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BZB Juni 12<br />

Politik<br />

BLZK<br />

Bundeszahnärztekammer im G-BA<br />

Beteiligung der BZÄK unter Federführung von Prof. Dr. Christoph Benz<br />

Seit 1. Januar 2012 ist die Bundeszahnärztekammer<br />

im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem<br />

obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung<br />

der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser<br />

und Krankenkassen, vertreten. Nun gilt es,<br />

Strukturen für die fachliche Mitarbeit aufzubauen<br />

und die internen Abstimmungswege zu definieren.<br />

Auf die vor nicht allzu langer Zeit in einer bekannten<br />

Fernseh-Quizshow gestellte 100.000-Euro-Frage<br />

„Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss? Ist es<br />

A: ein Organ des Deutschen Fußballbundes?<br />

B: das Bundestreffen deutscher Studentenverbindungen?<br />

C: eine Einrichtung des Gesundheitswesens?<br />

D: die Gründungsversammlung der Schweiz?“<br />

wussten weder der <strong>bis</strong> dahin sichere Kandidat noch<br />

das von ihm befragte Publikum eine belastbare Antwort.<br />

Offensichtlich befand sich nur eine geringe<br />

Anzahl von Vertretern des Gesundheitswesens unter<br />

den Anwesenden, was angesichts der Vielzahl<br />

von Talkshows mit Gesundheitsthemen fast schon<br />

verwundert. Aber auch wenn seinerzeit eine größere<br />

Anzahl „Gesundheitsfachleute“ anwesend gewesen<br />

wäre, ist fraglich, ob die Befragten eine hinreichende<br />

Vorstellung über die Aufgabe und die<br />

Machtfülle dieses Gremiums der Selbstverwaltung<br />

gehabt hätten.<br />

G-BA als oberstes Beschlussgremium<br />

Ausgehend von der offiziellen Begriffsdefinition in<br />

den §§ 91 und 92 SGB V ist der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen<br />

Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten,<br />

Krankenhäuser und Krankenkassen<br />

in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien<br />

den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) für mehr als 70 Millionen<br />

Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen<br />

der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet<br />

werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen<br />

zur Qualitätssicherung für den ambulanten<br />

und stationären Bereich des Gesundheitswesens.<br />

Damit wird eines deutlich: Das Spielfeld, auf dem<br />

sich die Player im G-BA bewegen, ist weder das<br />

Zahnheilkundegesetz noch die Bundesärzteordnung<br />

und es sind auch nicht die Kammer- und<br />

Heilberufegesetze der Länder. Es ist das Sozialrecht,<br />

das von den Kammern lange gemieden, wenn nicht<br />

gar gescheut wurde.<br />

Beteiligte Institutionen<br />

Andere Interessenvertreter im Gesundheitswesen<br />

haben schnell die Bedeutung des in seiner jetzigen<br />

Form im Jahr 2003 geschaffenen Gremiums G-BA<br />

erkannt und auf eine rechtzeitige Einbindung in<br />

dessen Arbeits- und Beschlussgremien gedrängt.<br />

Allen voran sind hier die Patientenvertreter zu nennen,<br />

die neben den Leistungsträgerorganisationen –<br />

der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der<br />

Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der<br />

Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)<br />

sowie dem GKV-Spitzenverband – inzwischen die<br />

dritte „Bank“ im G-BA repräsentieren. Da im G-BA<br />

nur die Träger des GKV-Systems, also DKG, GKV-<br />

Spitzenverband, KBV und KZBV stimmberechtigt<br />

sind, stand man den Patientenvertretern die Rolle<br />

von Beteiligten zu, die sich zu inhaltlichen Fragen<br />

während der Erstellung von Richtlinien und Beschlüssen<br />

jederzeit äußern können.<br />

Ähnliches galt für die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer,<br />

den Verband der<br />

Privaten Krankenversicherung und den Deutschen<br />

Pflegerat. Sie alle sind im eingeschränkten Umfang<br />

im G-BA beteiligt beziehungsweise von den<br />

Gremien des G-BA anzuhören, sobald beispielsweise<br />

Entscheidungen in der vertragsärztlichen Versorgung<br />

getroffen werden, die die Berufsausübung<br />

der Ärzte oder Psychotherapeuten betreffen.<br />

Auch die BZÄK war bereits in der Vergangenheit<br />

durchaus im G-BA aktiv, beispielsweise durch die<br />

Abgabe von Stellungnahmen zu zahnärztlichen Berufsausübungsthemen.<br />

Sie achtete aber vor allem<br />

in der Person von Dr. Peter Boehme als von BZÄK<br />

und KZBV benannter Sachverständiger darauf, dass<br />

die Interessen der Zahnärztekammern im G-BA<br />

gewahrt wurden. In dieser Doppelfunktion konnte<br />

Dr. Boehme aber naturgemäß nicht wie andere beteiligte<br />

Institutionen wie beispielsweise die Bundesärztekammer<br />

agieren. Im Sommer letzten Jah-


Politik BZB Juni 12 9<br />

BLZK<br />

Foto: BZÄK<br />

Bauen die neuen Strukturen für die BZÄK-Arbeit im G-BA auf: Prof. Dr. Christoph Benz, Dr. Peter Boehme und Ass. jur. Sven Tschoepe (v.l.n.r.)<br />

