Gemeindeamt des Marktes Gramastetten ... - RiSKommunal
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beeinflussen. Der Versuch wurde während und vor der Bauverhandlung zumin<strong>des</strong>t gemacht.<br />
Abschließend wird festgehalten, dass ein Schlichtungsversuch im Zuge der Bauverhandlung durch die<br />
Baubehörde natürlich unternommen wurde, die Erfolglosigkeit wegen 26 (!) vorgebrachter Einwendungen<br />
aber bald erkennbar war. § 32 OÖ BauO sieht übrigens in Abs. 4 nur die Erörterung <strong>des</strong><br />
Bauvorhabens vor, nicht jedoch eine Erörterung einer Fülle von Einwendungen. Über Einwendungen ist<br />
nach wie vor in einem Bescheid, und nicht während einer Bauverhandlung zu befinden.<br />
Die Begründung <strong>des</strong> erstinstanzlichen Beschei<strong>des</strong> wird bestätigt.<br />
Aus den oben angeführten Gründen war der Berufung daher keine Folge zu geben und spruchgemäß zu<br />
entscheiden.<br />
Vorstellungsbelehrung<br />
Wer durch den Bescheid eines Gemeindeorganes in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet, kann<br />
nach Erschöpfung <strong>des</strong> Instanzenzuges dagegen Vorstellung erheben. Die Vorstellung ist innerhalb<br />
von 2 Wochen nach Zustellung <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> schriftlich, telegrafisch oder im Wege automationsunterstützter<br />
Datenübermittlung bei der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> einzubringen. Sie hat den<br />
Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />
Hinweis: Bei der Entscheidung über eine Berufung ist die Bun<strong>des</strong>abgabe von € 13,-- für den<br />
Berufungsantrag vorzuschreiben.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni gibt Bürgermeister Heinrich Madlmayr den Vorsitz zurück.