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Sicherheitskonzept - Gymnasium Emlichheim

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zuständigen Personen sind verpflichtet, Mängel im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes –<br />

wenn möglich – sofort abzustellen oder der/dem Sicherheitsbeauftragten mitzuteilen,<br />

die/der die Schulleitung informiert und mit ihr und der Person, die den Mangel festgestellt<br />

hat, die Möglichkeiten der Beseitigung erörtert und dokumentiert (Mängel/ Maßnahmen-<br />

Ordner). Festgestellte Gefährdungen (Gefährdungen können auch durch entsprechendes<br />

Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht entstehen), müssen dem<br />

Sicherheitsbeauftragten oder der Schulleitung gemeldet werden.<br />

o Der Arbeitsschutzausschuss ist wesentlicher Bestandteil der schulischen Arbeitsschutzorganisation.<br />

Er hat sowohl für die Schulleitung als auch für die einzelnen Lehrkräfte eine<br />

beratende und unterstützende Funktion<br />

o Er tagt mindestens dreimal pro Jahr und informiert die Gesamtkonferenz über wichtige<br />

Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse der einzelnen Sitzungen sind in einem<br />

Ergebnisprotokoll festzuhalten.<br />

o Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus:<br />

• der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />

• zwei vom Personalrat bestimmten Personalratsmitgliedern<br />

• den Sicherheitsbeauftragten<br />

• weiteren Beauftragten: Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe, Strahlenschutz<br />

• Fachobleute der Naturwissenschaften, Sport, Kunst, Hauswirtschaft<br />

Zusätzlich zum Arbeitsschutzausschuss können eingeladen werden:<br />

• der Arbeitsmediziner (Arbeitsmedizinischer Dienst)<br />

• die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Landesschulbehörde)<br />

• der Schulträger<br />

• die Hausmeisterin oder der Hausmeister<br />

Bei Bedarf können weitere Fachleute eingeladen werden.<br />

o In allen Bereichen sind Gefährdungsanalysen (§5 Abs. 1 ArbSchG), Gefahrstoffverzeichnisse<br />

und Betriebsanweisungen (Gefahrstoffverordnung) zu erstellen, bei Bedarf<br />

zu aktualisieren und an geeigneter Stelle aufzuhängen und aufzubewahren.<br />

o In regelmäßigen Abständen sind auch alle Fachräume etc. von den Raumverantwortlichen<br />

auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind in einem Begehungsprotokoll<br />

festzuhalten<br />

o Alle im Unterricht eingesetzten Medien und Materialien müssen in einem ordnungsgemäßen<br />

Zustand sein. Die jeweilige Fachkraft stellt dies sicher.<br />

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