hier - Gemeinde Hellenthal
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GEMEINDE HELLENTHAL<br />
Der Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> ▪ Postfach 46 ▪ 53938 <strong>Hellenthal</strong>/Eifel<br />
An die<br />
Netzbetreiber<br />
Rathausstraße 2 ▪ 53940 <strong>Hellenthal</strong>/Eifel<br />
Telefon (0 24 82) 85-0<br />
Telefax (0 24 82) 85-114<br />
www.hellenthal.de<br />
gemeinde@hellenthal.de<br />
Rückfragen bitte an Zimmer<br />
Herrn Wilfried Knips 16<br />
Durchwahl: (0 24 82) 85-110<br />
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum<br />
21.01.2013<br />
Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hellenthal</strong> für die Ortschaften Bungenberg, Felser, Losheim, Manscheid, Reifferscheid,<br />
Wiesen, Wildenburg, Winten, Wollenberg und Zingscheid<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> ist eine Flächengemeinde im Kreis Euskirchen mit insgesamt 60<br />
Ortsteilen. In vielen Ortschaften gibt es immer noch eine große Unterversorgung an<br />
Breitbandanschlüssen. Insbesondere in den Ortschaften Bungenberg, Felser, Losheim,<br />
Manscheid, Reifferscheid, Wiesen, Wildenburg, Winten, Wollenberg und Zingscheid<br />
gibt es einen hohen Bedarf für eine verbesserte Breitbandversorgung. Das Ergebnis der<br />
durchgeführten Bedarfsumfrage ist unter Punkt 3 dieses Schreibens zu entnehmen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der<br />
Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im<br />
Sinne der Daseinsvorsorge.<br />
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Markterkundungsverfahren hat ergeben,<br />
dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung mit den<br />
geforderten Verfügbarkeiten in den o.g. Ortschaften nicht möglich ist.<br />
Aus diesem Grund ist die <strong>Gemeinde</strong> Hellentahl auf der Basis der Richtlinie über die<br />
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume,<br />
RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und<br />
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der<br />
derzeit gültigen Fassung und des <strong>hier</strong>zu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum<br />
Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.<br />
Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der o.g. Ortschaften<br />
anzubieten. Der Netzanbieter muss je angebotenem Los/Ortschaft eine flächendeckende<br />
Breitbandversorgung für mind. 97% der Haushalte und einer Übertragungsgeschwindigkeit<br />
von mindestens 2 Mbit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Entsprechend<br />
dem von den Haushalten und Gewerbebetrieben durch die Befragung gemeldeten Bedarf an<br />
Übertragungsraten wird eine höhere Übertragungsrate von 6 Mbit/s im Download<br />
ausdrücklich erwünscht.
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen<br />
Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel<br />
und nachvollziehbar darzustellen.<br />
Die weiteren detaillierten Anforderungen an das Angebot sind unter Punkt 6 beschrieben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem Vorbehalt der Bereitstellung<br />
entsprechender Haushalts- und Fördermittel steht.<br />
Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt<br />
es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechtes der EU zur Vermeidung von<br />
Wettbewerbsverzerrungen.<br />
Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich <strong>hier</strong>bei nicht um ein verpflichtendes<br />
Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden<br />
Stelle begründet werden. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur<br />
Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der<br />
veröffentlichten Projekte/Lose vergeben werden. Ein Aufwandersatz für die<br />
Angebotserstellung kann nicht gewährt werden.<br />
1. Angaben zur kommunalen Gebietskörperschaft und Ansprechpartner<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong><br />
Fachbereich Zentrale Dienste<br />
Rathausstraße 2<br />
53940 <strong>Hellenthal</strong><br />
Rückfragen können telefonisch oder per Email an folgende Ansprechpartner gestellt werden:<br />
Herr Wilfried Knips<br />
Tel.: (0 24 82) 85-110<br />
Email: wknips@hellenthal.de<br />
2. Gegenstand des Auswahlverfahrens<br />
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Schaffung<br />
einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur<br />
in den unterversorgten Ortschaften<br />
Bungenberg, Felser, Losheim, Manscheid, Reifferscheid, Wiesen, Wildenburg, Winten,<br />
