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BVA-Newsletter Winter 2008 für den E-mail-Versand - Endversion ...

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<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 10<br />

Sachverständigen-Ausschuss<br />

des Bundesverbandes Autoglaser e. V. (<strong>BVA</strong>)<br />

zur Abnahme von Sachkundeprüfungen zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen gem. § 8 (HWO) <strong>für</strong> das<br />

Glaser-Handwerk, Teiltätigkeit Fahrzeugverglasung / Autoglas<br />

Richtlinie zur Beurteilung von Steinschlagreparaturen<br />

Unter einer „Steinschlagreparatur“ versteht der Autoglaser fachlich die Reparatur einer Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas<br />

(VSG), wenn deren Scheibenaußenfläche durch mechanische Einwirkung, beispielsweise durch<br />

aufgeschleuderte Steine im Straßenverkehr, beschädigt wurde. Das Bundesverkehrsministerium hat innerhalb des<br />

rechtlichen Rahmens der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Erlassweg ein sog. Verkehrsblatt herausgegeben,<br />

das u. a. in 19 Bedingungen die Reparatur von Windschutzscheiben aus VSG regelt. (BMV/StV<br />

13/36.20.10.-01 vom 06.02.1986, Verkehrsblatt Seite 130).<br />

Der Bundesverband Autoglaser e. V. (<strong>BVA</strong>) hat bereits vor einigen Jahren eine grundlegende Steinschlagreparatur-<br />

Richtlinie erarbeitet und publiziert, deren Überarbeitung in die hier vorliegende Fassung eingeflossen ist:<br />

Die dunklen Bereiche einer Beschädigung sind luftgefüllte Areale im Glas. Durch Einfüllen von Reparaturharz soll<br />

diese Luft verdrängt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Harz schafft zum einen durch <strong>den</strong> gleichen Brechungsindex wie Glas einen optisch einwandfreien Übergang<br />

zwischen bei<strong>den</strong> Materialien, zum anderen wird durch die hohen Adhäsionskräfte (Verklebung) ein Weiterreißen<br />

eines Glasrisses, d. h. eine Vergrößerung der Schadstelle, verhindert. Gleichzeitig wird dadurch<br />

die Stabilität der Scheibe erhalten.<br />

Bei einer Steinschlagreparatur ist es nicht von entschei<strong>den</strong>der Bedeutung, wenn kleine sichtbare Rückstände<br />

z. B. kleine Lufteinschlüsse) verbleiben, wenn gleichzeitig die genannten Ergebnisse erzielt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei Metalloxidbeschichtungen von Sonnenschutzscheiben kann es im Bereich der Schadstelle zu Farbveränderungen<br />

kommen (z. B. Korrosion). Diese Veränderungen sind auch nach einer Steinschlagreparatur sichtbar. Der<br />

Kunde muss darüber in Kenntnis gesetzt wer<strong>den</strong>. Gleiches gilt <strong>für</strong> Glasrisse. Durch minimale Abplatzungen im<br />

Bereich der Rissoberfläche kommt es zu Randreflexionen. Auch diese können nach einer Reparatur sichtbar<br />

sein. Sie stellen aber keinen Mangel dar.<br />

Kriterien einer fachgerechten Steinschlagreparatur sind:<br />

- Bei einer kreisförmigen Beschädigung (Bullseye) bis 2 cm Durchmesser ist ein Lufteinschluss mit max. 0,5 mm<br />

Durchmesser zulässig. Ist die Beschädigung größer als 2 cm, sind 2 Einschlüsse zulässig.<br />

- Glasrisse müssen komplett mit Harz ausgefüllt sein.<br />

Zulässig sind unausgefüllte Bereiche von max. 10% der Risslänge. Diese Bereiche dürfen nicht am Ende des<br />

Risses vorhan<strong>den</strong> sein.<br />

- Eine Folienablösung (Delamination) darf max. 5 mm über die Glasbeschädigung hinaus auftreten.<br />

- Matte Stellen (Feuchtigkeitsaufnahme der Folie) sind nicht zulässig. Das Gesetz fordert eine klare Durchsicht<br />

und eine beschädigungsfreie Folie.<br />

Bundesverband Autoglaser e.V. - Parkstr. 6 - 65549 Limburg - Tel.: 06431/ 93 26 17 - www.bv-autoglaser.de

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