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Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich

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Persönlichkeitsstörung ist dieser Anspruch oftmals nur auf lange Sicht und in<br />

entsprechenden Fällen oftmals nur im Rahmen von rechtlichen Betreuungen einzulösen.<br />

Wohnungsver<strong>mit</strong>tlung<br />

Dem Fachbereich Soziale Sicherung und Integration waren zum 31.12.2009 insgesamt 131<br />

Haushalte (234 Personen) wohnungssuchend gemeldet. Nach der maßgebenden Richtlinie<br />

„Kosten der Unterkunft“ (Rhein-Kreis Neuss) gehört die Ver<strong>mit</strong>tlung von angemessenem und<br />

preiswerten Wohnraum zu den Obliegenheiten der kreisangehörigen Städte. Dabei geht es<br />

in den Fällen von Beziehern von Arbeitslosengeld II (SGB II) oder Grundsicherung (SGB XII)<br />

stets darum, die Unterkunftskosten auf die o.g. vorgegeben Mietobergrenzen zu senken.<br />

In 78 Fällen war die Überschreitung der Mietobergrenze der einzige angegebene Grund für<br />

die Aufnahme in die Wohnungssuchendenkartei. Diese Personen bzw.<br />

Bedarfsgemeinschaften werden bevorzugt in preiswertere Wohnungen ver<strong>mit</strong>telt.<br />

Die Mietobergrenzen bestehen unverändert seit dem 01.01.2002 – eine Überprüfung ist<br />

seitens der Kreisverwaltung in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis wird im Kalenderjahr<br />

2010 erwartet.<br />

Im Jahr 2009 konnten durch den Fachbereich insgesamt 108 Wohnungen an<br />

Wohnungssuchende ver<strong>mit</strong>telt werden (234 Personen). Dabei wurde sowohl in den Sozialen<br />

Wohnungsbau, wie auch auf dem freien Wohnungsmarkt ver<strong>mit</strong>telt.<br />

Zielgruppe Aussiedler<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong> ist nach dem Landesaufnahmegesetz verpflichtet, die von der<br />

Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen Aussiedler unterzubringen. Ihre Zahl ergibt sich<br />

aus einer monatlich aktualisierten Aufnahmequote. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die<br />

Unterbringung und die materielle Versorgung und Betreuung. Für die erforderlichen<br />

Aufwendungen erstattet das Land NRW in Pauschalen (§ 9 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz),<br />

welche die entstehenden Kosten nur zu einem Teil decken. Die Unterbringung in<br />

<strong>Grevenbroich</strong> erfolgt in drei Übergangsheimen. Die Verweildauer der Aussiedler in den<br />

Übergangsheimen bis zur Ver<strong>mit</strong>tlung in eine Wohnung betrug im Jahr 2009 ca. 6 Monate -<br />

wobei im Jahr 2009 lediglich 6 Aussiedler in einem Übergangsheim untergebracht waren.<br />

Durch den Fachbereich wurden zuletzt 64 Aussiedlerfamilien sozialarbeiterisch betreut, d.h.<br />

diejenigen in den Übergangsheimen, wie auch solche, die bereits in Wohnungen ver<strong>mit</strong>telt<br />

werden konnten. Die Intensität der notwendigen Unterstützung ist in hohem Maße abhängig<br />

von der Ausprägung der Sprachkenntnisse und dem Stand der individuellen Integration bzw.<br />

der Integrationsbereitschaft. Im Bereich der Aussiedlerbetreuung verhält es sich oftmals so,<br />

dass nach erfolgter Wohnungsver<strong>mit</strong>tlung weitere Unterstützung nachgefragt wird. Dabei<br />

geht es z.B. um die Erledigung von Behördengängen, Anmeldung von Strom und Telefon,<br />

GEZ Anmeldung bzw. Gebührenbefreiung, Antragstellung von Grundsicherung, Kindergeld,<br />

Erziehungsgeld.<br />

Zielgruppe Asylbewerber<br />

Die Gewährung von Asyl (Hilfe für ausländische Flüchtlinge) gehört zu den humanitären<br />

Aufgaben des Staates und ist zudem im Grundgesetz verankert. Geltung besitzt das<br />

Asylrecht nur für politisch Verfolgte. Nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

gelten die Verfolgung der Betroffenen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,<br />

Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und ihrer politische Überzeugung als<br />

asylerhebliche Merkmale. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege,<br />

Naturkatastrophen und Arbeitslosigkeit begründen keinen Asylanspruch - können aber einen<br />

vorübergehenden Aufenthaltsgrund darstellen.<br />

Leistungen, die der Fachbereich Soziale Sicherung und Integration zu erbringen hat,<br />

umfassen die Unterbringung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die<br />

soziale Betreuung der ausländischen Flüchtlinge. Für die entstehenden Aufwendungen<br />

gewährt das Land NRW für die Erfüllung der Aufgabe „Aufnahme und Unterbringung“ des

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