Sicherheitskonzept - Gymnasium Emlichheim
Sicherheitskonzept - Gymnasium Emlichheim
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GYMNASIUM EMLICHHEIM<br />
__________________________________________________________________________<br />
Lägen Diek 12<br />
49824 <strong>Emlichheim</strong><br />
Tel.: 05943/ 9333-46<br />
Fax: 05943/ 9333-74<br />
<strong>Sicherheitskonzept</strong><br />
I. Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Das 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat zum Ziel, die Sicherheit und<br />
den Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und<br />
zu verbessern (§ 1). Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen<br />
zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />
einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Beschäftigte im Sinne dieses<br />
Gesetzes sind u.a. auch Beamtinnen und Beamte. Mit dem neuen Arbeitsschutzrecht wird<br />
auch Schule zum Betrieb und unterliegt damit sowohl in der Überwachung als auch in der<br />
Sanktionierung den gleichen Bedingungen wie Betriebe der freien Wirtschaft. Grundlage für<br />
die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind das Arbeitsschutzgesetz<br />
(ArbSchG) mit den dazu erlassenen Verordnungen, das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die<br />
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und andere gültige Rechtsbestimmungen für die Schule,<br />
soweit sie Arbeitsschutzbestimmungen enthalten.<br />
Neben dem technischen Auftrag zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen besteht in<br />
der Schule auf der Grundlage der Richtlinien und Rahmenlehrpläne auch ein pädagogischer<br />
Auftrag: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Bestandteil allgemeiner und fachbezogener<br />
Unterrichtsinhalte.<br />
II. Grundsätze zur schulischen Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation<br />
Auf der Grundlage des Runderlasses des MK „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der<br />
Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“<br />
vom 12.05.2004 werden für das <strong>Gymnasium</strong> <strong>Emlichheim</strong> folgende Grundsätze festgelegt:<br />
o Die Schulleiterin ist im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Schule (§ 43 Abs. 2<br />
NSchG) für die Durchführung der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />
verantwortlich.<br />
o Die bereichsübergreifende Koordination aller notwendigen Maßnahmen für den Bereich<br />
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird durch den Arbeitsschutzausschuss geregelt.<br />
o Der Schulleiter übernimmt die Leitung des Arbeitsschutzausschusses.<br />
o Die Gesamtkonferenz benennt eine Person als Sicherheitsbeauftragten für den inneren<br />
Schulbereich. Die Beauftragung erfolgt schriftlich. Diese Person ist auch gleichzeitig<br />
ständiges Mitglied des Arbeitsschutzausschusses.<br />
o Die besonderen Verhältnisse in <strong>Emlichheim</strong> machen eine gemeinsame Beratung und<br />
Koordination von Maßnahmen mit den benachbarten Schulen des Schulzentrums<br />
notwendig.<br />
o Die einzelnen Fachgruppen regeln die Zuständigkeiten für die einzelnen Räume und<br />
betreffenden Unterrichtsmaterialien/ -medien und halten diese schriftlich fest. Die<br />
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zuständigen Personen sind verpflichtet, Mängel im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes –<br />
