BVA-Newsletter Winter 2008 für den E-mail-Versand - Endversion ...
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<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />
SEITE 5<br />
<strong>BVA</strong>-QUALIFIZIERUNG / ANKÜNDIGUNG<br />
Das <strong>BVA</strong>-Qualifizierungskonzept wird künftig<br />
maßgeblich die Basis <strong>für</strong> alle Aktivitäten unserer<br />
<strong>BVA</strong>-Verbandsarbeit darstellen und im Zuge der<br />
Kontaktpflege zu Versicherungen und anderen<br />
Organisationen eine grundlegende Voraussetzung<br />
zur Akzeptanz sein. Wir empfehlen allen<br />
<strong>BVA</strong>-Betrieben, die noch nicht das <strong>BVA</strong>-<br />
Qualitätssiegel führen, sich diesem Konzept anzuschließen,<br />
um ein einheitliches fachlich fundiertes<br />
Auftreten aller <strong>BVA</strong>-Mitglieder zu gewährleisten.<br />
Zulassungsvoraussetzung zum <strong>BVA</strong>-<br />
Qualitätskonzept ist, dass der Betrieb einen festen<br />
Standort mit Werkstatt vorweisen kann, überwiegend<br />
die Tätigkeit der Fahrzeugverglasung<br />
ausführt, die Ausnahmegenehmigung nach § 8<br />
HWO besitzt und nicht überwiegend Steinschlagreparaturen<br />
auf Parkplätzen durchführt.<br />
Das nächste Qualifizierungsseminar wird voraussichtlich<br />
im Frühjahr 2009 stattfin<strong>den</strong>. Bereits<br />
heute können Sie sich <strong>für</strong> die Teilnahme Ihres<br />
Betriebes am <strong>BVA</strong>-Qualitätskonzept vormerken<br />
lassen (siehe beigefügtes Antragsformular). Betriebe,<br />
die ihre Mitgliedschaft im <strong>BVA</strong> aufgekündigt<br />
haben, sind nicht berechtigt, das Qualitätssiegel<br />
zu führen. Sofern Sie sich zur Wiederaufnahme<br />
der <strong>BVA</strong>-Mitgliedschaft entschließen,<br />
wird eine bereits durchgeführte Qualifizierungsprüfung<br />
berücksichtigt.<br />
Das Qualitätskonzept sieht jedoch vor, dass alle<br />
<strong>BVA</strong>-Qualitätssiegelbetriebe im Jahr 2009 überprüft<br />
wer<strong>den</strong> und ein Follow-Up-Seminar besuchen.<br />
<strong>BVA</strong>-Qualitätssiegelbetriebe können sich<br />
ebenfalls schon jetzt per Anmeldeformular <strong>für</strong><br />
ein Folgeseminar vormerken lassen.<br />
ANMELDUNG<br />
www.bv-autoglaser.de/qualifizierung.pdf<br />
Stellungnahme zum Thema<br />
„Steinschlagreparaturen auf Parkplätzen“<br />
Qualitätsbestimmungen / Rechtliche Grundlagen /<br />
Richtlinien zur Beurteilung von<br />
Steinschlagreparaturen<br />
Eine wesentliche und notwendige Arbeit des Autoglasers<br />
neben dem Austausch von Fahrzeugscheiben ist die Reparatur<br />
von Steinschlägen an Verbundsicherheitsglasscheiben.<br />
Die Reparaturverfahren wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> vergangenen Jahren<br />
verstärkt dazu genutzt, missbräuchlich Versicherungsleistungen<br />
in Anspruch zu nehmen und zwar speziell von Firmen,<br />
die z. B. auf Parkplätzen großer Einkaufszentren ihre<br />
Leistung anbieten.<br />
Deren Ziel war es offensichtlich in erster Linie, möglichst<br />
viele Schä<strong>den</strong> abzurechnen. Der Sicherheitsgedanke, die<br />
qualitativ hochwertige Arbeit oder eine mögliche Kostenersparnis<br />
waren dabei häufig zweitrangig. Weiterhin wur<strong>den</strong><br />
auch Oberflächenbeschädigungen, die keine Rissbildung<br />
aufwiesen und somit nicht unter einen Kaskoscha<strong>den</strong> fielen,<br />
ebenfalls als Schä<strong>den</strong> abgerechnet. Auffällig bei der Akquisition<br />
von Kun<strong>den</strong> waren unseriöse Praktiken wie aggressives<br />
Vorgehen bei der Kontaktaufnahme, falsche Behauptungen,<br />
Angstmache und unfachliche Pseudoberatung.<br />
Das hatte zur Folge, dass Kasko-Versicherer die Arbeitsleistung<br />
dieser Reparaturfirmen verstärkt kontrollierten und gegebenenfalls<br />
eine Kostenerstattung verweigerten. Inzwischen<br />
hat sich die Situation so weit zugespitzt, dass die<br />
Versicherer es generell ablehnen, mit derartigen Anbietern<br />
zusammenzuarbeiten.