Sicherheitskonzept - Gymnasium Emlichheim
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zuständigen Personen sind verpflichtet, Mängel im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes –<br />
wenn möglich – sofort abzustellen oder der/dem Sicherheitsbeauftragten mitzuteilen,<br />
die/der die Schulleitung informiert und mit ihr und der Person, die den Mangel festgestellt<br />
hat, die Möglichkeiten der Beseitigung erörtert und dokumentiert (Mängel/ Maßnahmen-<br />
Ordner). Festgestellte Gefährdungen (Gefährdungen können auch durch entsprechendes<br />
Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht entstehen), müssen dem<br />
Sicherheitsbeauftragten oder der Schulleitung gemeldet werden.<br />
o Der Arbeitsschutzausschuss ist wesentlicher Bestandteil der schulischen Arbeitsschutzorganisation.<br />
Er hat sowohl für die Schulleitung als auch für die einzelnen Lehrkräfte eine<br />
beratende und unterstützende Funktion<br />
o Er tagt mindestens dreimal pro Jahr und informiert die Gesamtkonferenz über wichtige<br />
Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse der einzelnen Sitzungen sind in einem<br />
Ergebnisprotokoll festzuhalten.<br />
o Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus:<br />
• der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />
• zwei vom Personalrat bestimmten Personalratsmitgliedern<br />
• den Sicherheitsbeauftragten<br />
• weiteren Beauftragten: Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe, Strahlenschutz<br />
• Fachobleute der Naturwissenschaften, Sport, Kunst, Hauswirtschaft<br />
Zusätzlich zum Arbeitsschutzausschuss können eingeladen werden:<br />
• der Arbeitsmediziner (Arbeitsmedizinischer Dienst)<br />
• die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Landesschulbehörde)<br />
• der Schulträger<br />
• die Hausmeisterin oder der Hausmeister<br />
Bei Bedarf können weitere Fachleute eingeladen werden.<br />
o In allen Bereichen sind Gefährdungsanalysen (§5 Abs. 1 ArbSchG), Gefahrstoffverzeichnisse<br />
und Betriebsanweisungen (Gefahrstoffverordnung) zu erstellen, bei Bedarf<br />
zu aktualisieren und an geeigneter Stelle aufzuhängen und aufzubewahren.<br />
o In regelmäßigen Abständen sind auch alle Fachräume etc. von den Raumverantwortlichen<br />
auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind in einem Begehungsprotokoll<br />
festzuhalten<br />
o Alle im Unterricht eingesetzten Medien und Materialien müssen in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand sein. Die jeweilige Fachkraft stellt dies sicher.<br />
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