wenn möglich – sofort abzustellen oder der/dem Sicherheitsbeauftragten mitzuteilen,<br />
die/der die Schulleitung informiert und mit ihr und der Person, die den Mangel festgestellt<br />
hat, die Möglichkeiten der Beseitigung erörtert und dokumentiert (Mängel/ Maßnahmen-<br />
Ordner). Festgestellte Gefährdungen (Gefährdungen können auch durch entsprechendes<br />
Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht entstehen), müssen dem<br />
Sicherheitsbeauftragten oder der Schulleitung gemeldet werden.<br />
o Der Arbeitsschutzausschuss ist wesentlicher Bestandteil der schulischen Arbeitsschutzorganisation.<br />
Er hat sowohl für die Schulleitung als auch für die einzelnen Lehrkräfte eine<br />
beratende und unterstützende Funktion<br />
o Er tagt mindestens dreimal pro Jahr und informiert die Gesamtkonferenz über wichtige<br />
Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse der einzelnen Sitzungen sind in einem<br />
Ergebnisprotokoll festzuhalten.<br />
o Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus:<br />
• der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />
• zwei vom Personalrat bestimmten Personalratsmitgliedern<br />
• den Sicherheitsbeauftragten<br />
• weiteren Beauftragten: Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe, Strahlenschutz<br />
• Fachobleute der Naturwissenschaften, Sport, Kunst, Hauswirtschaft<br />
Zusätzlich zum Arbeitsschutzausschuss können eingeladen werden:<br />
• der Arbeitsmediziner (Arbeitsmedizinischer Dienst)<br />
• die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Landesschulbehörde)<br />
• der Schulträger<br />
• die Hausmeisterin oder der Hausmeister<br />
Bei Bedarf können weitere Fachleute eingeladen werden.<br />
o In allen Bereichen sind Gefährdungsanalysen (§5 Abs. 1 ArbSchG), Gefahrstoffverzeichnisse<br />
und Betriebsanweisungen (Gefahrstoffverordnung) zu erstellen, bei Bedarf<br />
zu aktualisieren und an geeigneter Stelle aufzuhängen und aufzubewahren.<br />
o In regelmäßigen Abständen sind auch alle Fachräume etc. von den Raumverantwortlichen<br />
auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind in einem Begehungsprotokoll<br />
festzuhalten<br />
o Alle im Unterricht eingesetzten Medien und Materialien müssen in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand sein. Die jeweilige Fachkraft stellt dies sicher.<br />
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III. Maßnahmen<br />
1. Lebensrettende Sofortmaßnahme und Erste Hilfe<br />
Seit zwei Schuljahren hat sich an unserer Schule ein Schulsanitätsdienst etabliert. Dieser<br />
besteht zur Zeit aus zwölf Schülerinnen und Schülern, vornehmlich aus den unteren Klassen.<br />
Uns fehlt leider noch ein geeigneter Raum, um in den großen Pausen für die Schülerinnen und<br />
Schüler verlässlich zur Verfügung zu stehen. Wir hoffen auf den Anbau eines Foyers und<br />
damit verbunden auf einen eigenen Schulsanitätsraum!<br />
2. Informationen zum Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes<br />
Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter sind Schülerinnen und Schüler, die bei Notfällen in<br />
der Schule zur Stelle sind und die Erstversorgung übernehmen bis ggf. der Rettungsdienst<br />
eintrifft. Bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an jedem Schultag sind sie in<br />
Bereitschaft. Sie versorgen kleine und größere Wunden, kennen sich aus bei der Behandlung<br />
von Nasenbluten und im Umgang mit Asthmatikern.<br />
Der Schulsanitätsdienst ergänzt die bewährte Erste-Hilfe-Versorgung ganz wesentlich: Die<br />
