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Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich

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Nicht zum Vermögen zählen<br />

• Beträge bis zu einem Betrag von 2.600 Euro bei Alleinstehenden<br />

• Beträge bis zu einem Betrag von 3.214 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegatten<br />

oder eheähnlichen Partnerschaften.<br />

Antrag auf Grundsicherung<br />

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen erst <strong>mit</strong> der Antragstellung. Das<br />

Grundsicherungsverwaltungsverfahren ist so<strong>mit</strong> ein Antragsverfahren.<br />

Bewilligungszeitraum der Grundsicherung<br />

Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Danach<br />

muss ein neuer Antrag gestellt werden und die Bedürftigkeit wird erneut überprüft.<br />

Sozialhilfe nach dem III. Kapitel SGB XII<br />

Als Netz der sozialen Sicherung ist weiterhin die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe<br />

nach dem SGB XII (Kapitel III) für Menschen da, die sonst bei Bedürftigkeit keine Leistungen<br />

erhalten. Zielgruppe können z.B. Zeitrentner, in Einrichtungen betreute Menschen oder<br />

längerfristig Erkrankte sein.<br />

Die Regelsätze und Bestimmungen zur Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft<br />

entsprechen denen der Grundsicherung nach dem IV. Kapitel.<br />

Im Gegensatz zu der Leistungsgewährung nach dem IV. Kapitel sind bei Leistungen nach<br />

dem III. Kapitel die Unterhaltspflichtigen zum Ersatz der geleisteten Hilfen verpflichtet.<br />

Anzahl der Leistungsberechtigen zum Stichtag 31.12.2009<br />

Hilfeart<br />

Anzahl der Leistungsberechtigen<br />

III. Kap. SGB XII 77<br />

IV. Kap. SGB XII 425<br />

Ausgabe und Einnahmen in 2009<br />

Beträge in Euro III. Kap. SGB XII IV. Kap. SGB XII<br />

Ausgaben 224.910 € 2.456.279 €<br />

Einnahmen 14.798 € 84.217 €<br />

Ergänzende Leistungen<br />

Neben den vorgenannten Leistungen des III. und IV. Kapitels des SGB XII können bei<br />

Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege, Hilfe zur<br />

Weiterführung des Haushaltes, Übernahme von Bestattungskosten sowie Übernahme bei<br />

Mietrückständen übernommen werden.

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