Gemeindeamt des Marktes Gramastetten ... - RiSKommunal
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Prüfung der Vermögens- und Schuldenrechnung:<br />
8<br />
An Hand <strong>des</strong> vorliegenden Ausdruckes der Vermögens- und Schuldenrechnung werden von Frau Altmüller<br />
die Summen der einzelnen Vermögensgruppen verlesen und offene Fragen geklärt.<br />
Der Gesamtstand <strong>des</strong> Vermögens beträgt am Jahresende € 19.940.461,57<br />
Der SCHULDENSTAND am Jahresende beträgt € 9.346.145,42<br />
Die Schulden, deren Rückzahlung allein vom Ordentlichen Haushalt zu<br />
tragen sind, betragen € 289.374,82<br />
Die Zinsen für diese Schulden betragen im Jahre 2006 € 5.643,90<br />
Die Darlehenstilgung für diese Schulden beträgt € 37.706,68<br />
Zinsen und Tilgung müssen zur Gänze aus Ordentlichen Haushaltsmitteln aufgebracht werden.<br />
Der Schuldenstand für jene Darlehen, die hauptsächlich den Wasserleitungsund<br />
Kanalbau betreffen, beträgt am Jahresende 2006 € 7.462.312,67<br />
Der Gesamt-Schuldendienst für das Finanzjahr 2006 beträgt € 423.375,82<br />
wobei auf den Zinsendienst € 184.430,04<br />
und auf die Darlehenstilgung € 238.945,78<br />
entfallen.<br />
Ersatz für Zinsen und Tilgung – Österreichische Kommunalkredit Bank € 176.840,96<br />
Restlicher Schuldendienst wird durch Miete, Wasser- und Kanalbenützungsgebühr gedeckt.<br />
Der Schuldenstand der Sonderdarlehen beträgt am Jahresende 2005 € 1.594.457,93<br />
und ist auf weiteres zinsen- und tilgungsfrei.<br />
Die vorliegende Vermögens- und Schuldrechnung wird vom Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen.<br />
Diskussion:<br />
Zum Abschluss seiner Ausführungen lobt GR Rudolf Hackl den sehr übersichtlich gestalteten Rechnungsabschluss<br />
der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> und lobt die Mitarbeiterinnen der Finanzabteilung sowie Amtsleiter<br />
Haslmayr für ihre sorgfältige Arbeit.<br />
Bürgermeister Heinrich Madlmayr schließt sich den Dankesworten von GR Hackl an.<br />
Die Mitglieder <strong>des</strong> Gemeinderates nehmen die Information zu diesem Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.