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Heft 9 – 2012 - Fachhochschule Nordhausen

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24 Nicola Bargfrede<br />

(Rahmenvereinbarung III, S. 2). Hochschulen sind „Garanten für national und international<br />

wettbewerbsfähige Spitzenleistungen“ (ebd.). In der Rahmenvereinbarung für die Jahre<br />

<strong>2012</strong>-2015 wird bekräftigt, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Bologna-Prozesses<br />

evaluiert und weiter entwickelt werden sollen (S. 3). So seien Lehre und<br />

Studium zu verbessern. Das Land misst dem Thema Qualität insgesamt eine große Bedeutung<br />

zu, was sich daran ablesen lässt, dass Qualität sichernde Maßnahmen im Hochschulgesetz<br />

verankert sind (siehe § 8 ThürHG) und in den Leitlinien, Rahmenvereinbarungen<br />

und Ziel- und Leistungsvereinbarungen wiederholt thematisiert werden. In der jüngsten<br />

Rahmenvereinbarung werden als Leistungen der Hochschulen festgeschrieben: „Die Hochschulen<br />

führen Verfahren der internen und externen Qualitätssicherung und Evaluationen<br />

durch, anhand derer die Qualität von Lehre und Forschung beurteilt werden kann. Sie entwickeln<br />

ihre Qualitätssysteme weiter. Die Hochschulen stellen die Qualität ihrer Lehre,<br />

insbesondere der Bachelorstudiengänge sowie die Akzeptanz der Hochschulabsolventen in<br />

Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur auch durch die Programm- bzw. Systemakkreditierung<br />

sowie erforderliche Reakkreditierung und die fortlaufende Rückkopplung mit dem<br />

Arbeitsmarkt und den Alumni sicher. (RV II; S. 8)<br />

Der Bologna-Prozess und damit einhergehend die Umstellung der Studiengänge auf neue<br />

Abschlüsse sowie die Einführung einer externen Begutachtung, ist eine europaweite Entwicklung,<br />

der sich die Landespolitik trotz ihrer Zuständigkeit nicht entziehen kann. Der<br />

Prozess selbst wird zumindest seitens der Politik nicht in Frage gestellt, auch wenn die wiederkehrende<br />

Thematisierung im Kontext der Hochschulbildung darauf schließen lässt, dass<br />

sich noch keine Begeisterung ausbreitet. Da in diesem Prozess „Wissen über Politiken, Institutionen<br />

oder Ideen bei der Entwicklung von Politiken, Institutionen und Ideen andernorts<br />

nutzbar gemacht“ (Blum/Schubert, 165) werden, lässt sich bei der Schaffung des europäischen<br />

Hochschulraums von einem Policy-Transfer sprechen. Die Besonderheit eines<br />

solchen Transfers liegt darin, dass hier keine eigenständige Lösung ausgearbeitet wird oder<br />

Lernprozesse aufgrund von bestimmten Erkenntnissen initiiert werden, sondern Verfahren<br />

übernommen werden (vgl. Blum/Schubert, 166). Auch wenn somit die Studienreform als<br />

solche wegen des Transfer-Verfahrens und der übergeordneten Ziele (Stichwort Schaffung<br />

eines europäischen Hochschulraums) sicher nicht zur Disposition steht, kann man von unterschiedlichen<br />

Herangehensweisen ausgehen (vgl. Serrano-Velarde, 2008: 28.) und spezifische<br />

Modifikationen nicht ausschließen. Die Universität Hamburg hat sich mit Veränderungsbedarf<br />

durch den Bologna-Prozess kürzlich auseinander gesetzt und Forderungen an<br />

die Politik gerichtet (Pressemitteilung der Uni Hamburg, Artikel in der Tageszeitung vom<br />

21./22. April <strong>2012</strong>). Denkbare Initiatoren für ein Politik-Lernen wären wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse zum Beispiel aus bundesweiten Studien, kritische Rückmeldungen der Wirtschaft<br />

(beispielsweise über den Deutschen Stifterverband der Wirtschaft als einem sehr gewichtigen<br />

Sprachrohr der Wirtschaft in bildungspolitischen Fragen) oder ein Scheitern der<br />

ursprünglich damit verbundenen politischen Zielsetzungen. Für all diese möglichen Auslöser<br />

ist derzeit kein Anzeichen erkennbar. Vielmehr scheinen alle Bedingungen für einen erfolgreichen<br />

Policy-Transfer erfüllt: Die Übertragung ist möglich, weil es vergleichbare<br />

Strukturen gibt, zudem herrscht Konsens sowohl über die Problemlage, als auch über die<br />

Lösungswege (vgl. Schmid, 2003: 207, zitiert nach Blum/Schubert, 169, vgl. ebenso Serrano-Velardo,<br />

25).

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