10.01.2014 Aufrufe

ACV-Sicherheitspaket

ACV-Sicherheitspaket

ACV-Sicherheitspaket

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ACV</strong>-Schutzbriefversicherung<br />

Unsere Leistungen im Einzelnen<br />

Bei den nachfolgenden Leistungspunkten 4, 5, 6, 8, 9 und 11<br />

werden Leistungen nur erbracht, wenn der Schadenort mindestens<br />

50 km Luftlinie vom stän digen Wohnsitz entfernt liegt.<br />

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall<br />

4<br />

Ist das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall<br />

nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden die folgenden<br />

Kosten erstattet:<br />

• für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz der<br />

geschützten Personen oder für die Fahrt vom Schadenort zum<br />

Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs;<br />

• für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der geschützten<br />

Personen, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht mehr<br />

fahrbereit gemacht werden kann;<br />

• für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das<br />

Fahrzeug dort wieder fahr bereit gemacht wurde.<br />

Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter<br />

1.200 Bahn kilometern bis zur Höhe der Bahn kosten 1. Klasse<br />

einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung werden die<br />

Flugkosten der Economy-Klasse ersetzt. Nachgewie sene Taxifahrtkosten<br />

werden bis zur Höhe von 40 € ersetzt.<br />

Übernachtung bei Fahrzeugausfall<br />

5<br />

Ist das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht<br />

fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden bei Inanspruchnahme<br />

einer Leistung nach Ziffer 4 für höchstens eine, in allen anderen<br />

Fällen für höchstens drei Nächte Übernachtungs kosten erstattet,<br />

jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt<br />

werden konnte oder wiederaufgefunden wurde. Der<br />

Höchstbetrag beläuft sich auf 70 € je Übernachtung und Person.<br />

Die Leistungspunkte 4 und 5 gelten auch<br />

für mitreisende Personen.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!