res votierte der BZÄK-Vorstand daher einstimmig<br />

dafür, von der Politik endlich auch eine Beteiligung<br />

der BZÄK im G-BA einzufordern. Die Bundesversammlung<br />

schloss sich diesem Votum an<br />

und fasste am 11. November 2011 einen entsprechenden<br />

Beschluss in Frankfurt am Main.<br />

Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes<br />

zum 1. Januar 2012 ist die Bundeszahnärztekammer<br />

nunmehr als beteiligte Organisation wie<br />

die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer,<br />

der Deutsche Pflegerat und der Verband<br />

der Privaten Krankenversicherung im G-BA<br />

vertreten. Die BZÄK-Beteiligung bezieht sich auf<br />

den Erlass von Richtlinien zur Qualitätssicherung<br />

nach § 137 SGB V, sofern sie die zahnärztliche Berufsausübung<br />

betreffen. Hierzu wurde die BZÄK<br />

in den sogenannten Unterausschuss Qualitätssicherung<br />

des G-BA und seine Arbeitsgruppen (AG)<br />

eingebunden, die sich konkret mit der Vorbereitung<br />

derartiger Richtlinien befassen. Auf Beschluss des<br />

Unterausschusses Qualitätssicherung vom 1. Februar<br />

2012 ist die BZÄK in folgenden AG vertreten:<br />

1. AG Qualitätssicherung Zahnmedizin: Entwicklung<br />

einer themenbezogenen Qualitätssicherungsrichtlinie<br />

2. AG Umsetzung Richtlinie zur einrichtungs- und<br />

sektorenübergreifenden Qualitätssicherung – sogenannte<br />

Qesü-RL<br />

3. AG Qualitätsmanagement<br />

4. AG Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren<br />

5. AG Qualitätssicherungskonferenz des G-BA<br />

In der Vergangenheit stand vor allem der Erlass<br />

von Richtlinien zu ärztlichen Themen im Fokus der<br />

Arbeit des G-BA. Bezogen auf die Bereiche des Qualitätsmanagements<br />

und der Qualitätssicherung<br />

musste sich die KBV dabei vehement dagegen wehren,<br />

dass die Strukturen des Krankenhausbereiches<br />

eins zu eins auf den ambulanten ärztlichen Sektor<br />

übertragen werden. Der Zahnärzteschaft steht zumindest<br />

in Teilen ein vergleichbarer Konflikt bevor,<br />

nämlich dass die G-BA-Vorgaben für das ambulante<br />

ärztliche Qualitätsmanagement und die ambulante<br />

ärztliche Qualitätssicherung ungeprüft auf<br />

den zahnärztlichen Sektor übertragen werden. Daher<br />

muss die Zahnärzteschaft im G-BA mit einer<br />

einheitlichen Position auftreten, wenn sie ihre Interessen<br />

im Konzert der anderen Player durchsetzen<br />

möchte.<br />

Prof. Dr. Christoph Benz federführend für BZÄK<br />

Unter Federführung von BZÄK-Vizepräsident und<br />

BLZK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz betritt die<br />

BZÄK nunmehr als gesetzlich beteiligte Organisation<br />

Neuland im Plenum des G-BA und seinen Arbeitsgruppen.<br />

Zugleich gilt es, geeignete Strukturen<br />

und Ressourcen für die fachliche Mitarbeit im G-BA<br />

aufzubauen und die Abstimmungswege mit dem<br />

verantwortlichen Ehrenamt, den (Landes-) Zahn -<br />

ärztekammern und der KZBV zu definieren. Bis<br />

zum Sommer dieses Jahres wird Professor Benz hierbei<br />

aktiv von Dr. Boehme unterstützt. Parallel dazu<br />

errichtet er zusammen mit seinen Vorstandskollegen<br />

in der BZÄK eine neu geschaffene Abteilung<br />

„Versorgung und Qualität“, die unter anderem die<br />

Koordination der G-BA-Beteiligung übernehmen soll.<br />

Ass. jur. Sven Tschoepe, LL.M.<br />

Rechtsabteilung der Bundeszahnärztekammer

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