Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich
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Satz bezogen haben und deren Ausreise bzw. Abschiebung zur Zeit tatsächlich nicht<br />
möglich ist. Hier ist in jedem Einzelfall eine Abstimmung <strong>mit</strong> dem Ausländeramt erforderlich.<br />
Berechtigte nach § 3 AsylbLG sind Asylbewerber, die noch keine 48 Monate im<br />
Leistungsbezug waren oder die Ihren Aufenthalt in Deutschland rechtsmissbräuchlich<br />
verlängert haben. Sie haben nur Anspruch auf gekürzte Leistungen. Kostenträgerin ist zu<br />
100 % die <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong>.<br />
Gemäß dem FlüAG zahlt das Land NRW Pauschalen für die von den Städten und<br />
Gemeinden gewährten Sozialhilfeleistungen an bestimmte Personengruppen sowie für die<br />
Unterhaltung der Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge. Die Zuweisungen erfolgen<br />
auf der Grundlage eines Gemeindeschlüssels an die einzelnen Kommunen.<br />
Leistungen<br />
Aufgrund § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind die Leistungen wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
Leistungen an Berechtigte nach<br />
§ 2 AsylbLG<br />
Alter<br />
Hilfe<br />
0 - 6 Jahre 215,00 €<br />
7 - 13 Jahre 251,00 €<br />
ab 14 Jahre 287,00 €<br />
Haushaltsvorstand 359,00 €<br />
Leistungen an Berechtigte<br />
nach § 3 AsylbLG<br />
Alter<br />
Hilfe<br />
0 - 6 Jahre 132,94 €<br />
7 - 13 Jahre 178,95 €<br />
ab 14 Jahre 199,40 €<br />
Haushaltsvorstand 224,97 €<br />
Der Betrag vermindert sich um<br />
<br />
Stromkosten für Bewohner der städtische Unterkünfte.<br />
Kosten der Unterkunft werden in angemessenem Rahmen übernommen. Weiterhin werden<br />
die Krankenhilfeaufwendungen übernommen. Ein kleiner Teil der Asylbewerber ist durch ein<br />
Arbeitsverhältnis Mitglied einer Krankenkasse. Für sie werden dann im Rahmen der<br />
freiwilligen Weiterversicherung die Mitgliedsbeiträge übernommen. Der überwiegende Teil<br />
erhält im Krankheitsfall einen Krankenschein für den behandelnden Arzt oder Zahnarzt.<br />
Aufteilung der Fälle zum Stichtag 31.12.2009<br />
Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG<br />
Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG<br />
61 Fälle<br />
40 Fälle