Technischer Ausschuss - Dippoldiswalde
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Stadtverwaltung <strong>Dippoldiswalde</strong><br />
-Oberbürgermeister-<br />
Öffentliche<br />
Sitzung<br />
Vorlage Nr.:<br />
22/2013<br />
Beschluss Nr.:<br />
des Technischen <strong>Ausschuss</strong>es am 19.06.2013<br />
der Großen Kreisstadt<br />
<strong>Dippoldiswalde</strong><br />
Bearbeiter: Dießler Az: 656.717.2013<br />
Beschlussgegenstand: Entscheidung über eine Vorzugsvariante und Auswahl des<br />
Planungsbüros zur weiteren Planung der energetischen Sanierung des Erlebnisbades in<br />
Paulsdorf<br />
Beschlussvorschlag: Der Technische <strong>Ausschuss</strong> beschließt die<br />
Planungsleistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und der Leistungsphase<br />
4 (Genehmigungsplanung - sofern erforderlich) in Höhe von 9.909,04 € (netto) für die<br />
Vorzugsvariante 1, Gasversorgung vom Großtank Mühlfeld, einschließlich einer<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung, an das Ingenieurbüro IB-R Engineering GmbH aus<br />
<strong>Dippoldiswalde</strong> zu vergeben.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Produktsachkonto/en Bezeichnung Aufwendungen, Erträge, jährliche Folgekosten<br />
Auszahlungen Einzahlungen<br />
5730500-7851100 Energetische<br />
keine<br />
Sanierung<br />
Erlebnisbad<br />
Paulsdorf<br />
Deckungsvorschlag: Die Maßnahme ist mit 235.000 € im Haushalt für 2013 geplant. Davon werden<br />
bereits 43.754 € mit Beschluss Nr.: 36/2013 (Sondersitzung vom 22.05.2013 für die Baumaßnahme in<br />
der Kita Oberhäslich bereitgestellt.<br />
Stellungnahme zu finanziellen Auswirkungen:<br />
Die finanziellen Auswirkungen wurde geprüft und werden aus Sicht der Finanzverwaltung<br />
nicht beanstandet / beanstandet<br />
<strong>Dippoldiswalde</strong>, den<br />
Hamann<br />
Fachbereichsleiter Finanz- und Bauverwaltung<br />
1
Begründung/Sachverhalt:<br />
Am 09.05.2012 beschloss der Technische <strong>Ausschuss</strong> (Beschuss Nr. 034/2012/TA) die<br />
Planungsbüros Günther Ingenieure GmbH, IBAR Engineering GmbH und SHP<br />
ENERGIEPROJEKT GmbH mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung<br />
(Leistungsphasen 1 und 2), auf Basis eines vorher zu unterbreitenden Angebots zu<br />
beauftragen.<br />
Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich aus Kostengründen aufgehoben.<br />
Am 26.07.2012 wurde mit der SHP ENERGIEPROJEKT GmbH, vertreten durch Dr.<br />
Schmidt, ein Bietergespräch geführt, worauf der Bieter am 27.07.2012 ein Angebot in<br />
Höhe von 7.857,84 EUR (netto) für die betreffenden Leistungsphasen abgab. Das<br />
Angebot der SHP ENERGIEPROJEKT GmbH basiert auf eine Kostenschätzung von<br />
250.000 EUR (netto) für ein BHKW inklusive Regelung, Abgasanlage, Pufferspeicher,<br />
rohrtechnische und steuerungstechnische Einbindung in die Bestandsanlage. Am<br />
23.08.2012 wurde die SHP ENERGIEPROJEKT GmbH auf Grundlage des<br />
eingereichten Angebots mit den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2<br />
(Vorplanung)vom OBM beauftragt.<br />
Am 15. November 2012 lag die Vorplanung mit Kostenschätzung in der<br />
Stadtverwaltung vor. Die Vorplanung sieht eine Modernisierung der Wärmeerzeugung<br />
in zwei Schritten vor: Schritt 1: Außenaufstellung eines BHKW-Fertig-Containers mit<br />
