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Vortrag 2 Flurbereinigung als Mittel zur Umsetzung von ... - GfG

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Hessische Verwaltung für<br />

Bodenmanagement und Geoinformation<br />

Möglichkeiten und Grenzen der<br />

<strong>Flurbereinigung</strong><br />

Mit Ausnahme der Unternehmensflurbereinigung gilt<br />

für alle anderen Verfahrensarten:<br />

<br />

<br />

<br />

Anspruch des Grundeigentümers auf wertgleiche<br />

Landabfindung<br />

Verfahren müssen den privatnützigen Interessen der<br />

Grundstückseigentümer dienen<br />

kein Anspruch auf Landabfindung in bestimmter Lage für<br />

Eigentümer und Maßnahmeträger<br />

Lothar Seeger<br />

Amt für Bodenmanagement Homberg/Efze – Außenstelle Eschwege<br />

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