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Technik - USKA

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<strong>USKA</strong><br />

Task Force „Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

des Amateurfunks“<br />

Die Task Force, beschlossen an der<br />

DV 2010, beobachtet alle den Amateurfunk<br />

beeinflussenden Rahmenbedingungen<br />

insbesondere bei den<br />

gesetzgebenden Institutionen und<br />

bei Normierungs-Organisationen.<br />

Die Task Force analysiert sämtliche<br />

Vorfälle in ihrem Bereich und gibt<br />

dem <strong>USKA</strong>-Vorstand entsprechende<br />

Handlungs-Empfehlungen ab.<br />

Der <strong>USKA</strong>-Vorstand setzt die von<br />

ihm beschlossenen Massnahmen<br />

anschliessend mithilfe des „Political<br />

Lobbying“ (siehe unten) um.<br />

Die Task Force hat sich am 19. Januar<br />

2012 zur Gründungs-Sitzung<br />

versammelt. Sie ist zusammengesetzt<br />

aus Funkamateuren, welche<br />

sich für diese Thematik interessieren<br />

und mit ihren Fachkenntnissen<br />

auf diversen Gebieten aktiv dazu<br />

beitragen möchten, dass die gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen des<br />

Amateurfunks in der Schweiz möglichst<br />

funkamateur-freundlich ausgestaltet<br />

werden. Die gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen haben sich<br />

