Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich
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Nicht zum Vermögen zählen<br />
• Beträge bis zu einem Betrag von 2.600 Euro bei Alleinstehenden<br />
• Beträge bis zu einem Betrag von 3.214 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegatten<br />
oder eheähnlichen Partnerschaften.<br />
Antrag auf Grundsicherung<br />
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen erst <strong>mit</strong> der Antragstellung. Das<br />
Grundsicherungsverwaltungsverfahren ist so<strong>mit</strong> ein Antragsverfahren.<br />
Bewilligungszeitraum der Grundsicherung<br />
Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Danach<br />
muss ein neuer Antrag gestellt werden und die Bedürftigkeit wird erneut überprüft.<br />
Sozialhilfe nach dem III. Kapitel SGB XII<br />
Als Netz der sozialen Sicherung ist weiterhin die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe<br />
nach dem SGB XII (Kapitel III) für Menschen da, die sonst bei Bedürftigkeit keine Leistungen<br />
erhalten. Zielgruppe können z.B. Zeitrentner, in Einrichtungen betreute Menschen oder<br />
längerfristig Erkrankte sein.<br />
Die Regelsätze und Bestimmungen zur Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft<br />
entsprechen denen der Grundsicherung nach dem IV. Kapitel.<br />
Im Gegensatz zu der Leistungsgewährung nach dem IV. Kapitel sind bei Leistungen nach<br />
dem III. Kapitel die Unterhaltspflichtigen zum Ersatz der geleisteten Hilfen verpflichtet.<br />
Anzahl der Leistungsberechtigen zum Stichtag 31.12.2009<br />
Hilfeart<br />
Anzahl der Leistungsberechtigen<br />
III. Kap. SGB XII 77<br />
IV. Kap. SGB XII 425<br />
Ausgabe und Einnahmen in 2009<br />
Beträge in Euro III. Kap. SGB XII IV. Kap. SGB XII<br />
Ausgaben 224.910 € 2.456.279 €<br />
Einnahmen 14.798 € 84.217 €<br />
Ergänzende Leistungen<br />
Neben den vorgenannten Leistungen des III. und IV. Kapitels des SGB XII können bei<br />
Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege, Hilfe zur<br />
Weiterführung des Haushaltes, Übernahme von Bestattungskosten sowie Übernahme bei<br />
Mietrückständen übernommen werden.