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Cannabis Basisinformation - Helmholtz Gymnasium Bonn

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Rechtlicher<br />

Hintergrund<br />

Rechtlicher Hintergrund<br />

Den Umgang mit Betäubungsmitteln<br />

regelt in Deutschland das<br />

Betäubungsmittelgesetz (BtMG).<br />

Darin ist <strong>Cannabis</strong> in Anlage I neben<br />

beispielsweise Heroin und MDMA<br />

(»Ecstasy«) als »nicht verkehrsfähig«<br />

eingestuft. Somit ist jeglicher Besitz<br />

von <strong>Cannabis</strong> und <strong>Cannabis</strong>produkten<br />

(Haschisch, Marihuana) strafbar.<br />

Bei Vorliegen einer geringen Menge<br />

<strong>Cannabis</strong>, die nur zum Eigengebrauch<br />

bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft<br />

jedoch von einer Strafverfolgung<br />

absehen. Die Grenzen bis zu wie viel<br />

Gramm eine Menge als gering eingestuft<br />

wird, variieren je nach Bundesland.<br />

zum Weiterlesen<br />

Das Betäubungsmittelgesetz ist im<br />

Internet verfügbar unter:<br />

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/btmg_1981/<br />

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