Wollenberg und Zingscheid der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>.<br />
3. Ergebnis der Bedarfserhebung<br />
Die Bedarfserhebung wurde in 2011 durchgeführt. In der nachfolgenden Tabelle ist das<br />
Ergebnis zusammengefasst.<br />
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4. Losbildung<br />
Für die Ausschreibung gilt die folgende Losbildung:<br />
• Los 1: Bungenberg<br />
• Los 2: Felser<br />
• Los 3: Losheim<br />
• Los 4: Manscheid und Wildenburg<br />
• Los 5: Reifferscheid und Wiesen<br />
• Los 6: Winten<br />
• Los 7: Wollenberg<br />
• Los 8: Zingscheid<br />
Anbieter können Angebote sowohl für einzelne als auch für alle Lose einreichen. Es muss<br />
jedoch je angebotenem Los ein Einzelpreis (Wirtschaftlichkeitslücke) angegeben werden.<br />
Sofern sich Synergien durch den Ausbau mehrerer Ortschaften/Lose ergeben, sind die<br />
Kostenreduktionen darzustellen.<br />
Die Anbieter werden gebeten, mögliche Eigenleistungen der <strong>Gemeinde</strong> (z.B.<br />
Tiefbauarbeiten) als Option separat auszuweisen. Die <strong>Gemeinde</strong> wird dann prüfen, ob diese<br />
Leistungen auch als Eigenleistungen von der <strong>Gemeinde</strong> erbracht werden können.<br />
5. Nutzbare Infrastrukturen<br />
In der Ortschaft Reifferscheid wird in der Burgstraße zwischen der Einmündung in die Straße<br />
„Im Tal“ und der „Burgstraße 20“ auf einer Länge von etwa 380 Meter von der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hellenthal</strong> eine Straßenbaumaßnahme durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme wird auf<br />
diesem Teilstück auch ein Leerrohr mit verlegt. Dieses Leerrohr kann von einem<br />
Netzanbieter für einen späteren Ausbau der Breitbandversorgung genutzt werden, wenn der<br />
Netzanbieter im Gegenzug die Zusatzkosten für die Mitverlegung des Leerrohrs der<br />
<strong>Gemeinde</strong> erstattet. Weitere Informationen <strong>hier</strong>zu können bei der <strong>Gemeinde</strong> angefragt<br />
werden.<br />
Seite 3
6. Anforderungen an das Angebot<br />
Der Bieter hat folgende Informationen verbindlich anzugeben:<br />
a) Informationen zum Anbieter<br />
• Beschreibung des Firmenprofils sowie Angaben über Anzahl der<br />
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Gesamtumsatz.<br />
• Eine Übersicht über die in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Projekte<br />
(Referenzen) mit Anzahl der Privat- und Geschäftskunden.<br />
• Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot<br />
muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren aufrechterhalten<br />
werden. Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist daher zu erbringen.<br />
Das beinhaltet ebenso den Nachweis der Finanzierung der Maßnahme.<br />
b) Informationen zur technischen Lösung<br />
Der Breitbandausbau hat so zu erfolgen, dass auch Mitbewerber in der Lage sind, die neu<br />
geschaffene Infrastruktur zu nutzen (sog. offener Netzzugang). Der Bieter erklärt mit<br />
Abgabe des Angebotes, dass er über die für die Erstellung und den Betrieb des<br />
Breitbandnetzes (unabhängig von der technischen Lösung) erforderlichen Konzessionen,<br />
Lizenzen und Registrierungen o. ä. tatsächlich verfügt. Auf Verlangen sind die<br />
entsprechenden Nachweise zu erbringen.<br />
• Auf welcher Technologie basiert die Lösung? (ggf. Hersteller benennen)<br />
• Welche Produkte werden eingekauft? (ggf. Hersteller benennen)<br />
• Welche Bandbreiten stehen dem Endkunden zur Verfügung (Mindestbandbreite,<br />
mittlere Bandbreite, maximale Bandbreite)?<br />
• Sind symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL)?<br />
• Der Netzanbieter muss eine flächendeckende Breitbandversorgung für mind. 97%<br />
der Haushalte und einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s im<br />
Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Entsprechend dem von den<br />
Haushalten und Gewerbebetrieben durch die Befragung gemeldeten Bedarf an<br />
Übertragungsraten wird eine höhere Übertragungsrate von 6 Mbit/s im Download<br />
ausdrücklich erwünscht.<br />
• Angabe des garantierten Versorgungs- und Erschließungsgrades<br />
o Verteilung der angebotenen und jeweils tatsächlich erreichbaren Datenraten<br />
je Ortsteil<br />
o Erreichbarer Erschließungsgrad in % der Teilnehmeranschlüsse je Ortsteil<br />
(für Mindestbandbreite, zu erwartende Bandbreite und maximale<br />
Bandbreite)<br />
o Mit der angebotenen Lösung technisch erreichbare Endkunden im<br />
Erschließungsgebiet<br />
• Wie wird die Diensteverfügbarkeit von mind. 95% pro Tag gewährleistet?<br />
