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Praxisführung<br />
© BLZK 2006<br />
Hygieneplan der BLZK<br />
Was ist neu, was ist anders?<br />
In diesen Tagen erhalten alle bayerischen<br />
Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte im Zuge<br />
eines R<strong>und</strong>schreibens eine umfangreiche<br />
CD zur Implementierung <strong>und</strong> Umsetzung<br />
eines Qualitätsmanagements in der Zahnarztpraxis<br />
– darin beinhaltet ist auch der<br />
Hygieneplan der Bayerischen Landeszahnärztekammer,<br />
der für alle Zahnarztpraxen<br />
darüber hinaus noch einmal gesondert<br />
als Poster im DIN A3-Format (Abb. siehe<br />
oben) zum Aushang in der Praxis erstellt<br />
<strong>und</strong> mit dem R<strong>und</strong>schreiben zugeschickt<br />
wurde. Der bayerische Hygieneplan setzt<br />
die Medizinproduktegesetzgebung in<br />
Verbindung mit den Anforderungen des<br />
Robert Koch-Institutes um – ist dabei jedoch<br />
praxisgerecht <strong>und</strong> schützt die Praxen vor<br />
sinnlosem Bürokratismus.<br />
Maßnahmen zur Praxishygiene <strong>und</strong><br />
die entsprechenden Arbeitsabläufe<br />
zur Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation<br />
sind schon seit vielen Jahren als Bestandteil<br />
der zahnärztlichen Berufsausbildung <strong>und</strong><br />
einer sinnvollen Praxisführung in die Praxis<br />
integriert, doch sind die Anforderungen an<br />
die Hygiene infolge neuer wissenschaftlicher<br />
Erkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen in der Praxis,<br />
sowie durch technische Normierungen aber<br />
auch aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Änderungen<br />
dauernd im Fluss.<br />
Neue Instrumenteneinteilung –<br />
Konsequenzen für die Aufbereitung<br />
Gleichzeitig liegen durch die Medizinproduktegesetzgebung<br />
gravierende Nomenklaturänderungen<br />
vor, die bisherige Einteilung<br />
BZB/Mai/06<br />
<strong>13</strong>
Praxisführung<br />
in nicht-invasives bzw. invasives Instrumentarium<br />
wurde verlassen, jedes zahnärztliche<br />
Instrument, das zur Patientenbehandlung<br />
verwendet wird, wird damit zum Medizinprodukt,<br />
das durch den Behandler in Medizinproduktgruppen<br />
eingeteilt werden muss.<br />
Diese Einteilung hat wiederum Konsequenzen<br />
für die Aufbereitung (z.B. Desinfektion<br />
oder Sterilisation) der zahnärztlichen Instrumente<br />
nach der Anwendung am Patienten.<br />
Das Referat Praxisführung hat nach intensiven<br />
Gesprächen mit den zuständigen bayerischen<br />
Behörden eine praxisgerechte Einteilung<br />
der in der Regel angewendeten Instrumente<br />
in Medizinprodukte vorgeschlagen<br />
<strong>und</strong> einen Rahmenhygieneplan erarbeitet,<br />
der die Praxen vor sinnlosem Bürokratismus<br />
<strong>und</strong> übertriebenen Anforderungen schützt,<br />
gleichzeitig aber evidenzbasierten Erkenntnissen<br />
in der zahnärztlichen Hygiene Rechnung<br />
trägt.<br />
Neben dem Poster findet sich die bayerische<br />
Lösung der Umsetzung der Medizinproduktegesetzgebung<br />
in Verbindung mit den Anforderungen<br />
des Robert Koch-Institutes an die<br />
Hygiene in der Zahnmedizin im Kapitel C 02<br />
der QM-CD der Bayerischen Landeszahnärztekammer.<br />
Unterschiede zum Hygieneplan der BZÄK<br />
Nach Rücksprache <strong>und</strong> im Einvernehmen<br />
mit den zuständigen Stellen des Staatsministeriums<br />
für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
weicht die bayerische Lösung<br />
eines Rahmenhygieneplans in wesentlichen<br />
Teilen von den Vorschlägen der B<strong>und</strong>eszahnärztekammer<br />
ab: Negativdokumentation <strong>und</strong><br />
Einteilung der Instrumente in evidenzbasierte<br />
Medizinproduktgruppen sind hier die Schlagworte.<br />
Soweit die manuelle Eintauchdesinfektion<br />
angewandt wird, sollten die entsprechenden<br />
Betriebsanweisungen vom Praxispersonal<br />
bearbeitet <strong>und</strong> die Kenntnisnahme<br />
per Unterschrift dokumentiert werden.<br />
Da bei zahnärztlichen Kleinsterilisatoren die<br />
Betriebsabläufe bei regelmäßiger Wartung<br />
<strong>und</strong> Pflege in der Regel jahrelang ohne Probleme<br />
ablaufen, reicht eine Negativdokumentation<br />
nicht ordnungsgemäß abgelaufener<br />
Sterilisationsvorgänge als Standard<br />
vollkommen aus.<br />
Überdacht werden muss, ob die in der Praxis<br />
stehenden Sterilisatoren noch für alle infrage<br />
kommenden Anforderungen geeignet sind. So<br />
können Hohlkörper (z.B. Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke)<br />
sowie verpacktes Instrumentarium<br />
mit Gravitationssterilisatoren (Klasse N)<br />
nicht sicher sterilisiert werden. Dennoch<br />
kann mit diesen Sterilisatoren massives unverpacktes<br />
Instrumentarium jederzeit sicher<br />
aufbereitet werden. In der Regel ist vor allem<br />
bei Ersatzbeschaffungen der Kauf eines neuen<br />
Sterilisators mit mehrfach fraktioniertem<br />
Vakuum (Klasse B) sinnvoll.<br />
Vorliegenden Hygieneplan individualisieren<br />
Die im neuen Hygieneplan aufgeführten<br />
Maßnahmen sind Empfehlungen der BLZK.<br />
Sie sind auf die individuellen Belange der<br />
Praxen anzupassen <strong>und</strong> zu ergänzen. Es gilt,<br />
den Ablauf wichtiger Hygieneketten im Praxisteam<br />
zu diskutieren <strong>und</strong> die Praxismitarbeiter<br />
für Schwachstellen zu sensibilisieren.<br />
Zur Unterstützung werden in der Zukunft sowohl<br />
auf regionaler als auch auf zentraler<br />
Ebene entsprechende Schulungen bzw.<br />
weiterführende Informationen angeboten<br />
werden.<br />
Dr. Michael Rottner,<br />
Referent Praxisführung der BLZK<br />
<strong>14</strong> BZB/Mai/06