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4. Ausgabe 18.4.13 - Eisenstadt

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Seite 9<br />

Amtsblatt <strong>Eisenstadt</strong><br />

April 2013<br />

Jahrmarkt ab Mai in der Feldstraße<br />

Am Samstag, dem 11. Mai 2013<br />

findet der nächste Jahrmarkt in<br />

<strong>Eisenstadt</strong> statt. Die Marktfahrer<br />

werden mit ihren Waren aber<br />

nicht in der Fußgängerzone stehen,<br />

sondern auf dem großen<br />

Parkplatz in der Feldstraße. Der<br />

Ortswechsel wurde notwendig,<br />

da der Wasserleitungsverband<br />

Nördliches Burgenland heuer im<br />

Bereich der gesamten Fußgängerzone<br />

die Wasserleitung<br />

erneuern muss. Die Bauarbeiten,<br />

die witterungsbedingt erst starten,<br />

dauern voraussichtlich bis<br />

November. Der Jahrmarkt bleibt<br />

daher 2013 in der Feldstraße.<br />

Ab Mai werden die Jahrmärkte wegen der Bauarbeiten nicht in der Fußgängerzone, sondern in der Feldstraße abgehalten.<br />

A U S N A H M E G E N E H M I G U N G E N<br />

➢ Kurzparkzone<br />

Allgemeine Informationen:<br />

In Teilen <strong>Eisenstadt</strong>s sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet.<br />

In diesen drei Zonen dürfen Kraftfahrzeuge nur für eine<br />

beschränkte Zeit gegen Entrichtung einer Parkgebühr abgestellt<br />

werden. Personen, die in diesen Gebieten mit Hauptwohnsitz<br />

wohnhaft sind, können aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen<br />

aufgrund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres<br />

Wohnsitzes parken dürfen. Diese Ausnahmebewilligung kann nur<br />

dann ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug am Hauptwohnsitz<br />

der AntragstellerInnen zugelassen ist und kein privater Abstellplatz<br />

zur Verfügung steht. Personen, denen ein arbeitgebereigenes<br />

KFZ zur Privatnutzung überlassen worden ist, kann ebenfalls<br />

eine Ausnahmebewilligung ausgestellt werden. Voraussetzung<br />

ist aber auch hier der Hauptwohnsitz in der betreffenden Zone mit<br />

Parkraumbewirtschaftung.<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsschein, Nachweis, dass<br />

kein privater Abstellplatz zur Verfügung steht. Nachweis über die<br />

Entrichtung der Gebühren und Abgaben.<br />

Kosten und Zahlung:<br />

Bundesabgabe:<br />

14,30 Euro für den Antrag<br />

3,90 Euro für jede zusammengehörige Beilage<br />

Verwaltungsabgabe:<br />

132,70 Euro für die Bewilligung pro Jahr<br />

➢ Zufahrt Fußgängerzone<br />

Allgemeine Informationen:<br />

Die kostenfreie Zufahrt in die Fußgängerzone ist ausschließlich für<br />

Einsatzfahrzeuge, Krankentransporte und Ladetätigkeiten (bis 10<br />

Uhr) gestattet. Für eine Ausnahmegenehmigung zum Zufahren in<br />

die Fußgängerzone muss beim Magistrat der Freistadt <strong>Eisenstadt</strong><br />

ein Antrag gestellt werden.<br />

Art der Zufahrtsbewilligung:<br />

Kurzfristige Zufahrtsbewilligungen - maximal für die Dauer von<br />

zwei Tagen. Längerfristige oder wiederkehrende Zufahrtsbewilligungen<br />

(z. B. Wochenmarkt, länger bestehende Baustellen, etc.)<br />

sowie Ausnahmegenehmigungen für Anrainer.<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsschein, Nachweis des<br />

erheblichen Interesses (z. B. Lieferschein, Bestellschein, Baustellenbescheid),<br />

Nachweis über die Entrichtung der Gebühren und<br />

Abgaben.<br />

Kosten und Zahlung:<br />

Bundesabgabe:<br />

14,30 Euro für den Antrag<br />

3,90 Euro für jede zusammengehörige Beilage<br />

Verwaltungsabgabe:<br />

16,70 Euro für einen Tag<br />

109 Euro länger als ein Tag<br />

Es wird empfohlen, vor Ablauf der gültigen Ausnahmebewilligung,<br />

den Verlängerungsantrag mind. 2 Monate vorher<br />

einzureichen.<br />

Es wird empfohlen, den Antrag für nicht länger als 2 Tage,<br />

mind. 2 Wochen und bei längerfristigem Bewilligungsbegehren<br />

mindestens 2 Monate vorher einzureichen.

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