeutige Richtlinien <strong>für</strong> die<br />

Durchführung der Reparatur vor.<br />

Firmen, die im Fernsichtfeld reparieren, verstoßen gegen<br />

das Gesetz und müssen die daraus resultieren<strong>den</strong><br />

Konsequenzen tragen!<br />

Wie sieht eine ordnungsgemäße<br />

Reparatur aus?<br />

Das Gesetz regelt die Zulässigkeit der Reparatur und<br />

unter welchen Voraussetzungen sie ausgeführt wer<strong>den</strong><br />

darf, trifft jedoch keine Aussage darüber, in welchem<br />

Maße die reparierte Stelle sichtbar sein darf.<br />

Grundsätzlich könnte man argumentieren, wenn keine<br />

Richtwerte <strong>für</strong> die optischen Gegebenheiten und Eigenschaften<br />

vorhan<strong>den</strong> sind, ist jedes Ergebnis zulässig.<br />

Aus technischer Sicht ist dies anders zu beurteilen.<br />

Durch eine Steinschlagreparatur soll verhindert wer<strong>den</strong>,<br />

dass ein größerer Scha<strong>den</strong> entsteht und die Eigenschaften<br />

der Verglasung nicht beeinträchtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Das bedeutet, dass durch das Einfüllen von Harz<br />

in die Glasrisse ein Weiterreißen des Glassprunges<br />

zu verhindern ist, durch eine hohe Adhäsionskraft des<br />

Harzes die Stabilität nicht eingeschränkt wird und<br />

durch <strong>den</strong> gleichen Brechungsindex des Harzes eine<br />

möglichst klare Durchsicht entsteht.<br />

Alle drei Kriterien wer<strong>den</strong> erfüllt, wenn der Scha<strong>den</strong><br />

komplett mit Harz ausgefüllt ist.<br />

Was passiert, wenn ein Unfallverursacher (mit Personenscha<strong>den</strong>)<br />

zu Protokoll gibt, er sei kurz durch die<br />

soeben reparierte Stelle im Sichtbereich der Frontscheibe<br />

abgelenkt wor<strong>den</strong>?<br />

Kommt <strong>für</strong> eine Reparatur, die nicht ordnungsgemäß<br />

entsprechend <strong>den</strong> Vorgaben des Erlasses ausgeführt<br />

wurde, ein Gewährleistungsanspruch infrage?<br />

Trotzdem können sichtbare Merkmale entstehen, die<br />

keinen Einfluss auf die genannten Kriterien haben. Das<br />

sind zum einen kleine Lufteinschlüsse (dunkle Areale)<br />

im Scha<strong>den</strong>bereich, und Randreflexionen, die in bestimmten<br />

Betrachtungswinkeln auftreten.<br />

Zur Beurteilung hat der Bundesverband Autoglaser e.<br />

V. bereits vor Jahren eine Richtlinie über die Zulässigkeit<br />

von Steinschlagreparaturen erstellt.<br />

Diese haben wir aus aktuellem Anlass zwischenzeitlich<br />

überarbeitet und der Entwicklung angepasst.<br />

Jeder Autoglaser sollte sich an dieser Richtlinie orientieren,<br />

insbesondere, wenn sein Betrieb das Qualitätssiegels<br />

des <strong>BVA</strong> führt. Wenn kein or<strong>den</strong>tliches, <strong>den</strong><br />

Richtlinien entsprechendes Reparaturergebnis zu erwarten<br />

ist, muss die Reparatur abgelehnt und die<br />

Scheibe ausgetauscht wer<strong>den</strong>.<br />

Das Risiko der Reparatur übernimmt die Werkstatt bzw.<br />

der Reparateur.


