4. Ausgabe 18.4.13 - Eisenstadt
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Seite 9<br />
Amtsblatt <strong>Eisenstadt</strong><br />
April 2013<br />
Jahrmarkt ab Mai in der Feldstraße<br />
Am Samstag, dem 11. Mai 2013<br />
findet der nächste Jahrmarkt in<br />
<strong>Eisenstadt</strong> statt. Die Marktfahrer<br />
werden mit ihren Waren aber<br />
nicht in der Fußgängerzone stehen,<br />
sondern auf dem großen<br />
Parkplatz in der Feldstraße. Der<br />
Ortswechsel wurde notwendig,<br />
da der Wasserleitungsverband<br />
Nördliches Burgenland heuer im<br />
Bereich der gesamten Fußgängerzone<br />
die Wasserleitung<br />
erneuern muss. Die Bauarbeiten,<br />
die witterungsbedingt erst starten,<br />
dauern voraussichtlich bis<br />
November. Der Jahrmarkt bleibt<br />
daher 2013 in der Feldstraße.<br />
Ab Mai werden die Jahrmärkte wegen der Bauarbeiten nicht in der Fußgängerzone, sondern in der Feldstraße abgehalten.<br />
A U S N A H M E G E N E H M I G U N G E N<br />
➢ Kurzparkzone<br />
Allgemeine Informationen:<br />
In Teilen <strong>Eisenstadt</strong>s sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet.<br />
In diesen drei Zonen dürfen Kraftfahrzeuge nur für eine<br />
beschränkte Zeit gegen Entrichtung einer Parkgebühr abgestellt<br />
werden. Personen, die in diesen Gebieten mit Hauptwohnsitz<br />
wohnhaft sind, können aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen<br />
aufgrund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres<br />
Wohnsitzes parken dürfen. Diese Ausnahmebewilligung kann nur<br />
dann ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug am Hauptwohnsitz<br />
der AntragstellerInnen zugelassen ist und kein privater Abstellplatz<br />
zur Verfügung steht. Personen, denen ein arbeitgebereigenes<br />
KFZ zur Privatnutzung überlassen worden ist, kann ebenfalls<br />
eine Ausnahmebewilligung ausgestellt werden. Voraussetzung<br />
ist aber auch hier der Hauptwohnsitz in der betreffenden Zone mit<br />
Parkraumbewirtschaftung.<br />
Erforderliche Unterlagen:<br />
Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsschein, Nachweis, dass<br />
kein privater Abstellplatz zur Verfügung steht. Nachweis über die<br />
Entrichtung der Gebühren und Abgaben.<br />
Kosten und Zahlung:<br />
Bundesabgabe:<br />
14,30 Euro für den Antrag<br />
3,90 Euro für jede zusammengehörige Beilage<br />
Verwaltungsabgabe:<br />
132,70 Euro für die Bewilligung pro Jahr<br />
➢ Zufahrt Fußgängerzone<br />
Allgemeine Informationen:<br />
Die kostenfreie Zufahrt in die Fußgängerzone ist ausschließlich für<br />
Einsatzfahrzeuge, Krankentransporte und Ladetätigkeiten (bis 10<br />
Uhr) gestattet. Für eine Ausnahmegenehmigung zum Zufahren in<br />
die Fußgängerzone muss beim Magistrat der Freistadt <strong>Eisenstadt</strong><br />
ein Antrag gestellt werden.<br />
Art der Zufahrtsbewilligung:<br />
Kurzfristige Zufahrtsbewilligungen - maximal für die Dauer von<br />
zwei Tagen. Längerfristige oder wiederkehrende Zufahrtsbewilligungen<br />
(z. B. Wochenmarkt, länger bestehende Baustellen, etc.)<br />
sowie Ausnahmegenehmigungen für Anrainer.<br />
Erforderliche Unterlagen:<br />
Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsschein, Nachweis des<br />
erheblichen Interesses (z. B. Lieferschein, Bestellschein, Baustellenbescheid),<br />
Nachweis über die Entrichtung der Gebühren und<br />
Abgaben.<br />
Kosten und Zahlung:<br />
Bundesabgabe:<br />
14,30 Euro für den Antrag<br />
3,90 Euro für jede zusammengehörige Beilage<br />
Verwaltungsabgabe:<br />
16,70 Euro für einen Tag<br />
109 Euro länger als ein Tag<br />
Es wird empfohlen, vor Ablauf der gültigen Ausnahmebewilligung,<br />
den Verlängerungsantrag mind. 2 Monate vorher<br />
einzureichen.<br />
Es wird empfohlen, den Antrag für nicht länger als 2 Tage,<br />
mind. 2 Wochen und bei längerfristigem Bewilligungsbegehren<br />
mindestens 2 Monate vorher einzureichen.