insbesondere in Bezug auf die Experimentier-Freiheit<br />

seit der freiwilligen<br />

Unterstellung der Schweiz unter<br />

die R&TTE-Richtlinie (CE-Zeichen)<br />

der EU markant verschlechtert. Vor<br />

allem viele technisch experimentierende<br />

Funkamateure sind zu recht<br />

verunsichert, sah es doch eine Zeit<br />

gar danach aus, als dass nur noch<br />

„typengeprüfte“ Funkgeräte verwendet<br />

werden dürften. Die den Amateurfunk<br />

betreffenden Gesetze und<br />

Verordnungen sind für den juristischen<br />

Laien leider nicht mehr verständlich<br />

und müssen somit grundsätzlich<br />

in Frage gestellt werden.<br />

Während der letzten beiden Jahre<br />

sind der Task Force keine Straffälle<br />

bekanntgeworden. Dies hat sich nun<br />

geändert. Am Hamfest in Stein AR<br />

wurde ein Funkamateur völlig überraschend<br />

von einem Polizeibeamten<br />

nach dem „CE-Zeichen“ auf seinem<br />

Funkgerät befragt. Spätere Abklärungen<br />

haben ergeben, dass zumindest<br />

eine Kantonspolizei ein diesbezügliches<br />

Merkblatt an die Polizei-<br />

beamten abgibt. Das dem Vorstand<br />

vorliegende Merkblatt sieht bei<br />

Amateurfunk-Mobilstationen keine<br />

Kontrolle des „CE-Zeichens“ vor und<br />

ist auch sonst kaum zu beanstanden.<br />

Der zweite Störfall betrifft einen<br />

Funkamateur aus der Westschweiz,<br />

welcher auf ebay für Eigenbedarf<br />

drei CE-gekennzeichnete Funkgeräte<br />

importierte und dabei verwarnt<br />

und mit einer Gebühr von mehreren<br />

Hundert Franken bestraft wurde.<br />

Den meisten Funkamateuren ist<br />

nicht bekannt, dass die sogenannte<br />

"CE-Kennzeichnung“ auf einer Selbstdeklaration<br />

des Herstellers beruht<br />

und ihm nicht die geringste Garantie<br />

über die Einhaltung der einschlägigen<br />

Normen gibt (sogenannte „Konformität“).<br />

Der Funkamateur ist und<br />

bleibt somit selber verantwortlich<br />

und haftbar für deren Einhaltung.<br />

Der Import von Amateurfunk-Geräten<br />

und von einzelnen Komponenten<br />

muss zwingend wieder frei<br />

jeglicher Einschränkungen werden<br />

(wie früher). Die gegenwärtig vom<br />

Gesetzgeber veranlassten Massnahmen<br />

sind experimentier-feindlich<br />

und innovations-hemmend – und<br />

somit genau das Gegenteil dessen,<br />

was wir für die Jugendförderung und<br />

für die Förderung technisch/naturwissenschaftlicher<br />

Berufe brauchen.<br />

Dies stellt im übrigen auch die EU<br />

in ihrem „zweiten Fortschrittsbericht<br />

R&TTE“ selber fest – nur unternimmt<br />

niemand etwas dagegen. Die<br />

<strong>USKA</strong> steht vor einer ihrer grössten<br />

jemals gehabten Herausforderung.<br />

QSL-Service<br />

Der QSL-Service erfreut sich nach<br />

wie vor grosser Beliebtheit. Er wird<br />

von Ruedi Dobler HB9CQL sehr gewissenhaft<br />

und zuverlässig geführt.<br />

Im Berichtsjahr erreichten uns<br />

mehrere Anfragen von lokalen italienischen<br />

Amateurfunk-Vereinen,<br />

welche den QSL-Service über die<br />

<strong>USKA</strong> abwickeln möchten. Mit den<br />

Südtiroler Funkamateuren wurde<br />

ein erstes kostenpflichtiges QSL-Abkommen<br />

geschlossen, der bisherige<br />

Pilotbetrieb verläuft reibungslos.<br />

<strong>USKA</strong>-Bibliothek<br />

Die <strong>USKA</strong>-Bibliothek wird von Dr.<br />

Philippe Schaetti, HB9ECP, verwaltet.<br />

Die Nachfrage nach Ausleihungen<br />

ist gegenüber der Vergangenheit<br />

weiterhin rückläufig. Dies hat vor<br />

allem mit der enormen Verbreitung<br />

des WWW und mit dessen Informations-Angebot<br />

zu tun. Die <strong>USKA</strong><br />

hat deshalb an der IARU-Konferenz<br />

in Sun City den Antrag gestellt, die<br />

Möglichkeit einer digitalen webgestützten<br />

Bibliothek für alle Bereiche<br />

des Amateurfunks zu prüfen. Dieser<br />

Antrag wurde in Sun City gutgeheissen,<br />

doch fanden sich (bis jetzt)<br />

keine weitere Interessenten unter<br />

den IARU-Mitgliedsländern, welche<br />

aktiv an einem solchen Projekt mitmachen<br />

möchten.<br />

Political Lobbying<br />

Der Amateurfunk ist besonders in<br />

der Schweiz nach wie vor durch dem<br />

Amateurfunk ungünstig gesinnte<br />

Paragraphen bedrängt und bedroht.<br />

Früher vom Gesetzgeber und von<br />

den PTT-Betrieben dem Amateurfunk<br />

absolut selbstverständlich zugebilligten<br />

Rechte gelten heute nicht<br />

mehr oder sind so verklausuliert,<br />

dass der Bürger die Bestimmungen<br />

gar nicht mehr versteht, geschweige<br />

denn danach handeln kann. Die von<br />

der EU herkommende Bürokratisierungs-Welle<br />

greift leider stetig zunehmend<br />

auch auf unser Land über.<br />

Damit einhergehend ist auch festzustellen,<br />

dass es kaum mehr Amtsstellen<br />

und Politiker gibt, welche noch<br />

selber überlegen, welche Massnahmen<br />

und Regelungen für die Schweiz<br />

eigentlich vorteilhaft wären. Stattdessen<br />

werden oft völlig gedankenlos<br />

Regelungen anderer Staaten<br />

und Staatengebilde übernommen,<br />

ohne die eigentlich vorgeschriebene<br />

Regulierungs-Folge-Abschätzung<br />

für die Wahrnehmung der Interessen<br />

unseres Landes vorzunehmen.<br />

Der Kontakt zu politischen Entscheidungs-Gremien<br />

und -Trägern auf gemeindlicher,<br />

kantonaler und eidgenössischer<br />

Ebene ist für den Erhalt<br />

und die Weiterentwicklung der Rechte<br />

des Amateurfunks in KA-Mitglieder<br />

50 HBradio 6/2012

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