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 10<br />

Sachverständigen-Ausschuss<br />

des Bundesverbandes Autoglaser e. V. (<strong>BVA</strong>)<br />

zur Abnahme von Sachkundeprüfungen zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen gem. § 8 (HWO) <strong>für</strong> das<br />

Glaser-Handwerk, Teiltätigkeit Fahrzeugverglasung / Autoglas<br />

Richtlinie zur Beurteilung von Steinschlagreparaturen<br />

Unter einer „Steinschlagreparatur“ versteht der Autoglaser fachlich die Reparatur einer Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas<br />

(VSG), wenn deren Scheibenaußenfläche durch mechanische Einwirkung, beispielsweise durch<br />

aufgeschleuderte Steine im Straßenverkehr, beschädigt wurde. Das Bundesverkehrsministerium hat innerhalb des<br />

rechtlichen Rahmens der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Erlassweg ein sog. Verkehrsblatt herausgegeben,<br />

das u. a. in 19 Bedingungen die Reparatur von Windschutzscheiben aus VSG regelt. (BMV/StV<br />

13/36.20.10.-01 vom 06.02.1986, Verkehrsblatt Seite 130).<br />

Der Bundesverband Autoglaser e. V. (<strong>BVA</strong>) hat bereits vor einigen Jahren eine grundlegende Steinschlagreparatur-<br />

Richtlinie erarbeitet und publiziert, deren Überarbeitung in die hier vorliegende Fassung eingeflossen ist:<br />

Die dunklen Bereiche einer Beschädigung sind luftgefüllte Areale im Glas. Durch Einfüllen von Reparaturharz soll<br />

diese Luft verdrängt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Harz schafft zum einen durch <strong>den</strong> gleichen Brechungsindex wie Glas einen optisch einwandfreien Übergang<br />

zwischen bei<strong>den</strong> Materialien, zum anderen wird durch die hohen Adhäsionskräfte (Verklebung) ein Weiterreißen<br />

eines Glasrisses, d. h. eine Vergrößerung der Schadstelle, verhindert. Gleichzeitig wird dadurch<br />

die Stabilität der Scheibe erhalten.<br />

Bei einer Steinschlagreparatur ist es nicht von entschei<strong>den</strong>der Bedeutung, wenn kleine sichtbare Rückstände<br />

z. B. kleine Lufteinschlüsse) verbleiben, wenn gleichzeitig die genannten Ergebnisse erzielt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei Metalloxidbeschichtungen von Sonnenschutzscheiben kann es im Bereich der Schadstelle zu Farbveränderungen<br />

kommen (z. B. Korrosion). Diese Veränderungen sind auch nach einer Steinschlagreparatur sichtbar. Der<br />

Kunde muss darüber in Kenntnis gesetzt wer<strong>den</strong>. Gleiches gilt <strong>für</strong> Glasrisse. Durch minimale Abplatzungen im<br />

Bereich der Rissoberfläche kommt es zu Randreflexionen. Auch diese können nach einer Reparatur sichtbar<br />

sein. Sie stellen aber keinen Mangel dar.<br />

Kriterien einer fachgerechten Steinschlagreparatur sind:<br />

- Bei einer kreisförmigen Beschädigung (Bullseye) bis 2 cm Durchmesser ist ein Lufteinschluss mit max. 0,5 mm<br />

Durchmesser zulässig. Ist die Beschädigung größer als 2 cm, sind 2 Einschlüsse zulässig.<br />

- Glasrisse müssen komplett mit Harz ausgefüllt sein.<br />

Zulässig sind unausgefüllte Bereiche von max. 10% der Risslänge. Diese Bereiche dürfen nicht am Ende des<br />

Risses vorhan<strong>den</strong> sein.<br />

- Eine Folienablösung (Delamination) darf max. 5 mm über die Glasbeschädigung hinaus auftreten.<br />

- Matte Stellen (Feuchtigkeitsaufnahme der Folie) sind nicht zulässig. Das Gesetz fordert eine klare Durchsicht<br />

und eine beschädigungsfreie Folie.<br />

Bundesverband Autoglaser e.V. - Parkstr. 6 - 65549 Limburg - Tel.: 06431/ 93 26 17 - www.bv-autoglaser.de


