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Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich

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Gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 3 Wohngeldverordnung ist der <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong> die<br />

Mietstufe vier zugeordnet.<br />

Miethöchstbeträge ab dem 01.01.2009<br />

Zahl der zu<br />

berücksichtigenden<br />

Haushalts<strong>mit</strong>glieder<br />

Miethöchstbetrag<br />

Auf Miete/Belastung zu<br />

addierender Betrag für<br />

Heizkosten<br />

1 358 € 24 €<br />

2 435 € 31 €<br />

3 517 € 37 €<br />

4 600 € 43 €<br />

5 688 € 49 €<br />

Mehrbetrag für jedes weitere<br />

zu berücksichtigende<br />

Haushalts<strong>mit</strong>glied<br />

83€ 6 €<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind die maximalen Nettoeinkommensgrenzen unter<br />

Berücksichtigung des Höchstbetrages der anzuerkennenden Miete oder Belastung<br />

aufgeführt.<br />

Übersicht über das zu berücksichtigende Gesamteinkommen / Einkommensgrenze<br />

Zahl der zu<br />

Nettoeinkommensgrenze<br />

berücksichtigenden<br />

Haushalts<strong>mit</strong>glieder<br />

1 840 €<br />

2 1.140 €<br />

3 1.410 €<br />

4 1.850 €<br />

5 2.110 €<br />

6 2.380 €<br />

7 2.650 €<br />

8 2.910 €<br />

Aufgrund des Wegfalls der Baualtersklassen zur Bestimmung des anzuerkennenden<br />

Miethöchstbetrages sowie der Anhebung der Tabellenwerte <strong>mit</strong> der Wohngeldnovelle 2009<br />

hat im vergangenen Jahr sowohl der anspruchsberechtigte Personenkreis als auch der<br />

einzelne Wohngeldanspruch deutlich erhöht.<br />

In der Wohngeldstelle des Fachbereichs Soziale Sicherung und Integration der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Grevenbroich</strong> wurden im Jahr 2009 insgesamt 1.291 Anträge auf Wohngeld oder<br />

Lastenzuschuss gestellt. Dies stellt eine Steigerung der Antragszahlen gegenüber 2008 um<br />

mehr als 100 Prozent dar. So wurden im Jahr 2008 insgesamt 629.213 € Wohngeld<br />

ausgezahlt. Im Jahr 2009 erhöhte sich der Auszahlungsbetrag des bewilligten Wohngeldes<br />

auf 1.745.962 €.

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