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lesbische und schwule Lebensweisen als Thema - Gewerkschaft ...

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amtes wird das Konzept der Lebensformen angewendet<br />

<strong>und</strong> auch die freiwillig zu beantwortende Frage nach<br />

gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft gestellt. Erfasst<br />

werden allerdings nur Paare, die zusammen wohnen. Bei<br />

gleichgeschlechtlichen Paaren ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass sie häufiger <strong>als</strong> andere Paare in getrennten<br />

Wohnungen leben. So schwanken die Zahlen zwischen<br />

ca. 56 000 <strong>und</strong> 165 000 Paaren in gleichgeschlechtlichen<br />

Lebensgemeinschaften.<br />

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2010 gibt es in<br />

Deutschland 18,312 Millionen Ehepaare <strong>und</strong> 2,6 Millionen<br />

nichteheliche Lebensgemeinschaften<br />

Anregung: Erstellen Sie ein Schaubild, das die Zahlen<br />

grafisch darstellt.<br />

Baustein 3. Gleiche Rechte für Lesben <strong>und</strong> Schwule?<br />

Einführung: „Niemand darf wegen seines Geschlechts,<br />

seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat <strong>und</strong><br />

Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen<br />

Anschauung benachteiligt werden.“ Gr<strong>und</strong>gesetz,<br />

Artikel 3, Abs. 3<br />

Das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen<br />

Orientierung einer Person ist nicht ausdrücklich genannt.<br />

Homosexuelle konnten sich bisher auf den allgemeinen<br />

Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz Art. 3, 1 GG oder auf das Recht auf<br />

freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 GG berufen,<br />

wenn sie diskriminiert wurden.<br />

Seit der Verabschiedung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie<br />

im Amsterdamer Vertrag der Europäischen<br />

Union 1999 hat sich dies geändert. Dort wurde ein neuer<br />

Artikel 13 eingeführt, der die Mitgliedsländer der Europäischen<br />

Union aufruft, Diskriminierung aus Gründen<br />

des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der<br />

Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung,<br />

des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – insbesondere<br />

am Arbeitsplatz - zu bekämpfen. Die verabschiedeten<br />

Richtlinien sollten bis zum Sommer 2003 in nationales<br />

Recht umgesetzt werden. In einem ersten Schritt hat die<br />

B<strong>und</strong>esrepublik dem durch das „Gesetz zur Beendigung<br />

der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft“<br />

Folge geleistet, das seit dem<br />

1.8.2001 in Kraft ist. Die vollständige Gleichstellung der<br />

gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe<br />

steht in Deutschland noch aus. Diese gibt es weltweit nur<br />

in Schweden <strong>und</strong> Spanien.<br />

Das gemeinsame Adoptionsrecht <strong>und</strong> Sorgerecht für gleichgeschlechtliche<br />

Paare ist (mit Ausnahme von Dänemark,<br />

Island, Niederlande) in Europa eines der letzten Tabus.<br />

Lesben <strong>und</strong> Schwule können nur <strong>als</strong> Einzelpersonen ein<br />

Kind adoptieren. In Deutschland haben nur verheiratete<br />

heterosexuelle Frauen Zugang zu Samenbanken, wenn<br />

deren Männer nachweislich unfruchtbar sind.<br />

M 3 Für alle gleiches Adoptionsrecht<br />

„Die Justizminister fordern Gleichberechtigung. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />

ist aber uneins.“<br />

Stuttgarter Zeitung 05.11.2010<br />

„Die Justizminister der Länder fordern ein vollständiges<br />

Adoptionsrecht für Homosexuelle. Einen entsprechenden<br />

Beschluss fasste die Justizministerkonferenz (JMK) auf<br />

ihrer Herbsttagung in Berlin <strong>und</strong> rief die B<strong>und</strong>esregierung<br />

auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Der Beschluss<br />

fiel nicht einstimmig, <strong>und</strong> es ist weiter unwahrscheinlich,<br />

dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition der Aufforderung<br />

folgt. Während die FDP eine Änderung für sinnvoll<br />

hält, ist die Union dagegen.<br />

Bisher steht die Möglichkeit einer Adoption nur Eheleuten<br />

<strong>und</strong> Alleinstehenden zu. Homosexuelle in einer eingetragenen<br />

Lebensgemeinschaft können zwar das leibliche Kind<br />

des Partners adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist<br />

aber nicht möglich, was unter anderem negative Auswirkungen<br />

auf die Hinterbliebenenversorgung des adoptierten<br />

Kindes hat.<br />

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) bezeichnete<br />

die Einschränkung des Adoptionsrechtes <strong>als</strong> „nicht<br />

systemgerecht“. Es handele sich um einen Verstoß gegen<br />

den Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz, erklärte der Vorsitzende<br />

der JMK. B<strong>und</strong>esjustizministerin Sabine Leutheusser-<br />

Schnarrenberger verwies auf die schwierige Gemengelage<br />

in der Regierung. Die FDP-Politikerin unterstützt ein<br />

Adoptionsrecht für Schwule <strong>und</strong> Lesben. „Die Union<br />

lehnt es ab“, sagte sie.<br />

Anregung: Führen Sie mit der Gruppe eine Pro- <strong>und</strong><br />

Contra-Diskussion zum vollen Adoptionsrecht für<br />

<strong>lesbische</strong> <strong>und</strong> <strong>schwule</strong> Eltern durch.<br />

(Hinweis: siehe auch Pressemitteilung des B<strong>und</strong>esjustizministeriums<br />

„Familie ist dort, wo Kinder sind“ http://www.<br />

bmj.de Service Pressestelle Pressemitteilungen 2010)<br />

M 4 Bilder „Keine halben Sachen“<br />

http://www.lsvd.de/826.0.html#c4341<br />

Quelle: LSVD<br />

Anregungen: Informieren Sie sich über den aktuellen<br />

Stand der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />

mit der Ehe: http://www.lsvd.de<br />

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