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BVA-Newsletter Winter 2008 für den E-mail-Versand - Endversion ...

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<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 6<br />

Können wir grundsätzlich<br />

alle Firmen, die auf<br />

Parkplätzen Reparaturen<br />

durchführen, ablehnen<br />

und aus unserem Verband<br />

ausschließen?<br />

Der Anteil der auf Parkplätzen<br />

durchgeführten<br />

Reparaturen hat in letzter<br />

Zeit zugenommen, aber<br />

mischen wir uns damit<br />

nicht in Marketingmaßnahmen<br />

einzelner Unternehmen<br />

ein?<br />

Wie gehen wir<br />

als Verband mit<br />

dieser Situation<br />

um, welche<br />

Konsequenz<br />

ziehen wir daraus<br />

und welche<br />

Maßnahmen ergreifen<br />

wir?<br />

Als Fachverband <strong>für</strong> die<br />

freien Autoglaser lehnen wir einen Missbrauch von Versicherungsleistungen<br />

entschie<strong>den</strong> ab! Unser Ziel ist die<br />

Durchsetzung von hohen Qualitätsstandards in der Autoglasreparatur<br />

und im Austausch sowie die Anerkennung<br />

unserer Betriebe bei <strong>den</strong> führen<strong>den</strong> Kasko-Versicherern.<br />

Dieses Ziel wollen wir durch Verbreitung unseres<br />

Qualitätssiegels erreichen.<br />

Dieses Qualitätssiegel sichert die Einhaltung unserer Reparatur-Standards<br />

sowie unserer Richtlinien entsprechend<br />

des <strong>BVA</strong> Qualitäts-Handbuches.<br />

Für <strong>den</strong> <strong>BVA</strong> und seine Mitglieder bedeutet dies, dass eine<br />

Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Versicherungen nur dann<br />

gelingt, wenn der fachliche Status der Mitgliedsbetriebe<br />

<strong>den</strong> Anforderungen der Versicherungen entspricht und <strong>für</strong><br />

alle künftig transparent und unmissverständlich nachvollziehbar<br />

ist, welche fachlichen Voraussetzungen erfüllt<br />

sein müssen, um ein Qualitätssiegel zu führen.<br />

Aus diesem Grund ist eine Differenzierung zwischen vertrauenswürdigen<br />

Fachbetrieben und Firmen, die es an<br />

der erforderlichen Sorgfalt bei der Beachtung der Vorschriften<br />

mangeln lassen und nur am schnellen Umsatz<br />

interessiert sind, Grundvoraussetzung <strong>für</strong> das Qualifizierungskonzept.<br />

Dies erfordert zum einen die schriftliche Einverständniserklärung<br />

zur Einhaltung unserer überarbeiteten <strong>BVA</strong>-<br />

Richtlinie zur Beurteilung von Steinschlagschä<strong>den</strong> durch<br />

die Reparaturfirma, sowie die Aufnahme von weiteren Kun<strong>den</strong>informationen<br />

auf der Abtretungserklärung. Zusätzlich ist<br />

die Aushändigung und Beachtung der <strong>BVA</strong>-Richtlinie zur Beurteilung<br />

von Steinschlagschä<strong>den</strong> verpflichtend. Die Aushändigung<br />

hat der Kunde schriftlich zu bestätigen. Weitere Voraussetzung<br />

ist die Abrechnung eines zweiten Scha<strong>den</strong>s mit<br />

maximal 50 % der Kosten der ersten Reparatur.<br />

Die Zusatzinformationen, deren Erhalt der Kunde zu unterschreiben<br />

hat, wird der Rechnung beigefügt und enthält folgende<br />

Informationen:<br />

Steinschlagschä<strong>den</strong> müssen eine Rissbildung aufweisen,<br />

Abplatzungen sind nicht ersatzpflichtig<br />

Es dürfen maximal 2 Steinschlagreparaturen ausgeführt<br />

wer<strong>den</strong>, die dritte Reparatur bedarf einer schriftlichen<br />

Erläuterung<br />

Konsequenzen des <strong>BVA</strong> im Umgang<br />

mit Firmen, die gegen das Qualitätskonzept verstoßen<br />

- Es wird von <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Firmen im Einzelfall<br />

eine Stellungsnahme erwartet, ferner die<br />

Zusicherung, in Zukunft die Qualitätsbestimmungen<br />

und -richtlinien einzuhalten.<br />

- Bei Zuwiderhandlungen wird das <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätssiegel aberkannt und der Vorstand<br />

kann <strong>den</strong> Ausschluss aus dem Verband beschließen.<br />

Rechtliche Aspekte bei Verstößen<br />

Steinschlagreparaturen sind ein Teilbereich aus dem Aufgabengebiete<br />

des Autoglasers. Schwerpunkt der Tätigkeiten eines<br />

Autoglasers ist der Austausch von Fahrzeugscheiben.<br />

Auf der Fahrzeugverglasung basiert auch das <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätssiegelkonzept.<br />

Eine Firma, die überwiegend Steinschlagreparaturen ausführt<br />

oder keinen festen Firmensitz aufweist, kann das Qualitätssiegel<br />

nicht erwerben.<br />

Die Möglichkeit der Reparatur von Schä<strong>den</strong> an Verbundsicherheitsglasscheiben<br />

ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs<br />

-Ordnung StVZO in folgen<strong>den</strong> Paragraphen geregelt:

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