Cannabis Basisinformation - Helmholtz Gymnasium Bonn
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Rechtlicher<br />
Hintergrund<br />
Rechtlicher Hintergrund<br />
Den Umgang mit Betäubungsmitteln<br />
regelt in Deutschland das<br />
Betäubungsmittelgesetz (BtMG).<br />
Darin ist <strong>Cannabis</strong> in Anlage I neben<br />
beispielsweise Heroin und MDMA<br />
(»Ecstasy«) als »nicht verkehrsfähig«<br />
eingestuft. Somit ist jeglicher Besitz<br />
von <strong>Cannabis</strong> und <strong>Cannabis</strong>produkten<br />
(Haschisch, Marihuana) strafbar.<br />
Bei Vorliegen einer geringen Menge<br />
<strong>Cannabis</strong>, die nur zum Eigengebrauch<br />
bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft<br />
jedoch von einer Strafverfolgung<br />
absehen. Die Grenzen bis zu wie viel<br />
Gramm eine Menge als gering eingestuft<br />
wird, variieren je nach Bundesland.<br />
zum Weiterlesen<br />
Das Betäubungsmittelgesetz ist im<br />
Internet verfügbar unter:<br />
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/btmg_1981/<br />
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