lesbische und schwule Lebensweisen als Thema - Gewerkschaft ...
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amtes wird das Konzept der Lebensformen angewendet<br />
<strong>und</strong> auch die freiwillig zu beantwortende Frage nach<br />
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft gestellt. Erfasst<br />
werden allerdings nur Paare, die zusammen wohnen. Bei<br />
gleichgeschlechtlichen Paaren ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass sie häufiger <strong>als</strong> andere Paare in getrennten<br />
Wohnungen leben. So schwanken die Zahlen zwischen<br />
ca. 56 000 <strong>und</strong> 165 000 Paaren in gleichgeschlechtlichen<br />
Lebensgemeinschaften.<br />
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2010 gibt es in<br />
Deutschland 18,312 Millionen Ehepaare <strong>und</strong> 2,6 Millionen<br />
nichteheliche Lebensgemeinschaften<br />
Anregung: Erstellen Sie ein Schaubild, das die Zahlen<br />
grafisch darstellt.<br />
Baustein 3. Gleiche Rechte für Lesben <strong>und</strong> Schwule?<br />
Einführung: „Niemand darf wegen seines Geschlechts,<br />
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat <strong>und</strong><br />
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen<br />
Anschauung benachteiligt werden.“ Gr<strong>und</strong>gesetz,<br />
Artikel 3, Abs. 3<br />
Das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen<br />
Orientierung einer Person ist nicht ausdrücklich genannt.<br />
Homosexuelle konnten sich bisher auf den allgemeinen<br />
Gleichheitsgr<strong>und</strong>satz Art. 3, 1 GG oder auf das Recht auf<br />
freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 GG berufen,<br />
wenn sie diskriminiert wurden.<br />
Seit der Verabschiedung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie<br />
im Amsterdamer Vertrag der Europäischen<br />
Union 1999 hat sich dies geändert. Dort wurde ein neuer<br />
Artikel 13 eingeführt, der die Mitgliedsländer der Europäischen<br />
Union aufruft, Diskriminierung aus Gründen<br />
des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der<br />
Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung,<br />
des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – insbesondere<br />
am Arbeitsplatz - zu bekämpfen. Die verabschiedeten<br />
Richtlinien sollten bis zum Sommer 2003 in nationales<br />
Recht umgesetzt werden. In einem ersten Schritt hat die<br />
B<strong>und</strong>esrepublik dem durch das „Gesetz zur Beendigung<br />
der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft“<br />
Folge geleistet, das seit dem<br />
1.8.2001 in Kraft ist. Die vollständige Gleichstellung der<br />
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe<br />
steht in Deutschland noch aus. Diese gibt es weltweit nur<br />
in Schweden <strong>und</strong> Spanien.<br />
Das gemeinsame Adoptionsrecht <strong>und</strong> Sorgerecht für gleichgeschlechtliche<br />
Paare ist (mit Ausnahme von Dänemark,<br />
Island, Niederlande) in Europa eines der letzten Tabus.<br />
Lesben <strong>und</strong> Schwule können nur <strong>als</strong> Einzelpersonen ein<br />
Kind adoptieren. In Deutschland haben nur verheiratete<br />
heterosexuelle Frauen Zugang zu Samenbanken, wenn<br />
deren Männer nachweislich unfruchtbar sind.<br />
M 3 Für alle gleiches Adoptionsrecht<br />
„Die Justizminister fordern Gleichberechtigung. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />
ist aber uneins.“<br />
Stuttgarter Zeitung 05.11.2010<br />
„Die Justizminister der Länder fordern ein vollständiges<br />
Adoptionsrecht für Homosexuelle. Einen entsprechenden<br />
Beschluss fasste die Justizministerkonferenz (JMK) auf<br />
ihrer Herbsttagung in Berlin <strong>und</strong> rief die B<strong>und</strong>esregierung<br />
auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Der Beschluss<br />
fiel nicht einstimmig, <strong>und</strong> es ist weiter unwahrscheinlich,<br />
dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition der Aufforderung<br />
folgt. Während die FDP eine Änderung für sinnvoll<br />
hält, ist die Union dagegen.<br />
Bisher steht die Möglichkeit einer Adoption nur Eheleuten<br />
<strong>und</strong> Alleinstehenden zu. Homosexuelle in einer eingetragenen<br />
Lebensgemeinschaft können zwar das leibliche Kind<br />
des Partners adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist<br />
aber nicht möglich, was unter anderem negative Auswirkungen<br />
auf die Hinterbliebenenversorgung des adoptierten<br />
Kindes hat.<br />
Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) bezeichnete<br />
die Einschränkung des Adoptionsrechtes <strong>als</strong> „nicht<br />
systemgerecht“. Es handele sich um einen Verstoß gegen<br />
den Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz, erklärte der Vorsitzende<br />
der JMK. B<strong>und</strong>esjustizministerin Sabine Leutheusser-<br />
Schnarrenberger verwies auf die schwierige Gemengelage<br />
in der Regierung. Die FDP-Politikerin unterstützt ein<br />
Adoptionsrecht für Schwule <strong>und</strong> Lesben. „Die Union<br />
lehnt es ab“, sagte sie.<br />
Anregung: Führen Sie mit der Gruppe eine Pro- <strong>und</strong><br />
Contra-Diskussion zum vollen Adoptionsrecht für<br />
<strong>lesbische</strong> <strong>und</strong> <strong>schwule</strong> Eltern durch.<br />
(Hinweis: siehe auch Pressemitteilung des B<strong>und</strong>esjustizministeriums<br />
„Familie ist dort, wo Kinder sind“ http://www.<br />
bmj.de Service Pressestelle Pressemitteilungen 2010)<br />
M 4 Bilder „Keine halben Sachen“<br />
http://www.lsvd.de/826.0.html#c4341<br />
Quelle: LSVD<br />
Anregungen: Informieren Sie sich über den aktuellen<br />
Stand der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />
mit der Ehe: http://www.lsvd.de<br />
Unterrichtsbeispiele