vom Roten Kreuz ausgebildeten Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter haben ein Auge auf<br />
Gefahrenquellen und lernen, im Ernstfall Verantwortung zu übernehmen und überlegt zu<br />
handeln. Sie sind nicht nur fit in Erster Hilfe, sie lernen auch, sich in andere Menschen<br />
einzufühlen. Damit tun sie auch etwas für sich, denn wer anderen Menschen helfen kann, ist<br />
stark und selbstbewusst.<br />
Die Kolleginnen und Kollegen unserer Schule nehmen seit einem Jahr regelmäßig an der<br />
Veranstaltung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ teil.<br />
3. Amoklauf<br />
An unserer Schule herrscht ein offenes Verhältnis zwischen Schülern, Eltern und Lehrern,<br />
welches sich insbesondere mit der geringen Schülerzahl erklären lässt. Im Kollegium wird<br />
regelmäßig offen über Schülerinnen und Schüler mit problematischem Verhalten gesprochen,<br />
die Eltern kontaktiert. Darüber hinaus steht unser Vertrauenslehrer Herr Kösters den Kindern<br />
und Jugendlichen für Gespräche zur Verfügung.<br />
Nachdem sich Amokläufe ereignet hatten, führten die Klassenleiter jeweils intensive<br />
Gespräche über Motive und Prävention.<br />
Im Fall eines Amoklaufes<br />
• sollen sämtliche Personen gewarnt werden<br />
• sollen die Türen von innen verriegelt werden<br />
• die Schülerinnen und Schüler in Deckung gehen<br />
• Vorhänge geschlossen werden<br />
Ein Alarmsystem ist dabei von größter Wichtigkeit und bei der Gemeinde beantragt!<br />
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4. Brandschutz<br />
Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde die Brandschutzordnung (s. Anhang)<br />
überarbeitet, aktualisiert und in jedem Klassenraum sowie an weiteren zentralen Punkten<br />
aufgehängt. Diese Ordnung wurde auf einer Gesamtkonferenz vorgestellt und an alle<br />
Bediensteten ausgeteilt. Darüber hinaus hat jeder Lehrer ein Merkblatt zum Thema „Richtiges<br />
Verhalten im Alarmfall“ (s. Anhang) erhalten, welches didaktisch aufbereitet auch an jeden<br />
Schüler ausgegeben wurde (s. Anhang). Dies soll zu Beginn jeden Schuljahres erneut mit den<br />
Schülern besprochen werden.<br />
Eine Brandschutzübung wird zu Beginn jeden Schuljahres nach Möglichkeit in<br />
Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr durchgeführt. Dies ist im Schuljahr 2009/2010<br />
bereits geschehen.<br />
Eine Begehung der Schule mit dem Oberbrandmeister der Örtlichen Feuerwehr sowie dem<br />
Schulträger wurde bereits im März 2009 durchgeführt, woraufhin erste Maßnahmen zum<br />
Brandschutz durchgeführt wurden, wie z.B. der Einbau von Brandschutztüren zum Schulhof<br />
hin. Es wurde vereinbart, eine solche Begehung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.<br />
5. Aufsicht<br />
Ein Aufsichtsplan wurde erstellt. Dieser umfasst für beide großen Pausen eine Hofaufsicht<br />
sowie jeweils eine Gebäudeaufsicht für Gebäude 1 und 2.<br />
Nach den letzten Unterrichtsstunden (ab 5. Stunde) gibt es jeweils eine Aufsicht an den<br />
Bushaltestellen. diese findet in einem regelmäßig wechselnden Turnus zusammen mit Realund<br />
Hauptschule statt. Darüber hinaus gibt es eine Gebäude- und Mensaaufsicht in der<br />
Mittagspause.<br />
6. Handlungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement<br />
am <strong>Gymnasium</strong> <strong>Emlichheim</strong><br />
• Mängel, die sich über den Hausmeister beseitigen lassen, sind im Lehrerzimmer in<br />
