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Technischer Ausschuss - Dippoldiswalde

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Stadtverwaltung <strong>Dippoldiswalde</strong><br />

-Oberbürgermeister-<br />

Öffentliche<br />

Sitzung<br />

Vorlage Nr.:<br />

22/2013<br />

Beschluss Nr.:<br />

des Technischen <strong>Ausschuss</strong>es am 19.06.2013<br />

der Großen Kreisstadt<br />

<strong>Dippoldiswalde</strong><br />

Bearbeiter: Dießler Az: 656.717.2013<br />

Beschlussgegenstand: Entscheidung über eine Vorzugsvariante und Auswahl des<br />

Planungsbüros zur weiteren Planung der energetischen Sanierung des Erlebnisbades in<br />

Paulsdorf<br />

Beschlussvorschlag: Der Technische <strong>Ausschuss</strong> beschließt die<br />

Planungsleistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und der Leistungsphase<br />

4 (Genehmigungsplanung - sofern erforderlich) in Höhe von 9.909,04 € (netto) für die<br />

Vorzugsvariante 1, Gasversorgung vom Großtank Mühlfeld, einschließlich einer<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung, an das Ingenieurbüro IB-R Engineering GmbH aus<br />

<strong>Dippoldiswalde</strong> zu vergeben.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Produktsachkonto/en Bezeichnung Aufwendungen, Erträge, jährliche Folgekosten<br />

Auszahlungen Einzahlungen<br />

5730500-7851100 Energetische<br />

keine<br />

Sanierung<br />

Erlebnisbad<br />

Paulsdorf<br />

Deckungsvorschlag: Die Maßnahme ist mit 235.000 € im Haushalt für 2013 geplant. Davon werden<br />

bereits 43.754 € mit Beschluss Nr.: 36/2013 (Sondersitzung vom 22.05.2013 für die Baumaßnahme in<br />

der Kita Oberhäslich bereitgestellt.<br />

Stellungnahme zu finanziellen Auswirkungen:<br />

Die finanziellen Auswirkungen wurde geprüft und werden aus Sicht der Finanzverwaltung<br />

nicht beanstandet / beanstandet<br />

<strong>Dippoldiswalde</strong>, den<br />

Hamann<br />

Fachbereichsleiter Finanz- und Bauverwaltung<br />

1


Begründung/Sachverhalt:<br />

Am 09.05.2012 beschloss der Technische <strong>Ausschuss</strong> (Beschuss Nr. 034/2012/TA) die<br />

Planungsbüros Günther Ingenieure GmbH, IBAR Engineering GmbH und SHP<br />

ENERGIEPROJEKT GmbH mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung<br />

(Leistungsphasen 1 und 2), auf Basis eines vorher zu unterbreitenden Angebots zu<br />

beauftragen.<br />

Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich aus Kostengründen aufgehoben.<br />

Am 26.07.2012 wurde mit der SHP ENERGIEPROJEKT GmbH, vertreten durch Dr.<br />

Schmidt, ein Bietergespräch geführt, worauf der Bieter am 27.07.2012 ein Angebot in<br />

Höhe von 7.857,84 EUR (netto) für die betreffenden Leistungsphasen abgab. Das<br />

Angebot der SHP ENERGIEPROJEKT GmbH basiert auf eine Kostenschätzung von<br />

250.000 EUR (netto) für ein BHKW inklusive Regelung, Abgasanlage, Pufferspeicher,<br />

rohrtechnische und steuerungstechnische Einbindung in die Bestandsanlage. Am<br />

23.08.2012 wurde die SHP ENERGIEPROJEKT GmbH auf Grundlage des<br />

eingereichten Angebots mit den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2<br />

(Vorplanung)vom OBM beauftragt.<br />

Am 15. November 2012 lag die Vorplanung mit Kostenschätzung in der<br />

Stadtverwaltung vor. Die Vorplanung sieht eine Modernisierung der Wärmeerzeugung<br />

in zwei Schritten vor: Schritt 1: Außenaufstellung eines BHKW-Fertig-Containers mit<br />

einer elektrischen Leistung von 30 kW und einer thermischen Leistung von 65 kW.<br />