• Wie wird die Ausfallsicherheit von weniger als 0,5% pro Jahr gewährleistet?<br />
• Wie erfolgt die Zuführung der Bandbreite sowie die Verteilung der Dienste?<br />
• Kann das System auf höhere Übertragungsgeschwindigkeiten erweitert werden?<br />
Wie wird dies erreicht? Welche Übertragungsgeschwindigkeiten sind mittelfristig<br />
möglich?<br />
• Ist eine Vergrößerung des Versorgungsgebietes und eine Erhöhung der<br />
Nutzerzahlen durch Erweiterung möglich? Wenn ja, wie kann es erreicht werden?<br />
• Kann das System Nutzer erweitert werden?<br />
Seite 4
• Welche speziellen SLA‘s (Service Level Agreements) und sonstige Leistungen<br />
werden den Privat- & Geschäftskunden angeboten?<br />
• Besteht eine Service-Hotline?<br />
• Wie wird die Rechnungsstellung (Billing) realisiert?<br />
• Beschreibung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene (anderen Netzund<br />
Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf<br />
Vorleistungsebene gewährt werden)<br />
• Zusätzliche Angaben bei Funklösungen:<br />
o zu Standorten für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen<br />
o Frequenzbereich<br />
o Funktechnologie (Standards)<br />
o Strahlungsleistung<br />
o Schutzabstände nach gültiger BImSchV<br />
c) Darstellung Zuschussbedarf je angebotenem Los<br />
• Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen<br />
Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes<br />
plausibel und nachvollziehbar entsprechend dem als Anlage beigefügten Muster<br />
darzustellen (Darstellung der Investitionskosten (Linien- und Übertragungstechnik,<br />
Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen). Hierzu sind<br />
die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie<br />
zum Nachfragepotential ist Stellung zu nehmen, das der Berechnung des<br />
Zuschussbedarfs zugrunde liegt.<br />
d) Höhe der Endkundenpreise, inkl. Bereitstellungsgebühr und Kosten für die<br />
Endkundengeräte<br />
• Darstellung der Endkundenpreise und –tarife<br />
• Einmalige Kosten<br />
• Monatliche Entgelte<br />
• Flatrate-Tarife<br />
• Telefontarife (falls angeboten)<br />
• Preise für Serviceleistungen<br />
• Kosten der erforderlichen Endkundengeräte<br />
• Vertragslaufzeit<br />
e) Informationen zum Netzausbau<br />
Erstellung eines nachvollziehbaren Terminplans für die Realisierung des Projektes.<br />
Voraussetzung ist, dass der Bieter ab Beauftragung/Kooperationsvertrag das ihm<br />
zugeteilte Los oder die ihm zugeteilten Lose binnen 12 Monaten realisiert.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> behält sich vor, nicht eingereichte oder unvollständige<br />
Unterlagen/Nachweise unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern.<br />
7. Gewichtungskriterien<br />
Für die Angebotsbewertung werden folgende Kriterien angewendet:<br />
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Vergabekriterium Bewertungsmethode Wichtung<br />
Höhe des Beihilfebetrages niedrigster Betrag = 100%, die anderen Anbieter 45%<br />
(Wirtschaftlichkeitslücke) erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter<br />
Mindestbandbreite höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter<br />
erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum<br />
besten Bieter<br />
15%<br />
Endabnehmerpreis<br />
(summiert auf 24 Monate<br />
zzgl. Einmalentgelt)<br />
Ausbaufähigkeit<br />
niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter<br />
erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum<br />
besten Bieter<br />
höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter<br />
erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum<br />
besten Bieter<br />
15%<br />
25%<br />
8. Bankbürgschaft<br />
Für den Fall, dass eine Beihilfe geleistet wird, behält sich die <strong>Gemeinde</strong> vor, ggf. eine<br />
Sicherheit durch eine Bankbürgschaft zu fordern.<br />
9. Abgabe und Fristen<br />
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag und der Aufschrift<br />
„Angebot Breitbandversorgung<br />
Termin: 22. März 2013, 11:00 Uhr“<br />
zu kennzeichnen und bis zum 22. März 2013, 11:00 Uhr einzureichen an:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong><br />
Fachbereich Zentrale Dienste<br />
Wilfried Knips<br />
Rathausstraße 2<br />
53940 <strong>Hellenthal</strong><br />
Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird auf den Internetseiten www.hellenthal.de<br />
und www.breitband.nrw.de veröffentlicht.<br />
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag:<br />
gez. Wilfried Knips<br />
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