Heft 9 – 2012 - Fachhochschule Nordhausen
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24 Nicola Bargfrede<br />
(Rahmenvereinbarung III, S. 2). Hochschulen sind „Garanten für national und international<br />
wettbewerbsfähige Spitzenleistungen“ (ebd.). In der Rahmenvereinbarung für die Jahre<br />
<strong>2012</strong>-2015 wird bekräftigt, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Bologna-Prozesses<br />
evaluiert und weiter entwickelt werden sollen (S. 3). So seien Lehre und<br />
Studium zu verbessern. Das Land misst dem Thema Qualität insgesamt eine große Bedeutung<br />
zu, was sich daran ablesen lässt, dass Qualität sichernde Maßnahmen im Hochschulgesetz<br />
verankert sind (siehe § 8 ThürHG) und in den Leitlinien, Rahmenvereinbarungen<br />
und Ziel- und Leistungsvereinbarungen wiederholt thematisiert werden. In der jüngsten<br />
Rahmenvereinbarung werden als Leistungen der Hochschulen festgeschrieben: „Die Hochschulen<br />
führen Verfahren der internen und externen Qualitätssicherung und Evaluationen<br />
durch, anhand derer die Qualität von Lehre und Forschung beurteilt werden kann. Sie entwickeln<br />
ihre Qualitätssysteme weiter. Die Hochschulen stellen die Qualität ihrer Lehre,<br />
insbesondere der Bachelorstudiengänge sowie die Akzeptanz der Hochschulabsolventen in<br />
Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur auch durch die Programm- bzw. Systemakkreditierung<br />
sowie erforderliche Reakkreditierung und die fortlaufende Rückkopplung mit dem<br />
Arbeitsmarkt und den Alumni sicher. (RV II; S. 8)<br />
Der Bologna-Prozess und damit einhergehend die Umstellung der Studiengänge auf neue<br />
Abschlüsse sowie die Einführung einer externen Begutachtung, ist eine europaweite Entwicklung,<br />
der sich die Landespolitik trotz ihrer Zuständigkeit nicht entziehen kann. Der<br />
Prozess selbst wird zumindest seitens der Politik nicht in Frage gestellt, auch wenn die wiederkehrende<br />
Thematisierung im Kontext der Hochschulbildung darauf schließen lässt, dass<br />
sich noch keine Begeisterung ausbreitet. Da in diesem Prozess „Wissen über Politiken, Institutionen<br />
oder Ideen bei der Entwicklung von Politiken, Institutionen und Ideen andernorts<br />
nutzbar gemacht“ (Blum/Schubert, 165) werden, lässt sich bei der Schaffung des europäischen<br />
Hochschulraums von einem Policy-Transfer sprechen. Die Besonderheit eines<br />
solchen Transfers liegt darin, dass hier keine eigenständige Lösung ausgearbeitet wird oder<br />
Lernprozesse aufgrund von bestimmten Erkenntnissen initiiert werden, sondern Verfahren<br />
übernommen werden (vgl. Blum/Schubert, 166). Auch wenn somit die Studienreform als<br />
solche wegen des Transfer-Verfahrens und der übergeordneten Ziele (Stichwort Schaffung<br />
eines europäischen Hochschulraums) sicher nicht zur Disposition steht, kann man von unterschiedlichen<br />
Herangehensweisen ausgehen (vgl. Serrano-Velarde, 2008: 28.) und spezifische<br />
Modifikationen nicht ausschließen. Die Universität Hamburg hat sich mit Veränderungsbedarf<br />
durch den Bologna-Prozess kürzlich auseinander gesetzt und Forderungen an<br />
die Politik gerichtet (Pressemitteilung der Uni Hamburg, Artikel in der Tageszeitung vom<br />
21./22. April <strong>2012</strong>). Denkbare Initiatoren für ein Politik-Lernen wären wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse zum Beispiel aus bundesweiten Studien, kritische Rückmeldungen der Wirtschaft<br />
(beispielsweise über den Deutschen Stifterverband der Wirtschaft als einem sehr gewichtigen<br />
Sprachrohr der Wirtschaft in bildungspolitischen Fragen) oder ein Scheitern der<br />
ursprünglich damit verbundenen politischen Zielsetzungen. Für all diese möglichen Auslöser<br />
ist derzeit kein Anzeichen erkennbar. Vielmehr scheinen alle Bedingungen für einen erfolgreichen<br />
Policy-Transfer erfüllt: Die Übertragung ist möglich, weil es vergleichbare<br />
Strukturen gibt, zudem herrscht Konsens sowohl über die Problemlage, als auch über die<br />
Lösungswege (vgl. Schmid, 2003: 207, zitiert nach Blum/Schubert, 169, vgl. ebenso Serrano-Velardo,<br />
25).