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Gemeindeamt des Marktes Gramastetten ... - RiSKommunal

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beeinflussen. Der Versuch wurde während und vor der Bauverhandlung zumin<strong>des</strong>t gemacht.<br />

Abschließend wird festgehalten, dass ein Schlichtungsversuch im Zuge der Bauverhandlung durch die<br />

Baubehörde natürlich unternommen wurde, die Erfolglosigkeit wegen 26 (!) vorgebrachter Einwendungen<br />

aber bald erkennbar war. § 32 OÖ BauO sieht übrigens in Abs. 4 nur die Erörterung <strong>des</strong><br />

Bauvorhabens vor, nicht jedoch eine Erörterung einer Fülle von Einwendungen. Über Einwendungen ist<br />

nach wie vor in einem Bescheid, und nicht während einer Bauverhandlung zu befinden.<br />

Die Begründung <strong>des</strong> erstinstanzlichen Beschei<strong>des</strong> wird bestätigt.<br />

Aus den oben angeführten Gründen war der Berufung daher keine Folge zu geben und spruchgemäß zu<br />

entscheiden.<br />

Vorstellungsbelehrung<br />

Wer durch den Bescheid eines Gemeindeorganes in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet, kann<br />

nach Erschöpfung <strong>des</strong> Instanzenzuges dagegen Vorstellung erheben. Die Vorstellung ist innerhalb<br />

von 2 Wochen nach Zustellung <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> schriftlich, telegrafisch oder im Wege automationsunterstützter<br />

Datenübermittlung bei der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> einzubringen. Sie hat den<br />

Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Hinweis: Bei der Entscheidung über eine Berufung ist die Bun<strong>des</strong>abgabe von € 13,-- für den<br />

Berufungsantrag vorzuschreiben.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni gibt Bürgermeister Heinrich Madlmayr den Vorsitz zurück.

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