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 11<br />

TOP-Thema<br />

Unpolarisiertes Licht ist eine elektromagnetische Welle, welches<br />

in allen Ebenen schwingt, polarisiertes Licht nur in einer.<br />

Wenn aus irgendeinem Grund die Schwingungsrichtung von<br />

natürlichem Licht polarisiert wird, spricht man von polarisiertem<br />

Licht.<br />

In <strong>den</strong> Jahreszeiten der tiefer stehen<strong>den</strong> Sonne kommen<br />

sie wieder verstärkt ans „Tageslicht“, Spannungsfelder<br />

im Glas, auch Anisotropien genannt.<br />

Es handelt sich hierbei um Doppelbrechungen (lrisationserscheinungen),<br />

die an thermisch vorgespannten<br />

Scheiben (ESG Einscheiben Sicherheitsglas und TVG<br />

Teilvorgespanntes Glas) auftreten können und als farbige<br />

Punkte und Flächen erkennbar sind.<br />

Bei Fahrzeugen sind diese häufig bei Heckscheiben<br />

(z.B. BMW) oder älteren Frontscheiben aus ESG (z. B.<br />

VW Transporter) sichtbar. Dieser Effekt kann aber nur<br />

von außen beobachtet wer<strong>den</strong>, im Innenraum des<br />

Fahrzeuges ist das nicht möglich.<br />

Diese Erscheinungen sind physikalischer Natur und<br />

kein Reklamationsgrund. Anhand der Anordnung und<br />

Geometrie der Felder kann der Kühlprozess der Herstellung<br />

erkannt wer<strong>den</strong> (länglich oder punktuell).<br />

Das natürliche Tageslicht enthält je nach Wetter oder<br />

Tageszeit einen mehr oder weniger hohen Anteil polarisierten<br />

Lichts.<br />

Aus diesem Grund sind diese Spannungsfelder nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen (Anteil des polarisierten<br />

Lichts im Tageslicht und Neigungswinkel des<br />

Materials) erkennbar. Um festzustellen, ob eine nicht<br />

gekennzeichnete Glasscheibe vorgespannt ist, kann<br />

eine Polarisationsfolie auf die Scheibe gelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Dadurch wer<strong>den</strong> Spannungen als farbige Flächen<br />

sichtbar.<br />

Wenn natürliches Licht beispielsweise von einer Glas- oder<br />

Wasseroberfläche reflektiert wird, schwingt das reflektierte<br />

Licht nur in einer Richtung und ist daher vollständig polarisiert.<br />

An sonnigen Tagen wird das Licht aus dem Bereich des<br />

Himmels, der in einem Winkel von 90º zur Sonne liegt, infolge<br />

der Wirkung von Luftmolekülen und Partikeln in der Atmosphäre<br />

ebenfalls polarisiert.<br />

Nicht-polarisiertes Licht kann durch Absorption, Reflexion,<br />

Streuung und Doppelbrechung polarisiert wer<strong>den</strong>. Durch Polarisationsfilter<br />

können z. B. polarisierte Reflexionen (Glas<br />

und Wasseroberfläche) gemindert wer<strong>den</strong>.<br />

Mitglieder werben Mitglieder!<br />

Liebe <strong>BVA</strong>-Mitglieder,<br />

überzeugen Sie jetzt Ihre Kolleginnen und<br />

Kollegen, die sich noch nicht dem <strong>BVA</strong><br />

angeschlossen haben, von <strong>den</strong> Vorteilen einer<br />

<strong>BVA</strong>-Mitgliedschaft und profitieren Sie selbst<br />

davon! Sie nehmen da<strong>für</strong> kostenlos an einem<br />

<strong>BVA</strong>-Seminar Ihrer Wahl* teil.<br />

Diese Aktion ist vom 24. Dezember 08 bis einschl.<br />

24. Januar 09 gültig. *Zur Wahl steht die Teilnahme 1 Person<br />

der <strong>BVA</strong>-Mitgliedsfirma an einem Seminar aus unserem aktuellen<br />

Seminarprogramm, siehe Seite 21.<br />

Nicht zur Wahl steht das <strong>BVA</strong>-Qualifizierungsseminar, das<br />

gesonderten Bedingungen unterliegt .


