Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich
Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich
Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
Persönlichkeitsstörung ist dieser Anspruch oftmals nur auf lange Sicht und in<br />
entsprechenden Fällen oftmals nur im Rahmen von rechtlichen Betreuungen einzulösen.<br />
Wohnungsver<strong>mit</strong>tlung<br />
Dem Fachbereich Soziale Sicherung und Integration waren zum 31.12.2009 insgesamt 131<br />
Haushalte (234 Personen) wohnungssuchend gemeldet. Nach der maßgebenden Richtlinie<br />
„Kosten der Unterkunft“ (Rhein-Kreis Neuss) gehört die Ver<strong>mit</strong>tlung von angemessenem und<br />
preiswerten Wohnraum zu den Obliegenheiten der kreisangehörigen Städte. Dabei geht es<br />
in den Fällen von Beziehern von Arbeitslosengeld II (SGB II) oder Grundsicherung (SGB XII)<br />
stets darum, die Unterkunftskosten auf die o.g. vorgegeben Mietobergrenzen zu senken.<br />
In 78 Fällen war die Überschreitung der Mietobergrenze der einzige angegebene Grund für<br />
die Aufnahme in die Wohnungssuchendenkartei. Diese Personen bzw.<br />
Bedarfsgemeinschaften werden bevorzugt in preiswertere Wohnungen ver<strong>mit</strong>telt.<br />
Die Mietobergrenzen bestehen unverändert seit dem 01.01.2002 – eine Überprüfung ist<br />
seitens der Kreisverwaltung in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis wird im Kalenderjahr<br />
2010 erwartet.<br />
Im Jahr 2009 konnten durch den Fachbereich insgesamt 108 Wohnungen an<br />
Wohnungssuchende ver<strong>mit</strong>telt werden (234 Personen). Dabei wurde sowohl in den Sozialen<br />
Wohnungsbau, wie auch auf dem freien Wohnungsmarkt ver<strong>mit</strong>telt.<br />
Zielgruppe Aussiedler<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong> ist nach dem Landesaufnahmegesetz verpflichtet, die von der<br />
Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen Aussiedler unterzubringen. Ihre Zahl ergibt sich<br />
aus einer monatlich aktualisierten Aufnahmequote. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die<br />
Unterbringung und die materielle Versorgung und Betreuung. Für die erforderlichen<br />
Aufwendungen erstattet das Land NRW in Pauschalen (§ 9 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz),<br />
welche die entstehenden Kosten nur zu einem Teil decken. Die Unterbringung in<br />
<strong>Grevenbroich</strong> erfolgt in drei Übergangsheimen. Die Verweildauer der Aussiedler in den<br />
Übergangsheimen bis zur Ver<strong>mit</strong>tlung in eine Wohnung betrug im Jahr 2009 ca. 6 Monate -<br />
wobei im Jahr 2009 lediglich 6 Aussiedler in einem Übergangsheim untergebracht waren.<br />
Durch den Fachbereich wurden zuletzt 64 Aussiedlerfamilien sozialarbeiterisch betreut, d.h.<br />
diejenigen in den Übergangsheimen, wie auch solche, die bereits in Wohnungen ver<strong>mit</strong>telt<br />
werden konnten. Die Intensität der notwendigen Unterstützung ist in hohem Maße abhängig<br />
von der Ausprägung der Sprachkenntnisse und dem Stand der individuellen Integration bzw.<br />
der Integrationsbereitschaft. Im Bereich der Aussiedlerbetreuung verhält es sich oftmals so,<br />
dass nach erfolgter Wohnungsver<strong>mit</strong>tlung weitere Unterstützung nachgefragt wird. Dabei<br />
geht es z.B. um die Erledigung von Behördengängen, Anmeldung von Strom und Telefon,<br />
GEZ Anmeldung bzw. Gebührenbefreiung, Antragstellung von Grundsicherung, Kindergeld,<br />
Erziehungsgeld.<br />
Zielgruppe Asylbewerber<br />
Die Gewährung von Asyl (Hilfe für ausländische Flüchtlinge) gehört zu den humanitären<br />
Aufgaben des Staates und ist zudem im Grundgesetz verankert. Geltung besitzt das<br />
Asylrecht nur für politisch Verfolgte. Nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
gelten die Verfolgung der Betroffenen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,<br />
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und ihrer politische Überzeugung als<br />
asylerhebliche Merkmale. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege,<br />
Naturkatastrophen und Arbeitslosigkeit begründen keinen Asylanspruch - können aber einen<br />
vorübergehenden Aufenthaltsgrund darstellen.<br />
Leistungen, die der Fachbereich Soziale Sicherung und Integration zu erbringen hat,<br />
umfassen die Unterbringung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die<br />
soziale Betreuung der ausländischen Flüchtlinge. Für die entstehenden Aufwendungen<br />
gewährt das Land NRW für die Erfüllung der Aufgabe „Aufnahme und Unterbringung“ des