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Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

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Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />

Stand 1.11.2011<br />

nach Dienstverhältnis<br />

Frauen in % Männer in % Gesamt<br />

Beamte 0 0 0 0 0<br />

Angestellte 3 100 0 0 3<br />

Angestellte i.h.V. 1 50 1 50 2<br />

Summe 4 80 1 20 5<br />

nach Funktionen<br />

Frauen in % Männer in % Gesamt<br />

Gehaltsklasse 1 bis 6 1 100 0 0 1<br />

Gehaltsklasse 7 bis 14<br />

Gehaltsklasse 15 bis 18<br />

Gehaltsklasse 19<br />

Gehaltsklasse 20<br />

Gehaltsklasse 21<br />

Gehaltsklasse 22<br />

Gehaltsklasse 23<br />

3 75 1 25 4<br />

Summe 4 80 1 20 5<br />

Der Beschäftigungsrahmenplan wird von <strong>der</strong> Gemeindevertretung in <strong>der</strong> vorgelegten Form einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Punkt 7<br />

Gehalt Bürgermeister (korrekte Anpassung)<br />

Im Frühjahr 2011 wurde von Herrn Gerald Ortner (Abt. IIIc Gebarungskontrolle Land Vorarlberg)<br />

die Gebarung <strong>der</strong> Gemeinde Reuthe überprüft.<br />

In <strong>der</strong> 12. Sitzung <strong>der</strong> GV Reuthe am 19.09.2011 berichtete <strong>der</strong> Bgm. über die Kritik, dass die Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Bezüge des Bgm. zum 01.01.2010 gesetzlich nicht gedeckt waren. Doch die korrekte<br />

Auszahlung wurde von GV Bianca Moosbrugger-Petter, Prüfungsvorsitzende bestätigt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> eines weiteren Schreibens <strong>und</strong> Gesprächs mit Herrn Ortner konnte die Erhöhung <strong>der</strong> Bezüge<br />

des Bgm. geklärt werden. Es handelte sich um 0,2 % <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> dafür war ein rechnerischer<br />

Vorgang.<br />

GR Kaufmann Andreas <strong>und</strong> GV Moosbrugger-Petter Bianca erklären <strong>der</strong> GV den rechnerischen Vorgang<br />

im Detail.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgenden Monatsbezug ab Dezember 2011:<br />

Die Festsetzung des Monatsbezuges für den Bürgermeister soll in <strong>der</strong> bisherigen Form weiterbezahlt<br />

werden, dass <strong>der</strong> Monatsbezug mit 26,40 %, <strong>der</strong> Bezüge gemäß § 1 Abs. 1 lit. g des<br />

Bezügegesetzes (Landesratsbezug) festgesetzt wird.<br />

Der Bgm. Scharler Arno enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Die Gemeindevertretung verzichtet einstimmig darauf, dass <strong>der</strong> Bürgermeister die Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Bezüge vom 01.01.2010 bis 30.11.2011 zurückzahlen muss.<br />

Der Bgm. Scharler Arno enthält sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

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