eine Mängelliste (Ordner „Arbeits- und Gesundheitsschutz“) einzutragen.<br />
• Mängel, deren Beseitigung durch die Schulleitung veranlasst werden muss, werden im<br />
„Mängelformblatt“ dokumentiert.<br />
• Beispiel für Mängel:<br />
Räumliche und bauliche Mängel<br />
Ungeeignete Sitz- und Arbeitsplätze<br />
Gefährliche bzw. veraltete Geräte und<br />
Arbeitsmaterialien<br />
Schlechte Beleuchtung<br />
Undichte Fenster und Zugluft<br />
Schadstoffbelastung im Schulgebäude und<br />
in den Fachräumen durch:<br />
• Schimmelpilzbefall<br />
• Staub<br />
• Chemische Dämpfe<br />
• Milben<br />
usw.<br />
Psychosozial Belastungen<br />
Schlechtes Arbeitsklima<br />
Erhöhte Lärmbelästigung in der Sporthalle,<br />
im Klassenraum und auf den Fluren<br />
Mobbing<br />
Benachteiligung beim Stundenplan<br />
Gefährdung durch gewaltbereite, aggressive<br />
Schüler<br />
usw.<br />
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7. Zu ergreifende Maßnahmen<br />
• Einrichtung eines Alarmsystems (Lautsprecher in jedem Klassenraum, Alarmsignal).<br />
Z.Zt. muss die Sekretärin bei einem Alarm mit einer Handglocke durch die Flure gehen<br />
• Gefährdungsbeurteilung mit Checklisten durch die Schule<br />
• Mind. Jährliche Begehung durch Schulleitung / Sicherheitsbeauftragte<br />
(Arbeitsschutzausschuss)<br />
• Ausschärfung eines konkreten Konzeptes zur Vermeidung von Amokläufen und zum<br />
Umgang mit diesen (Einbindung der örtlichen Polizei, Einrichtung eines schulinternen<br />
Warnsystems usw.) Zu diesem Zweck findet am 16. Dezember ein Gespräch mit der<br />
Polizei und dem Schulträger statt.<br />
• Beseitigung bestehender Sicherheitsrisiken:<br />
- Entfernung des Kopierers aus dem Sekretariat (Gesundheitsrisiko für Sekretärin)<br />
- Überprüfung der Steckdosen und der Gasanlage im Biologieraum I<br />
- veränderte Montage der Kleiderhaken vor Raum 7 (Jacken liegen häufig auf der<br />
Treppe)<br />
8. Bereits ergriffene Maßnahmen<br />
• Übersichtsbegehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Arbeitsmediziner<br />
• Benennung von Raumverantwortlichen<br />
• Einführung eines Mängelmeldesystems<br />
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GYMNASIUM EMLICHHEIM<br />
Brandschutzordnung<br />
Diese Brandschutzordnung gilt für alle Mitarbeiter/-innen und Besucher des <strong>Gymnasium</strong>s <strong>Emlichheim</strong><br />
Gliederung<br />
§ Brandverhütung<br />
§ Brand- und Rauchausbreitung<br />
§ Flucht- und Rettungswege<br />
§ Verhalten im Brandfall<br />
§ Brand melden<br />
§ Alarmsignale und Anweisungen beachten<br />
§ In Sicherheit bringen<br />
§ Löschversuche unternehmen<br />
§ Verhaltensregeln bei Verbrennungen, Verbrühungen und bei Unfällen mit elektrischem Strom<br />
Brandverhütung<br />
Im gesamten Schulbereich ist das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer und offenem Licht verboten.<br />
Eine Ausnahme besteht nur für unsere Räume in denen zu experimentellen Zwecken offenes Feuer eingesetzt<br />
werden darf. Beim Aufstellen von Adventsgestecken während der Weihnachtszeit ist auf das Abbrennen von<br />
Kerzen zu verzichten.<br />
Elektrische Geräte, wie z.B. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen, sind auf nicht brennbaren Unterlagen<br />
abzustellen. Diese Geräte dürfen niemals ohne Aufsicht betrieben werden und sind nach Gebrauch sofort auszuschalten.<br />
Bei Verlassen der Räume nach Unterrichtsschluss, ist die Energiezufuhr bei allen darin untergebrachten<br />