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 12<br />

TOP-Seminar<br />

TOP-Seminar<br />

In Kooperation mit der Förderfirma<br />

„ICOR Deutschland GmbH / Herrn GF Rainer<br />

Dörner“ und unserem <strong>BVA</strong>-Mitglied, Herrn Daßbach,<br />

Gelnhausen, bietet der <strong>BVA</strong> im neuen Jahr allen Interessierten<br />

Autoglasern die Gelegenheit, in einem Seminar<br />

die Handhabung des Einbausystems „lil buddy“ kennen<br />

zu lernen. Die Idee <strong>für</strong> dieses Seminar kam unlängst<br />

durch unsere Mitgliedsfirma AES Memmingen, die uns<br />

freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht hat, dass<br />

die Handhabung der Bedienungsanleitung viel Zeit in<br />

Anspruch nimmt und eine gründliche Einweisung <strong>für</strong> dieses<br />

Gerät von vornherein Fehler bei der Ausführung der<br />

Arbeiten vermei<strong>den</strong> lässt - vielen Dank an dieser Stelle<br />

an Herrn Klein aus Memmingen!<br />

Dieses System eignet sich hervorragend <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einbau<br />

von Windschutzscheiben, ohne dass eine zweite Arbeitskraft<br />

benötigt wird. Autoglaser, die häufig allein eine<br />

Fahrzeugverglasung durchführen müssen, wer<strong>den</strong> durch<br />

das „lil-buddy-System“ eine deutliche Erleichterung bei<br />

der Handhabung schwerer Fahrzeugscheiben erfahren.<br />

Interessenten können sich bereits schon heute <strong>für</strong> dieses<br />

Seminar vormerken lassen. Die Teilnehmerzahl ist allerdings<br />

begrenzt, daher empfehlen wir eine umgehende<br />

Rückmeldung!<br />

Zielgruppe: <strong>BVA</strong>-Autoglaser<br />

Voraussetzungen: Erfahrungen in der Kfz-Verglasung<br />

Arbeitsmaterialien: wer<strong>den</strong> gestellt<br />

Gebühren: 70,00 Euro <strong>für</strong> <strong>BVA</strong>-Mitglieder,<br />

125,00 Euro <strong>für</strong> Nichtmitglieder<br />

Termin: 30.01.2009<br />

ANMELDUNG<br />

www.bv-autoglaser.de/lilbuddy.pdf<br />

In einem praxisnahen Erfahrungsaustausch unter <strong>BVA</strong><br />

-Autoglasern / max. 12 Teilnehmer pro Gruppe wer<strong>den</strong><br />

Kfz-Modelle, die neu am Markt sind, gemeinsam<br />

verglast. Dies wird durch die freundliche Unterstützung<br />

der Förderfirma „CARLOFON GmbH / Herrn Jürgen<br />

Herrmann ermöglicht, der seine Fortbildungswerkstatt<br />

in Lügde sowie sein Schulungsteam zur Verfügung<br />

stellt.<br />

Zur Präsentation gehört der Aus- und Einbau der Front<br />

- und Heckscheibe sowie der Seitenscheiben eines<br />

Fahrzeugs. Anhand der Eigenheiten und Details des<br />

jeweiligen Kfz-Modells wer<strong>den</strong> mögliche Schwierigkeiten<br />

ermittelt und Lösungen zur Vermeidung von Problemen<br />

erarbeitet.<br />

Jeder Teilnehmer erhält im Nachgang zu diesem Seminar<br />

eine Montageanleitung zu dem am Seminartag<br />

verglasten Modell, die eigens dazu erstellt und <strong>für</strong> die<br />

spätere Praxis zur Verfügung gestellt wird.<br />

Zielgruppe: <strong>BVA</strong>-Autoglaser<br />

Voraussetzungen: Erfahrungen in der Kfz-Verglasung<br />

Arbeitsmaterialien: Wer<strong>den</strong> gestellt<br />

Gebühren: 70,00 Euro <strong>für</strong> <strong>BVA</strong>-Mitglieder,<br />

125,00 Euro <strong>für</strong> Nichtmitglieder<br />

Termin: Frühjahr 2009<br />

ANMELDUNG<br />

www.bv-autoglaser.de/verglasung.pdf


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 13<br />

Am 24. November <strong>2008</strong> haben wir bereits in einem Pressebericht, der freundlicherweise von Herrn Off und Herrn<br />

Merz von „autoglaser.de“ veröffentlicht wurde - an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank <strong>für</strong> die Unterstützung! -<br />

