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Praxisführung<br />

© BLZK 2006<br />

Hygieneplan der BLZK<br />

Was ist neu, was ist anders?<br />

In diesen Tagen erhalten alle bayerischen<br />

Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte im Zuge<br />

eines R<strong>und</strong>schreibens eine umfangreiche<br />

CD zur Implementierung <strong>und</strong> Umsetzung<br />

eines Qualitätsmanagements in der Zahnarztpraxis<br />

– darin beinhaltet ist auch der<br />

Hygieneplan der Bayerischen Landeszahnärztekammer,<br />

der für alle Zahnarztpraxen<br />

darüber hinaus noch einmal gesondert<br />

als Poster im DIN A3-Format (Abb. siehe<br />

oben) zum Aushang in der Praxis erstellt<br />

<strong>und</strong> mit dem R<strong>und</strong>schreiben zugeschickt<br />

wurde. Der bayerische Hygieneplan setzt<br />

die Medizinproduktegesetzgebung in<br />

Verbindung mit den Anforderungen des<br />

Robert Koch-Institutes um – ist dabei jedoch<br />

praxisgerecht <strong>und</strong> schützt die Praxen vor<br />

sinnlosem Bürokratismus.<br />

Maßnahmen zur Praxishygiene <strong>und</strong><br />

die entsprechenden Arbeitsabläufe<br />

zur Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation<br />

sind schon seit vielen Jahren als Bestandteil<br />

der zahnärztlichen Berufsausbildung <strong>und</strong><br />

einer sinnvollen Praxisführung in die Praxis<br />

integriert, doch sind die Anforderungen an<br />

die Hygiene infolge neuer wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen in der Praxis,<br />

sowie durch technische Normierungen aber<br />

auch aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Änderungen<br />

dauernd im Fluss.<br />

Neue Instrumenteneinteilung –<br />

Konsequenzen für die Aufbereitung<br />

Gleichzeitig liegen durch die Medizinproduktegesetzgebung<br />

gravierende Nomenklaturänderungen<br />

vor, die bisherige Einteilung<br />

BZB/Mai/06<br />

<strong>13</strong>


Praxisführung<br />

in nicht-invasives bzw. invasives Instrumentarium<br />

wurde verlassen, jedes zahnärztliche<br />

Instrument, das zur Patientenbehandlung<br />

verwendet wird, wird damit zum Medizinprodukt,<br />

das durch den Behandler in Medizinproduktgruppen<br />

eingeteilt werden muss.<br />

Diese Einteilung hat wiederum Konsequenzen<br />

für die Aufbereitung (z.B. Desinfektion<br />

oder Sterilisation) der zahnärztlichen Instrumente<br />

nach der Anwendung am Patienten.<br />

Das Referat Praxisführung hat nach intensiven<br />

Gesprächen mit den zuständigen bayerischen<br />

Behörden eine praxisgerechte Einteilung<br />

der in der Regel angewendeten Instrumente<br />

in Medizinprodukte vorgeschlagen<br />

<strong>und</strong> einen Rahmenhygieneplan erarbeitet,<br />

der die Praxen vor sinnlosem Bürokratismus<br />

<strong>und</strong> übertriebenen Anforderungen schützt,<br />

gleichzeitig aber evidenzbasierten Erkenntnissen<br />

in der zahnärztlichen Hygiene Rechnung<br />

trägt.<br />

Neben dem Poster findet sich die bayerische<br />

Lösung der Umsetzung der Medizinproduktegesetzgebung<br />

in Verbindung mit den Anforderungen<br />

des Robert Koch-Institutes an die<br />

Hygiene in der Zahnmedizin im Kapitel C 02<br />

der QM-CD der Bayerischen Landeszahnärztekammer.<br />

Unterschiede zum Hygieneplan der BZÄK<br />

Nach Rücksprache <strong>und</strong> im Einvernehmen<br />

mit den zuständigen Stellen des Staatsministeriums<br />

für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

weicht die bayerische Lösung<br />

eines Rahmenhygieneplans in wesentlichen<br />

Teilen von den Vorschlägen der B<strong>und</strong>eszahnärztekammer<br />

ab: Negativdokumentation <strong>und</strong><br />

Einteilung der Instrumente in evidenzbasierte<br />

Medizinproduktgruppen sind hier die Schlagworte.<br />

Soweit die manuelle Eintauchdesinfektion<br />

angewandt wird, sollten die entsprechenden<br />

Betriebsanweisungen vom Praxispersonal<br />

bearbeitet <strong>und</strong> die Kenntnisnahme<br />

per Unterschrift dokumentiert werden.<br />

Da bei zahnärztlichen Kleinsterilisatoren die<br />

Betriebsabläufe bei regelmäßiger Wartung<br />

<strong>und</strong> Pflege in der Regel jahrelang ohne Probleme<br />

ablaufen, reicht eine Negativdokumentation<br />

nicht ordnungsgemäß abgelaufener<br />

Sterilisationsvorgänge als Standard<br />

vollkommen aus.<br />

Überdacht werden muss, ob die in der Praxis<br />

stehenden Sterilisatoren noch für alle infrage<br />

kommenden Anforderungen geeignet sind. So<br />

können Hohlkörper (z.B. Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke)<br />

sowie verpacktes Instrumentarium<br />

mit Gravitationssterilisatoren (Klasse N)<br />

nicht sicher sterilisiert werden. Dennoch<br />

kann mit diesen Sterilisatoren massives unverpacktes<br />

Instrumentarium jederzeit sicher<br />

aufbereitet werden. In der Regel ist vor allem<br />

bei Ersatzbeschaffungen der Kauf eines neuen<br />

Sterilisators mit mehrfach fraktioniertem<br />

Vakuum (Klasse B) sinnvoll.<br />

Vorliegenden Hygieneplan individualisieren<br />

Die im neuen Hygieneplan aufgeführten<br />

Maßnahmen sind Empfehlungen der BLZK.<br />

Sie sind auf die individuellen Belange der<br />

Praxen anzupassen <strong>und</strong> zu ergänzen. Es gilt,<br />

den Ablauf wichtiger Hygieneketten im Praxisteam<br />

zu diskutieren <strong>und</strong> die Praxismitarbeiter<br />

für Schwachstellen zu sensibilisieren.<br />

Zur Unterstützung werden in der Zukunft sowohl<br />

auf regionaler als auch auf zentraler<br />

Ebene entsprechende Schulungen bzw.<br />

weiterführende Informationen angeboten<br />

werden.<br />

Dr. Michael Rottner,<br />

Referent Praxisführung der BLZK<br />

<strong>14</strong> BZB/Mai/06

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