Geräten und Einrichtungen zu unterbrechen.<br />
Brand- und Rauchausbreitung<br />
Brandschutztüren und dicht schließende Türen (Brandabschnittstüren) sind ständig geschlossen zu halten, um eine<br />
Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern bzw. zu verzögern. Brand- oder Rauchschutztüren können aus<br />
betrieblichen Gründen mit Feststellanlagen offen gehalten werden, die bei Rauchentwicklung automatisches<br />
Schließen bewirken (nicht festbinden, nicht unterkeilen).<br />
In Keller- und Abstellräumen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden. Diese Räume müssen<br />
regelmäßig aufgeräumt und entrümpelt werden, um eine mögliche Brandlast so gering wie möglich zu halten.<br />
Jeder, der Mängel an Brand- oder Rauchschutztüren oder an weiteren Sicherheitseinrichtungen entdeckt, hat diese<br />
umgehend den Sicherheitsbeauftragten zu melden.<br />
Flucht- und Rettungswege<br />
Fluchtwege dürfen nicht eingeengt oder als Lagerort für brennbare Materialien genutzt werden. Insbesondere im<br />
Bereich der Treppenhäuser dürfen grundsätzlich weder Möbel noch andere brennbare Materialien aufgestellt<br />
werden.<br />
Verhalten im Brandfall<br />
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt, damit auf jeden Fall eine Panik vermieden wird.<br />
Brand melden<br />
Bei Ausbruch eines Brandes ist unverzüglich der nächste Feuermelder zu betätigen und die interne Notrufstelle<br />
(Haus-Tel. ) zu benachrichtigen. Falls diese nicht besetzt sein sollte, wenden Sie sich direkt an die Feuerwehr<br />
über die Notrufnummer (112). Bitte informieren Sie nach folgendem Schema:<br />
§ Wer meldet den Brand?<br />
§ Was brennt oder qualmt?<br />
§ Wo brennt oder qualmt es? (Straße, Hausnummer, Etage, Raum, Feuerwehrzufahrt von ...)<br />
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GYMNASIUM EMLICHHEIM<br />
§ Sind Personen gefährdet oder verletzt?<br />
Die interne Notrufstelle alarmiert umgehend die Feuerwehr und die interne Einsatzleitung.<br />
Alarmsignale und Anweisungen beachten<br />
Bei Ertönen der Alarmsirene ist Folgendes zu beachten:<br />
§ Ruhe bewahren<br />
§ Geräte, die an die Stromversorgung angeschlossen sind, sofort abschalten<br />
§ Fenster schließen<br />
§ Sind keine Personen mehr im Raum, alle Türen schließen, jedoch nicht abschließen!<br />
§ Anweisungen der Einsatzleitung und der Sicherheitsbeauftragten strikt befolgen.<br />
In Sicherheit bringen<br />
§ Die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen geht jeder Brandbekämpfung vor.<br />
§ Gefährdete, behinderte oder verletzte Personen mitnehmen.<br />
§ Personen in benachbarten Räumen verständigen.<br />
§ Sind keine Personen mehr im Raum, alle Türen schließen, jedoch nicht abschließen!<br />
§ In verqualmten Räumen gebückt oder kriechend fortbewegen, da in Bodennähe in der Regel noch atembare<br />
Luft und bessere Sicht vorhanden ist.<br />
§ Ist ein Ausgang wegen Verqualmung nicht zu erreichen, in den vom Brandherd am weitesten entfernten<br />
Bereich gehen, Anleiterstellen der Feuerwehr beachten und durch Rufen am geöffneten Fenster<br />
Rettungskräfte auf sich aufmerksam machen.<br />
§ Das Gebäude über die Treppen verlassen!<br />
§ Sammelplatz (Schulhof Hauptschule, Basketballfeld) aufsuchen.<br />
§ Vollzähligkeit der anvertrauten Gruppe/n feststellen und der internen Einsatzleitung melden.<br />
Löschversuche unternehmen<br />
§ Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sind Löschversuche, soweit dies ohne Gefährdung der eigenen Person<br />