über die Ergebnisse der <strong>BVA</strong>-Jahreshauptversammlung berichtet. Am Vorabend traf man sich in gemütlicher Atmosphäre<br />

im „Fürstenkeller“ - die von uns per Foto festgehaltenen Impressionen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:<br />

Im „Fürstenkeller“ Nov. 08


<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 14<br />

Herausgeber:<br />

Bundesverband Autoglaser e. V.<br />

Parkstraße 6<br />

65549 Limburg / Lahn<br />

www.bv-autoglaser.de<br />

bv-autoglaser@arcor.de<br />

Telefon / Fax:<br />

06431 / 93 26 17 - 06431 / 93 26 18<br />

Redaktion:<br />

Thomas Klein, Hannover<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Gestaltung:<br />

Sabine Jost-Schmitt, Limburg<br />

Ihr Passwort<br />

Der <strong>BVA</strong> bietet folgende Seminare an:<br />

Das Qualitätssiegelseminar ist Bestandteil des <strong>BVA</strong>-<br />

Qualifizierungskonzeptes und unterliegt besonderen Zulassungskriterien<br />

u. a. ist dieses Seminar ausschließlich <strong>BVA</strong>-<br />

Mitgliedern vorbehalten.<br />

Unter www.bv-autoglaser.de fin<strong>den</strong> Sie unseren<br />

Download zum Thema: „Aktuelle Fachseminare“.<br />

Werbematerialien wie Aufsteller <strong>für</strong> Ihren Verkaufsraum,<br />

Aufkleber, Wimpel und das Logo als pdf-Datei<br />

<strong>für</strong> Ihre Briefpost stehen<br />

allen <strong>BVA</strong>-Mitgliedern<br />

zur Verfügung und können in der <strong>BVA</strong>-Geschäftsstelle<br />

angefordert wer<strong>den</strong>. Einen Bestellzettel fin<strong>den</strong><br />

Sie auch auf unserer Homepage.<br />

- Einbausystem „lil buddy“<br />

- Steinschlagreparatur<br />

- Verglasung von neuen Kfz-Modellen<br />

- Klebetechniken <strong>für</strong> Autoglaser<br />

- Airbag- und Gurtstrafferseminar HWK Hannover<br />

- Autoglas Sensorsystem mit PMA / Tools Division<br />

- Polieren von Fahrzeugglas<br />

- Hydrophobe Glasbeschichtung<br />

- Einführung <strong>für</strong> die Installation von Fahrzeugfolien<br />

- Wettbewerbsrecht <strong>für</strong> Autoglaser<br />

- Rating nach BASEL II mit ERFACON, Balingen<br />

- Verkaufstechniken<br />

- Abnahme von Sachkundeprüfungen gem. § 8 HWO<br />

IHNEN ALLEN<br />

EIN FROHES FEST<br />

UND EIN<br />

GLÜCKLICHES<br />

UND<br />

ERFOLGREICHES<br />

NEUES JAHR<br />

2009!<br />

<br />

<br />

Fachseminare sind eine gute Gelegenheit, im kleinen<br />

Kreis der Teilnehmer von versierten Schulungskräften<br />

die neuesten Techniken zu <strong>den</strong> o. g. Themen“ zu lernen<br />

und die einzelnen Arbeitsschritte selbst auszuprobieren.<br />

Die Teilnahme an <strong>BVA</strong>-Seminaren erfolgt <strong>für</strong> <strong>BVA</strong>-<br />

Mitglieder zu reduzierten Teilnahmegebühren.<br />

Wo sonst findet man<br />

maßgeschneiderte<br />

Fortbildungsangebote<br />

einer einzigen Branche:<br />

der Autoglaser?<br />

Weitere Werbemöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> alle <strong>BVA</strong>-Mitglieder:<br />

- <strong>BVA</strong>-Fahne<br />

- Aufkleber im Großformat<br />

- <strong>BVA</strong>-Flyer<br />

- Broschüre „Kompetenz“<br />

- Aufkleber „Mitglied im <strong>BVA</strong>“<br />

oder werben Sie mit dem <strong>BVA</strong>-Logo auf Ihrer Homepage<br />

bzw. auf Ihrer Ausgangspost.

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