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BVA-Newsletter Winter 2008 für den E-mail-Versand - Endversion ...

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<strong>BVA</strong>-NEWSLETTER / WINTERAUSGABE <strong>2008</strong><br />

SEITE 5<br />

<strong>BVA</strong>-QUALIFIZIERUNG / ANKÜNDIGUNG<br />

Das <strong>BVA</strong>-Qualifizierungskonzept wird künftig<br />

maßgeblich die Basis <strong>für</strong> alle Aktivitäten unserer<br />

<strong>BVA</strong>-Verbandsarbeit darstellen und im Zuge der<br />

Kontaktpflege zu Versicherungen und anderen<br />

Organisationen eine grundlegende Voraussetzung<br />

zur Akzeptanz sein. Wir empfehlen allen<br />

<strong>BVA</strong>-Betrieben, die noch nicht das <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätssiegel führen, sich diesem Konzept anzuschließen,<br />

um ein einheitliches fachlich fundiertes<br />

Auftreten aller <strong>BVA</strong>-Mitglieder zu gewährleisten.<br />

Zulassungsvoraussetzung zum <strong>BVA</strong>-<br />

Qualitätskonzept ist, dass der Betrieb einen festen<br />

Standort mit Werkstatt vorweisen kann, überwiegend<br />

die Tätigkeit der Fahrzeugverglasung<br />

ausführt, die Ausnahmegenehmigung nach § 8<br />

HWO besitzt und nicht überwiegend Steinschlagreparaturen<br />

auf Parkplätzen durchführt.<br />

Das nächste Qualifizierungsseminar wird voraussichtlich<br />

im Frühjahr 2009 stattfin<strong>den</strong>. Bereits<br />

heute können Sie sich <strong>für</strong> die Teilnahme Ihres<br />

Betriebes am <strong>BVA</strong>-Qualitätskonzept vormerken<br />

lassen (siehe beigefügtes Antragsformular). Betriebe,<br />

die ihre Mitgliedschaft im <strong>BVA</strong> aufgekündigt<br />

haben, sind nicht berechtigt, das Qualitätssiegel<br />

zu führen. Sofern Sie sich zur Wiederaufnahme<br />

der <strong>BVA</strong>-Mitgliedschaft entschließen,<br />

wird eine bereits durchgeführte Qualifizierungsprüfung<br />

berücksichtigt.<br />

Das Qualitätskonzept sieht jedoch vor, dass alle<br />

<strong>BVA</strong>-Qualitätssiegelbetriebe im Jahr 2009 überprüft<br />

wer<strong>den</strong> und ein Follow-Up-Seminar besuchen.<br />

<strong>BVA</strong>-Qualitätssiegelbetriebe können sich<br />

ebenfalls schon jetzt per Anmeldeformular <strong>für</strong><br />

ein Folgeseminar vormerken lassen.<br />

ANMELDUNG<br />

www.bv-autoglaser.de/qualifizierung.pdf<br />

Stellungnahme zum Thema<br />

„Steinschlagreparaturen auf Parkplätzen“<br />

Qualitätsbestimmungen / Rechtliche Grundlagen /<br />

Richtlinien zur Beurteilung von<br />

Steinschlagreparaturen<br />

Eine wesentliche und notwendige Arbeit des Autoglasers<br />

neben dem Austausch von Fahrzeugscheiben ist die Reparatur<br />

von Steinschlägen an Verbundsicherheitsglasscheiben.<br />

Die Reparaturverfahren wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> vergangenen Jahren<br />

verstärkt dazu genutzt, missbräuchlich Versicherungsleistungen<br />

in Anspruch zu nehmen und zwar speziell von Firmen,<br />

die z. B. auf Parkplätzen großer Einkaufszentren ihre<br />

Leistung anbieten.<br />

Deren Ziel war es offensichtlich in erster Linie, möglichst<br />

viele Schä<strong>den</strong> abzurechnen. Der Sicherheitsgedanke, die<br />

qualitativ hochwertige Arbeit oder eine mögliche Kostenersparnis<br />

waren dabei häufig zweitrangig. Weiterhin wur<strong>den</strong><br />

auch Oberflächenbeschädigungen, die keine Rissbildung<br />

aufwiesen und somit nicht unter einen Kaskoscha<strong>den</strong> fielen,<br />

ebenfalls als Schä<strong>den</strong> abgerechnet. Auffällig bei der Akquisition<br />

von Kun<strong>den</strong> waren unseriöse Praktiken wie aggressives<br />

Vorgehen bei der Kontaktaufnahme, falsche Behauptungen,<br />

Angstmache und unfachliche Pseudoberatung.<br />

Das hatte zur Folge, dass Kasko-Versicherer die Arbeitsleistung<br />

dieser Reparaturfirmen verstärkt kontrollierten und gegebenenfalls<br />

eine Kostenerstattung verweigerten. Inzwischen<br />

hat sich die Situation so weit zugespitzt, dass die<br />

Versicherer es generell ablehnen, mit derartigen Anbietern<br />

zusammenzuarbeiten.

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