möglich ist, durchzuführen (z.B. Einsatz von Feuerlöschern).<br />
§ Soweit möglich, sind leichtbrennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes zu entfernen.<br />
§ Bleiben die ersten Löschversuche erfolglos, Türen schließen und das Gebäude verlassen.<br />
§ Brennende Personen am Weglaufen hindern (notfalls zu Fall bringen). Durch Überwerfen einer Decke,<br />
Jacke o.ä. und anschließendes Hin- und Herwälzen des Betreffenden auf dem Boden die Flammen<br />
ersticken.<br />
Verhaltensregeln bei Verbrennungen, Verbrühungen und Unfällen mit elektrischem Strom<br />
Bei Verbrennungen und Verbrühungen sind die betroffenen Körperteile sofort unter fließendes Wasser zu<br />
halten, bis Schmerzlinderung eintritt, anschließend Brandwunde keimfrei bedecken. Allerdings keine<br />
Wasseranwendung und Wundabdeckung bei Verbrennungen im Gesicht.<br />
Bei Unfällen mit elektrischem Strom ist wie folgt vorzugehen:<br />
§ Strom abschalten und - sofern ohne eigene Gefährdung möglich - Verunglückten mit isolierten Geräten<br />
vom Stromkreis trennen.<br />
§ Alle Personen umgehend aus dem Gefahrenbereich entfernen.<br />
§ Verunglückte Person sofort in Ruhelage bringen und Puls und Atmung kontrollieren.<br />
§ Bei Atemstillstand unverzüglich mit Atemspende beginnen.<br />
§ Bei Kreislaufstillstand mit Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen.<br />
§ Bei Bewusstlosigkeit aber noch vorhandener Atmung Verunglückten in stabile Seitenlage bringen.<br />
§ Brandwunden keimfrei bedecken.<br />
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Richtiges Verhalten im Alarmfall<br />
Bei Ertönen der Alarmglocke ist Folgendes zu beachten:<br />
• Ruhe bewahren.<br />
• Fenster schließen.<br />
• Geräte, die an die Stromversorgung angeschlossen sind, sofort abschalten.<br />
• Die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen geht jeder Brandbekämpfung vor.<br />
• Absoluten Vorrang hat immer die Räumung der Gebäude<br />
• Keine Schulsachen mitnehmen, kein umständliches und zeitraubendes Anziehen der<br />
Garderobe.<br />
• Klassenbuch mitnehmen.<br />
• Klassenraum geordnet und ruhig verlassen, grundsätzlich auch bei Klassenarbeiten.<br />
• Die Lehrerin/der Lehrer überzeugt sich, dass niemand zurück bleibt.<br />
• Tür zum Klassenraum schließen, aber nicht abschließen.<br />
• Bei der Evakuierung nicht rennen und nicht bummeln.<br />
• Aufzüge nicht benutzen.<br />
• Sind Flucht- und Ersatzfluchtweg durch Rauch oder andere Hindernisse nicht begehbar sofort<br />
zurück in den Klassenraum und auf die Feuerwehr warten.<br />
• Den Sportunterricht sofort abbrechen, Sporthalle zügig verlassen, nicht duschen und/oder<br />
umkleiden.<br />
• Beim Schwimmunterricht sofort das Wasser verlassen, nicht umkleiden und im<br />
Ausgangsbereich auf weitere Anweisungen warten.<br />
• Auf dem Sammelplatz (Schulhof Hauptschule, Basketballfeld) klassenweise ordnen und<br />
zusammen bleiben.<br />
• Vollzähligkeit überprüfen.<br />
• Vollzähligkeit bzw. fehlen von Schülerinnen/Schülern umgehend der Schulleitung/<br />
Einsatzleitung melden.<br />
• Der Alarm ist erst dann beendet, wenn die Schulleitung bzw. Einsatzleitung dies bekannt gibt.<br />
Wenn das Alarmsignal verstummt, bedeutet dies keinesfalls, dass der Alarm beendet ist.<br />
• Die Rückkehr in das Gebäude darf nur nach Rücksprache mit der Schulleitung bzw. mit dem<br />
Einsatzleiter der Rettungskräfte erfolgen.<br />
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