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Einladung mit Anlagen (PDF, 1.292 KB) - Stadt Grevenbroich

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Satz bezogen haben und deren Ausreise bzw. Abschiebung zur Zeit tatsächlich nicht<br />

möglich ist. Hier ist in jedem Einzelfall eine Abstimmung <strong>mit</strong> dem Ausländeramt erforderlich.<br />

Berechtigte nach § 3 AsylbLG sind Asylbewerber, die noch keine 48 Monate im<br />

Leistungsbezug waren oder die Ihren Aufenthalt in Deutschland rechtsmissbräuchlich<br />

verlängert haben. Sie haben nur Anspruch auf gekürzte Leistungen. Kostenträgerin ist zu<br />

100 % die <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong>.<br />

Gemäß dem FlüAG zahlt das Land NRW Pauschalen für die von den Städten und<br />

Gemeinden gewährten Sozialhilfeleistungen an bestimmte Personengruppen sowie für die<br />

Unterhaltung der Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge. Die Zuweisungen erfolgen<br />

auf der Grundlage eines Gemeindeschlüssels an die einzelnen Kommunen.<br />

Leistungen<br />

Aufgrund § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind die Leistungen wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

Leistungen an Berechtigte nach<br />

§ 2 AsylbLG<br />

Alter<br />

Hilfe<br />

0 - 6 Jahre 215,00 €<br />

7 - 13 Jahre 251,00 €<br />

ab 14 Jahre 287,00 €<br />

Haushaltsvorstand 359,00 €<br />

Leistungen an Berechtigte<br />

nach § 3 AsylbLG<br />

Alter<br />

Hilfe<br />

0 - 6 Jahre 132,94 €<br />

7 - 13 Jahre 178,95 €<br />

ab 14 Jahre 199,40 €<br />

Haushaltsvorstand 224,97 €<br />

Der Betrag vermindert sich um<br />

<br />

Stromkosten für Bewohner der städtische Unterkünfte.<br />

Kosten der Unterkunft werden in angemessenem Rahmen übernommen. Weiterhin werden<br />

die Krankenhilfeaufwendungen übernommen. Ein kleiner Teil der Asylbewerber ist durch ein<br />

Arbeitsverhältnis Mitglied einer Krankenkasse. Für sie werden dann im Rahmen der<br />

freiwilligen Weiterversicherung die Mitgliedsbeiträge übernommen. Der überwiegende Teil<br />

erhält im Krankheitsfall einen Krankenschein für den behandelnden Arzt oder Zahnarzt.<br />

Aufteilung der Fälle zum Stichtag 31.12.2009<br />

Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG<br />

Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG<br />

61 Fälle<br />

40 Fälle

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