Aufstellung eines 2,9 t Flüssiggastanks zur Versorgung des BHKW`s. Die<br />

Investitionskosten betragen 235.000 €, die jährliche Wartungskosten 7.140 €. Schritt<br />

2: Austausch des alten Öl-Kessels durch einen neuen Ölkessel, einen Flüssiggas-<br />

Kessel oder Flüssiggas-Brennwert-Thermen. Die Anschaffungskosten wurden auf<br />

71T€, 78T€ bzw. 93T€ geschätzt. Bei der Heizungsumstellung auf Flüssiggas müsste<br />

ein 22t-Erdtank eingebaut werden. Die SHP ENERGIEPROJEKT GmbH empfiehlt<br />

„tiefergehende Untersuchungen auch hinsichtlich der Entscheidung zum<br />

Energieträger“ und bietet eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach VDI 2067 für<br />

1.980,00 € (netto) an.<br />

Neben der SHP ENERGIEPROJEKT GmbH hat auch das Büro IB-R Engineering,<br />

vertreten durch Herrn W.R. Schlechter, ein Planungskonzept zur energetischen<br />

Sanierung erarbeitet. Dieses Konzept sieht folgende Maßnahmen vor:<br />

- Herstellung der Flüssiggasversorgung (4 Varianten möglich)<br />

- Einbau von 2 Flüssiggas-BHKWs (15kW und 20 kW elektrisch), Aufstellung im<br />

Heizraum<br />

- Einbau eines Flüssiggas-Heizkessels (58-320 kW modulierend)<br />

- Demontage und Entsorgung des alten Heizöltanks<br />

- Errichtung eines 3.100 Liter Puffer-Wärmespeichers am Standort des alten<br />

Öltanks.<br />

Ohne die Kosten für die Gasversorgung werden die Investitionskosten auf ca.145.000<br />

€ (siehe Anlage) geschätzt. Basierend auf den derzeitigen Preisen für Heizöl und<br />

Flüssiggas wird eine jährliche Einsparung von ca. 48.000 € vorhergesagt. Abhängig<br />

von der Lösung der Flüssiggasversorgung werden Amortisationszeiten von 3,5 – 4,6<br />

Jahre erwartet. Anders als beim SHP-Konzept, sieht dieses Konzept vor, die BHKWs<br />

im Heizraum aufzustellen. Das spart Kosten für den Container-Stellplatz und bietet ein<br />

geringeres Risiko für eine Lärmbelästigung der Nachbarn. Auch aus gestalterischen<br />

2


Gesichtspunkten sollte die Innenaufstellung der BHKWs einer Containeraufstellung<br />

vorgezogen werden. Möglicherweise fallen bei zwei BHKW`s höhere Wartungskosten<br />

an. Diese Kosten müssen in dieser Planungsphase konkretisiert werden.<br />

Nähere Informationen erhalten die Mitglieder des Technischen <strong>Ausschuss</strong>es im Rahmen der<br />

Vorträge von den Planern.<br />

Die Stadträte des TA sollen entscheiden, welches Planungsbüro mit der weiteren Planung<br />

beauftragt wird.<br />

Anlagen: Variantenbeschreibungen und Kostenschätzungen von SHP und IB-R<br />

<strong>Dippoldiswalde</strong>, den 10.06.2013<br />

Kerndt<br />

Oberbürgermeister<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 11<br />

Oberbürgermeister: 1<br />

Davon anwesend:<br />

Stimmberechtigte:<br />

Befangenheit:<br />

Ja-Stimmen:<br />

Nein-Stimmen:<br />

Stimmenthaltungen:<br />

Bemerkungen:<br />

Auf Grund des § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt<br />

geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. März 2013 (SächsGVBl. S. 158) waren keine<br />

Mitglieder des Stadtrates wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung<br />

ausgeschlossen.<br />

Wegen _______________________ haben die Stadträte __________ weder an der Beratung<br />

noch an der Abstimmung mitgewirkt.<br />

3

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