8. Holzbildhauer
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8. Holzbildhauer
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<strong>8.</strong> <strong>Holzbildhauer</strong><br />
Der <strong>Holzbildhauer</strong> verarbeitet Holz zu Wappen, Skulpturen, Spielgeräten,<br />
Dekorationsartikel und Ornamenten. Auch die Restaurierung<br />
von Bildhauerarbeiten, und Schnitzereien gehören zum Aufgabenbereich.<br />
Mit der Handwerksnovelle aus dem Jahr 2003 wurde der <strong>Holzbildhauer</strong><br />
vom Meisterzwang befreit. Dies wurde u.a. in die Anlage B Abschnitt 1<br />
der Handwerksordnung aufgenommen.<br />
Dies bedeutet, dass nicht nur der Meisterbetrieb die erforderlichen Arbeiten<br />
verrichten kann. Durch die große und ständig steigende Zahl von<br />
Rentnern, stehen viele qualifizierte Handwerker, auch Meister zur Verfügung.<br />
Diese Zielgruppe ist zwar nicht an Vollzeitbetätigungen interessiert,<br />
kommt aber für die Erledigung zeitlich begrenzter Aufträge durchaus<br />
in Frage. Auch sind viele in Rente befindliche Meister durchaus bereit,<br />
z. B. auf 400,- Euro Basis als Konzessionsträger für kleine Handwerksfirmen<br />
tätig zu werden. Dies wäre für den Fall einer Lehrlingsausbildung<br />
erforderlich.<br />
Parallel zu den gelernten Handwerkern im Bereich des <strong>Holzbildhauer</strong>s<br />
gibt es auch viele Autodidakten, die derartige Arbeiten durchführen können<br />
und wollen. Durch die hohe Arbeitslosigkeit ist das Angebot an Personen,<br />
die die Arbeitsdurchführung zufriedenstellend bewerkstelligen<br />
können, in ausreichendem Maß vorhanden. Dazu kommen berufstätige<br />
Handwerker, die gerne nebenberuflich etwas dazuverdienen können<br />
und/oder müssen.<br />
Situationsanalyse bei der Bedarferseite:<br />
Ein Arbeitnehmer der z. B. 10,- Euro brutto in der Stunde verdient, muss<br />
über 10 Stunden arbeiten um eine Handwerksfirma nur eine Stunde zu<br />
beschäftigen. Dieses krasse Missverhältnis führt zu diversen volkswirtschaftlich<br />
relevanten Verwertungen, u.a. gehen dem Staat jährlich mehrere<br />
100 Mrd. durch Schwarzarbeit verloren.<br />
Investitionsbedarf:<br />
Hinsichtlich des Investitionsbedarfes, siehe unter „Kalkulation für Startinvestition“.
Empfehlung für Stundensatz:<br />
Die Stundensätze normaler Handwerksbetriebe differieren saisonal und<br />
je nach Region zwischen 45,- und 65,- Euro pro Stunde und Handwerker.<br />
Für Meister wird in der Regel ein Aufschlag, für Lehrlinge ein Abschlag,<br />
jeweils zwischen 10 und 20% verrechnet. Eine zweckdienliche<br />
Empfehlung geht dahingehend den üblichen Preis um 20-30% zu unterbieten.<br />
Vermittlungsdienst für <strong>Holzbildhauer</strong>:<br />
Wenn man einen regionalen Vermittlungsdienst für <strong>Holzbildhauer</strong> anbieten<br />
will, bietet sich ein Vermittlungssystem auf der Basis einer Negativauktion<br />
an. Ein spezielles System ist für diese Anwendung geeignet.<br />
Zum einen können die Handwerker ihre Leistungen und Qualifikationen,<br />
also ihr Profil veröffentlichen. Umgekehrt beschreibt der Auftraggeber<br />
seinen Bedarf und bittet um ein Angebot. Derjenige, der das niedrigste<br />
Gebot abgibt, erhält den Zuschlag. Dies ist mit Sicherheit nicht die einzige<br />
Form der Durchführung eines Vermittlungsdienstes im Handwerksbereich.<br />
Vom Aufwand, vom Startkapital und dem geringen Risiko her gesehen,<br />
scheint diese Methode mehr empfehlenswert zu sein.<br />
Honorar für das Vermittlungssystem:<br />
Hier bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie von den Nutzern eine feste Monatspauschale<br />
berechnen, oder beim Zustandekommen einer Auftragsvermittlung<br />
Ihren Honoraranspruch geltend machen. Beide Abrechnungsfälle<br />
sieht das System vor. Die Erfolgsprovision ist ebenfalls als<br />
prozentuale Provision vom Auftragswert, z. B. 3% denkbar.<br />
Anfragen unter info@kundenservice.de.
Kalkulation für Startinvestition:<br />
Bei vielen Franchise- und Firmenkonzepten konnten aufgrund von Erfahrungswerten<br />
Angaben über die erforderlichen Startinvestitionen gemacht<br />
werden. Derartige Angaben sind jedoch äußerst ungenau, da<br />
folgende Komponenten nur individuell im Einzelfall Berücksichtigung<br />
finden können:<br />
1.) Regional bedingte Erschwernisse bei der Kundengewinnung<br />
2.) Regional bedingte Mehrkosten bei der Personalbeschaffung<br />
3.) Unerwartete Verzögerungen beim Erreichen des Breakevenpoint<br />
4.) Erhöhte Startkosten durch individuelle Standortbedingungen<br />
5.) Eigene Gehaltsentnahmen. Diese können z.B. bei Konzepten mit<br />
geringen Startinvestitionen, wie z.B. der Konzeptserie, „mit dem<br />
Server Geld verdienen“, zu erheblichen Veränderungen des Kapitalbedarfes<br />
führen<br />
6.) Erhöhter Aufwand bei Geräteanschaffungen<br />
Aus den vorstehenden Gründen hat man bei einer Reihe von Konzepten<br />
auf Pauschalangaben für die Startinvestitionen verzichtet. Statt dessen<br />
ist es sinnvoll, mit dem nachstehenden Kalkulationsschema eine exaktere<br />
Einzelfallkalkulation vorzunehmen:
Kalkulationsschema für das 1. Jahr<br />
Geräte- und Maschinenanschaffung<br />
Standort-, Laden- oder Bürokosten<br />
Einrichtungs- und Mobiliarkosten<br />
Kosten für Renovierung und Ausbau<br />
Mietkosten<br />
Personalkosten<br />
Eigenentnahmen oder Gehalt<br />
Vertriebs- und Marketingkosten<br />
Werbeinvestition allgemein<br />
Porto, Kommunikation, Telefon<br />
Versicherungen<br />
Rechtsberatung, Steuerberatung, sonstiges<br />
Gründungskosten<br />
Waren, Materialeinsatz<br />
Versand-, Transportkosten<br />
Finanzierungskosten<br />
Sonstiges<br />
Gesamt<br />
Ertrag aus Produktgruppe 1<br />
_____________________<br />
Ertrag aus Produktgruppe 2<br />
_____________________<br />
Ertrag aus Produktgruppe 3<br />
_____________________<br />
Ertrag aus Produktgruppe 4<br />
_____________________<br />
Ertrag aus Produktgruppe 5<br />
_____________________<br />
Gesamtertrag vor Steuern im 1. Jahr _____________________<br />
Dadurch reduziert sich der Kapitalbedarf auf_____________________