einer elektrischen Leistung von 30 kW und einer thermischen Leistung von 65 kW.<br />
Aufstellung eines 2,9 t Flüssiggastanks zur Versorgung des BHKW`s. Die<br />
Investitionskosten betragen 235.000 €, die jährliche Wartungskosten 7.140 €. Schritt<br />
2: Austausch des alten Öl-Kessels durch einen neuen Ölkessel, einen Flüssiggas-<br />
Kessel oder Flüssiggas-Brennwert-Thermen. Die Anschaffungskosten wurden auf<br />
71T€, 78T€ bzw. 93T€ geschätzt. Bei der Heizungsumstellung auf Flüssiggas müsste<br />
ein 22t-Erdtank eingebaut werden. Die SHP ENERGIEPROJEKT GmbH empfiehlt<br />
„tiefergehende Untersuchungen auch hinsichtlich der Entscheidung zum<br />
Energieträger“ und bietet eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach VDI 2067 für<br />
1.980,00 € (netto) an.<br />
Neben der SHP ENERGIEPROJEKT GmbH hat auch das Büro IB-R Engineering,<br />
vertreten durch Herrn W.R. Schlechter, ein Planungskonzept zur energetischen<br />
Sanierung erarbeitet. Dieses Konzept sieht folgende Maßnahmen vor:<br />
- Herstellung der Flüssiggasversorgung (4 Varianten möglich)<br />
- Einbau von 2 Flüssiggas-BHKWs (15kW und 20 kW elektrisch), Aufstellung im<br />
Heizraum<br />
- Einbau eines Flüssiggas-Heizkessels (58-320 kW modulierend)<br />
- Demontage und Entsorgung des alten Heizöltanks<br />
- Errichtung eines 3.100 Liter Puffer-Wärmespeichers am Standort des alten<br />
Öltanks.<br />
Ohne die Kosten für die Gasversorgung werden die Investitionskosten auf ca.145.000<br />
€ (siehe Anlage) geschätzt. Basierend auf den derzeitigen Preisen für Heizöl und<br />
Flüssiggas wird eine jährliche Einsparung von ca. 48.000 € vorhergesagt. Abhängig<br />
von der Lösung der Flüssiggasversorgung werden Amortisationszeiten von 3,5 – 4,6<br />
Jahre erwartet. Anders als beim SHP-Konzept, sieht dieses Konzept vor, die BHKWs<br />
im Heizraum aufzustellen. Das spart Kosten für den Container-Stellplatz und bietet ein<br />
geringeres Risiko für eine Lärmbelästigung der Nachbarn. Auch aus gestalterischen<br />
2
Gesichtspunkten sollte die Innenaufstellung der BHKWs einer Containeraufstellung<br />
vorgezogen werden. Möglicherweise fallen bei zwei BHKW`s höhere Wartungskosten<br />
an. Diese Kosten müssen in dieser Planungsphase konkretisiert werden.<br />
Nähere Informationen erhalten die Mitglieder des Technischen <strong>Ausschuss</strong>es im Rahmen der<br />
Vorträge von den Planern.<br />
Die Stadträte des TA sollen entscheiden, welches Planungsbüro mit der weiteren Planung<br />
beauftragt wird.<br />
Anlagen: Variantenbeschreibungen und Kostenschätzungen von SHP und IB-R<br />
<strong>Dippoldiswalde</strong>, den 10.06.2013<br />
Kerndt<br />
Oberbürgermeister<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 11<br />
Oberbürgermeister: 1<br />
Davon anwesend:<br />
Stimmberechtigte:<br />
Befangenheit:<br />
Ja-Stimmen:<br />
Nein-Stimmen:<br />
Stimmenthaltungen:<br />
Bemerkungen:<br />
Auf Grund des § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt<br />
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. März 2013 (SächsGVBl. S. 158) waren keine<br />
Mitglieder des Stadtrates wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung<br />
ausgeschlossen.<br />
Wegen _______________________ haben die Stadträte __________ weder an der Beratung<br />
noch an der Abstimmung mitgewirkt.<br />
3