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ACV-Sicherheitspaket

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<strong>ACV</strong>-Schutzbriefversicherung<br />

Unsere Leistungen im Einzelnen<br />

Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden die erforder<br />

lichen Maß nahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden<br />

Kosten bis zu 260 € je Schadenfall übernommen. Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen,<br />

die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs-<br />

und Reparatur kosten werden nicht erstattet.<br />

Hilfe bei NatUR katastrophen<br />

28<br />

Verläuft die Reise des <strong>ACV</strong>-Mitgliedes oder dessen Partners<br />

nicht planmäßig, weil am jeweiligen Aufenthaltsort unvorhergesehene<br />

Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben) eingetreten<br />

sind und ist daher die Weiterreise nicht möglich oder infolge von<br />

behörd licher Anordnung nicht erlaubt, erstatten wir für nachgewiesene<br />

außerplanmäßige Verpflegungs- und Übernachtungskosten<br />

je Tag und versicherte Person 70 €, höchstens jedoch insgesamt<br />

bis zu 210 € je versicherte Person.<br />

Wenn es dem <strong>ACV</strong>-Mitglied oder dessen Partner durch die Naturkatastrophe<br />

oder infolge behördlicher Anordnung nicht möglich ist,<br />

mit ihrem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel weiterzureisen,<br />

übernehmen wir die hierbei entstehenden Reisemehrkosten für:<br />

• die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz des <strong>ACV</strong>-Mitglieds oder<br />

dessen Partners oder<br />

• die Fahrt vom Schadenort zum Zielort (höchstens jedoch innerhalb<br />

des Geltungsbereichs) und für die Rückfahrt vom Zielort zum<br />

Wohnsitz des <strong>ACV</strong>-Mitglieds oder dessen Partners.<br />

Ersetzt werden die Fahrtkosten bei einfacher Entfernung unter<br />

1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse,<br />

bei größerer Entfernung die Flugkosten der Economy-Klasse sowie<br />

jeweils Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis 40 €.<br />

Muss das <strong>ACV</strong>-Mitglied oder dessen Partner aufgrund der Naturkatastrophe<br />

oder infolge behördlicher Anordnung sein fahrbereites<br />

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