ACV-Sicherheitspaket
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<strong>ACV</strong>-Schutzbriefversicherung<br />
Unsere Leistungen im Einzelnen<br />
Bei den nachfolgenden Leistungspunkten 4, 5, 6, 8, 9 und 11<br />
werden Leistungen nur erbracht, wenn der Schadenort mindestens<br />
50 km Luftlinie vom stän digen Wohnsitz entfernt liegt.<br />
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall<br />
4<br />
Ist das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall<br />
nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden die folgenden<br />
Kosten erstattet:<br />
• für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz der<br />
geschützten Personen oder für die Fahrt vom Schadenort zum<br />
Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs;<br />
• für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der geschützten<br />
Personen, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht mehr<br />
fahrbereit gemacht werden kann;<br />
• für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das<br />
Fahrzeug dort wieder fahr bereit gemacht wurde.<br />
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter<br />
1.200 Bahn kilometern bis zur Höhe der Bahn kosten 1. Klasse<br />
einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung werden die<br />
Flugkosten der Economy-Klasse ersetzt. Nachgewie sene Taxifahrtkosten<br />
werden bis zur Höhe von 40 € ersetzt.<br />
Übernachtung bei Fahrzeugausfall<br />
5<br />
Ist das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht<br />
fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden bei Inanspruchnahme<br />
einer Leistung nach Ziffer 4 für höchstens eine, in allen anderen<br />
Fällen für höchstens drei Nächte Übernachtungs kosten erstattet,<br />
jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt<br />
werden konnte oder wiederaufgefunden wurde. Der<br />
Höchstbetrag beläuft sich auf 70 € je Übernachtung und Person.<br />
Die Leistungspunkte 4 und 5 gelten auch<br />
für mitreisende Personen.<br />
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