BVA-Newsletter Winter 2008 für den E-mail-Versand - Endversion ...
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<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />
SEITE 6<br />
Können wir grundsätzlich<br />
alle Firmen, die auf<br />
Parkplätzen Reparaturen<br />
durchführen, ablehnen<br />
und aus unserem Verband<br />
ausschließen?<br />
Der Anteil der auf Parkplätzen<br />
durchgeführten<br />
Reparaturen hat in letzter<br />
Zeit zugenommen, aber<br />
mischen wir uns damit<br />
nicht in Marketingmaßnahmen<br />
einzelner Unternehmen<br />
ein?<br />
Wie gehen wir<br />
als Verband mit<br />
dieser Situation<br />
um, welche<br />
Konsequenz<br />
ziehen wir daraus<br />
und welche<br />
Maßnahmen ergreifen<br />
wir?<br />
Als Fachverband <strong>für</strong> die<br />
freien Autoglaser lehnen wir einen Missbrauch von Versicherungsleistungen<br />
entschie<strong>den</strong> ab! Unser Ziel ist die<br />
Durchsetzung von hohen Qualitätsstandards in der Autoglasreparatur<br />
und im Austausch sowie die Anerkennung<br />
unserer Betriebe bei <strong>den</strong> führen<strong>den</strong> Kasko-Versicherern.<br />
Dieses Ziel wollen wir durch Verbreitung unseres<br />
Qualitätssiegels erreichen.<br />
Dieses Qualitätssiegel sichert die Einhaltung unserer Reparatur-Standards<br />
sowie unserer Richtlinien entsprechend<br />
des <strong>BVA</strong> Qualitäts-Handbuches.<br />
Für <strong>den</strong> <strong>BVA</strong> und seine Mitglieder bedeutet dies, dass eine<br />
Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Versicherungen nur dann<br />
gelingt, wenn der fachliche Status der Mitgliedsbetriebe<br />
<strong>den</strong> Anforderungen der Versicherungen entspricht und <strong>für</strong><br />
alle künftig transparent und unmissverständlich nachvollziehbar<br />
ist, welche fachlichen Voraussetzungen erfüllt<br />
sein müssen, um ein Qualitätssiegel zu führen.<br />
Aus diesem Grund ist eine Differenzierung zwischen vertrauenswürdigen<br />
Fachbetrieben und Firmen, die es an<br />
der erforderlichen Sorgfalt bei der Beachtung der Vorschriften<br />
mangeln lassen und nur am schnellen Umsatz<br />
interessiert sind, Grundvoraussetzung <strong>für</strong> das Qualifizierungskonzept.<br />
Dies erfordert zum einen die schriftliche Einverständniserklärung<br />
zur Einhaltung unserer überarbeiteten <strong>BVA</strong>-<br />
Richtlinie zur Beurteilung von Steinschlagschä<strong>den</strong> durch<br />
die Reparaturfirma, sowie die Aufnahme von weiteren Kun<strong>den</strong>informationen<br />
auf der Abtretungserklärung. Zusätzlich ist<br />
die Aushändigung und Beachtung der <strong>BVA</strong>-Richtlinie zur Beurteilung<br />
von Steinschlagschä<strong>den</strong> verpflichtend. Die Aushändigung<br />
hat der Kunde schriftlich zu bestätigen. Weitere Voraussetzung<br />
ist die Abrechnung eines zweiten Scha<strong>den</strong>s mit<br />
maximal 50 % der Kosten der ersten Reparatur.<br />
Die Zusatzinformationen, deren Erhalt der Kunde zu unterschreiben<br />
hat, wird der Rechnung beigefügt und enthält folgende<br />
Informationen:<br />
Steinschlagschä<strong>den</strong> müssen eine Rissbildung aufweisen,<br />
Abplatzungen sind nicht ersatzpflichtig<br />
Es dürfen maximal 2 Steinschlagreparaturen ausgeführt<br />
wer<strong>den</strong>, die dritte Reparatur bedarf einer schriftlichen<br />
Erläuterung<br />
Konsequenzen des <strong>BVA</strong> im Umgang<br />
mit Firmen, die gegen das Qualitätskonzept verstoßen<br />
- Es wird von <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Firmen im Einzelfall<br />
eine Stellungsnahme erwartet, ferner die<br />
Zusicherung, in Zukunft die Qualitätsbestimmungen<br />
und -richtlinien einzuhalten.<br />
- Bei Zuwiderhandlungen wird das <strong>BVA</strong>-<br />
Qualitätssiegel aberkannt und der Vorstand<br />
kann <strong>den</strong> Ausschluss aus dem Verband beschließen.<br />
Rechtliche Aspekte bei Verstößen<br />
Steinschlagreparaturen sind ein Teilbereich aus dem Aufgabengebiete<br />
des Autoglasers. Schwerpunkt der Tätigkeiten eines<br />
Autoglasers ist der Austausch von Fahrzeugscheiben.<br />
Auf der Fahrzeugverglasung basiert auch das <strong>BVA</strong>-<br />
Qualitätssiegelkonzept.<br />
Eine Firma, die überwiegend Steinschlagreparaturen ausführt<br />
oder keinen festen Firmensitz aufweist, kann das Qualitätssiegel<br />
nicht erwerben.<br />
Die Möglichkeit der Reparatur von Schä<strong>den</strong> an Verbundsicherheitsglasscheiben<br />
ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs<br />
-Ordnung StVZO in folgen<strong>den</strong> Paragraphen geregelt: