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Sicherheitskonzept - Gymnasium Emlichheim

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GYMNASIUM EMLICHHEIM<br />

__________________________________________________________________________<br />

Lägen Diek 12<br />

49824 <strong>Emlichheim</strong><br />

Tel.: 05943/ 9333-46<br />

Fax: 05943/ 9333-74<br />

<strong>Sicherheitskonzept</strong><br />

I. Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Das 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat zum Ziel, die Sicherheit und<br />

den Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und<br />

zu verbessern (§ 1). Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen<br />

zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,<br />

einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Beschäftigte im Sinne dieses<br />

Gesetzes sind u.a. auch Beamtinnen und Beamte. Mit dem neuen Arbeitsschutzrecht wird<br />

auch Schule zum Betrieb und unterliegt damit sowohl in der Überwachung als auch in der<br />

Sanktionierung den gleichen Bedingungen wie Betriebe der freien Wirtschaft. Grundlage für<br />

die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind das Arbeitsschutzgesetz<br />

(ArbSchG) mit den dazu erlassenen Verordnungen, das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die<br />

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und andere gültige Rechtsbestimmungen für die Schule,<br />

soweit sie Arbeitsschutzbestimmungen enthalten.<br />

Neben dem technischen Auftrag zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen besteht in<br />

der Schule auf der Grundlage der Richtlinien und Rahmenlehrpläne auch ein pädagogischer<br />

Auftrag: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Bestandteil allgemeiner und fachbezogener<br />

Unterrichtsinhalte.<br />

II. Grundsätze zur schulischen Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation<br />

Auf der Grundlage des Runderlasses des MK „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der<br />

Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“<br />

vom 12.05.2004 werden für das <strong>Gymnasium</strong> <strong>Emlichheim</strong> folgende Grundsätze festgelegt:<br />

o Die Schulleiterin ist im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Schule (§ 43 Abs. 2<br />

NSchG) für die Durchführung der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

verantwortlich.<br />

o Die bereichsübergreifende Koordination aller notwendigen Maßnahmen für den Bereich<br />

des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird durch den Arbeitsschutzausschuss geregelt.<br />

o Der Schulleiter übernimmt die Leitung des Arbeitsschutzausschusses.<br />

o Die Gesamtkonferenz benennt eine Person als Sicherheitsbeauftragten für den inneren<br />

Schulbereich. Die Beauftragung erfolgt schriftlich. Diese Person ist auch gleichzeitig<br />

ständiges Mitglied des Arbeitsschutzausschusses.<br />

o Die besonderen Verhältnisse in <strong>Emlichheim</strong> machen eine gemeinsame Beratung und<br />

Koordination von Maßnahmen mit den benachbarten Schulen des Schulzentrums<br />

notwendig.<br />

o Die einzelnen Fachgruppen regeln die Zuständigkeiten für die einzelnen Räume und<br />

betreffenden Unterrichtsmaterialien/ -medien und halten diese schriftlich fest. Die<br />

1


zuständigen Personen sind verpflichtet, Mängel im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes –<br />

wenn möglich – sofort abzustellen oder der/dem Sicherheitsbeauftragten mitzuteilen,<br />

die/der die Schulleitung informiert und mit ihr und der Person, die den Mangel festgestellt<br />

hat, die Möglichkeiten der Beseitigung erörtert und dokumentiert (Mängel/ Maßnahmen-<br />

Ordner). Festgestellte Gefährdungen (Gefährdungen können auch durch entsprechendes<br />

Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht entstehen), müssen dem<br />

Sicherheitsbeauftragten oder der Schulleitung gemeldet werden.<br />

o Der Arbeitsschutzausschuss ist wesentlicher Bestandteil der schulischen Arbeitsschutzorganisation.<br />

Er hat sowohl für die Schulleitung als auch für die einzelnen Lehrkräfte eine<br />

beratende und unterstützende Funktion<br />

o Er tagt mindestens dreimal pro Jahr und informiert die Gesamtkonferenz über wichtige<br />

Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse der einzelnen Sitzungen sind in einem<br />

Ergebnisprotokoll festzuhalten.<br />

o Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus:<br />

• der Schulleiterin oder dem Schulleiter<br />

• zwei vom Personalrat bestimmten Personalratsmitgliedern<br />

• den Sicherheitsbeauftragten<br />

• weiteren Beauftragten: Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe, Strahlenschutz<br />

• Fachobleute der Naturwissenschaften, Sport, Kunst, Hauswirtschaft<br />

Zusätzlich zum Arbeitsschutzausschuss können eingeladen werden:<br />

• der Arbeitsmediziner (Arbeitsmedizinischer Dienst)<br />

• die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Landesschulbehörde)<br />

• der Schulträger<br />

• die Hausmeisterin oder der Hausmeister<br />

Bei Bedarf können weitere Fachleute eingeladen werden.<br />

o In allen Bereichen sind Gefährdungsanalysen (§5 Abs. 1 ArbSchG), Gefahrstoffverzeichnisse<br />

und Betriebsanweisungen (Gefahrstoffverordnung) zu erstellen, bei Bedarf<br />

zu aktualisieren und an geeigneter Stelle aufzuhängen und aufzubewahren.<br />

o In regelmäßigen Abständen sind auch alle Fachräume etc. von den Raumverantwortlichen<br />

auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind in einem Begehungsprotokoll<br />

festzuhalten<br />

o Alle im Unterricht eingesetzten Medien und Materialien müssen in einem ordnungsgemäßen<br />

Zustand sein. Die jeweilige Fachkraft stellt dies sicher.<br />

2


III. Maßnahmen<br />

1. Lebensrettende Sofortmaßnahme und Erste Hilfe<br />

Seit zwei Schuljahren hat sich an unserer Schule ein Schulsanitätsdienst etabliert. Dieser<br />

besteht zur Zeit aus zwölf Schülerinnen und Schülern, vornehmlich aus den unteren Klassen.<br />

Uns fehlt leider noch ein geeigneter Raum, um in den großen Pausen für die Schülerinnen und<br />

Schüler verlässlich zur Verfügung zu stehen. Wir hoffen auf den Anbau eines Foyers und<br />

damit verbunden auf einen eigenen Schulsanitätsraum!<br />

2. Informationen zum Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes<br />

Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter sind Schülerinnen und Schüler, die bei Notfällen in<br />

der Schule zur Stelle sind und die Erstversorgung übernehmen bis ggf. der Rettungsdienst<br />

eintrifft. Bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an jedem Schultag sind sie in<br />

Bereitschaft. Sie versorgen kleine und größere Wunden, kennen sich aus bei der Behandlung<br />

von Nasenbluten und im Umgang mit Asthmatikern.<br />

Der Schulsanitätsdienst ergänzt die bewährte Erste-Hilfe-Versorgung ganz wesentlich: Die<br />

vom Roten Kreuz ausgebildeten Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter haben ein Auge auf<br />

Gefahrenquellen und lernen, im Ernstfall Verantwortung zu übernehmen und überlegt zu<br />

handeln. Sie sind nicht nur fit in Erster Hilfe, sie lernen auch, sich in andere Menschen<br />

einzufühlen. Damit tun sie auch etwas für sich, denn wer anderen Menschen helfen kann, ist<br />

stark und selbstbewusst.<br />

Die Kolleginnen und Kollegen unserer Schule nehmen seit einem Jahr regelmäßig an der<br />

Veranstaltung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ teil.<br />

3. Amoklauf<br />

An unserer Schule herrscht ein offenes Verhältnis zwischen Schülern, Eltern und Lehrern,<br />

welches sich insbesondere mit der geringen Schülerzahl erklären lässt. Im Kollegium wird<br />

regelmäßig offen über Schülerinnen und Schüler mit problematischem Verhalten gesprochen,<br />

die Eltern kontaktiert. Darüber hinaus steht unser Vertrauenslehrer Herr Kösters den Kindern<br />

und Jugendlichen für Gespräche zur Verfügung.<br />

Nachdem sich Amokläufe ereignet hatten, führten die Klassenleiter jeweils intensive<br />

Gespräche über Motive und Prävention.<br />

Im Fall eines Amoklaufes<br />

• sollen sämtliche Personen gewarnt werden<br />

• sollen die Türen von innen verriegelt werden<br />

• die Schülerinnen und Schüler in Deckung gehen<br />

• Vorhänge geschlossen werden<br />

Ein Alarmsystem ist dabei von größter Wichtigkeit und bei der Gemeinde beantragt!<br />

3


4. Brandschutz<br />

Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde die Brandschutzordnung (s. Anhang)<br />

überarbeitet, aktualisiert und in jedem Klassenraum sowie an weiteren zentralen Punkten<br />

aufgehängt. Diese Ordnung wurde auf einer Gesamtkonferenz vorgestellt und an alle<br />

Bediensteten ausgeteilt. Darüber hinaus hat jeder Lehrer ein Merkblatt zum Thema „Richtiges<br />

Verhalten im Alarmfall“ (s. Anhang) erhalten, welches didaktisch aufbereitet auch an jeden<br />

Schüler ausgegeben wurde (s. Anhang). Dies soll zu Beginn jeden Schuljahres erneut mit den<br />

Schülern besprochen werden.<br />

Eine Brandschutzübung wird zu Beginn jeden Schuljahres nach Möglichkeit in<br />

Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr durchgeführt. Dies ist im Schuljahr 2009/2010<br />

bereits geschehen.<br />

Eine Begehung der Schule mit dem Oberbrandmeister der Örtlichen Feuerwehr sowie dem<br />

Schulträger wurde bereits im März 2009 durchgeführt, woraufhin erste Maßnahmen zum<br />

Brandschutz durchgeführt wurden, wie z.B. der Einbau von Brandschutztüren zum Schulhof<br />

hin. Es wurde vereinbart, eine solche Begehung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.<br />

5. Aufsicht<br />

Ein Aufsichtsplan wurde erstellt. Dieser umfasst für beide großen Pausen eine Hofaufsicht<br />

sowie jeweils eine Gebäudeaufsicht für Gebäude 1 und 2.<br />

Nach den letzten Unterrichtsstunden (ab 5. Stunde) gibt es jeweils eine Aufsicht an den<br />

Bushaltestellen. diese findet in einem regelmäßig wechselnden Turnus zusammen mit Realund<br />

Hauptschule statt. Darüber hinaus gibt es eine Gebäude- und Mensaaufsicht in der<br />

Mittagspause.<br />

6. Handlungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement<br />

am <strong>Gymnasium</strong> <strong>Emlichheim</strong><br />

• Mängel, die sich über den Hausmeister beseitigen lassen, sind im Lehrerzimmer in<br />

eine Mängelliste (Ordner „Arbeits- und Gesundheitsschutz“) einzutragen.<br />

• Mängel, deren Beseitigung durch die Schulleitung veranlasst werden muss, werden im<br />

„Mängelformblatt“ dokumentiert.<br />

• Beispiel für Mängel:<br />

Räumliche und bauliche Mängel<br />

Ungeeignete Sitz- und Arbeitsplätze<br />

Gefährliche bzw. veraltete Geräte und<br />

Arbeitsmaterialien<br />

Schlechte Beleuchtung<br />

Undichte Fenster und Zugluft<br />

Schadstoffbelastung im Schulgebäude und<br />

in den Fachräumen durch:<br />

• Schimmelpilzbefall<br />

• Staub<br />

• Chemische Dämpfe<br />

• Milben<br />

usw.<br />

Psychosozial Belastungen<br />

Schlechtes Arbeitsklima<br />

Erhöhte Lärmbelästigung in der Sporthalle,<br />

im Klassenraum und auf den Fluren<br />

Mobbing<br />

Benachteiligung beim Stundenplan<br />

Gefährdung durch gewaltbereite, aggressive<br />

Schüler<br />

usw.<br />

4


7. Zu ergreifende Maßnahmen<br />

• Einrichtung eines Alarmsystems (Lautsprecher in jedem Klassenraum, Alarmsignal).<br />

Z.Zt. muss die Sekretärin bei einem Alarm mit einer Handglocke durch die Flure gehen<br />

• Gefährdungsbeurteilung mit Checklisten durch die Schule<br />

• Mind. Jährliche Begehung durch Schulleitung / Sicherheitsbeauftragte<br />

(Arbeitsschutzausschuss)<br />

• Ausschärfung eines konkreten Konzeptes zur Vermeidung von Amokläufen und zum<br />

Umgang mit diesen (Einbindung der örtlichen Polizei, Einrichtung eines schulinternen<br />

Warnsystems usw.) Zu diesem Zweck findet am 16. Dezember ein Gespräch mit der<br />

Polizei und dem Schulträger statt.<br />

• Beseitigung bestehender Sicherheitsrisiken:<br />

- Entfernung des Kopierers aus dem Sekretariat (Gesundheitsrisiko für Sekretärin)<br />

- Überprüfung der Steckdosen und der Gasanlage im Biologieraum I<br />

- veränderte Montage der Kleiderhaken vor Raum 7 (Jacken liegen häufig auf der<br />

Treppe)<br />

8. Bereits ergriffene Maßnahmen<br />

• Übersichtsbegehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Arbeitsmediziner<br />

• Benennung von Raumverantwortlichen<br />

• Einführung eines Mängelmeldesystems<br />

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GYMNASIUM EMLICHHEIM<br />

Brandschutzordnung<br />

Diese Brandschutzordnung gilt für alle Mitarbeiter/-innen und Besucher des <strong>Gymnasium</strong>s <strong>Emlichheim</strong><br />

Gliederung<br />

§ Brandverhütung<br />

§ Brand- und Rauchausbreitung<br />

§ Flucht- und Rettungswege<br />

§ Verhalten im Brandfall<br />

§ Brand melden<br />

§ Alarmsignale und Anweisungen beachten<br />

§ In Sicherheit bringen<br />

§ Löschversuche unternehmen<br />

§ Verhaltensregeln bei Verbrennungen, Verbrühungen und bei Unfällen mit elektrischem Strom<br />

Brandverhütung<br />

Im gesamten Schulbereich ist das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer und offenem Licht verboten.<br />

Eine Ausnahme besteht nur für unsere Räume in denen zu experimentellen Zwecken offenes Feuer eingesetzt<br />

werden darf. Beim Aufstellen von Adventsgestecken während der Weihnachtszeit ist auf das Abbrennen von<br />

Kerzen zu verzichten.<br />

Elektrische Geräte, wie z.B. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen, sind auf nicht brennbaren Unterlagen<br />

abzustellen. Diese Geräte dürfen niemals ohne Aufsicht betrieben werden und sind nach Gebrauch sofort auszuschalten.<br />

Bei Verlassen der Räume nach Unterrichtsschluss, ist die Energiezufuhr bei allen darin untergebrachten<br />

Geräten und Einrichtungen zu unterbrechen.<br />

Brand- und Rauchausbreitung<br />

Brandschutztüren und dicht schließende Türen (Brandabschnittstüren) sind ständig geschlossen zu halten, um eine<br />

Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern bzw. zu verzögern. Brand- oder Rauchschutztüren können aus<br />

betrieblichen Gründen mit Feststellanlagen offen gehalten werden, die bei Rauchentwicklung automatisches<br />

Schließen bewirken (nicht festbinden, nicht unterkeilen).<br />

In Keller- und Abstellräumen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden. Diese Räume müssen<br />

regelmäßig aufgeräumt und entrümpelt werden, um eine mögliche Brandlast so gering wie möglich zu halten.<br />

Jeder, der Mängel an Brand- oder Rauchschutztüren oder an weiteren Sicherheitseinrichtungen entdeckt, hat diese<br />

umgehend den Sicherheitsbeauftragten zu melden.<br />

Flucht- und Rettungswege<br />

Fluchtwege dürfen nicht eingeengt oder als Lagerort für brennbare Materialien genutzt werden. Insbesondere im<br />

Bereich der Treppenhäuser dürfen grundsätzlich weder Möbel noch andere brennbare Materialien aufgestellt<br />

werden.<br />

Verhalten im Brandfall<br />

Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt, damit auf jeden Fall eine Panik vermieden wird.<br />

Brand melden<br />

Bei Ausbruch eines Brandes ist unverzüglich der nächste Feuermelder zu betätigen und die interne Notrufstelle<br />

(Haus-Tel. ) zu benachrichtigen. Falls diese nicht besetzt sein sollte, wenden Sie sich direkt an die Feuerwehr<br />

über die Notrufnummer (112). Bitte informieren Sie nach folgendem Schema:<br />

§ Wer meldet den Brand?<br />

§ Was brennt oder qualmt?<br />

§ Wo brennt oder qualmt es? (Straße, Hausnummer, Etage, Raum, Feuerwehrzufahrt von ...)<br />

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GYMNASIUM EMLICHHEIM<br />

§ Sind Personen gefährdet oder verletzt?<br />

Die interne Notrufstelle alarmiert umgehend die Feuerwehr und die interne Einsatzleitung.<br />

Alarmsignale und Anweisungen beachten<br />

Bei Ertönen der Alarmsirene ist Folgendes zu beachten:<br />

§ Ruhe bewahren<br />

§ Geräte, die an die Stromversorgung angeschlossen sind, sofort abschalten<br />

§ Fenster schließen<br />

§ Sind keine Personen mehr im Raum, alle Türen schließen, jedoch nicht abschließen!<br />

§ Anweisungen der Einsatzleitung und der Sicherheitsbeauftragten strikt befolgen.<br />

In Sicherheit bringen<br />

§ Die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen geht jeder Brandbekämpfung vor.<br />

§ Gefährdete, behinderte oder verletzte Personen mitnehmen.<br />

§ Personen in benachbarten Räumen verständigen.<br />

§ Sind keine Personen mehr im Raum, alle Türen schließen, jedoch nicht abschließen!<br />

§ In verqualmten Räumen gebückt oder kriechend fortbewegen, da in Bodennähe in der Regel noch atembare<br />

Luft und bessere Sicht vorhanden ist.<br />

§ Ist ein Ausgang wegen Verqualmung nicht zu erreichen, in den vom Brandherd am weitesten entfernten<br />

Bereich gehen, Anleiterstellen der Feuerwehr beachten und durch Rufen am geöffneten Fenster<br />

Rettungskräfte auf sich aufmerksam machen.<br />

§ Das Gebäude über die Treppen verlassen!<br />

§ Sammelplatz (Schulhof Hauptschule, Basketballfeld) aufsuchen.<br />

§ Vollzähligkeit der anvertrauten Gruppe/n feststellen und der internen Einsatzleitung melden.<br />

Löschversuche unternehmen<br />

§ Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sind Löschversuche, soweit dies ohne Gefährdung der eigenen Person<br />

möglich ist, durchzuführen (z.B. Einsatz von Feuerlöschern).<br />

§ Soweit möglich, sind leichtbrennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes zu entfernen.<br />

§ Bleiben die ersten Löschversuche erfolglos, Türen schließen und das Gebäude verlassen.<br />

§ Brennende Personen am Weglaufen hindern (notfalls zu Fall bringen). Durch Überwerfen einer Decke,<br />

Jacke o.ä. und anschließendes Hin- und Herwälzen des Betreffenden auf dem Boden die Flammen<br />

ersticken.<br />

Verhaltensregeln bei Verbrennungen, Verbrühungen und Unfällen mit elektrischem Strom<br />

Bei Verbrennungen und Verbrühungen sind die betroffenen Körperteile sofort unter fließendes Wasser zu<br />

halten, bis Schmerzlinderung eintritt, anschließend Brandwunde keimfrei bedecken. Allerdings keine<br />

Wasseranwendung und Wundabdeckung bei Verbrennungen im Gesicht.<br />

Bei Unfällen mit elektrischem Strom ist wie folgt vorzugehen:<br />

§ Strom abschalten und - sofern ohne eigene Gefährdung möglich - Verunglückten mit isolierten Geräten<br />

vom Stromkreis trennen.<br />

§ Alle Personen umgehend aus dem Gefahrenbereich entfernen.<br />

§ Verunglückte Person sofort in Ruhelage bringen und Puls und Atmung kontrollieren.<br />

§ Bei Atemstillstand unverzüglich mit Atemspende beginnen.<br />

§ Bei Kreislaufstillstand mit Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen.<br />

§ Bei Bewusstlosigkeit aber noch vorhandener Atmung Verunglückten in stabile Seitenlage bringen.<br />

§ Brandwunden keimfrei bedecken.<br />

7


Richtiges Verhalten im Alarmfall<br />

Bei Ertönen der Alarmglocke ist Folgendes zu beachten:<br />

• Ruhe bewahren.<br />

• Fenster schließen.<br />

• Geräte, die an die Stromversorgung angeschlossen sind, sofort abschalten.<br />

• Die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen geht jeder Brandbekämpfung vor.<br />

• Absoluten Vorrang hat immer die Räumung der Gebäude<br />

• Keine Schulsachen mitnehmen, kein umständliches und zeitraubendes Anziehen der<br />

Garderobe.<br />

• Klassenbuch mitnehmen.<br />

• Klassenraum geordnet und ruhig verlassen, grundsätzlich auch bei Klassenarbeiten.<br />

• Die Lehrerin/der Lehrer überzeugt sich, dass niemand zurück bleibt.<br />

• Tür zum Klassenraum schließen, aber nicht abschließen.<br />

• Bei der Evakuierung nicht rennen und nicht bummeln.<br />

• Aufzüge nicht benutzen.<br />

• Sind Flucht- und Ersatzfluchtweg durch Rauch oder andere Hindernisse nicht begehbar sofort<br />

zurück in den Klassenraum und auf die Feuerwehr warten.<br />

• Den Sportunterricht sofort abbrechen, Sporthalle zügig verlassen, nicht duschen und/oder<br />

umkleiden.<br />

• Beim Schwimmunterricht sofort das Wasser verlassen, nicht umkleiden und im<br />

Ausgangsbereich auf weitere Anweisungen warten.<br />

• Auf dem Sammelplatz (Schulhof Hauptschule, Basketballfeld) klassenweise ordnen und<br />

zusammen bleiben.<br />

• Vollzähligkeit überprüfen.<br />

• Vollzähligkeit bzw. fehlen von Schülerinnen/Schülern umgehend der Schulleitung/<br />

Einsatzleitung melden.<br />

• Der Alarm ist erst dann beendet, wenn die Schulleitung bzw. Einsatzleitung dies bekannt gibt.<br />

Wenn das Alarmsignal verstummt, bedeutet dies keinesfalls, dass der Alarm beendet ist.<br />

• Die Rückkehr in das Gebäude darf nur nach Rücksprache mit der Schulleitung bzw. mit dem<br />

Einsatzleiter der Rettungskräfte erfolgen.<br />

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